TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

Geschrieben von: Frank - Datum: 12.9.2010 16:36

Hallo Alp-Treiber,

fahre eine PD 10 aus 1999 und würde gerne Zwecks Drezahlsenkung
ein 16er Ritzel montieren. Soweit kein Problem. Habe diesbezüglich auch schon diverse Beiträge in der SuFu gelesen.

Hat evtl. jemand das Ritzel schon eingetragen und könnte mir eine Kopie überlassen?

Gruß

Frank

Re: TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

Geschrieben von: Kai - Datum: 12.9.2010 17:26

Hi Frank!

Ich glaube nicht, dass Du jemanden findest, der sich das hat eintragen lassen.
Das geht nur mit einer Einzelabnahme, die bekanntlich nicht für 39,90 zu haben ist.
Und da sich ja nicht grundsätzlich etwas ändert, sprich, man hat nicht plötzlich auffällig viel Leistung und auch keine auffällige Änderung, die z.B. der Rennleitung bei der ersten Kontrolle auffällt.

Insofern werden wahrscheinlich alle mit 14er, 16er oder sonst wie geänderten Übersetzungen "illegal" herumkurven.

Grüsse, Kai

> Hallo Alp-Treiber,

> fahre eine PD 10 aus 1999 und würde gerne Zwecks
> Drezahlsenkung
> ein 16er Ritzel montieren. Soweit kein Problem. Habe
> diesbezüglich auch schon diverse Beiträge in der SuFu
> gelesen.

> Hat evtl. jemand das Ritzel schon eingetragen und könnte
> mir eine Kopie überlassen?

> Gruß

> Frank

Re: TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

Geschrieben von: Manfred TA`97 - Datum: 12.9.2010 17:35

> Hi Frank!

> Ich glaube nicht, dass Du jemanden findest, der sich das
> hat eintragen lassen.
> Das geht nur mit einer Einzelabnahme, die bekanntlich
> nicht für 39,90 zu haben ist.
> Und da sich ja nicht grundsätzlich etwas ändert, sprich,
> man hat nicht plötzlich auffällig viel Leistung und auch
> keine auffällige Änderung, die z.B. der Rennleitung bei der
> ersten Kontrolle auffällt.

> Insofern werden wahrscheinlich alle mit 14er, 16er oder
> sonst wie geänderten Übersetzungen "illegal"
> herumkurven.

> Grüsse, Kai

Genauso ist das. Es wäre ja eine Erhöhung der Höchstgewindigkeit.
Der Eintrag wäre sehr teuer und ob überhaupt ein Prüfer dazu gewillt ist das einzutragen ist auch nicht so sicher. Also keine schlafende Hunde wecken.

Gruß
Manfred TA`97

Re: TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

Geschrieben von: Andi TA 87 - Datum: 12.9.2010 20:54

Hallo Kai, hallo Frank
> Insofern werden wahrscheinlich alle mit 14er, 16er oder
> sonst wie geänderten Übersetzungen "illegal"
> herumkurven.
Irrtum! Ich habe mir das 14er eintragen lassen und bin sicherlich nicht der Einzige damit. Ein Problem ist, einen Prüfer zu finden, der das macht. Die Abweichung in der Übersetzung ist gering und liegt im Ermessensspielraum des Prüfers.
Auf den Technikseiten hier sind m. E. Briefkopien mit eingetragener geänderter Übersetzung.

Ob 14er, 15er oder 16er Ritzel ist Geschmacksache, fahren ohne Betriebserlaubnis m. E. nicht. Daher lohnt es sich, über eine Eintragung nachzudenken und mit dem Prüfer des geringsten Misstrauens zu sprechen. Viel Erfolg und allzeit unfallfreie Fahrt wünscht wink

Andi

Re: TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

Geschrieben von: Andi - Datum: 12.9.2010 22:06

Hallo Frank!
Ich kenn mit euren TÜV nicht aus, bin aus Österreich.
Aber nachdem man (zumindest bei uns) anstelle des 120er Hinterreifen problemlos einen 140er eintagen lassen kann, sollte auch die leicht geänderte Übersetzung möglich sein. Der 140er hat ja auch einen größeren Durchmesser als der 120er, also gleicher Effeckt.

LG Andi

P.S.: Habe es für Gelände./Soziabetrieb durch ein größeres Kettenrad teilweise ausgeglichen.

Re: TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

Geschrieben von: Peter Schönefeld - Datum: 19.9.2010 19:38

> Hallo Frank!
> Ich kenn mit euren TÜV nicht aus, bin aus Österreich.
> Aber nachdem man (zumindest bei uns) anstelle des 120er
> Hinterreifen problemlos einen 140er eintagen lassen kann,
> sollte auch die leicht geänderte Übersetzung möglich sein.
> Der 140er hat ja auch einen größeren Durchmesser als der
> 120er, also gleicher Effeckt.

> LG Andi

> P.S.: Habe es für Gelände./Soziabetrieb durch ein größeres
> Kettenrad teilweise ausgeglichen.

