Hallo zusammen,
jetzt muß ich doch auch mal meinen Senf zu diesem Thema geben.
Zunächst: „Anhänger“ dürfen hinter Motorräder, egal ob Solo oder Gespann, nur mit maximal 60km/h mitgeführt werden. Ein Relikt aus den Zeiten, als unsere Großväter an ihre Nachkriegs-98er oder 125er irgendwelche fahrenden Kisten mit Draht dran tüdelten. Wir sind in Deutschland und solche Bestimmungen haben sehr lange Bestand.
Ein Bekannter, der seinerzeit mal mit seinem Gold-Wing-Gespann mit Anhänger exakt mit 60 auf der Autobahn unterwegs war, wurde allerdings von den Ordnungshütern freundlich per Lautsprecher aufgefordert, doch bitte die Geschwindigkeit zu erhöhen, um nicht den Verkehr aufzuhalten. Schließlich könne er ja schneller fahren. Aber wie gesagt, das war mit einem fahrstabilen Gespann mit entsprechendem Anhänger.
Zur Gesetzeslage:
„Anhänger“ dürfen bei Motorrädern grundsätzlich nur mit max. 60km/h mitgeführt werden.
„Frei an- und abbaubare Gepäckträger“ oder „Nachläufer“, und das sind diese einrädrigen Hänger, gelten als Zubehörteil, etwa wie ein Topcase und unterliegen keiner Geschwindigkeitsbeschränkung !! Das Kind muß also nur den richtigen Namen haben.
Zur Technik:
Nachläufer (oder frei an- und abbaubare Gepäckträger) müssen eine komplette Beleuchtungseinrichtung (Rück- und Bremslicht, Blinker) sowie das gleiche Nummernschild der ziehenden Maschine besitzen.
Frei an- und abbaubar bedeutet ohne Werkzeuge. Damit entfallen die hier vorgeschlagenen Lösungen von Moto-Mule. Diese Hänger wären dann fester Bestandteil des Fahrzeuges. Somit hier nicht zugelassen. Ich wage auch stark zu bezweifeln, ob das Befestigen eines Hängers an die Hinterradschwinge sich nicht negativ auf das Fahrverhalten auswirkt.
Befestigt werden sollte solch ein Nachläufer durch ein Kardangelenk in Höhe des Gepäckträgers. Das Kardangelenk bewirkt, daß der Nachläufer waagerechte und senkrechte Bewegungen ausführen, aber nicht seitlich wegkippen kann, was bei einer normalen Kugelkupplung der Fall wäre. Angekuppelt wir über eine einsteckbare Achse, die am besten mit einem Federsplint gesichert ist. Elektrische Leitungen über Steckverbindungen. Wie gesagt, alles ohne Werkzeug.
Übrigens ist es völlig unerheblich, wie lang dieser ganze Zug ist. Ein weiter Bekannter (gelernter Karosseriebauer) fuhr jahrelang mit einem selbstgebauten insgesamt 8 Meter langen Gefährt mit FJ1200-Zugmaschine durch die Lande.
Es gibt also durchaus Möglichkeiten und Wege. Aus eigener Erfahrung (1954er DKW 175 mit tschechischem Einradanhänger) kann ich sagen, daß diese Dinger bis auf das zu bewegende etwas höhere Gewicht absolut neutral hinterher laufen.
Ich hoffe, ich konnte damit ein wenig Licht in die Geschichte bringen.
Die linke zum Gruß.
Jou, das konntest du! Wie ich also entnehmen kann, brauche ich, entgegengesetzten Verlautungen der DEKRA, also nich diesen lästigen ABE-Schnulli! Das wäre schon mal eine sehr positive Sache! Ein ordentliches am Rahmen befestigtes Kreuzgelenk würde demzufolge ausreichen. Mir schwebt irgendwie immer noch der böhmische PAV 40 vor, der mir unheimlich zusagt. Nur wooo will man das von dir beschriebene Kupplungsteil an unseren PD06 und PD10 Maschinen anbringen? Der Gepäckträger oben besteht ja lediglich aus Aluguß, wird also nich soviel tragen können! Auch an die hinteren Fußrastenträger kommt man nur auf der einen Seite, weil auf der anderen Seite der Auspuff stört!
Der Testfahrer bei Moto-Mule, hat dort, so glaube ich gesehen zu haben, aber auch den Trailer ohne Werkzeug abgekuppelt!