Hallo,
Da meine Alp immernoch nicht aus Afrika zurück ist bin ich mit einer VX800 fremd gegangen. Der Kardan hatte es mir einfach angetan. Nun benötigt meine Affäre neue Schlappen.
Im Schein steht Nur Metzeler ME33 Laser TL Vorne und Me55A hinten. Darf ich keinen anderen Reifen aufziehen der der Grössenangaben die ebenfalls im Schein stehen entspricht?
110/80-18 58H
150/70B17 69H
110/80V18
150/70B17
Soweit ich weiss ist die Markenbindung doch neuerdings hinfällig, auch wenn die Hersteller keine spezielle Freigabe für meine Affäre anbieten und ich darf aufziehen wass ich will (bei Radialreifen nur mit passendem Vorderreifen)?
LG, Tobi
OK wenn schon fremd gehen dann richtig. Habe die Antwort auf meine Frage im VX Forum unter http://vx800.de/service_reifen.htm gefunden:
Seit geraumer Zeit kursiert die Info, daß die Hersteller-/ Fabrikatsbindungen für Reifen in Fahrzeugbrief bzw. -schein nicht mehr relevant sind. Das ist nicht richtig. Zunächst sind nach wie vor Angaben und Eintragungen im Brief bzw. Fahrzeugschein bindend, und dazu gehören halt auch die Fabrikatsbindung.
Das Neue ist, das sog. Freigaben bzw. Unbedenklichkeits- bescheinigungen nicht nur durch den Hersteller des Bikes, in unserem Fall Suzuki, sondern auch durch den Reifenhersteller ausgestellt werden können. Diese gelten quasi ergänzend zu den Eintragungen in den Papieren. Hat man diese für die Reifen-Bike-Paarung, reicht ein Mitführen dieses Zettels, die Aktualisierung der Papiere ist freiwillig. Inzwischen muss die Bescheinigung nicht mal mehr abgestempelt werden, soweit ein Verweis auf ein Orginaldokument auf eurer Kopie der Freigabe vermerkt ist.
Gute Fahrt :)
Hallo,
ich versteh dich nicht so ganz: Hast du eine Freigabe, oder nicht? Wenn ja, ist ja alles in Ordnung.
Ich bin beim Versuch, mir den 140er Heidenau bei der PD06 eintragen zu lassen gescheitert. Es gibt aber ein Schreiben, nach dem selbst das ok ist:
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Mein Fall ist Fall 3. Tüv-Plakette war kein Problem. Trotzdem zwei Dinge: Welche Rechtsverbindlichkeit hat ein "Schreiben" des BMVBS? Und: Meine Freigabe ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Fakt ist: Eine Eintragung ist ein Stück weit sinnlos, da in den neuen Fahrzeugpapieren nur noch eine Dimension aufgeführt ist - warum überhaupt eine, wenn nicht alle, ist mir schleierhaft.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend jemand - Prüfer, Polizei oder erst recht "normale" Verkehrsteilnehmer - bei dem Wust noch durchblickt. Ich hab jedenfalls Zettel dabei, und wenns mal Ärger gibt, gibt's ja noch einen Rechtsweg.
Gruss Manfred
Moin,
> Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend jemand -
> Prüfer, Polizei oder erst recht "normale"
> Verkehrsteilnehmer - bei dem Wust noch durchblickt.
Ebend!
> Ich hab jedenfalls Zettel dabei,
Ich genau deswegen nicht.
> und wenns mal Ärger gibt, gibt's ja noch einen Rechtsweg.
Darauf wird es im Zweifelsfall eh rauslaufen und dann hängt's nur davon ab wie dienstgeilbeflissen der jeweilige Polizeibeamte ist.
Ach: ja für meine Battlewings gibt's keine PD10-Freigabe
Gruß Stefan
Moin Stefan,
>>Ich hab jedenfalls Zettel dabei
> Ich genau deswegen nicht.
Immer eine Frage der Erfahrungen. Ich hab schon mal einen Tyf-Pryfer mit einer Reifenfreigabe besänftigt, die für einen anderen Reifen und für ein anderes Motorrad war. Aber: Die Honda-Kopfzeile war bunt.
