INFO 100 km/h Reglung Anhänger???

INFO 100 km/h Reglung Anhänger???

Geschrieben von: yves - Datum: 26.1.2009 18:06

hi leute,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

habe mir nen fast neuen golf plus 2.0 tdi geholt.
besitze einen ungebremsten hänger der zulässiges gesamt gewicht von 800 kg hat (westfalia - EZ´79 - neuaufbau 2006). damit ziehe ich in der regel 1-2 motorräder.

in meinen papieren steht nun folgendes (golf):

"Fahrzeug ist mit Anhängerkupplung werksseitig verbaut und M. spez. Fahrdyn.Stabi. Syst. f. Anh. Betr. f. Temp. 100 km/h gem. 3. Aend. V. O. z. 9. Ausn. Vo. z. STVO"

bis gemäß 3. änderung komm ich ja noch mit - aber dann???

heißt das, ich kann grundsätzlich jeden - ungebremsten hänger mit 100 km/h ziehen???

war es nicht so, dass
leergewicht des zugfahrzeuges x 0,3 >= gesgew. hänger sein muß (bei ungebremsten)

wenn jemand sich auskennt, einfach mal posten.

danke
cu yves

Re: INFO 100 km/h Reglung Anhänger???

Geschrieben von: Bernd RD13 - Datum: 26.1.2009 19:06

Hi Yves -

auch der Anhänger muss für 100 km/h zugelassen sein - wenn er das nicht schon herstellerseitig ist, heißt das, dass ein TÜV-Besuch notwendig wird. Der checkt dann auf Stoßdämpfer, Reifen nicht älter als 6 Jahre und ein paar andere Kleinigkeiten. Mit dem Gutachten vom TÜV wird dann die 100-km/h-Eignung von der Zulassungsstelle in den Papieren vermerkt.

Gruß
Bernd

Re: INFO 100 km/h Reglung Anhänger???

Geschrieben von: andreas65 - Datum: 26.1.2009 19:10

Hallo Yves ,

meines Wissens MUSS der Anhänger gebremst sein.

Grüße Andreas

Re: INFO 100 km/h Reglung Anhänger???

Geschrieben von: ntvtom - Datum: 26.1.2009 19:20

> hi leute,

> vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

> habe mir nen fast neuen golf plus 2.0 tdi geholt.
> besitze einen ungebremsten hänger der zulässiges gesamt
> gewicht von 800 kg hat (westfalia - EZ´79 - neuaufbau
> 2006). damit ziehe ich in der regel 1-2 motorräder.

> in meinen papieren steht nun folgendes (golf):

> "Fahrzeug ist mit Anhängerkupplung werksseitig
> verbaut und M. spez. Fahrdyn.Stabi. Syst. f. Anh. Betr. f.
> Temp. 100 km/h gem. 3. Aend. V. O. z. 9. Ausn. Vo. z.
> STVO"

> bis gemäß 3. änderung komm ich ja noch mit - aber dann???

> heißt das, ich kann grundsätzlich jeden - ungebremsten
> hänger mit 100 km/h ziehen???

> war es nicht so, dass
> leergewicht des zugfahrzeuges x 0,3 >= gesgew. hänger
> sein muß (bei ungebremsten)

Die Faktor 0,3 gilt für alle ungembremsten Anhänger.
Das ändert auch ein Stabilierungssystem im Auto nicht.

Es heißt überigens 3. Änderungsverordnung zur 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordung.

Tom

Re: INFO oki und danke euch... *o.T.*

Geschrieben von: yves - Datum: 26.1.2009 20:14