TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: yves - Datum: 17.4.2006 07:48

zuerstmal noch frohe ostern allen hier...

mich beschäftigt ein kleines problem.

ich hab mir vor kurzem einen einachser anhänger gekauft.
(war urst billig) - zul. gesamtgewicht 800kg.

so, den will ich umbauen als motorradtransportanhänger.
von der breite her und auch der länge kein problem.

1. frage:
ich hab vor kurzem etwas gelesen, dass hänger über 750 kg gesamtgewicht auflaufgebremst sind, ob das meiner ist weiß ich noch nicht, hab den brief noch nicht (ez 1979).
wenn er es ist, ok, wenn nicht???
ablasten um 50 kilo müßte doch machbar sein?

die zweite wichtige frage, denn hier wirds eng.

da ich auf dem hänger ggf. meine beiden twins transportieren wollte (oder auch moppeds vom kumpel), ist die überlegung, das teil als sportgeräteanhänger zuzulassen.
grünes kennzeichen - versicherung übers zugfahrzeug.

nun aber die "haarspalterei" - was ist ein sportgerät im deutschen rechtlichen sinne????
bei vollcrossern, booten, sportpferden verständlich, aber fallen normale motorräder unter sportgeräte???

hat jemand dafür eine deffinition???

danke im voraus und viel spass noch beim eiersuchen.

gruß yves

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: Christopher - Datum: 17.4.2006 09:08

> 1. frage:
> ich hab vor kurzem etwas gelesen, dass hänger über 750 kg
> gesamtgewicht auflaufgebremst sind,...

Sein müssen!

> ob das meiner ist weiß
> ich noch nicht, hab den brief noch nicht (ez 1979).
> wenn er es ist, ok, wenn nicht???

Hat er eine flexibel gelagerte Kupplung (so eine Gummimanschette an der Deichsel? Dann ist er gebremst. Wenn nicht dann blöde.

> ablasten um 50 kilo müßte doch machbar sein?

Du willst Dir eine Einzelgenehmigung antun? Viel Spaß.

> da ich auf dem hänger ggf. meine beiden twins
> transportieren wollte (oder auch moppeds vom kumpel), ist
> die überlegung, das teil als sportgeräteanhänger
> zuzulassen.
> grünes kennzeichen - versicherung übers zugfahrzeug.

> nun aber die "haarspalterei" - was ist ein
> sportgerät im deutschen rechtlichen sinne????
> bei vollcrossern, booten, sportpferden verständlich, aber
> fallen normale motorräder unter sportgeräte???

IMHO hast Du das schon selber beantwortet.

Christoph

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: yves - Datum: 17.4.2006 10:15

hi christoph

hat keine gummimanschette, so siehts zumindest auf dem bild aus.

falls er nicht auflaufgebremst ist, war er aber bis kurzem zugelassen, also entweder gebremst oder nicht, sollte er nicht gebremst sein, gäbe es einen konflikt mit dem brief...

eine ebe?? nöö, einfach nur ablasten auf 750 kg - änderung des zulässigen gesamtgewichtes.

da es ja nun kein sportgeräteanhänger wird - werde ich auch das leergewicht runterlasten.
ich fahre bei uns auf die waage und hol mir einen wiegeschein.

angeblich soll das teil als "offener kasten" 175 kg wiegen.
wenn nur 3 schienen, kein boden drauf sind, dann erheblich
weniger.

bei der dekra hier sollte es kein problem sein, ich gehe mal davon aus.

naja, überraschen lassen :-)

aber noch eine frage, es wäre ja eine spitzfindigkeit.
PFERDEANHÄNGER gibts ja auch als sportgeräteanhänger!!
es gibt sportpferde - klaro - was ist aber mit nutzpferden- "ackergäulen" :-) ????

für mich ist eine AT ein "Sportgerät" :-) aber wegen der 40 euro haftpflicht+steuern - eigentlich pillepalle...
und der hänger ist auch ohne zugfahrzeug versichert.

danke der antwort.

gruß yves

>

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: Joachim - Datum: 17.4.2006 11:02

Hallo Yves,

wenn der Anhänger ungebremst ist, hast Du evtl. ein Problem wenn Du zwei Mopeds transportieren willst. Schau mal in dem Fahrzeugschein von Deinem Zugfahrzeug nach wieviel Du mit einem ungebremsten Anhänger überhaupt ziehen darfst. Je nach Zugfahrzeug ist da schon bei 400-500 kg Ende, auch wenn der Anhänger selbst noch ein paar kg mehr vertragen würde. Bei einem unbegremsten Anhänger werden bei einer derartigen Beladung die Bremsen des Zugfahrzeugs doch recht stark beansprucht.

