SONSTIGES Falls jemand sein Motorrad bei ebay versteigern will...

SONSTIGES Falls jemand sein Motorrad bei ebay versteigern will...

Geschrieben von: Michael1972 - Datum: 18.1.2011 21:47

Schaut Euch das mal an

http://www.gaskrank.tv/tv/motorrad-schule/abzocke-in-ebay-gebotsabschirm-10826.htm

Auf einer anderen Seite habe ich aber gelesen:

Rechtlich gesehen:

Dieses Prinzip machen sich betrügerische Käufer mit der Gebotsabschirmung zu Nutze. Es werden attraktive Artikel gesucht, die nur noch eine Stunde Restlaufzeit haben und deren Preis sehr niedrig liegt. Mit einem Account A wird jetzt ein überhöhtes Gebot abgegeben. Wenn danach das aktuelle Gebot noch im Preisrahmen der Betrüger liegt, wird mit einem Account B ein noch höheres Gebot abgegeben. Dadurch wird Account A überboten, und der Artikelpreis ist jetzt so hoch, dass andere Bieter abgeschreckt werden. Sekunden vor Auktionsende zieht Account B sein Gebot zurück, und der Preis fällt auf die vorherige Stufe von Account A zurück.

Wenn allerdings der Höchstbietende sein Gebot zurückgezogen hat, ist laut ebay-AGB (§10 Abs1) nicht automatisch Bieter mit dem nächst höchsten Gebot (Zweitbieter) auch Auktionsgewinner: »Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, dass nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.« Dieser Regelung wird in den E-Mails von eBay leider nicht Rechnung getragen.

Re: SONSTIGES Falls jemand sein Motorrad bei ebay versteigern will...

Geschrieben von: Transalpgrufti - Datum: 19.1.2011 09:48

> Schaut Euch das mal an

>
> http://www.gaskrank.tv/tv/motorrad-schule/abzocke-in-ebay-gebotsabschirm-10826.htm
> Auf einer anderen Seite habe ich aber gelesen:

> Rechtlich gesehen:

> Dieses Prinzip machen sich betrügerische Käufer mit der
> Gebotsabschirmung zu Nutze. Es werden attraktive Artikel
> gesucht, die nur noch eine Stunde Restlaufzeit haben und
> deren Preis sehr niedrig liegt. Mit einem Account A wird
> jetzt ein überhöhtes Gebot abgegeben. Wenn danach das
> aktuelle Gebot noch im Preisrahmen der Betrüger liegt, wird
> mit einem Account B ein noch höheres Gebot abgegeben.
> Dadurch wird Account A überboten, und der Artikelpreis ist
> jetzt so hoch, dass andere Bieter abgeschreckt werden.
> Sekunden vor Auktionsende zieht Account B sein Gebot
> zurück, und der Preis fällt auf die vorherige Stufe von
> Account A zurück.

> Wenn allerdings der Höchstbietende sein Gebot
> zurückgezogen hat, ist laut ebay-AGB (§10 Abs1) nicht
> automatisch Bieter mit dem nächst höchsten Gebot
> (Zweitbieter) auch Auktionsgewinner: »Nach einer
> berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied,
> dass nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme
> wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag
> zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen,
> dass ein Vertrag zustande kommt.« Dieser Regelung wird in
> den E-Mails von eBay leider nicht Rechnung getragen.
Ist ja schon altbekannt, dann muß ich halt ein Mindestgebot eingeben und bekomme dann somit mindestens den Betrag den ich haben will.

Re: SONSTIGES Falls jemand sein Motorrad bei ebay versteigern will...

Geschrieben von: Michael1972 - Datum: 19.1.2011 09:59

> > Ist ja schon altbekannt, dann muß ich halt ein
> Mindestgebot eingeben und bekomme dann somit mindestens den
> Betrag den ich haben will.

Ja genau Mindestpreis hinterlegen und gut ist, die Masche kannte ich aber noch nicht

Re: SONSTIGES Falls jemand sein Motorrad bei ebay versteigern will...

Geschrieben von: Franz-Manfred Schüngel - Datum: 19.1.2011 14:30

Hallo,

oder einfach nochmal einstellen, ist ja eine Kann-Regelung...

Gruss Manfred

Re: SONSTIGES Falls jemand sein Motorrad bei ebay versteigern will...

Geschrieben von: MichaelVS - Datum: 21.1.2011 12:56

> Schaut Euch das mal an

>
> http://www.gaskrank.tv/tv/motorrad-schule/abzocke-in-ebay-gebotsabschirm-10826.htm
> Auf einer anderen Seite habe ich aber gelesen:

Der Film ist schon alt. eBay hat hier reagiert und die Gebotsrücknahme nicht mehr so einfach gemacht.
Ein Gebot kann nur noch mit Zustimmung des Verkäufers (Auktionsdauer noch länger als 12 Stunden) oder innerhalb einer Stunde (Auktionssauer noch kürzer als 12 Stunden) zurückgenommen werden.

Innerhalb der letzten Stunde der Auktion (glaube ich zumindest) sind Gebotsrücknahmen gar nicht mehr zulässig.

Gruss
Michael

Re: SONSTIGES Falls jemand sein Motorrad bei ebay versteigern will...

Geschrieben von: Michael1972 - Datum: 21.1.2011 13:00

> > Der Film ist schon alt. eBay hat hier reagiert und
> die Gebotsrücknahme nicht mehr so einfach gemacht.
> Ein Gebot kann nur noch mit Zustimmung des Verkäufers
> (Auktionsdauer noch länger als 12 Stunden) oder innerhalb
> einer Stunde (Auktionssauer noch kürzer als 12 Stunden)
> zurückgenommen werden.

> Innerhalb der letzten Stunde der Auktion (glaube ich
> zumindest) sind Gebotsrücknahmen gar nicht mehr zulässig.

> Gruss
> Michael

Stimmt, habs grad bei ebay nachgelesen, 12 Stunden vorher kann man löschen, dann hat sich der Trick ja erledigt