SONSTIGES Stufenführerschein

SONSTIGES Stufenführerschein

Geschrieben von: André - Datum: 14.7.2009 19:32

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu einem Thema, von dem ich bisher immer dachte, ich wüsste alles; nämlich zur Regelung des Stufenführerscheins.

Folgender Sachverhalt:
Eine Freundin, 24 Jahre alt, möchte den Motorradführerschein machen. Sie ist noch keine 25 und kann deswegen natürlich nur die beschränkte Variante machen, bei der die Maschine auf 34PS gedrosselt werden muss.

Ich dachte jetzt immer, dass sie dann halt bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres beschränkt fahren müsste und dann (also schon in einem Jahr) offen fahren darf. So interpretiere ich die Vorschrift und so wurde es mir auch immer erklärt.

Nun war sie jedoch heute in einer Fahrschule und hat dort etwas anderes zu hören bekommen. Der Fahrlehrer hat ihr erzählt, dass sie jetzt den Schein machen kann und dann trotzdem zwei Jahre der Leistungsbeschränkung unterliegt, also über ihr 25. Lebensjahr hinaus. Anders wäre es nur, wenn sie mit dem Führerschein wartet, bis sie 25 ist. Dann könnte sie direkt einsteigen in die offene Klasse und braucht keine Leistungsbeschränkung.

Wer hat denn nun Recht?

Um es vorweg zu sagen: Es geht mir jetzt wirklich nur um die rechtliche Situation und nicht um die Sinnhaftigkeit der Drosselung für Fahranfänger

Vielen Dank und Grüße!
André

Re: SONSTIGES Stufenführerschein

Geschrieben von: Lothar - Datum: 14.7.2009 20:04

Hallo

ich habe vor 3 Jahren den 1 gemacht(Alter: 49). ich hatte die Wahl zwischen einem Krad mit Leistungsbeschränkung oder einem ohne Beschränkung. Hätt ich das Krad mit Beschränkung gewählt, hätte ich 2 Jahre mit einem Krad mit Beschränkung fahren müssen. Mein Fahrlehrer hat mir gesagt, da ich über 25 Jahre bin könnte ich wählen. Also hat dein Fahrlehrer Recht.

Guss
Lothar

> Hallo zusammen,

> ich habe mal eine Frage zu einem Thema, von dem ich bisher
> immer dachte, ich wüsste alles; nämlich zur Regelung des
> Stufenführerscheins.

> Folgender Sachverhalt:
> Eine Freundin, 24 Jahre alt, möchte den
> Motorradführerschein machen. Sie ist noch keine 25 und kann
> deswegen natürlich nur die beschränkte Variante machen, bei
> der die Maschine auf 34PS gedrosselt werden muss.

> Ich dachte jetzt immer, dass sie dann halt bis zum
> Erreichen des 25. Lebensjahres beschränkt fahren müsste und
> dann (also schon in einem Jahr) offen fahren darf. So
> interpretiere ich die Vorschrift und so wurde es mir auch
> immer erklärt.

> Nun war sie jedoch heute in einer Fahrschule und hat dort
> etwas anderes zu hören bekommen. Der Fahrlehrer hat ihr
> erzählt, dass sie jetzt den Schein machen kann und dann
> trotzdem zwei Jahre der Leistungsbeschränkung unterliegt,
> also über ihr 25. Lebensjahr hinaus. Anders wäre es nur,
> wenn sie mit dem Führerschein wartet, bis sie 25 ist. Dann
> könnte sie direkt einsteigen in die offene Klasse und
> braucht keine Leistungsbeschränkung.

> Wer hat denn nun Recht?

> Um es vorweg zu sagen: Es geht mir jetzt wirklich nur um
> die rechtliche Situation und nicht um die Sinnhaftigkeit
> der Drosselung für Fahranfänger

> Vielen Dank und Grüße!
> André

Re: SONSTIGES Stufenführerschein

Geschrieben von: Franz-Manfred Schüngel - Datum: 14.7.2009 21:05

Hallo André,

die Prüfung ist eine andere. Beim Direkteinstieg darf die Maschine nicht gedrosselt sein, beim beschränkten muss sie es. Nach zwei Jahren und einer "nachgewiesenen" Fahrleistung von 4000 km kann man den beschränkten umschreiben lassen. Somit hat der Fahrlehrer recht, wenn sich in den letzten Jahren nichts geändert hat.

