Hallo,
ich hab seit Samstag eine RD11 die neue Reifen braucht.
Nach allem was ich gelesen habe wäre der Conti TrailAttack wohl die beste Wahl - ich finde aber keine Zulassung dafür...???
Also Tourance (klassik, nicht EXP) oder Anakee ???
Ich hab hier nachgelesen über die Freigaben und Bindungen etc. und finde in meinen Papieren:
Brief - keinerlei Angaben über Reifen- nur einen Hinweis auf das COC
COC - nur die Reifengrössen 90/90-21 120/90-17
Schein - Zu G:213* Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten*
Weiss jemand was das nun für mich heisst ??? und was ich fahren darf ???
Was ist die Betrieberlaubnis die zu beachten ist ??? wenn nicht der Brief oder das COC ???
Meine TA kommt aus Luxemburg und ist jetzt in D zugelassen.
Danke
Tom
> Hallo,
> ich hab seit Samstag eine RD11 die neue Reifen braucht.
> Nach allem was ich gelesen habe wäre der Conti TrailAttack
> wohl die beste Wahl - ich finde aber keine Zulassung
> dafür...???
> Also Tourance (klassik, nicht EXP) oder Anakee ???
> Ich hab hier nachgelesen über die Freigaben und Bindungen
> etc. und finde in meinen Papieren:
> Brief - keinerlei Angaben über Reifen- nur einen Hinweis
> auf das COC
> COC - nur die Reifengrössen 90/90-21 120/90-17
> Schein - Zu G:213* Reifenfabrikatsbindung gem.
> Betriebserlaubnis beachten*
> Weiss jemand was das nun für mich heisst ??? und was ich
> fahren darf ???
> Was ist die Betrieberlaubnis die zu beachten ist ??? wenn
> nicht der Brief oder das COC ???
> Meine TA kommt aus Luxemburg und ist jetzt in D
> zugelassen.
> Danke
> Tom
Hallo Tom!
Ich hatte auch diese Reifenbindung bei der RD10. Ich habe mir von der Internetseite von Michelin die Freigabe für den Annakee heruntergeladen und ausgedruckt. Den Ausdruck habe ich zur Sicherheit noch vom TÜV absegnen lassen. Diesen Schein muß Du dann mit der Zulassung mitführen.
Gruß
Chrischi
Du kannst alle Reifen fahren die der vorgeschriebenen Größe entsprechen. Es gibt keine Fabrikats und/oder Modelbindung. Den Zirkus mit Freigaben kannst du dir komplett schenken.
Nebenbei: das war bei den älteren Transalps (PD06) immer schon so und EU Recht hat das ich glaube in 2008 verbindlich für alle Motorräder festgelegt. Sollte eine Reifenbindung bestehen, kannst du die heute jederzeit austragen lassen.
Reifenfreigaben von Herstellern ist heute daher als Empfehlung zu sehen, mehr aber nicht.
> Du kannst alle Reifen fahren die der vorgeschriebenen
> Größe entsprechen. Es gibt keine Fabrikats und/oder
> Modelbindung. Den Zirkus mit Freigaben kannst du dir
> komplett schenken.
> Nebenbei: das war bei den älteren Transalps (PD06) immer
> schon so und EU Recht hat das ich glaube in 2008
> verbindlich für alle Motorräder festgelegt. Sollte eine
> Reifenbindung bestehen, kannst du die heute jederzeit
> austragen lassen.
> Reifenfreigaben von Herstellern ist heute daher als
> Empfehlung zu sehen, mehr aber nicht.
Genau das hat mir ein Prüfer auch so gesagt.
Sogar bei abweichenden Größen soll alles erlaubt sein, was nicht Gefahr läuft, irgendwo zu schleifen (Hinterreifen an der Schwinge) oder die Anzeige des Tachos verfälscht (Abrollumfang des Vorderreifens).
Nur den entsprechenden Gesetzestext, auf den man sich im Zweifelsfall berufen kann, hat mir noch niemand genannt. Und ohne den ist das allenfalls Hörensagen, worauf man sich da verlässt.