Viele Grüße

Joachim

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: yves - Datum: 17.4.2006 14:05

hallo Joachim,

ich weiß,

mit olle golf darf ich nur 500 kg ungebremst ziehen.
bei 2 twins sind das ca. 470 kg + hängergewicht.
die frage ist nur, wie oft ich 2 twins drauf habe.

wenn dann wahrscheinlich eh nur eine und dann bin ich bei ca. 400 kg.

glaube ganz und gar 1200 kg gebremst, aber mit 75 ps :-)
da bleibt eher die hängerkupplung am hänger hängen :-) als der golf.

gruß yves

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: Klaus Schaffarsch - Datum: 17.4.2006 13:20

> zuerstmal noch frohe ostern allen hier...

> mich beschäftigt ein kleines problem.

> ich hab mir vor kurzem einen einachser anhänger gekauft.
> (war urst billig) - zul. gesamtgewicht 800kg.

> so, den will ich umbauen als motorradtransportanhänger.
> von der breite her und auch der länge kein problem.

> 1. frage:
> ich hab vor kurzem etwas gelesen, dass hänger über 750 kg
> gesamtgewicht auflaufgebremst sind, ob das meiner ist weiß
> ich noch nicht, hab den brief noch nicht (ez 1979).
> wenn er es ist, ok, wenn nicht???
> ablasten um 50 kilo müßte doch machbar sein?

> die zweite wichtige frage, denn hier wirds eng.

> da ich auf dem hänger ggf. meine beiden twins
> transportieren wollte (oder auch moppeds vom kumpel), ist
> die überlegung, das teil als sportgeräteanhänger
> zuzulassen.
> grünes kennzeichen - versicherung übers zugfahrzeug.

> nun aber die "haarspalterei" - was ist ein
> sportgerät im deutschen rechtlichen sinne????
> bei vollcrossern, booten, sportpferden verständlich, aber
> fallen normale motorräder unter sportgeräte???

> hat jemand dafür eine deffinition???

> danke im voraus und viel spass noch beim eiersuchen.

> gruß yves
<Mfg. Klaus

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: yves - Datum: 17.4.2006 14:07

hi klaus,

text vergessen :-)

gruß yves

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: dirk 8-) - Datum: 17.4.2006 15:39

moinsen,

habe selber einen hänger der als sportgeräteträger läuft. meines wissens nach kriegts du das grüne kennzeichen dafür dann, wenn ersichtlich ist das du nix anderes damit transportieren kannst als das was im schein eingetragen ist. wenn du also nen offenen rahmen mit 2 schienen drauf hast dürfte das kein problem sein. aber am einfachsten kriegst du en genaue auskunft bein tüv oder dekra. da weißt du dann genau was du amchen mußt. vorgeheriges absprechen vorm umbauen freut die herren i.d.r. und erleichtert nachher das banehmen.

transalpiner gruß dj 8-)

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: yves - Datum: 17.4.2006 15:55

hallo,

der tüv... hat eigentlich mit "sportgeräten" nix am hut.
soll heißen,er schreibt den brief zwar um, aber was auf´m hänger steht interessiert ihm nicht, denn es ist sache des finanzamtes und der grünen....!

habe in einem anderen forum was gelesen, wo genau dieser aspekt beschrieben wurde.

sportgeräte sind eben nur rennmaschinen oder vollcrosser in diesem sinne.
du darfst maximal deine "normalen" moppeds ohne zulassung transportieren. ansonsten ende.
das ist natürlich auch ganz einfach in einer kontrolle nachvollziehbar, denn wenn ein mopped mit nummernschild draufsteht, dann wars das.