Gruss Manfred

Re: SONSTIGES Stufenführerschein

Geschrieben von: André - Datum: 14.7.2009 21:26

> Hallo André,

> die Prüfung ist eine andere. Beim Direkteinstieg darf die
> Maschine nicht gedrosselt sein, beim beschränkten muss sie
> es. Nach zwei Jahren und einer "nachgewiesenen"
> Fahrleistung von 4000 km kann man den beschränkten
> umschreiben lassen. Somit hat der Fahrlehrer recht, wenn
> sich in den letzten Jahren nichts geändert hat.

> Gruss Manfred

Okay, danke euch beiden! Dann hab ich mich echt geirrt. Aber es betraf mich ja auch nie persönlich, sonst hätte ich es sicher besser gewusst.

Trotzdem werde ich ihr raten den Schein jetzt zu machen. Die zwei Jahre mit Leistungsbeschränkung sind meiner Meinung nach keine verkehrte Sache und ich fänds unsinnig, wenn sie ein Jahr warten würde um dann auf einen großen Bock steigen zu dürfen.

Grüße!
André

Re: SONSTIGES Stufenführerschein

Geschrieben von: ralf ausm spessart - Datum: 15.7.2009 08:17

> Hallo André,

> die Prüfung ist eine andere. Beim Direkteinstieg darf die
> Maschine nicht gedrosselt sein, beim beschränkten muss sie
> es. Nach zwei Jahren und einer "nachgewiesenen"
> Fahrleistung von 4000 km kann man den beschränkten
> umschreiben lassen. Somit hat der Fahrlehrer recht, wenn
> sich in den letzten Jahren nichts geändert hat.

> Gruss Manfred

Also Ich habe meinen Schein mit 18 gemacht und bin 2 Jahre mit meiner gedrosselten Alp rum gefahren. Aber mein Fuehrerschein hat sich automatisch "umgeschrieben".
Auf meinem Kaertchen ist bei Klasse A ein Datum gedruckt. Dieses Datum ist, der Tag an dem Ich meinen Klasse A Fueherschein geschafft habe. Man sagte mir, ich duerfte ab diesem Tag + 2 Jahre offen fahren. So mache ich das und bis jetzt hat es auch niemanden gestoert.
Gruss,
Ralf ausm spessart.

Re: SONSTIGES Stufenführerschein

Geschrieben von: Michael1972 - Datum: 15.7.2009 08:19

Meine Freundin hat den Lappen grad gemacht, Sie ist über 25 und konnte wählen. Wenn man den offenen machen will, muss die Prüfung mit einem Mopped ohne Drossel gefahren werden. Da sie mit der ungedrosselten Maschine die die Fahrschule hatte nicht klarkam und die Karre die von der Höhe her passte gedrosselt war, hat sie auch den 34PS Lappen gemacht/machen müssen.

Gruss Michael

Re: SONSTIGES Stufenführerschein

Geschrieben von: Carsten - Datum: 15.7.2009 08:41

Wenn Deine Freundin nihct ein bestimmtes Bike im Kopf hat welches unbedingt nach dem Führerschein sein muß und welches es nicht als gedrosselte Variante gibt, dann sollte sie warten.

Ansonsten fährt es sich auch mit einem gedrosselten Bike nicht schlecht. Meine Frau fährt ein solches seit 15 Jahren und hat bislang nicht mal ihren Führerschein von dem Drosseleintrag" befreien lassen.

Re: SONSTIGES Stufenführerschein

Geschrieben von: Michael1972 - Datum: 15.7.2009 10:33

Man kann nachträglich in jedes Mopped ne Drossel einbauen, evtl gibt es eine Handvoll Maschinen wo es keine Nachrüstsätze gibt, aber die meisten gängigen Moppeds könnte man auch nachträglich noch drosseln (lassen).

Gruss Michael

> Wenn Deine Freundin nihct ein bestimmtes Bike im Kopf hat
> welches unbedingt nach dem Führerschein sein muß und
> welches es nicht als gedrosselte Variante gibt, dann sollte
> sie warten.

> Ansonsten fährt es sich auch mit einem gedrosselten Bike
> nicht schlecht. Meine Frau fährt ein solches seit 15 Jahren
> und hat bislang nicht mal ihren Führerschein von dem
> Drosseleintrag" befreien lassen.