SONSTIGES Reifenbindung

SONSTIGES Reifenbindung

Geschrieben von: MichaelVS - Datum: 23.5.2011 17:45

Ich weiss, vielleicht nervts ;-), aber ich habe eine letzte Frage zur Reifenbindung:

Wenn ich eine Mitarbeiterin der Zulassungsstelle davon überzeuge, dass der Eintrag unsinnig ist, kann die diese Bindung auch streichen?

Ich hab da nämlich ein bisschen Vitamin B, habe ich heute erfahren :-)

Gruss
Michael

Re: SONSTIGES Reifenbindung

Geschrieben von: Marc - Datum: 23.5.2011 20:51

Hallo Michael,

grundsätzlich ist eine Austragung bzw. Eintragung in die Fahrzeugpapiere Sache des TÜV. Die Damen und Herren im Strassenverkehrsamt sind letztlich nur ausführends Organ und ändern aufgrund des TÜV-Schreibens Deine Fahrzeugpapiere. Sollte "Deine" Sachbearbeiterin Dir diese Ein- bzw. Austragung auch so in die Papiere eintragen, hast Du Glück. Und manchmal hat man halt Glück ... ;-)

Gruß Marc

Re: SONSTIGES Reifenbindung

Geschrieben von: Michael1972 - Datum: 23.5.2011 21:53

Darf sie nicht, aber wo kein Kläger da kein Richter, normal braucht sie dazu das "Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis" oder wie der Fetzen heisst, da steht dann drin was und wie sie einzutragen hat.