und ein nachteil hat das grüne kennzeichen dann auch noch.
der hänger ist zwar am jeweiligen fahrzeug mitversichert, aber eben nur, wenn er sich am fzg befindet.
stellst du mit dem hänger einen unfall an (wie auch immer) - steigt das zur zeit ziehende kfz in der versicherung.
rangierst du den hänger per hand und eckst irgendwo an, mußt du selbst zahlen oder eine gewisse "trailerversicherung" abschließen.

somit erübrigt sich für mich ein grünes kennzeichen - und es sind ja "nur" 15 euro versicherung und 29 euro steuern im jahr.
und ich kann auch mal was anderes aufladen :-)
(paar kästen bier usw...) :-)

grüße

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: dirk 8-) - Datum: 17.4.2006 17:09

hi :o)

also ich hab einen heinemann motorradanhänger,der hat eine zulassung als sportgeräteträger. genauer wortlaut im schein: SDAH F. Sportgeräte motorradtransporter (punkt 1 im schein)
ich habe eine schwarze!!! nummer, brauche aber keine steuer und keine versicherung zahlen. (steuerbescheid kommt immer über 0,00.- euro,das briefporto könnte die gemeinde eigentlich sparen und verischert ist er übers zugfahrzeug) so schauts aus. und nun kommst du! ;-)

gruß dj 8-)

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: yves - Datum: 17.4.2006 18:17

hi ebenfalls,

warum dann aber auf der anderen seite eine grüne nummer??? wenn du eine schwarze hast und keine steuern?

wie ist denn nun eigentlich die genaue definition eines sportgerätes???

wollte schonmal beim finz-amt nachfragen, aber als suchbegriff ist kein "sportgeräteanhänger" aufzufinden.

grüße

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: Jutta - Datum: 17.4.2006 18:10

Sorry, aber bei den Nachteilen in Bezug auf Versicherung/ Haftung und der minimalen finanziellen Einsparung kann ich die ganze Diskussion irgendwie nicht so recht nachvollziehen.
Gruß
Jutta

> hallo,

> der tüv... hat eigentlich mit "sportgeräten" nix
> am hut.
> soll heißen,er schreibt den brief zwar um, aber was auf´m
> hänger steht interessiert ihm nicht, denn es ist sache des
> finanzamtes und der grünen....!

> habe in einem anderen forum was gelesen, wo genau dieser
> aspekt beschrieben wurde.

> sportgeräte sind eben nur rennmaschinen oder vollcrosser
> in diesem sinne.
> du darfst maximal deine "normalen" moppeds ohne
> zulassung transportieren. ansonsten ende.
> das ist natürlich auch ganz einfach in einer kontrolle
> nachvollziehbar, denn wenn ein mopped mit nummernschild
> draufsteht, dann wars das.

> und ein nachteil hat das grüne kennzeichen dann auch noch.
> der hänger ist zwar am jeweiligen fahrzeug mitversichert,
> aber eben nur, wenn er sich am fzg befindet.
> stellst du mit dem hänger einen unfall an (wie auch immer)
> - steigt das zur zeit ziehende kfz in der versicherung.
> rangierst du den hänger per hand und eckst irgendwo an,
> mußt du selbst zahlen oder eine gewisse
> "trailerversicherung" abschließen.

> somit erübrigt sich für mich ein grünes kennzeichen - und
> es sind ja "nur" 15 euro versicherung und 29 euro
> steuern im jahr.
> und ich kann auch mal was anderes aufladen :-)
> (paar kästen bier usw...) :-)

> grüße

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: yves - Datum: 17.4.2006 18:15

danke für die mitteilung.

war halt nur ne frage, die zu klären wäre.

mich stören immer wieder leute, die sich hier aufregen und nix konstruktives beitragen.

sorry, mußte jetzt sein...

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: Jutta - Datum: 17.4.2006 22:39

Tja, wer regt sich hier nun auf? ;-)
Und wer hier etwas Konstruktives beiträgt wäre noch zu klären.
Wird Zeit, daß sich das Wetter bessert. Nix für ungut...

