Bei dem herrlichen Wetter bin ich heute auf dem Weg zum Badesee meine neuen K60 Schlappen eingefahren.
Ein wenig enttäuscht bin ich von der Schräglage.
Kommt Ihr bei dem hinteren 130-er auf die äußerste Stollenreihe?
Davor ist ja eine nahezu umlaufende Rille. Wenn ich da in die Nähe komme wirds schwammig, rutscht fast weg.
Beschreibt mal, wie weit Ihr die Nippel abgefahren habt!
Hallo zurück,
ich habe allerdings nur den 120'er drauf,damit kommt man bis auf die äußere Reihe, allerdings hat man beim Übergang auch das etwas kippelige und rutschige Gefühl, wenn es über die benannte Rille geht ...
Ist aber Gewöhnungssache, weggerutscht bin ich bisher noch nie dabei.
> Bei dem herrlichen Wetter bin ich heute auf dem Weg zum
> Badesee meine neuen K60 Schlappen eingefahren.
> Ein wenig enttäuscht bin ich von der Schräglage.
> Kommt Ihr bei dem hinteren 130-er auf die äußerste
> Stollenreihe?
> Davor ist ja eine nahezu umlaufende Rille. Wenn ich da in
> die Nähe komme wirds schwammig, rutscht fast weg.
> Beschreibt mal, wie weit Ihr die Nippel abgefahren habt!
> Hallo zurück,
> ich habe allerdings nur den 120'er drauf,damit kommt man
> bis auf die äußere Reihe, allerdings hat man beim Übergang
> auch das etwas kippelige und rutschige Gefühl, wenn es über
> die benannte Rille geht ...
> Ist aber Gewöhnungssache, weggerutscht bin ich bisher noch
> nie dabei.
Danke für die schnelle Antwort, Dietmar.
Dann werd ich wohl mal etwas beherzter drücken müssen.
Bekommt man die Transalp denn mit dem 130-er K60 auf die Fußraste?
Grüße aus dem sonnigen Berlin, Jens
> Danke für die schnelle Antwort, Dietmar.
> Dann werd ich wohl mal etwas beherzter drücken müssen.
> Bekommt man die Transalp denn mit dem 130-er K60 auf die
> Fußraste?
> Grüße aus dem sonnigen Berlin, Jens
Hallo Jens,
ja man bekommt die Transalp mit dem 130-er K60 auf die Rasten wenn man sich über die Rille traut
Grüße von der Fußrasten fressenden Schwäbischen Alb ,René
> Beschreibt mal, wie weit Ihr die Nippel abgefahren habt!
Vorderreifen bis auf vereinzelte alle weg
Hinterreifen ist mir die äußerste Reihe bis auf ein paar Verluste alles erhalten geblieben.
Nach einer rel. Einfahr- und Eingewöhnungsphase bekommt man die Transe (PD10) auch mit dem Heidenau auf die Fußrasten.
Lebensdauer: HR: ca, 5200 km; VR legal ca, 10500, illegal rd. 12k km. Am Schluß war der Gummi schon so dünn, dass mir ein Stein die Karkasse gebrochen hat, und die losen Drahtenden mir den Schlauch durchbohrt haben.
Obwohl er der wahrscheinlich günstigste Reifen für die TA ist, werde ich ihn nicht mehr raufgeben, weil er im Kurvenverhalten einfach zu indifferent ist. Und die Haltbarkeit ist, obwohl man immer wieder von 10k km für den HR hört, recht bescheiden.
Kurt
Moin Kurt,
> Lebensdauer: HR: ca, 5200 km;
bei mir auch, schon 2Mal hintereinander. Obwohl ich mit nem TKC 10tkm schaffe.
> VR legal ca, 10500, illegal
Bei mir ca. 15tkm, also 3 Hinterreifen
> Obwohl er der wahrscheinlich günstigste Reifen für die TA
> ist, werde ich ihn nicht mehr raufgeben, weil er im
> Kurvenverhalten einfach zu indifferent ist. Und die
> Haltbarkeit ist, obwohl man immer wieder von 10k km für den
> HR hört, recht bescheiden.
