Moin Leutz,
weiß jemand von Euch wo ich ein 16er Kettenritzel bestellen kann?
Danke!
Gruß Manfred TA`97
Guten Morgen Manfred,
bei www.wieres.com/ oder bei ebay: http://cgi.ebay.de/Honda--Ritzel--XRV-Africa-Twin-,-Shadow-,-Transalp_W0QQitemZ370157193702QQcmdZViewItemQQimsxZ20090210?IMSfp=TL090210219005r26277. So kaufe ich die 16er.
Gruß T.J.
Hallo T.J.
Danke!
Gruß
Manfred TA`97
Hallo beni,
etwas niedrigere Drehzahlen (500), z.B. Autobahn usw.
Gruß
Manfred TA`97
Hallo Beni,
bei gleicher Geschwindigkeit sinkt die Drehzahl um ca. 6 %. Das wäre etwas genauer
Viele Grüße,
Olli
> Hallo Beni,
> bei gleicher Geschwindigkeit sinkt die Drehzahl um ca. 6
> %. Das wäre etwas genauer
> Viele Grüße,
> Olli
Moin,
habe bei meiner PD06 BJ.89, gerade ein 16er Ritzel verbaut(hinten 47). Mir war die Drehzahl zu hoch. Die Transe dreht nun 500 U/min weniger, welche bei 100km/h dann bei 4500u/min liegt (vorher 5000).
Das angenehmste finde ich aber, das es sich wie ein ganz anderes Motorrad anfühlt. Es wirkt viel souveräner, und hat immer noch genügend Antritt. Meine Maschine wirkt nicht mehr so quirlig (nervös, ruckelig) wie vorher, was ich sehr begrüsse. Ich überlege sogar beim nächsten Kettenwechsel hinten zusätzlich auf ein 46er Blatt zu wechseln.
Gruss,
Dieter
Hallo!
Hab' ebenfalls eine PD06 und möchte das Drehzahlniveau senken. Welche Auswirkung hat dieses Ritzel auf die Höchstgeschwindigkeit? Gleich, geringer oder gar höher?
Gruß
Rafael
Hi Rafael,
> Hab' ebenfalls eine PD06 und möchte das Drehzahlniveau senken. Welche Auswirkung hat dieses Ritzel auf die Höchstgeschwindigkeit? Gleich, geringer oder gar höher? Gruß Rafael
da hast du Glück. Die richtig alten PD06 Transalps sind noch nicht eingedrosselt und drehen weiterhin mit dem 16er Ritzel bis zum roten Bereich. Bei meiner 89er steht dann 180 auf dem Tacho und wenn es dann echte 165 Km/h sind die im Fz.-Schein stehen bin ich schon stolz.
Gruß aus Bochum
T.J.
PS: das große Ritzel ist auch deutlich Verschleißsenkend für die Kette, so schafften meine letzten 3 Kettensätze immer deutlich > 40 TKm!
Salve Gemeinde,
eine andere Übersetzung habe ich mir für's Touren auch schon gewünscht, da mir die RD13 auf den 5 Gängen zu kurz übersetzt ist.
Gerade bei 1X0 km/h wohlfühlsurfen auf der Bundesstrasse dreht mir der Bock zu hoch.
Jetzt die Frage:
Muss ich die geänderte Übersetzung eintragen lassen?
Mit Dank, Valentin
> Moin Leutz,
> weiß jemand von Euch wo ich ein 16er Kettenritzel
> bestellen kann?
> Danke!
> Gruß Manfred TA`97
Salve Valentin,
glaube ich kaum. Ich habe es bis jetzt noch nicht versucht.
Klar ist das so auf jeden Fall das die Betriebserlaubnis bei geänderter Übersetzung erlischt. Das muß jeder für sich selber entscheiden.
Naja, das Risoko ist beim Moppedfahren ja immer im Gepäck!
Gruß
Manfred TA`97
> Salve Valentin,
> glaube ich kaum.
um den "glaube ichs" und Halbwahrheiten noch eine hinzuzufügen:
Laut meinem TÜV-Fuzzi (Garching bei München) nicht wenn:
- die Höchstgeschwindigkeit nicht zunimmt (also nur kürzere Übersetzungen zulässig)
- oder sich das Übersetzungsverhältnis um nicht mehr als 8% ändert (wie auch immer das gemeint ist).
Ob das jetzt wirklich so stimmt sei mal dahingestellt, das war jedenfalls die Antwort die ich bekommen habe als ich 2006 die ganzen Umbauten habe eintragen lassen.
Müsste ja eigentlich irgenwo in der StVZO stehen, wer sich mit dem Pamphlet auskennt kann ja mal nachschauen und uns mit echtem Wissen erleuchten.
Gruß, Andi aus M.
Guten Abend,
> - oder sich das Übersetzungsverhältnis um nicht mehr als
> 8% ändert (wie auch immer das gemeint ist).
So habe ich das auch in Erinnerung (allerdings ohne Gewähr). Bis zu dieser Prozentschwelle liegt es im Ermessensspielraum des Prüfers. Danach wäre ein aufwändige Abnahme mit Geräuschmessung und anderem Pipapo erforderlich, die nahezu unerschwinglich, zumindest aber unverhältnismäßig sein dürfte.
