SONSTIGES Unfall im Stadtverkehr II

SONSTIGES Unfall im Stadtverkehr II

Geschrieben von: Robert1978 - Datum: 18.11.2008 17:23

Moin Jungs und Mädels,

ich hatte Anfang Oktober einen Unfall. PKW hat mir Vorfahrt genommen, Vollbremsung, Sturz, ... Zum Glück kam es zu keiner Kollision.

Ich habe die Sachen an einen Anwalt abgegeben.

Jetzt gabs die erste Reaktion der Versicherung:
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass es durch ihren Versicherten zum Sturz gekommen sein soll. Es fehlen Offensichtlichkeit des Unfallhergangs bzw. Beweise, Zeugenaussagen", ... "Ein Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers bzw. ein Eigenunfall könne daher nicht ausgeschlossen werden, ..." Leider habe ich nur einen Zeugen der den Sturz aber nicht das, was zum Sturz führte, gesehen hat.

Kann mir jemand Tips geben ob derartige Reaktionen seitens der Gegenversicherung normal sind? Wahrscheinlich versuchen die jetzt alle Register zu ziehen dass sie nicht zahlen müssen? Ist das normale Taktik der Anwälte der Versicherung?

Wenn alles schiefgehen sollte bleibe ich auf Schaden sitzen, Rettungswagen, Polizei, Feuerwehr und Abschlepper eigene Haftpflicht inkl. Hochstufung, ...

Hat jemand gleiche / ähnliche Erfahrungen machen dürfen?

Vielen Dank und viele Grüße!

Robert

Re: SONSTIGES Unfall im Stadtverkehr II

Geschrieben von: matm911 - Datum: 18.11.2008 17:37

> Jetzt gabs die erste Reaktion der Versicherung:
> "Es ist nicht nachvollziehbar, dass es durch ihren
> Versicherten zum Sturz gekommen sein soll. Es fehlen
> Offensichtlichkeit des Unfallhergangs bzw. Beweise,
> Zeugenaussagen", ... "Ein Verschulden eines
> anderen Verkehrsteilnehmers bzw. ein Eigenunfall könne
> daher nicht ausgeschlossen werden, ..."
******
> Kann mir jemand Tips geben ob derartige Reaktionen seitens
> der Gegenversicherung normal sind?
******
@ Ich habe zwar den 1. Teil deiner Unfallschilderung nicht so richtig mitverfolgt, gehe aber davon aus, dass wenn es weder Zeugen noch eindeutige Unfallspuren gibt, ganz normal ist, dass sich die Versicherung so verhält.
Gäbe es Zeugen oder eindeutige Unfallspuren, wodurch der Vorgang zweifelsfrei nachvollziehbar wäre, hätte dein Anwalt das doch sicher eingebracht und die gegnerische Versicherung hätte keine andere Wahl als zu zahlen.
.
Denk doch nur mal dran, wie hoch die Versicherungsprämien wären, wenn die Versicherungen jedesmal auch ohne Beweise (nur auf Verdacht) schon zahlen müssten !!!
Und die Versicherungen sind schon sehr sensibel geworden, da die fingierten Unfälle mittlerweile derart zunehmen, dass Versicherungen sogar auf teure externe Detektive zurückgreifen müssen.
.
Markus

Re: SONSTIGES Unfall im Stadtverkehr II

Geschrieben von: mopetenreiter - Datum: 18.11.2008 18:32

Alles was man dir dazu sagen könnte müßte dir dein Anwalt sagen. Sonst wechsel ihn! Warum du aber in deiner Haftpflicht steigen sollst, ohne Fremdschaden verstehe ich nicht.

Ansonsten gibt es immer wieder Ungerechtigkeiten auf der Welt. Mein Unfall ist ja auch noch nicht erledigt, was die Regulierung angeht...

Gruß Daniel

Re: SONSTIGES Unfall im Stadtverkehr II

Geschrieben von: Robert1978 - Datum: 18.11.2008 19:07

Hallo Mopetenreiter,

werd morgen mal mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen. Doch, Ahnung schätze ich, hat er, hat er an anderer Stelle bereits bewiesen, ... Bei ihm bin ich m.E. gut aufgehoben.

Haftpflichtschaden der eigenen Versicherung: Schäden Dritter: m.E. Polizeieinsatz, Feuerwehr, Rettungswagen, Abschlepper sofern es die Krankenkasse (Rettungswagen und Krankenhaus) nicht bezahlt. Rechtsanwalt = Rechtschutz. Schaden Mopete = ich.

Wie lange ist denn Dein Unfall schon her, wie lange kann sich die Regulierungsfrage hinziehen?

Viele Grüße!

Ro

Re: SONSTIGES Unfall im Stadtverkehr II

Geschrieben von: mopetenreiter - Datum: 18.11.2008 20:26

> Hallo Mopetenreiter,

> werd morgen mal mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen. Doch,
> Ahnung schätze ich, hat er, hat er an anderer Stelle
> bereits bewiesen, ... Bei ihm bin ich m.E. gut aufgehoben.

> Haftpflichtschaden der eigenen Versicherung: Schäden
> Dritter: m.E. Polizeieinsatz, Feuerwehr, Rettungswagen,
> Abschlepper sofern es die Krankenkasse (Rettungswagen und
> Krankenhaus) nicht bezahlt. Rechtsanwalt = Rechtschutz.
> Schaden Mopete = ich.

> Wie lange ist denn Dein Unfall schon her, wie lange kann
> sich die Regulierungsfrage hinziehen?

> Viele Grüße!

> Ro

Mein Unfallw ar Anfang August. Die Versicherung hat bezahlt, nur nicht das was ich gerne hätte und daher heißt es nachbessern. Wenn dein Anwalt gut ist, kann er dir auch alle Fragen beantworten, die du hast. Sicher besser als alle hier mit ihrem gefährlichen Halbwissen. Mich eingeschlossen!

Wie lange sich sowas hinziehen kann? Willst du klagen, dann über Jahre!