Stand vor der gleichen Entscheidung. Beim Preis pro km stand der TKC deutlich besser da. Außerdem hat der 130er K60 ein Wärmeproblem. Bei hohen Geschwindigkeiten im Sommer wird er schnell weich und schmiert in der Kurve gern ein bischen weg. Nachdem es für den 140er ne ABE gibt und man ihn nicht mehr eintragen muss hab ich mir den geholt. Kein Wärmeproblem, Schräglage ohne Ende und läuft ewig.
Gruß aus dem Sauerland,
Björn
> Nachdem es für den 140er ne ABE gibt und man ihn nicht mehr eintragen muss hab ich mir den geholt. Kein Wärmeproblem, Schräglage ohne Ende und läuft ewig.
ABE für den 140er? Für welches Modell? Ich kämpfe gerade um die Eintragung des 140ers für die PD10... genau das suche ich also ;o)
Danke!
Hallo,
> ABE für den 140er?
Es gibt eine Freigabe (im Netz). Wollte ich mir von meinem Prüfer (GTÜ) eintragen lassen. Schlechte Nachricht war: Darf er nicht mehr. Gute Nachricht war: Braucht man nicht mehr. Hintergrund ist ein "Schreiben" des Bundesverkehrsministeriums, welches ich anhänge. Welche Rechtskraft das auch immer hat, mochte ich dann im Detail nicht mehr verstehen. Ich hab's hinten auf den Freigabezettel gedruckt, damit ich's dabeihab.
Gruss Manfred
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
> ABE für den 140er?
Hi,
ABE habe ich noch nicht gesehen und halte ich für ein Gerücht.Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für PD06/10, die benötigt wird um den Eintrag vom TÜV (alte Bundesländer) DEKRA/GTÜ(neue Bundesländer) zu erhalten gibt es bei Heidenau .
Gruß norbert.
> Hi,
> ABE habe ich noch nicht gesehen und halte ich für ein
> Gerücht.Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für PD06/10,
> die benötigt wird um den Eintrag vom TÜV (alte
> Bundesländer) DEKRA/GTÜ(neue Bundesländer) zu erhalten gibt
> es bei Heidenau .
> Gruß norbert.
... da kann ich mich nur anschließen ... ne ABE hab ich auf der Homepage von Heidenau nicht gefunden. Auf Anfrage hatte mir damals die Firma Heidenau eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geschickt, mit der ich den 140er ohne Probleme beim TÜV eingetragen bekam.
VG
Joachim
> ... da kann ich mich nur anschließen ... ne ABE hab ich
> auf der Homepage von Heidenau nicht gefunden. Auf Anfrage
> hatte mir damals die Firma Heidenau eine
> Unbedenklichkeitsbescheinigung geschickt, mit der ich den
> 140er ohne Probleme beim TÜV eingetragen bekam.
ja und selbst mit diesem Schreiben stellt sich der TÜV hier in Berlin quer! Langsam verliere ich auch die Geduld und ich kann auch nicht täglich zu nem anderen Prüfer fahren...
naja, vielleicht erwische ich irgendwann mal einen mit Plan und Hirn...
> ja und selbst mit diesem Schreiben stellt sich der TÜV
> hier in Berlin quer! Langsam verliere ich auch die Geduld
> und ich kann auch nicht täglich zu nem anderen Prüfer
> fahren...
> naja, vielleicht erwische ich irgendwann mal einen mit
> Plan und Hirn...
Hallo Andreas,
Auch ein Grund, warum ich erstmal den 130er aufgezogen habe.
Probiers doch mal beim TÜV in Spandau, in der Pichelswerderstr.. Dort war ich zur Saisoneröffnung und konnte mit den Prüfern über genau dieses Thema sprechen. Die haben da einen sehr aufgeschlossenen Eindruck gemacht. Dort wurden auch viele exotische Umbauten und Oldtimer zugelassen.