Man weiss ja nie, an wen man gerät ... drum halt ich's so: Immer genug Zettel dabei. Für die Dose ... egal. Dürfen nur nicht alle werden.
Gruss Manfred
> >>Ich hab jedenfalls Zettel dabei
> Immer eine Frage der Erfahrungen. Ich hab schon mal einen
> Tyf-Pryfer mit einer Reifenfreigabe besänftigt, die für
> einen anderen Reifen und für ein anderes Motorrad war.
> Aber: Die Honda-Kopfzeile war bunt.
Auch wenn die Lage verwirrend ist, sie bleibt dennoch eindeutig. Und spätestens bei den Instanzen, die letztendlich die immer wieder gefürchteten Entscheidungen treffen, wird geschaut, wie die Verordnung tatsächlich ist. Also bleibt für mich klar: Halbgare Lösungen wie Mut zur Lücke kommen nicht in Frage.
Viele Grüße,
Olli
Hi Olli,
> Also bleibt für mich klar: Halbgare Lösungen wie Mut zur
> Lücke kommen nicht in Frage.
Hm, ergäbe die Regelung einen Sinn, stimmte ich dir zu. Leider sind aber sinnvolle bzw. durchaus ungefährliche Kombinationen verboten. Und nur, weil sie nicht erlaubt sind.
Ist halt wie in dem Witz:
In D ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
In GB ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
In F ist alles erlaubt, auch wenn es verboten ist.
In I ist alles erlaubt, vor allem wenn es verboten ist.
Meine aktuelle Alp hat keine Bindung, also kommt drauf, was ich will. Als nächstes der Conti Road Attack.
Just my 2 Cent.
Bernhard
> Hm, ergäbe die Regelung einen Sinn, stimmte ich dir zu.
> Leider sind aber sinnvolle bzw. durchaus ungefährliche
> Kombinationen verboten. Und nur, weil sie nicht erlaubt
> sind.
Hallo Bernhard,
ob diese Regelung einen Sinn ergibt oder nicht, da mag man vielleicht eine sehr konkrete Meinung zu haben. Aber die Rechtslage ist nun einmal so und da macht man halt (als einzelner) nichts dran. Ich für meinen Teil habe problemlos unter den legalen Möglichkeiten einen tollen Reifen für mich und meine Bedürfnisse auf der Transalp gefunden.
Zum umgekehrten Fall: Ich fahre seit drei Tagen ein Motorrad OHNE Reifenbindung, und da gibt es im entsprechenden Forum dann wilde Diskussionen zu Reifen, die Hans Meier unbedingt fahren möchte, weil die in irgendeinem gekauften Test auf einem anderen Motorrad in einer anderen Dimension für gut befunden wurden, die aber eben überhaupt nicht auf dem eigenen Motorrad funktionieren. Der entsprechende Fred ist beachtliche 20 Seiten lang und es geht meist darum, wie man dem (Reifen-)Hersteller gegenüber argumentieren muss, damit man sein Geld zurück bekommt.
Viele Grüße,
Olli
PS: Zum Witz: Ich mag auch Sachen, die eigentlich verboten sind. Aber das ist ein anderes Thema zum philosophieren
Hi Olli,
> Aber die
> Rechtslage ist nun einmal so und da macht man halt (als
> einzelner) nichts dran.
Ok, und wie ist die Rechtslage denn? Die RD13 hat keine Bindung. Der Conti dürfte taugen. Keiner fährt ihn, weil er eben nicht explizit per Freigabe erlaubt ist.
> entsprechende Fred ist beachtliche 20 Seiten lang und es
> geht meist darum, wie man dem (Reifen-)Hersteller gegenüber
> argumentieren muss, damit man sein Geld zurück bekommt.
Schade, dass es keine Vorschrift für den gebrauch von gesundem Menschenverstand gibt...
> PS: Zum Witz: Ich mag auch Sachen, die eigentlich verboten
> sind. Aber das ist ein anderes Thema zum philosophieren
Echt? *g*
cu,
Bernhard
Hallo Bernhard!
