TECHNIK Miniblinker

TECHNIK Miniblinker

Geschrieben von: Moni (Syberwoman) - Datum: 8.2.2009 21:41

Hallo, ich will mir hintere Miniblinker an meine Alp machen, muß ich da irgendwas beachten ? Braucht man da etwas für den TÜV und das anschließen muß da auch etwas beachtet werden ? Danke für Eure Antworten :-)

LG MONI

Re: TECHNIK Miniblinker

Geschrieben von: Robert1978 - Datum: 8.2.2009 22:05

Hallo,

drauf achten dass 21w Blinker sind, ansonsten musste nen Wiederstand einlöten damit der Impuls / Frequenz noch passt oder nen anderes Relais verwenden.
Bei Tante Lou gibts gute ab 5EURO. Die hab ich genommen. Relais konnte ich das alte weiterverwenden. Auf feste Verankerung der Schrauben in den Blinkern achten!

Ansonsten ABE dabei.

VG!

Robert

Re: TECHNIK Miniblinker

Geschrieben von: Olli - Datum: 9.2.2009 10:23

Hallo!

Die Widerstände gibt es auch zum Stecken in die Zuleitung. Dann muss nichts gelötet werden. Und: Es gibt einen Mindestabstand (24cm) für die Blinker, aber ich glaube, der ist fast schon durch den Abstand der Aufnahmen gegeben.

Viele Grüße,
Olli

Re: TECHNIK Miniblinker

Geschrieben von: moni - Datum: 9.2.2009 11:46

Danke Euch, ich habe mir das gestern mal angesehen, da muß ich ja einiges abbauen oder, denek mir sogar die Platte vom Topcase.
24 cm Mindestabstand !!!! von wo ?

LG MONI

Re: TECHNIK Miniblinker

Geschrieben von: Olli - Datum: 9.2.2009 11:52

> Danke Euch, ich habe mir das gestern mal angesehen, da muß
> ich ja einiges abbauen oder, denek mir sogar die Platte vom
> Topcase.

Bei PD10 ist es eigentlich nur die Sitzbank. Und dann Spinnenfinger.

> 24 cm Mindestabstand !!!! von wo ?

§54 StVZO sagt: "an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. 2Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. 3Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. 4Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,"

Auf Deutsch: Innenseite linker Blinker (die Leuchtfläche) bis Innenseite rechter Blinker mehr als 24cm.

Viele Grüße,
Olli

Re: TECHNIK Miniblinker

Geschrieben von: Moni (Syberwoman) - Datum: 9.2.2009 20:36

so hab mir nur welche geholt bei dem Heini oder wie der heißt :-) die haben welche im Angebot Nano nennen die sich, sind echt richtig gut hell, hatte nun mal die Sitzbank ab aber solche Spinnenfinger hab ich nicht, wahrscheinlich dann doch besser wenn ich alles abbaue, da kommt man mit nem Schlüsselnicht rein :-(
und viele Kabel sind auch drann, na werd schon jemand finden der es hinfriemelt.

LG MONI