Grüße aus Wilmersdorf, Jens
> Hallo Andreas,
> Auch ein Grund, warum ich erstmal den 130er aufgezogen
> habe.
> Probiers doch mal beim TÜV in Spandau, in der
> Pichelswerderstr.. Dort war ich zur Saisoneröffnung und
> konnte mit den Prüfern über genau dieses Thema sprechen.
> Die haben da einen sehr aufgeschlossenen Eindruck gemacht.
> Dort wurden auch viele exotische Umbauten und Oldtimer
> zugelassen.
> Grüße aus Wilmersdorf, Jens
Hallo Jens,
genau die TÜV-Stelle in Spandau war es ja ;o)
Ich war extra da, weil ich es vor dem Reifenwechsel absprechen wollte, dann gleich zu reifen.com auf den Brunsbüttler Damm Pelle drauf ziehen und dann wieder zurück und Eintragung fertig machen...
aber er wollte einfach nicht... er würde mir nicht mal den 130er K60 eintragen wenn es nach ihm ginge... und andere Beschimpfungen der Hersteller und deren UBB... "kann ja alles nicht sein, uns Prüfer fragt dabei keiner..."
vielleicht war mein Problem auch, dass ich am Samstag da war... ;o)
naja, wenn die Kiste dann fertig umgebaut ist, werde ich mal die Dekra auf der Holzhauser probieren ;o)
Danke für den Tipp und Grüße aus dem Wedding
Andreas
Moin,
ich habe hier ein Verständnisproblem
> Ich war extra da, weil ich es vor dem Reifenwechsel
> absprechen wollte, dann gleich zu reifen.com auf den
> Brunsbüttler Damm Pelle drauf ziehen und dann wieder zurück
> und Eintragung fertig machen...
kann ich nicht lesen oder redet ihr aneinander vorbei??
In dem Link und in FMS's Beitrag steht doch
"Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine
Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den
übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine
Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in
die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf
nicht beanstandet werden."
Ihr müsst nur die UBB ausdrucken und mitführen/vorzeigen
Für artgerechte Haltung
Ingo
Ingo, Du hast fast Recht!
Du redest von dem 130er Reifen, ich habe aber versucht den 140er Reifen eingetragen zu bekommen... und ein Teil von dem, was ich geschrieben hatte waren auch die Aussagen des Prüfers.
Für den 140er gibt es keine UBB, nur eine "Eintragehilfe" von Heidenau für den Prüfer.
> Moin,
> ich habe hier ein Verständnisproblem
> kann ich nicht lesen oder redet ihr aneinander vorbei??
> In dem Link und in FMS's Beitrag steht doch
> "Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine
> Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den
> übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine
> Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension
> in
> die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung
> darf
> nicht beanstandet werden."
> Ihr müsst nur die UBB ausdrucken und mitführen/vorzeigen
> Für artgerechte Haltung
> Ingo
> Moin,
> ich habe hier ein Verständnisproblem
> kann ich nicht lesen oder redet ihr aneinander vorbei??
> In dem Link und in FMS's Beitrag steht doch
> "Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine
> Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den
> übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine
> Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension
> in
> die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung
> darf
> nicht beanstandet werden."
> Ihr müsst nur die UBB ausdrucken und mitführen/vorzeigen
> Für artgerechte Haltung
> Ingo
Hoi , so hats mir auch der spandauer TÜV-Mitarbeiter gesagt. Die wollten für die HU nur daß ich die UBB für den 140er mit dem aktuellen Stempel eines Reifenhändlers mitführe.
Kühle Grüße aus Berlin, Jens
> Hoi , so hats mir auch der spandauer TÜV-Mitarbeiter
> gesagt. Die wollten für die HU nur daß ich die UBB für den
> 140er mit dem aktuellen Stempel eines Reifenhändlers
> mitführe.
> Kühle Grüße aus Berlin, Jens
okay, jetzt gebe ich auf....
ich finde keine UBB von Heidenau wo der 140er mit aufgeführt ist (für die PD10). Falls die jemand hat, bitte an meine Mail-Adresse senden.