> Ok, und wie ist die Rechtslage denn? Die RD13 hat keine
> Bindung. Der Conti dürfte taugen. Keiner fährt ihn, weil er
> eben nicht explizit per Freigabe erlaubt ist.
Immer dieses Durcheinanderwerfen von Begriffen. Das bin ich von Dir gar nicht gewohnt! Also: Zunächst wäre zu prüfen, ob WIRKLICH keine Bindung besteht. Honda schreibt das leider nicht explizit im Service-Bereich der Webseiten, es ist sogar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verfügbar (doch dazu später mehr). Suzuki schreibt es klipp und klar in die Beschreibung.
Ist es so, dass KEINE Bindung besteht, dann darfst Du fahren, was nach Größe und Lastindex und Geschwindigkeitsindex passt. Wenn Du nun aber einen Reifen wählst, der nicht zu dem Motorrad passt, dann ist das schlicht und ergreifend DEIN Problem, wenn Du Dich wegen den Reifen auf die Nase legst. Der Hersteller des Motorrads oder der Reifen ist in diesem Fall aus der Haftung. Es sei denn, es gibt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (keine Freigabe!), mit der der Hersteller (Reifen oder Motorrad) bescheinigt, dass der Reifen auf dem Motorrad funktioniert, also unbedenklich ist, wie der Name schon sagt. So, das ist die Sachlage, die Du auch nachlesen kannst in dem Schreiben, das Franz-Manfred zitiert hat oder eben im Disclaimer auf den Suzuki-Webseiten, wenn Du zu den Reifenangaben im Servicebereich gehst (Hit me!). Manchmal kann das Lesen dieser Texte tatsächlich nützlich sein.
> Schade, dass es keine Vorschrift für den gebrauch von
> gesundem Menschenverstand gibt...
Was Reifen betrifft, habe ich in Foren schon so viele Meinungen und Darstellungen gelesen, dass ich grübele, ob die momentane Regelung (Keine Bindung aber Unbedenklichkeitsbescheinigung) nicht vielleicht doch einen Sinn hat.
Viele Grüße,
Olli
Hallo Olli,
wenn das für dich eindeutig ist, dann klär mich doch bitte auf:
- Ist ein Schreiben vom Bundesverkehrsministerium rechtsverbindlich? Für den Polizisten, der an der Strasse mit der Kelle winkt? Gibt's dafür nicht so was wie Gesetze und Verordnungen?
- Was mache ich mit einer Freigabe (vs. UBB)? Mein Prüfer hat sich geweigert, mir den Reifen einzutragen (hätte Geld dafür bekommen), weil er es 1. nicht mehr darf und 2. die Änderung auf 140 nicht mehr beanstandet werden darf (siehe "Schreiben").
- Soll ich auf Nummer sicher gehen und den Reifen beim Tüv eintragen lassen (mein Prüfer ist GTÜ)? Was bringt das bei neuen Fahrzeugpapieren, wo dann nur noch eine Grösse drinsteht?
Bisher hat's der Reifen jedenfalls gut getan, liegt sogar mit dem ganzen Papierkram auf der Alp etwas satter auf der Strasse.
Gruss Manfred
Hallo Manfred!
> - Ist ein Schreiben vom Bundesverkehrsministerium
> rechtsverbindlich? Für den Polizisten, der an der Strasse
> mit der Kelle winkt? Gibt's dafür nicht so was wie Gesetze
> und Verordnungen?
Was soll ich dazu sagen? Ich bin kein Jurist. Meine Meinung: Das Schreiben des Ministerium würde ich jetzt nur als eine Übersetzung des Gesetzes- und Verordnungsdickichts in "normales Deutsch interpretieren". Auf der ADAC-Webseite wird deshalb ja auch das Wort "erläutert" verwendet. Ich glaube nicht, dass das Schreiben gültigen Gesetzen widerspricht.