Hast du vielleicht einen Link zu dem EU-Erlass, der Verordnung oder dem Gesetz? - In welcher Form auch immer das festgelegt wurde...
... und mir hat der amtlich anerkannte Sachverständige und Dipl-Ing beim TÜV noch vor zwei Wochen erzählt, dass die Reifenbindung weiterhin Gültigkeit hat und nicht ausgetragen werden kann ... dabei ging es allerdings nicht um eine Transalp, sondern um eine alte CB900F2 ...
Wie schon geschrieben ... das betreffende Schriftstück, welches die Fabrikatsbindung aufhebt, hat ja anscheinend noch niemand gesehen.
> ... und mir hat der amtlich anerkannte Sachverständige und
> Dipl-Ing beim TÜV noch vor zwei Wochen erzählt, dass die
> Reifenbindung weiterhin Gültigkeit hat und nicht
> ausgetragen werden kann ... dabei ging es allerdings nicht
> um eine Transalp, sondern um eine alte CB900F2 ...
> Wie schon geschrieben ... das betreffende Schriftstück,
> welches die Fabrikatsbindung aufhebt, hat ja anscheinend
> noch niemand gesehen.
Schön und gut aber ich habe ja gar keine Markenbindung - zumindest keine Eingetragene.
Daher die Frage, wenn keine Bindung eingetragen ist, weder Brief noch Schein nich COC, bestheht dann eine ? oder nicht ?
> Hast du vielleicht einen Link zu dem EU-Erlass, der
> Verordnung oder dem Gesetz? - In welcher Form auch immer
> das festgelegt wurde...
Eine Verordnung die besagt das nichts verordnet ist ist wohl etwas viel verlangt.
Eine Reifenbindung war immer eine Sonderform einer allg. Betriebserlaubnis in der gewöhnlich nur die Reifengröße festgelegt war. In DE hat das aber über die Jahre einfach Stielblühten getrieben ...
Für meine Tiger hab ich sogar ein Schriftstück vom Hersteller, das besagt, das der Tiger keine Reifenbindung besitzt ... vermutlich habe viele verängstigte Besitzer dananch gefragt.
Es ist einfach unglaublich was wir uns hier in DE alles vorschreiben lassen wollen, und wenn es nicht vorgeschrieben ist, dann wollen "wir" einen Gesetzestext der besagt es ist nicht vorgeschieben ... unglaublich!
> unglaublich!
So unglaublich ist das gar nicht.
Wenn ein Verbot gültig und schriftlich festgelegt war und nun nicht mehr besteht, muss es eben ein neueres Schriftstück geben, das dieses Verbot aufhebt.
Man mag darüber den Kopf schütteln, aber leider ist es nunmal so.
Wenn meine TA eine Reifenfabrikatsbindung hätte, würde ich den Teufel tun, die zu ignorieren, nur weil mir jemand in einem Forum sagt, dass es jetzt keine mehr gibt.
Solange das nicht durch ein offizielles Schriftstück belegt ist (EU-Erlass, Verordnung, Gesetz wären natürlich nicht die formell korrekten Bezeichnungen), bleibt das Ganze ein Gerücht. Selbst wenn mir ein Prüfer die selbe Story erzählt.
Und wer aufgrund eines Gerüchtes mit einem nicht nachweislich (s.o.) Reifen in einen Unfall verwickelt wird, muss befürchten, dass ihm die Versicherung Probleme macht, was letztendlich eine Menge Geld kosten kann.
Dann hilft auch nicht der Verweis auf eine in Foren weit verbreitete Ansicht. Die Justiz sagt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - und das nicht nur in Schland.
Hi Carsten,
Du hast zum Teil recht ... meine 88er PD06 besaß keine Reifenbindung ... da konnte ich drauf machen, was ich wollte ... Hauptsache die Größe stimmte.
Bei meiner Kawa Z400 ist es ebenso ... da steht nur noch der Zusatz dabei "Reifen von einem Herrsteller".
