Hallo Ihr,
ich möchte die Runde fragen, ob das an den älteren Transalps verbaute Warnlicht für den Seitenständer Pflicht ist - die Maschine läuft ja sowieso nicht an (oder geht aus...) wenn der Seitenständer ausgefahren ist.
Gruß
Andreas
> Hallo,
> ich möchte die Runde fragen, ob das an den älteren
> Transalps verbaute Warnlicht für den Seitenständer Pflicht
> ist - die Maschine läuft ja sowieso nicht an (oder geht
> aus...) wenn der Seitenständer ausgefahren ist.
Meine alte Kawasaki EL 250 hatte ab Werk kein Seitenständerlicht aber deswegen keinerlei Probleme beim TÜV. Der TÜV überprüft nur ob man mit Seitenständern anfahren kann oder ob der Motor aus geht sobald ein Gang eingelegt oder die Kuplung gelöst wird.
Wenn jedoch ein Licht angebaut ist muß es funktionieren...
Gruß Tobias
> TÜV überprüft nur ob man mit Seitenständern
> anfahren kann oder ob der Motor aus geht sobald ein Gang
> eingelegt oder die Kuplung gelöst wird.
> Wenn jedoch ein Licht angebaut ist muß es funktionieren...
genau, die ueblicheste nummer nach meiner erfahrung ist, dass der graukittel waehrend der probefahrt bzw in "endausrollen" den seitenstaender ausklappt und schaut, ob der motor ausgeht...
dass die sich im geringsten drum kuemmern, ob irgendwelche kontrolleuchten im cockpit funken, hab ich noch nie erlebt...sind aber vielleicht auch in koeln in solchen sachen entspannter als in manchem anderen teil von d...
gibt es meines wissens auch keine vorschrift drueber, da die kontrolleuchten nicht zu den "lichttechnischen einrichtungen" gehoeren, wo dieser grundsatz gilt (was angebaut ist, muss funktionieren und es darf nur angebaut sein, was erlaubt ist) also zumindest offiziell nix mit z.b. abgeklemmten signaleinrichtungen ohne pruefzeichen...
cu
khyal