> - Was mache ich mit einer Freigabe (vs. UBB)? Mein Prüfer
> hat sich geweigert, mir den Reifen einzutragen (hätte Geld
> dafür bekommen), weil er es 1. nicht mehr darf und 2. die
> Änderung auf 140 nicht mehr beanstandet werden darf (siehe
> "Schreiben").
Leider habe ich keine Online-Version der Erläuterung 4 des §36 StVZO gefunden, auf die in der von Dir verlinkten Seite als Grundlage verwiesen wird. Aber da steht immerhin:
"Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmodell, das in den Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine Unbedenklichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen ebenso wie die Fahrzeugpapiere bei Motorradfahrten mitgeführt werden. Eine Vorführung des Motorrades bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ, .) und/ oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist beim Vorliegen einer Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich, außer es wird in der Bescheinigung gefordert. Informationen zu der Rechtmäßigkeit der Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern enthält § 36 StVZO unter Erläuterung Nr. 4."
Ich wüßte nicht, was da an Interpretationsspielraum bleibt, oder? Ich habe auch nirgendwo bisher was Abweichendes gelesen. Sei es in den Disclaimern der Reifenhersteller oder sonst wo. Falls Du was Abweichendes hast: Her damit! Das würde mich sehr interessieren!
> - Soll ich auf Nummer sicher gehen und den Reifen beim Tüv
> eintragen lassen (mein Prüfer ist GTÜ)? Was bringt das bei
> neuen Fahrzeugpapieren, wo dann nur noch eine Grösse
> drinsteht?
Auch in den neuen Papieren können mehrere Größen aufgenommen werden, das steht dann halt im Feld 22.
Warum muss es denn überhaupt dieser Prüfer sein, wenn er so stur ist? Die Konkurrenz ist heute groß und es gibt auch andere. Laß Dir vom ihm zeigen, wo seine Meinung begründet steht.
Kleiner Gag am Rande: Ich habe mein neues Motorrad vor zwei Wochen von einem Polizisten gekauft. Wie bereits erwähnt, gibt es keine Reifenfabrikatsbindung. Trotzdem ist unter der Sitzbank brav die Unbedenklichkeitsbescheinigung, sogar mit Stempel und Unterschrift vom Händler.
Viele Grüße,
Olli
Hallo Olli,
danke für die Erläuterungen.
> ... eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere
> ist beim Vorliegen einer Unbedenklichkeitserklärung nicht
> erforderlich, außer es wird in der Bescheinigung
> gefordert.
> Ich wüßte nicht, was da an Interpretationsspielraum
> bleibt, oder?
Ich hab eine Freigabe, keine UBB - ist das demnach das Gleiche? Und: Da steht drin: Vorbehaltlich Anbauabnahme. Das ist ganz klar eine Forderung nach Eintragung, die aber nach der Interpretation des Verkehrsministeriums - die erst vom Februar oder März diesen Jahres stammt, also neuer ist - nicht notwendig ist.
Eindeutige Regelungen stell ich mir etwas anders vor ...
Gruss Manfred
Hallo Manfred!
> danke für die Erläuterungen.
Wenn es Dir denn tatsächlich hilft: Gern geschehen! Aber: Ich bin kein Jurist, das ist nur meine Interpretation der Dinge.
Wobei ich die Seite vom ADAC tatsächlich loben muss, da ist eigentlich alles Relevante mal knapp zusammengefasst und mit Bildern beschrieben. Geht doch. Vielen Dank für diesen Link!
> Ich hab eine Freigabe, keine UBB - ist das demnach das
> Gleiche? Und: Da steht drin: Vorbehaltlich Anbauabnahme.
> Das ist ganz klar eine Forderung nach Eintragung, die aber
> nach der Interpretation des Verkehrsministeriums - die erst
> vom Februar oder März diesen Jahres stammt, also neuer ist
> - nicht notwendig ist.
Also ist die Sache doch klar: Der Reifen muss eingetragen werden. Bzw. die Bescheinung ist nach dem Inhalt nicht allein die Gehen-Sie-nicht-in-das-Gefängnis-Karte. Wahrscheinlich müssen bei der Breite Dinge wie Abstand zum Endtopf, Freigängigkeit der Schwinge etc. geprüft werden. Aber Du hast Recht: In der Erläuterung vom Ministerium fehlt dieser Fall. Er ist aber oben in dem fett gedruckten, bereits zitierten Text drin. Leider steht hier kein Datum dabei, von welchem Zeitpunkt diese Info stammt.