Hallo zusammen,
ich habe mir mein 14er Ritzel eintragen lassen. Das war
gar kein Problem. Anlässlich der HU gefragt und dann in
montiertem Zustand vorgeführt. Der Prüfer hat das
ganze dann, mit der neuen Höchstgeschwindigkeit, bescheinigt
und das Strassenverkehrsamt hat die Sache dann in die Papiere
eingetragen. Es ist und bleibt eine Veränderung am Fahrzeug.
Der Versicherungsschutz erlischt ....die Folgen sind bekannt
und jeder muss für sich selber entscheiden ob er dieses Risiko
eingeht. Die Kosten, um nochmal darauf einzugehen, betragen
insgesamt vielleicht 100,-- Euro. Das war es mir allemal wert.
Peter

Re: TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

Geschrieben von: Franz-Manfred Schüngel - Datum: 20.9.2010 09:50

Hallo,

> Es ist und bleibt eine Veränderung am
> Fahrzeug.
> Der Versicherungsschutz erlischt ....

Nicht jede Änderung ist eintragungspflichtig. Und damit der Versicherungsschutz erlischt, muss es schon einen Zusammenhang zwischen der Änderung und dem Unfall geben. Wie das bei einer kürzeren Übersetzung aussehen soll, wär mal interessant zu sehen.

Zwischen klar abzunehmenden Umbauten (nicht aufgeführte Reifen ohne Bescheinigung, Stahlflex/Bremsen ohne ABE usw) und solchen, die nicht abgenommen werden müssen (Sturzbügel, Gepäck) gibt es noch einen weiten Graubereich (Ritzel, Fahrwerk, weisse Blinker vorn, Autoscheinwerfer), den kein Prüfer überblickt und wo man sein Geld dann auch anders investieren kann.

Ist das 16er eigentlich fix eingetragen, oder wahlweise?

Gruss Manfred

Re: TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

Geschrieben von: Peter Schönefeld - Datum: 20.9.2010 20:03

> Hallo,

> Nicht jede Änderung ist eintragungspflichtig. Und damit
> der Versicherungsschutz erlischt, muss es schon einen
> Zusammenhang zwischen der Änderung und dem Unfall geben.
> Wie das bei einer kürzeren Übersetzung aussehen soll, wär
> mal interessant zu sehen.

> Zwischen klar abzunehmenden Umbauten (nicht aufgeführte
> Reifen ohne Bescheinigung, Stahlflex/Bremsen ohne ABE usw)
> und solchen, die nicht abgenommen werden müssen
> (Sturzbügel, Gepäck) gibt es noch einen weiten Graubereich
> (Ritzel, Fahrwerk, weisse Blinker vorn, Autoscheinwerfer),
> den kein Prüfer überblickt und wo man sein Geld dann auch
> anders investieren kann.

> Ist das 16er eigentlich fix eingetragen, oder wahlweise?

> Gruss Manfred

Selbstverständlich ist es eine Veränderung am Fahrzeug,
lieber Freund Schüngel. Die Übersetzung hat einen
direkten Einfluss auf die Endgeschwindigkeit und die ist in
den Papieren eingetragen. Wer es riskieren will.....bitte
schön....aber das kann verdammt teuer werden.

LG Peter

Re: TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

Geschrieben von: Franz-Manfred Schüngel - Datum: 21.9.2010 12:50

Und wie sieht dann genau der Unfall aus, bei dem ich zu langsam war? Nur mal so ne Frage, vielleicht solltest du auch einfach den Text mal lesen und _verstehen_ ...

Gruss Manfred

Re: TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

Geschrieben von: Peter Schönefeld - Datum: 21.9.2010 19:05

> Und wie sieht dann genau der Unfall aus, bei dem ich zu
> langsam war? Nur mal so ne Frage, vielleicht solltest du
> auch einfach den Text mal lesen und _verstehen_ ...

> Gruss Manfred

Es reicht ja wohl völlig aus, wenn die - zur Zahlung
verpflichtete - Versicherung einen Sachverständigen
hinzuziehen möchte um das generische Fahrzeug auf
Herz und Nienren zu überprüfen.....gerade weil es in
Fachkreisen durchaus bekannt ist, dass Umbauten vorgenommen,
aber nicht eingetragen sind. Hinter dem Mond leben die
Sachbearbeiter nun auch wieder nicht.

Es kommt nicht darauf an wie schnell ich war, sondern ob das
Fahrzeug noch eine Betriebserlaubnis hat. Liegt keine
Betriebserlaubnis vor....dann kann das unangenehme Konsequenzen
haben.

Mache ein jeder was er will.....nur die Folgen soll sich
jeder vor Augen halten.

Der Gang zum TÜV und zur Strassenverkehrsbehörde ist jedenfalls,
aus meiner Sicht, der Empfehlenswertere.

Peter

Re: TECHNIK 16er Ritzel - TÜV Eintragung

Geschrieben von: Franz-Manfred Schüngel - Datum: 22.9.2010 13:16

Hallo,

> Der Gang zum TÜV und zur Strassenverkehrsbehörde ist
> jedenfalls,
> aus meiner Sicht, der Empfehlenswertere.

Wenn man die Zeit dazu hat ... :-) Was sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen etc betrifft, geb ich dir uneingeschränkt recht. Allerdings ist der Zusammenhang nicht immer so eindeutig, wie man denkt: Einerseits kann sich die Versicherung nur dann drücken, wenn ein Zusammenhang zwischen Schadensereignis und Umbau besteht. Und andererseits hilft die Eintragung rein gar nichts, wenn der Umbau klar illegal ist. Also ruhig immer mit Augenmass rangehen

Gruss Manfred