Vielen Dank
> okay, jetzt gebe ich auf....
Aye, doch nicht so schnell ... probiers mal mit http://alt.transalp.de/technik/reifen/download/pd10-gutachten-heidenau-k60-140.pdf
Gruss Manfred
> Aye, doch nicht so schnell ... probiers mal mit
> http://alt.transalp.de/technik/reifen/download/pd10-gutachten-heidenau-k60-140.pdf
> Gruss Manfred
Danke Manfred,
aber den Zettel habe ich doch! Hier wird aber immer wieder von einer ABE gesprochen und genau die ABE suche ich.
Mit dem Zettel hat der Prüfer nur "NEIN" gemeint, macht er nicht....
Danke, ich warte mal noch auf die Post von Heidenau direkt.... und versuche einen anderen Prüfer....
> Danke, ich warte mal noch auf die Post von Heidenau
> direkt.... und versuche einen anderen Prüfer....
vielleicht noch als Zusatz:
der neue 140er Reifen ist mit der "Bescheinigung" von Heidenau nicht eintragbar, daher habe ich noch einmal neu angefragt.
Hallo Andreas,
eine ABE gibt es für Reifen nie, nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB), dem entspricht eine Freigabe. Hier ist es so, dass die Dimension nicht stimmt (gegenüber den Fahrzeugpapieren). Im Bundesverkehrsministeriumsschreiben ist das - je nachdem, ob du einen Reifenbindung hast oder nicht - Punkt 3 oder 4:
Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Heisst: Keine Eintragung nötig, und bei Vorlage der Freigabe darf weder die Plakette verweigert noch ein Mängelbericht ausgestellt werden. Zeitgleich (so weiss ich von meinem Prüfer) dürfen bestimmte Eintragungen nicht mehr vorgenommen werden. Fazit: Den Zettel mitführen reicht, und so mach ich das auch. Theoretisch kann das irgendwann mal Diskussionen mit Prüfern usw. geben, aber davor ist man nie gefeit.
Gruss Manfred
> Aye, doch nicht so schnell ... probiers mal mit
> http://alt.transalp.de/technik/reifen/download/pd10-gutachten-heidenau-k60-140.pdf
> Gruss Manfred
Das ist keine UBB sondern bestenfalls eine Eintraghilfe.
Es steht auch dick drauf "vorbehaltlich einer Anbauabnahme nach §19 (2)", also Einzelabnahme.
Und wenns nix aktuelleres von Heidenau gibt, bleibt das auch so.
Tom
> Und wenns nix aktuelleres von Heidenau gibt, bleibt das
> auch so.
Nu, mir (und dem Prüfer) reicht auch was aktuelleres vom Bundesverkehrsministerium. Ausserdem gibts AFAIR was neueres von Heidenau direkt auf deren Seite, aber da bin ich jetzt zu faul zum Suchen.
Gruss Manfred
Und um es noch komplizierter zu machen: Der Reifen ist jetzt neu in der Größe 140... und heißt jetzt K60 Scout - hat jemand nähere Informationen?
> Und um es noch komplizierter zu machen: Der Reifen ist
> jetzt neu in der Größe 140... und heißt jetzt K60 Scout -
> hat jemand nähere Informationen?
das ist ein anderer Reifen, den "normalen" K60 gibt es immer noch. Der Scout ist für die schweren Maschinen (GS und Traktoren) gebaut worden und soll die Risse zwischen den Stollen verringern....
gibts imho noch nicht in TA-Schuhgröße!
> ja und selbst mit diesem Schreiben stellt sich der TÜV
> hier in Berlin quer! Langsam verliere ich auch die Geduld
> und ich kann auch nicht täglich zu nem anderen Prüfer
> fahren...
> naja, vielleicht erwische ich irgendwann mal einen mit
> Plan und Hirn...