Vorschläge:
- Geh zu einem anderen Prüfer, dann sollte das Thema durch sein.
- Frag beim ADAC nach, die beiden Seiteninhalte würden sich widersprechen, wie die Lage denn nun sei.
- Frag beim Reifenhersteller nach, die wollen Ihr Produkt schließlich verkaufen.
> Eindeutige Regelungen stell ich mir etwas anders vor ...
Stell Dir mal vor, die Gesetze wären so, dass jeder sie direkt versteht ... Was würden wir nur mit den ganzen arbeitslosen Juristen machen?
Viele Grüße,
Olli
Hi Olli,
> Immer dieses Durcheinanderwerfen von Begriffen. Das bin
> ich von Dir gar nicht gewohnt!
Schmeichler.
> Ist es so, dass KEINE Bindung besteht, dann darfst Du
> fahren, was nach Größe und Lastindex und
> Geschwindigkeitsindex passt.
Eben, darum geht es doch. Und trotzdem fahren die meisten Leute aber doch nur das, wofür es ein Papier gibt. Weil man in D davon ausgeht, dass verboten ist, was nicht durch ein Pamphlet explizit erlaubt wurde.
> Wenn Du nun aber einen Reifen
> wählst, der nicht zu dem Motorrad passt, dann ist das
> schlicht und ergreifend DEIN Problem, wenn Du Dich wegen
> den Reifen auf die Nase legst.
Wenn ich mich auf die Fresse putze, war das schon immer mein Problem. Kennst du johannes Riegsinger?
> Der Hersteller des Motorrads
> oder der Reifen ist in diesem Fall aus der Haftung.
Willst du mir jetzt im Ernst sagen, dass ich für meine Stürze den Herstellern der Reifen bzw. des Moppeds die Schuld für meine Stürze hätte geben können?
> Was Reifen betrifft, habe ich in Foren schon so viele
> Meinungen und Darstellungen gelesen, dass ich grübele, ob
> die momentane Regelung (Keine Bindung aber
> Unbedenklichkeitsbescheinigung) nicht vielleicht doch einen
> Sinn hat.
Hm,ich denke, dass hierzulande einiges zuviel reglemtiert ist. Größe/Dimension, Last- und Speedindex sollten als Vorschrift reichen. Es gibt ganz furchtbare Holz-Reifen (e.g. Dunlop Disqualifier, Michelin Macadam) die dir ganz legal auf deine Mühle machen kannst. Das ist erlaubt. Aber einen guten Reifen, für den es keine Freigabe gibt, das geht nicht.
Da kann ich halt wenig Sinn drin erkennen.
Aber, das wird schon wieder fast philosophisch.
cu,
Bernhard
Hallo Bernhard!
> Eben, darum geht es doch. Und trotzdem fahren die meisten
> Leute aber doch nur das, wofür es ein Papier gibt. Weil man
> in D davon ausgeht, dass verboten ist, was nicht durch ein
> Pamphlet explizit erlaubt wurde.
Wer das so macht: Selbst Schuld. Ich mache es nicht. Aber ich glaube auch nicht unreflektiert jedem Testbericht.
> Wenn ich mich auf die Fresse putze, war das schon immer
> mein Problem. Kennst du johannes Riegsinger?
Klar.
> Willst du mir jetzt im Ernst sagen, dass ich für meine
> Stürze den Herstellern der Reifen bzw. des Moppeds die
> Schuld für meine Stürze hätte geben können?
Nein. Aber nun wird Amerika-like halt die Produkthaftungsschiene durchgezogen und es wird einfach kategorisch ausgeschlossen. Es gibt nun diese klare Trennung zwischen dem, was die StVZO betrifft, und dem, was die Haftung betrifft.