Bei meiner Bol d'or sieht es schon ein wenig anders aus ... da sind Reifentypen eingetragen, die es schon lange nicht mehr gibt. Für deren Nachfolger brauche ich vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die eingetragenen Reifenbindungen trägt der Dipl-Ing beim TÜV auch nicht aus. Wenn also in der Zulassungsbescheinigung der Reifentyp x vom Hersteller y eingetragen ist, dann hat das weiterhin Gültigkeit.
Falls Du ein amtliches Schreiben besitzen solltest, das die Reifenbindung, die übrigens Teil der Betriebserlaubnis ist, meiner CB900F2 für nichtig erklärt, dann lass es mir bitte zukommen. Ich werde dann erneut beim TÜV vorsprechen.
Viele Grüße
Joachim
Um es nochmal klar zu zu stellen: Ich habe mich über Reifenbindung ausgelassen, wenn nichts in den Papieren steht, z.B. meine PD06 oder auch mein Tiger.
Steht bei dir eine Reifenbindung drin, dann gilt diese bist du sie losgeworden bist.
Das andere, nicht mit der Größe in den Papieren übereinstimmende Reifen gefahren werden dürfen ohne Abnahme, halte ich für ein Gerücht.
Und für die welche immer alles nachlesen wollen, ich wünsche viel Vergnügen bei der 97/24/EG - ein himmlisches Vergnügen zu lesen! Dazu gibts dann ich glaube 6 Änderungen und dann die Ausführungsbestimmungen und Interpretationen für DE. Good Luck!
> Um es nochmal klar zu zu stellen: Ich habe mich über
> Reifenbindung ausgelassen, wenn nichts in den Papieren
> steht, z.B. meine PD06 oder auch mein Tiger.
> Steht bei dir eine Reifenbindung drin, dann gilt diese
> bist du sie losgeworden bist.
Nicht aufregen. Dir will keiner was.
> Das andere, nicht mit der Größe in den Papieren
> übereinstimmende Reifen gefahren werden dürfen ohne
> Abnahme, halte ich für ein Gerücht.
Darum geht es nicht. Auch wenn ich das in meinem ersten Post zum Thema mit erwähnt habe, sondern eben nur um die Fabrikatsbindung.
> Und für die welche immer alles nachlesen wollen, ich
> wünsche viel Vergnügen bei der 97/24/EG - ein himmlisches
> Vergnügen zu lesen! Dazu gibts dann ich glaube 6 Änderungen
> und dann die Ausführungsbestimmungen und Interpretationen
> für DE. Good Luck!
Na also - das ist doch mal ein Anfang.
> Hallo,
> ich hab seit Samstag eine RD11 die neue Reifen braucht.
> Nach allem was ich gelesen habe wäre der Conti TrailAttack
> wohl die beste Wahl - ich finde aber keine Zulassung
> dafür...???
> Also Tourance (klassik, nicht EXP) oder Anakee ???
> Ich hab hier nachgelesen über die Freigaben und Bindungen
> etc. und finde in meinen Papieren:
> Brief - keinerlei Angaben über Reifen- nur einen Hinweis
> auf das COC
> COC - nur die Reifengrössen 90/90-21 120/90-17
> Schein - Zu G:213* Reifenfabrikatsbindung gem.
> Betriebserlaubnis beachten*
> Weiss jemand was das nun für mich heisst ??? und was ich
> fahren darf ???
> Was ist die Betrieberlaubnis die zu beachten ist ??? wenn
> nicht der Brief oder das COC ???
> Meine TA kommt aus Luxemburg und ist jetzt in D
> zugelassen.
> Danke
> Tom
OK es gibt also eine Fabrikatsbindung!
wie gesagt steht bei mir im Schein - Zu G:213* Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten*
Was ist nun diese Betriebserlaubnis und wo kann ich die finden - einsehen - ich kann ja schwer Vorschriften einhalten die ich nicht kenne...???
oder anders und praktischer gefragt auf meiner RD11 darf ich doch Tourance und Anakee in Standardgrösse fahren - oder nicht ???