Hallo Andreas,
Heidenau hatte mir damals die Unbedenklichkeitsbescheinigung für meine PD06 (auf dem Schreiben hatten die auch die Fahrgestellnummer vermerkt) ausgestellt. Der TÜV-Prüfer legte Wert darauf, dass auch die Verwendung des 140er auf der 2,5er Serienfelge in dem Schreiben vermerkt war.
Was bemängelt denn der Prüfer beim TÜV in Berlin?
Viele Grüße und viel Glück
Joachim
> Hallo Andreas,
> Heidenau hatte mir damals die
> Unbedenklichkeitsbescheinigung für meine PD06 (auf dem
> Schreiben hatten die auch die Fahrgestellnummer vermerkt)
> ausgestellt. Der TÜV-Prüfer legte Wert darauf, dass auch
> die Verwendung des 140er auf der 2,5er Serienfelge in dem
> Schreiben vermerkt war.
> Was bemängelt denn der Prüfer beim TÜV in Berlin?
> Viele Grüße und viel Glück
> Joachim
Also ich bin auch schonmal mit ner UBB vom Hersteller und ner ganzen Litanei von Briefkopien zum Tüvver und wollte nen 130er auf der RD10 eingetragen haben. Der Prüfer war der Chef von der Niederlassung, die ganzen Zettel wollte er garnicht sehen als ich ihm die hingestreckt hatte, er meinte dass das alles keine Rolle für ihn spiele, einzig seine eigens gebildete Meinung halte er für relevant. Er hat dann geschaut ob der Schlappen irgendwo streift oder ob genug Platz in der Schwinge wäre und hat dann das Gutachten zur Erlangung der Fahrerlaubnis oder wie der Wisch nochmal heisst, ausgestellt, damit konnte ich beim Amt dann den Schlappen eintragen lassen.
> Heidenau hatte mir damals die
> Unbedenklichkeitsbescheinigung für meine PD06 (auf dem
> Schreiben hatten die auch die Fahrgestellnummer vermerkt)
> ausgestellt. Der TÜV-Prüfer legte Wert darauf, dass auch
> die Verwendung des 140er auf der 2,5er Serienfelge in dem
> Schreiben vermerkt war.
> Was bemängelt denn der Prüfer beim TÜV in Berlin?
der Prüfer sagte ähnliches wie der von Michael1972:
der ganze Papierkram interessiert ihn nicht... er entscheidet was darf und nicht irgendein Hersteller oder so ...
und so weiteres
ein anderer sagte mir im Vorgespräch, ich solle erstmal den Reifen drauf ziehen und dann würde er sich irgendwie entscheiden... nur so kaufe ich mir den Reifen nicht, wenn ich nicht das Gefühl habe, dass es klappen könnte....
usw...
die verschiedenen Prüfer waren übrigens von Dekra, Tüv und Küss... also nicht nur der Tüv ist mau ;o)
Moin,
> ABE für den 140er? Für welches Modell? Ich kämpfe gerade
> um die Eintragung des 140ers für die PD10... genau das
> suche ich also ;o)
Sory, nicht ABE sondern:"Bescheinigung über die Verwendung von Alternativreifen für Krafträder".
Darin sind dann alle Heidenau-Reifen, die ich ohne Eintragung fahren darf aufgeführt. U.a. auch 2 140er K60. Bedingung ist die Verwendung der originalen Felgendimension.
Die führ ich, abgestempelt vom Händler, mit und da stehen dann auch die Paragrafen drauf weswegen ich das darf...
Hab das vorm Reifenkauf mit meinem Dekraprüfer und nem Verkehrsscherif abgestimmt und mir bestätigen lassen, daß das nach deren Eindruck wasserdicht ist. Bei der HU wars z.B. kein Problem.
Gruß,
Björn
> Moin Kurt,
> bei mir auch, schon 2Mal hintereinander. Obwohl ich mit
> nem TKC 10tkm schaffe.
Naja, mit dem TKC schaffe ich hinten auch net mehr als gute 5000 km. Aber da hört man, von dir jetzt mal abgesehen, auch kaum was anderes - (sehr) guter Grip bei geringer Laufleistung und Schwächen bei nasser Fahrbahn.
Kurt