> Hm,ich denke, dass hierzulande einiges zuviel reglemtiert
> ist. Größe/Dimension, Last- und Speedindex sollten als
> Vorschrift reichen. Es gibt ganz furchtbare Holz-Reifen
> (e.g. Dunlop Disqualifier, Michelin Macadam) die dir ganz
> legal auf deine Mühle machen kannst. Das ist erlaubt. Aber
> einen guten Reifen, für den es keine Freigabe gibt, das
> geht nicht.
Beispiel?
> Da kann ich halt wenig Sinn drin erkennen.
Das sehe ich ähnlich. Allerdings ist das Argument, das auf der ADAC-Seite angeführt wird - in Deutschland darf man mit den Dingern was schneller fahren als in anderen Ländern -, durchaus nicht von der Hand zu weisen, da viele Probleme erst konkret im Hochgeschwindigkeitsbereich auftreten.
> Aber, das wird schon wieder fast philosophisch.
Ist das bei Reifen nicht die Regel?
Viele Grüße,
Olli
Hi Olli,
> Wer das so macht: Selbst Schuld. Ich mache es nicht. Aber
> ich glaube auch nicht unreflektiert jedem Testbericht.
Hm, also für mich kam das aber so ein bisschen rüber.
> Beispiel?
Dunlop Qualifier auf der Duke. Erstausstattung. Ein wenig nass und bei 30 ging mir die Düse, wo die Alp bei 120 noch eine gute Figur macht.
> Das sehe ich ähnlich. Allerdings ist das Argument, das auf
> der ADAC-Seite angeführt wird - in Deutschland darf man mit
> den Dingern was schneller fahren als in anderen Ländern -,
> durchaus nicht von der Hand zu weisen, da viele Probleme
> erst konkret im Hochgeschwindigkeitsbereich auftreten.
Wobei die Moppeds beim Überfahren der Grenze ins Ausland nicht automagisch eine Drossel aktivieren. Und in D ist auf der Landstraße auch bei 100 das legale Ende erreicht.
> Ist das bei Reifen nicht die Regel?
Nicht nur da.
Cheers,
Bernhard
> Willst du mir jetzt im Ernst sagen, dass ich für meine
> Stürze den Herstellern der Reifen bzw. des Moppeds die
> Schuld für meine Stürze hätte geben können?
> Hm,ich denke, dass hierzulande einiges zuviel reglemtiert
> ist. Größe/Dimension, Last- und Speedindex sollten als
> Vorschrift reichen. Es gibt ganz furchtbare Holz-Reifen
> (e.g. Dunlop Disqualifier, Michelin Macadam) die dir ganz
> legal auf deine Mühle machen kannst. Das ist erlaubt. Aber
> einen guten Reifen, für den es keine Freigabe gibt, das
> geht nicht.
> Da kann ich halt wenig Sinn drin erkennen.
> Aber, das wird schon wieder fast philosophisch.
> cu,
> Bernhard
Hallo
Da gebe ich dir voll Recht .
Bei der Erteilung einer Freigabe wird leider nur die Fahrstabilität aber nicht die Haftung geprüft .
Man darf also 180 von der Fahrstabilität her fahren , sogar im Nassen .
Dummerweise ist es aber beim P....i T...l so , dass der Hinterreifen schon bei 80 auf nassem Bitumen im 5 Gang bei Vollgas durchdreht .
Gruß Ewald
> Dummerweise ist es aber beim P....i T...l so , dass der
> Hinterreifen schon bei 80 auf nassem Bitumen im 5 Gang bei
> Vollgas durchdreht .
Dummerweise ist es so, dass auf nassem Bitumen kein mir bekannter Reifen irgendwine Form von Grip entwickelt.
Gruß,
Bernhard
> Dummerweise ist es so, dass auf nassem Bitumen kein mir
> bekannter Reifen irgendwine Form von Grip entwickelt.
> Gruß,
> Bernhard
Hallo
So krass kenne ich das nur noch vom A..n Di....ia .
Probier mal den Anakee oder den D607 , damit hatte ich auf nassem Bitumen bei Vollgas selbst im 3 Gang kein Durchdrehen .