> danke für die mitteilung.

> war halt nur ne frage, die zu klären wäre.

> mich stören immer wieder leute, die sich hier aufregen und
> nix konstruktives beitragen.

> sorry, mußte jetzt sein...

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: khyal - Datum: 24.4.2006 09:41

> Sorry, aber bei den Nachteilen in Bezug auf Versicherung/
> Haftung und der minimalen finanziellen Einsparung kann ich
> die ganze Diskussion irgendwie nicht so recht
> nachvollziehen.

eben, das ist genau der punkt.

hatte mir damals beim bootsttrailer nicht so einen kopf drueber gemacht, versicherungstyp und adac meinten halt "ist uebers zugfahrzeug versichert, versicherung braucht man nicht".

hab dann mal auf der gr-faehre einen rangierschaden gehabt - haette ich ne trailerversicherung gehabt, haette man das ueber die abwickeln koennen, so ging es ueber die pkw-versicherung, was das letztendlich an hochstufung ueber die jahre kostet, kann sich wohl jeder denken.

dazu kommt dass der trailer nicht versichert ist, wenn er im stand vom zugfahrzeug getrennt wurde, also z.b. rangierschaeden beim rangieren per hand, wegrollen, allgemeine halterhaftung usw

ich zahl jetzt fuer die trailerversicherung im jahr gut 20 euro - mrd-trailer fuer 2 moppeds ist etwas teurer ~ 30 euro

kann ich jedem nur zu raten...

cu

khyal

Re: TECHNIK Motorradanhänger??? (Sportgeräte??)

Geschrieben von: Björn - Datum: 18.4.2006 09:15

Moin,

hatte damals das gleiche Problem...

Das war das Ergebnis meiner Suche. Hab mich für ne normale Anmeldung entschieden. Mit dem Anhänger transportiere ich jetzt auch mal Möbel oder Brennholz und muss mit keine Sorgen wegen ner Anzeige wegen Steuerhinterziehung machen.

Gruß,

Björn

§ 18 Zulassungsverfahren Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

Auslegung des Begriffs „Sport“ im Zusammenhang mit der Einstufung von
SpezialAnh zur Beförderung von Tieren für Sportzwecke. Nach Anm 31 zu § 18
im Kommentar Lütkes, Meier, Wagner ist Sport jede nicht gewerbliche freiwillige
Betätigung zur körperlichen Ertüchtigung oder zur Erzielung von Höchstleistungen.
Bei dieser Auslegung des Begriffs Sport, der ich zustimme, können
SpezialAnh zum Transport von Brieftauben, SpezialAnh zum Transport von Hunden
(für Hunderennen oder zum Abrichten) sowie sogenannte Bienenwanderwagen
nicht den SpezialAnh zur Beförderung von Tieren für Sportzwecke zugerechnet
werden.
Dazu:
Die Mehrheit der zust Ländervertreter ist der Auffassung, daß beim Vorliegen der
Voraussetzungen
a) der körperliche Einsatz eines Schlittenhundeführers ähnlich dem eines Trabers
ist,
b) die Anh zum Transport von Schlittenhunden Spezialeinrichtungen haben (zB
verankerter Achsaufbau mit stabilerWandung, abgeteilten Boxen, Luftgitter)
SpezialAnh zum Transport von Schlittenhunden den Anh zum Transport von Tieren
für Sportzwecke zugerechnet werden können. (1983)

