SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Alex S. - Datum: 27.7.2009 23:52

Unter welchen Umständen darf ich die Fußrasten für den Beifahrer abbauen? Ich habe mal gelesen, dass man die Sitzbank dann so gestalten muss, das keine 2. Person mehr draufpasst. Geht das überhaupt?

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Robert1978 - Datum: 28.7.2009 08:11

> Unter welchen Umständen darf ich die Fußrasten für den
> Beifahrer abbauen? Ich habe mal gelesen, dass man die
> Sitzbank dann so gestalten muss, das keine 2. Person mehr
> draufpasst. Geht das überhaupt?

Glaub kannst das einfach so machen. Würd mir aber den Segen vom TÜV holen. Beim PKW kannste / musste den als Zweisitzer eintragen lassen, wenn Du z.B. Sportgurte ohne Trennschloss verbaust und die hinteren Sitze dann nicht mehr verwendbar sind, ... Frag doch einfach mal beim TÜV Essen Frillendorf an, die geben Dir telefonisch gute Auskunft! => Hr. Posner kennt sich bestens aus!

VG!

Der Ro

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Bernhard - Datum: 28.7.2009 08:36

> Unter welchen Umständen darf ich die Fußrasten für den
> Beifahrer abbauen?

Ist zwar nicht aussagekräftig, aber mein KTM-Dealer stellt dir die SMC ohne Sozia-Fussrasten hin, ohne weitere Änderungen. Wimret ist das sogar Zubehör.

> Ich habe mal gelesen, dass man die
> Sitzbank dann so gestalten muss, das keine 2. Person mehr
> draufpasst. Geht das überhaupt?

Mein Neffe hat aus Altersgründen den Familienroller zum Einsitzer umrüsten müssen. Da gabs einen Drossel- und Umbausatz. Für die Sitzbank war eine Bauchtasche zum drumschnallen bei, so dass keiner hintendrauf sitzen konnte.

Also ich würd sie, wenn ich das wollte, einfach abschrauben. Was soll passieren, solange niemand drauf sitzt?

cu,
Bernhard

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Paul - Datum: 28.7.2009 12:43

Was soll passieren, solange niemand drauf
> sitzt?
Nix. Weil man so nicht fahren darf, §§30, 61 StVZO. Die Fußrastenanlage ist für die Anzahl der Mitfahrer auszulegen. Zwei Sitzplätze = vier Fußrasten. Sitzplatz kürzen, Soziusplatz austragen lassen, gut is.

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Bernhard - Datum: 28.7.2009 14:46

> Nix.

Eben.

> Weil man so nicht fahren darf,

Reine Vermutung. Wen die stimmte, wäre man ohne die Rastne kriminell. Oder nur kriminalisiert?

> §30, 61 StVZO

Da steht nix von Fussrasten.

> Die Fußrastenanlage ist für die Anzahl der Mitfahrer
> auszulegen.

Wenn es so ist: Ein Fahrer, kein Mitfahrer: Fahrerrasten reichen demnach.

Btw: Die LC4 SMC steht trotz 2er-Bank ohne Soz.-Rasten beim Händler.

But, ianal.

cu,
Bernhard

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Olli - Datum: 28.7.2009 15:55

> Reine Vermutung. Wen die stimmte, wäre man ohne die Rastne
> kriminell. Oder nur kriminalisiert?

Polizisten sind in aller Regel keine Philosophen - Richter auch nicht.

> Da steht nix von Fussrasten.

Doch, da steht: "- die Anzahl muss der Sitzplatzzahl entsprechen (2 pro Sitz)"

> Btw: Die LC4 SMC steht trotz 2er-Bank ohne Soz.-Rasten
> beim Händler.

Da wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Zulassungsbescheinigung stehen, dass es nur einen Sitzplatz gibt.

> But, ianal.

Aber ein Philosoph ;-)

Viele Grüße,
Olli

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Bernhard - Datum: 28.7.2009 16:37

> Doch, da steht: "- die Anzahl muss der Sitzplatzzahl
> entsprechen (2 pro Sitz)"

-v plz

Ich find es nicht.

> Da wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in
> der Zulassungsbescheinigung stehen, dass es nur einen
> Sitzplatz gibt.

Kann ich checken, glaub ich aber nicht.

> Aber ein Philosoph ;-)

Da dank ich artigst.

cu,
Bernhard

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Bernhard - Datum: 28.7.2009 16:40

Ich mach mal die Ingrid:

> Kann ich checken, glaub ich aber nicht.

Waren vom Händler nicht angebaut, sollten aber ab Werk dran sein.

Soviel dazu.

cu,
Bernhard

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Olli - Datum: 28.7.2009 16:50

> Ich find es nicht.

Das stammt von der von Paul zitierten Webseite. Aber auch in der StVZO steht es sinngemäß, in §61, Absatz 2: "Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein." Interpretiert wird das dann wohl so: Stehen im Schein - oder neueuropäisch Zulassungsbescheinigung - zwei Sitzplätze, dann müssen da auch zwei Paar Fußrasten dran.

> Kann ich checken, glaub ich aber nicht.

Echt? Wo kann man das denn einsehen?

> Da dank ich artigst.

Ja, fiel mir schon hier und dort mal auf ;-)

Viele Grüße,
Olli

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Alex S. - Datum: 28.7.2009 17:05

OK, ich lass sie dran.