Wenn im Hochsommer der Bitumen durch die Sonne so heiß wird , dass er flüssig wird , ist es mit der Haftung allerdings vorbei .
Gruß Ewald
> So krass kenne ich das nur noch vom A..n Di...
Ich kaufe ein o, ein a und möchte lösen.
> Probier mal den Anakee oder den D607 , damit hatte ich auf
> nassem Bitumen bei Vollgas selbst im 3 Gang kein
> Durchdrehen .
Nö. Den Anakee hatte ich, ist ok, aber langweilig. Außerdem läuft er Längsrillen imho stärker nach. Ein Dunlop kommt mir auch nicht drauf, bin ja kein Selbstmörder.
Das nächste wird wahrscheinlich mal ein Conti. Oder doch der Pirelli.
> Wenn im Hochsommer der Bitumen durch die Sonne so heiß
> wird , dass er flüssig wird , ist es mit der Haftung
> allerdings vorbei .
Im Nichtsommer und bei Nass auch. Und auf dem weissen Bitumen aka Markierungen auch. Und Brückendehnfugen sowie Trambahnschienen, die reine Hölle. Danke für die Binsenweisheit.
Gruß,
Bernhard
> Probier mal den Anakee oder den D607 , damit hatte ich auf
> nassem Bitumen bei Vollgas selbst im 3 Gang kein
> Durchdrehen .
Also ganz ehrlich: Ich habe selten so einen Unfug gelesen. Bitumen hat im Extremfall im nassen Zustand einen Reibbeiwert wie Eis. Da dreht schlicht und ergreifend JEDER Reifen bei entsprechender Beschleunigung durch. Um das jetzt konkret vergleichen zu können, müsste man den gleichen Bitumenfleck (Reibbeiwert hängt stark davon ab, wie hoch der Splitt-Anteil ist und ob dieser schon abgesunken ist, das sieht man dem Fleck aber nicht an) bei gleichen Bedingungen prüfen und mehrmals mit exakt dem gleichen Tempo, Beschleunigung und Schräglage drüber fahren. Ansonsten ist wirklich jeder Vergleich an den Haaren herbei gezogen.
Aussagen wie Deiner verdanke ich meine Haltung, dass ich auf Meinungen zu Reifen in Foren wenig bis gar nichts gebe. Da ist irgendjemandem mal ein Reifen auf nassem Bitumen gerutscht, und zack ist der Reifen Mist.
Ich habe übrigens bereits zweimal ein Sicherheitstraining mit dem Scorpion Trail (oh, sorry, mit dem S..... T.) gemacht und gezielt Vollbremsungen auf nasser Straße geübt. Der Reifen hat eine hervorragende Nasshaftung.
Viele Grüße,
Olli
Moin Bernhard
> Die RD13 hat keine Bindung.
Märchen die hat eine Bindung Im Schein steht: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
und Honda sagt:
http://www.honda.de/pdf/RD13_Bescheinigung_2009.pdf
Für artgerechte Haltung
Ingo
> Ist halt wie in dem Witz:
Kenne ich nur mit dem Durchfahrtsverbot-Schild:
in Deutschland obligativ
in Frankreich fakultativ
in Italien dekorativ
Bei etlichem was es in .de an Regelungen gibt, fasst man sich nur noch an den Kopf. Nettes Beispiel heute früh: Kölns Umweltzone umfaßt u.a. das Deutzer Messegelände. Frei ist die Anfahrt zur Messe bis zum Messekreise. Biege ich von dort ab zum Parkplatz bin ich in der Umweltzone! Also das Auto steht dann dort und produziert derweil keinen Feinstaub . Ein echter Geniestreich!
Dass die VX eine Reifenbindung hat, hast du ja schon selbst rausgefunden.
Mein Tip: Bridgestone BT45, für den gibts auch eine Freigabe.
Auf der NTV funktionert der sehr gut und hat kaum Schwächen.
Da der Reifen anscheinend mit recht vielen Straßenmopeds gut harmoniert, wird er vermutlich auch für die VX taugen.
Tom