41 Einstufung von Krad als Sportgeräte. Ein Gelände- oder Straßen-Krad gilt nicht als
Sportgerät im Zusammenhang mit § 18 Abs 2 Nr 6 m. Bei der Auslegung kommt es
vor allem auf Sinn u Zweck dieser Vorschrift sowie auf ihre Beziehung zu anderen
Bestimmungen der StVZO an. Zunächst ist fraglich, ob es sich bei Gelände- u
Straßen-Krad um ausgesprochene Sportgeräte handelt oder ob sie nicht doch mehr
der Freizeitgestaltung dienen. Zweifellos hängen Sport u Freizeitgestaltung miteinander
zusammen. Eine zu starke Betonung oder Gewichtung des Elements
„Freizeitgestaltung“ bei der Auslegung des Begriffes Sport wäre jedoch nicht mit
dem Sinn u Zweck von § 18 Abs 2Nr 6mu mit der Systematik des Zulassungsrechts
vereinbar.Wollte man die Freizeitgestaltung als wesentlichen Faktor für die Zulassungsfreiheit von Fz gelten lassen, müßte man auch dieWohn- u CampingAnh von
der Zulassungspflicht freistellen, denn diese dienen im wesentlichen der Freizeitgestaltung.
Bei der Benutzung von Krad, soweit sie nicht ausgesprochene Rennmaschinen
sind, steht im allgemeinen entweder der Wert als Hobby (Freizeitgestaltung)
oder als Fortbewegungsmittel im Vordergrund. Nach der Systematik
der StVZO ist außerdem die Zulassungspflicht bei weitem die Regel, hingegen die
Zulassungsfreiheit die Ausnahme. Ausnahmebestimmungen sind entsprechend
ihrem Ausnahmecharakter grundsätzlich restriktiv auszulegen u anzuwenden.
Dies gilt auch für die Frage, ob SportAnh zulassungsfrei iS des § 18 Abs 2 Nr 6m
sind.

57 Einbeziehung der Sport- u. ArbeitsmaschinenAnh in die Kennzeichenpflicht.
Auf Antrag des Bundesrates wurde in die 13. VO StVR die Verpflichtung zur Führung
von amtlichen Kennzeichen für Sport- und ArbeitsmaschinenAnh mit einer
43 StVZO, 26. Ergänzungslieferung, Januar 2000
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h eingeführt, um sie der technischen
Überwachung nach § 29 unterziehen zu können. Diese Vorschrift ist für erstmals in
den Verkehr kommende Anh bereits am 1. 6. 1992 in Kraft getreten. Für bereits im
Verkehr befindliche Anh tritt die Vorschrift wie folgt in Kraft
spätestens am 31. 3. 1994 für die Anh mit einem zul Gesamtgewicht von nicht
mehr als 2,0 t und
spätestens am 31. 10. 1994 für die Anh mit einem zul Gesamtgewicht von mehr
als 2,0 t.
Die Einbeziehung dieser Anh in die Kennzeichenpflicht läßt jedoch die Zulassungsfreiheit
dieser Anh unberührt. Sie bleiben also nach wie vor von den Vorschriften
über das Zulassungsverfahren ausgenommen (dh zulassungsfrei). Die
Anh sind deshalb auch weiterhin von der Versicherungspflicht nach dem PflVG
ausgenommen (vgl § 2 Abs 1 Nr 6 Buchst c PflVG).
Dies bedeutet weiter, daß beim Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens
für diese Anh kein Versicherungsnachweis nach § 29a gefordert werden
darf. Die Vorschrift des § 29a bezieht sich nach ihrem Wortlaut u ihrem Zweck nur
auf Fz, für die nach dem PflVG eine KfzHaftpflichtversicherung abgeschlossen
werden muß.
Gemäß § 1 Abs 1 Nr 11 Buchst e der FRV hat der Antragsteller die „Befreiung von
der gesetzlichen Versicherungspflicht“ der Zulassungsstelle mitzuteilen u auf Verlangen
nachzuweisen. Hierfür genügt die ausdrückliche oder sich aus dem Antrag
ergebende schlüssige Erklärung, daß das amtliche Kennzeichen für einen ArbeitsmaschinenAnh
iS von Buchst l oder für einen SportAnh iS von Buchst m des § 18
Abs 2 Nr 6 beantragt wird.
Nach § 60 Abs 1 sind für diese Anh grüne Kennzeichen (Beschriftung grün auf
weißem Grund) zu verwenden u abzustempeln. (1993)

Re: TECHNIK danke

Geschrieben von: yves - Datum: 18.4.2006 14:05

hi björn,

herrliches beamten(id...)deutsch.
aber wie geschrieben, ist ein strassenmopped kein sportgerät.

gut, wäre das geklärt.

danke für die unterstützung

gruß yves