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Bernhard - Datum: 28.7.2009 18:32

> Das stammt von der von Paul zitierten Webseite.

Paul zitierte $30, und da steht eben nüscht.

> Aber auch
> in der StVZO steht es sinngemäß, in §61, Absatz 2:
> "Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und
> den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet
> sein."

ACK

> Interpretiert wird das dann wohl so: Stehen im
> Schein - oder neueuropäisch Zulassungsbescheinigung - zwei
> Sitzplätze, dann müssen da auch zwei Paar Fußrasten dran.

Öh, ich interpretiere: Sitz ein Beifahrer drauf, muss er eigene Rasten haben.

IoW: Keine Arme, keine Kekse.

> Echt? Wo kann man das denn einsehen?

Ich den KTMler angerufen. Sie habens nur vergessen dranzumachen...

> Ja, fiel mir schon hier und dort mal auf ;-)

Hm, ein Bruder im Geiste? ;-)

cu,
Bernhard

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Paul - Datum: 29.7.2009 00:03

> Paul zitierte $30, und da steht eben nüscht.
Ich hab´ §§30, 61 zitiert. Also auch 61. Und in Absatz 2 ist da ziemlich klar die Rede von Fußstützen (vulgo: Fußrasten)

(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.

Grüße
Paul
IAL

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Bernhard - Datum: 29.7.2009 12:18

> Ich hab´ §§30, 61 zitiert. Also auch 61.

Weiß ich mittlerweile auch.

> (2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und
> den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.

Ja, aber ich weiß immer noch nicht, was dagegen spricht, es so zu sehen, dass wenn kein Beifahrer da ist, er auch keine Rasten/Stützen/was auch immer zu haben braucht.

Mein PKW ist beispielsweise als 4-Sitzer ausgewiesen. Trotzdem kann ich die Sitzbank zur Gepäckraumvergrösserung umklappen und sogar teilweise entfernen. Das widerspräche ja einer Auslegung, dass für jeden potentiellen Mitfahrer jederzeit ein komplett ausgerüsteter Platz vorhanden sein muss.

> IAL

Ich dachte immer, die Fahren nur BMW.

cu,
Bernhard

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Olli - Datum: 29.7.2009 12:54

> Mein PKW ist beispielsweise als 4-Sitzer ausgewiesen.
> Trotzdem kann ich die Sitzbank zur Gepäckraumvergrösserung
> umklappen und sogar teilweise entfernen. Das widerspräche
> ja einer Auslegung, dass für jeden potentiellen Mitfahrer
> jederzeit ein komplett ausgerüsteter Platz vorhanden sein
> muss.

Sitz rausnehmen entspricht ja beim Motorrad z. B. dem Tauschen der Soziussitzbank gegen eine Abdeckung irgendwelcher Art. Das geht sehr wohl, mein altes Mopped hatte so eine Abdeckung.

Wenn Du den Sitz raus nimmst, dann kann da niemand mehr sitzen. Nimmst Du aber Sicherheitseinrichtungen raus (Fußrasten, Haltegriffe oder eben den Gurt bei der Dose), dann kann da sehr wohl noch jemand sitzen - aber ohne Sicherheitseinrichtungen ...

Viele Grüße,
Olli

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Bernhard - Datum: 28.7.2009 18:37

> Das stammt von der von Paul zitierten Webseite.

Wobei die nicht ganz recht haben: die Anzahl muss der Sitzplatzzahl entsprechen (2 pro Sitz)

stimmt nicht so ganz.

Ich wollte an der alten Transe zusätzlich Rasten anbauen, wegen meinem Nachwuchs. Die originolen waren zu tief. Der TÜV hier hatte nichts dagegen, obwohl rechnerisch dann 3 pro Sitz dagewesen wären. Und sie mussten nicht mal ABE haben, solange die alten dran waren.

cu,
Bernhard

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Stefan Kremer - Datum: 28.7.2009 15:44

> Was soll passieren, solange niemand drauf
> Nix. Weil man so nicht fahren darf, §§30, 61 StVZO. Die
> Fußrastenanlage ist für die Anzahl der Mitfahrer
> auszulegen. Zwei Sitzplätze = vier Fußrasten. Sitzplatz
> kürzen, Soziusplatz austragen lassen, gut is.

Korrekt. Zur Frage ob das geht. Ja natürlich:

Gruß Stefan

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Robert1978 - Datum: 28.7.2009 17:18

> Unter welchen Umständen darf ich die Fußrasten für den
> Beifahrer abbauen? Ich habe mal gelesen, dass man die
> Sitzbank dann so gestalten muss, das keine 2. Person mehr
> draufpasst. Geht das überhaupt?

Hi Alex,

bekommst Du sie nach Umbau auf Hashiru nicht mehr dran?? Bei mir wars mehr als eng, ... Hab das Abgasrohr dann beim Metaller beibiegen lassen, ... Jetzt passt alles wieder.

VG!

Der Ro

Re: SONSTIGES Sozius-Fußraten abbauen?

Geschrieben von: Alex S. - Datum: 28.7.2009 17:37

Doch, passt so eben. Ich hätte mir aber Arbeit ersparen können wenn ich sie ebgebaut hätte.