Auch wenn dieser Thread eher zum 16er Ritzel zu tendieren scheint, ich habe das Gegenteil gemacht und ein 14er Ritzel verbaut und sogar eintragen lassen. Das ist wie ein Frischzellenkur für die Transalp und ich möchte es nicht mehr missen. Aber jedem das Seine....
Allzeit unfallfreie Fahrt wünscht
Andi
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Weil Google auch mein Freund ist, ob ich das will oder nicht.
So, und nun zu den Nachrichten:
http://www.motorradfrage.net/frage/uebersetzung-aendern-ohne-eintragung
Das ist für mich Indiz genug (einmal ein TA-T und dann einer mit Tripper, TRIPPLE!) mal meinen freundlichen Tüv so von Inge zu Inge zu fragen.
Guten Start in die neue Woche wünscht Euch Der Valentin
Servus!
Da habe ich doch was Allgemeines gefunden:
http://www.louis.de/shop/zusatz/anl/TUEV_Hanse_Aenderungen_08_2007.pdf
Über die Übersetzungen steht wieder nix drin!
GrunZ, Valentin
> Über die Übersetzungen steht wieder nix drin!
@ Ist doch relativ einfach:
Alles was die (im Fzg-Schein oder Typenschein) eingetragenen Daten verändert muss vom TÜV begutachtet werden, ebenso Teile ohne Straßenzulassung oder modifizierte Teile (dafür wird es aber sehr schwierig, den TÜV-Segen zu bekommen).
Alles was gegen die zuständigen Vorschriften/Gesetze/Verordnungen verstößt ist generell nicht erlaubt (z.B. Beleuchtung und deren Abstände, max. Abmessungen des Fzgs ...).
.
Andere Auspuffanlage (als die eingetragene) ändert ev. den Geräuschpegel oder die Leistung (um >5%) - ohne entsprechende Zulassungen geht da nichts (v.a. wenn in der Nachrüstanlage kein Kat mehr ist).
.
Genauso ist die Antriebsübersetzung eingetragen. Eine Änderung der Übersetzung (oder auch der Reifengröße) ändert entweder die "Bauartgeschwindigkeit" oder die eingetragene Drehzahl bei einer bestimmten Geschwindigkeit (siehe "geardata").
Bei der Bandit war sogar ein detailliertes Gang/Drehzahl/Geschwindigkeits-Diagramm im Typenschein ...
.
Wenn etwas nicht irgendwo offiziell eingetragen ist und gegen keine Vorschriften/Gesetze/Verordnungen verstößt, brauchts auch keinen TÜV-Segen (z.B. Sturzbügel, Topcase).
.
Für genaue Auskünfte sollte man sich aber an die zuständige TÜV-Stelle wenden und sich nicht auf einzelne Meinungen in einem Forum verlassen.
Bei uns in Ö gibt's z.B. kleine Unterschiede zw. den Bundesländern, was erlaubt bzw. eintragungspflichtig ist. Das wird wohl in D auch nicht anders sein.
.
... aber wen kümmert das schon, ist das Teil erstmal angekommen, wird's auch schon eingebaut
.
Markus

Hi, für den Fall dass die Kettenlänge
neu berechnet werden muss, hier ein
kleiner Link.http://www.svs-tools.de/5.html
Peter Schönefeld
> @ Ist doch relativ einfach:
> Alles was die (im Fzg-Schein oder Typenschein)
> eingetragenen Daten verändert muss vom TÜV begutachtet
> werden, ebenso Teile ohne Straßenzulassung oder
> modifizierte Teile (dafür wird es aber sehr schwierig, den
> TÜV-Segen zu bekommen).
> Alles was gegen die zuständigen
> Vorschriften/Gesetze/Verordnungen verstößt ist generell
> nicht erlaubt (z.B. Beleuchtung und deren Abstände, max.
> Abmessungen des Fzgs ...).
> .
> Andere Auspuffanlage (als die eingetragene) ändert ev. den
> Geräuschpegel oder die Leistung (um >5%) - ohne
> entsprechende Zulassungen geht da nichts (v.a. wenn in der
> Nachrüstanlage kein Kat mehr ist).
> .
> Genauso ist die Antriebsübersetzung eingetragen. Eine
> Änderung der Übersetzung (oder auch der Reifengröße) ändert
> entweder die "Bauartgeschwindigkeit" oder die
> eingetragene Drehzahl bei einer bestimmten Geschwindigkeit
> (siehe "geardata").
> Bei der Bandit war sogar ein detailliertes
> Gang/Drehzahl/Geschwindigkeits-Diagramm im Typenschein ...
> .
> Wenn etwas nicht irgendwo offiziell eingetragen ist und
> gegen keine Vorschriften/Gesetze/Verordnungen verstößt,
> brauchts auch keinen TÜV-Segen (z.B. Sturzbügel, Topcase).
> .
> Für genaue Auskünfte sollte man sich aber an die
> zuständige TÜV-Stelle wenden und sich nicht auf einzelne
> Meinungen in einem Forum verlassen.
> Bei uns in Ö gibt's z.B. kleine Unterschiede zw. den
> Bundesländern, was erlaubt bzw. eintragungspflichtig ist.
> Das wird wohl in D auch nicht anders sein.
> .
> ... aber wen kümmert das schon, ist das Teil erstmal
> angekommen, wird's auch schon eingebaut
> .
> Markus