Hallo zusammen!
Einige von Euch kennen ja bereits ja die Story vom Herbsttreffen. Das ganze in Kürze: Polizeikontrolle maulte meine Stahlflex (Lucas) an und meinte ich müsse diese - trotz vorliegender ABE - in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Waren
sie natürlich nicht... Jetzt ist es also tatsächlich wahr geworden: gestern flatterte die angekündigte Anzeige ins Haus.
Die Mannheimer Polizei ist auf dem besten Wege sich lächerlich zu machen. Die Anklageschrift lautet auf 'Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremesen'. Dann werden ein paar Paragraphen zitiert, aber ich kann da nicht herausfinden, was genau die mir denn nun vorwerden... Und als Beweismittel haben sie dann auch noch dreisterweise meine eigenen Angaben vorgeschoben. Hallo??!! Ich habe während der gesamten Diksussion da auf dem Parkplatz (ca. 45 Minuten) immer nur gesagt, daß bei vorliegen einer ABE keine Eintragung notwendig ist. Wenn die jetzt meine Aussage als Beweis nehmen, müßten die mich ja eigentlich entlasten
Wahrscheinlich fiel denen nix besseres ein und irgendetwas mußten sie ja schreiben. Erkenntnis: ein aktueller TÜV-Bericht (ohne Mängel) sowie eine vorliegende ABE für meine Stahlflexbremsleitungen reichen also offenbar nicht mehr aus, unbeschadet von A nach B zu kommen
Strafmaß wurde auf 75 plus Gebühren (23,50) festgesetzt und das Ganze wird dann auch noch mit drei Gummipunkten in Flensburg belohnt.
Das Widerspruchsschreiben ist schon formuliert
Ich halte euch auf dem Laufenden
Schönen Gruß,
Stefan (der echt reichlich angefressen ist über soviel Inkompetenz!)
Hallo,
ich hoffe du hast ne Rechtsschutzversicherung! Wenn ja, rate ich dir dringend einen Anwalt einzuschalten!
Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich 2 paar Schuhe.
Durfte da auch schon mal Erfahrungen sammeln.
Grüße Andreas
Na, da haben wieder mal ein paar Beamte bewiesen, dass man auch ohne jede Sachkompetenz was zu sagen hat, wenn man nur eine Uniform trägt.
Schade ist nur, dass man gleich wegen Beamtenbeleidigung dran ist, wenn man solchen Typen die Wahrheit über ihr Fachwissen sagt.
Zum Glück sind nicht Alle so.
Halt uns mal auf dem Laufenden.
Gruß,
Schelbi.
> Hallöchen.
Nur zur Klarstellung: Hab mal gelernt: Beamte sind auch nur Menschen. Und Menschen darf man nicht beleidigen (jedenfalls nicht so doll...). Und deshalb gibt es auch keinen Tatbestand der Beamtenbeleidigung. Auch dem Beamten muss eine normale Beleidigung genügen! Klingt komisch- ist aber so. Gegen die dürfen sie sich allerdings wehren, wie jeder andere auch. Und wenn man im o.g. Fall die Betreffenden als 'inkompetente Volltrottel' bezeichnete (Konjunktiv!, würde ich natürlich nie machen!) könnte man ein Problem damit bekommen das als reine Tatsachenbehauptung zu verkaufen...
Hoffe unser Rechtssystem funktioniert und die Anzeige kommt dahin, wo sie hingehört: in den Reißwolf.
Gruß Ulf
> Nur zur Klarstellung: Hab mal gelernt: Beamte sind auch
> nur Menschen. Und Menschen darf man nicht beleidigen
> (jedenfalls nicht so doll...). Und deshalb gibt es auch
> keinen Tatbestand der Beamtenbeleidigung. Auch dem Beamten
> muss eine normale Beleidigung genügen! Klingt komisch- ist
> aber so. Gegen die dürfen sie sich allerdings wehren, wie
> jeder andere auch. Und wenn man im o.g. Fall die
> Betreffenden als 'inkompetente Volltrottel' bezeichnete
> (Konjunktiv!, würde ich natürlich nie machen!) könnte man
> ein Problem damit bekommen das als reine
> Tatsachenbehauptung zu verkaufen...
> Hoffe unser Rechtssystem funktioniert und die Anzeige
> kommt dahin, wo sie hingehört: in den Reißwolf.
> Gruß Ulf
Hallo Ulf,
So direkt wie in deinem "Konjunktiv" würde ich das ja auch nie ausdrücken. Ich dachte da eher an so etwas nettes wie: " da Sie offensichtlich von der aktuellen Rechtslage keine Ahnung haben, wäre es besser solche Kontrollen den Kollegen zu überlassen, die sich mit der Sache auskennen."
Einen Kumpel von mir hat mal einer angezeigt, weil an seiner XR600 von 1989 keine Originalblinker dran waren. Dass es eine Einzelabnahme war, weil eine XR damals immer ohne Zulassung und auch ohne Blinker ausgeliefert wurde, hat er nicht kapiert.
Wegen dem Beamten musste mein Kumpel dann extra zum TÜV rennen und sich bestätigen lassen, dass auch Blinker von einem anderen Modell (mit Prüfzeichen natürlich) an einer XR600 zulässig sind.
Als normaler Bürger hat man ja schließlich Zeit und kann sich dafür einen Tag Urlaub nehmen!!!
Ein kurzer Anruf beim TÜV an Ort und Stelle hätte sowas in 2 Minuten klären können, aber dann müsste der Beamte ja zugeben, dass er sich geirrt hat!
Schelbi.
> nettes wie: " da Sie offensichtlich von der aktuellen
> Rechtslage keine Ahnung haben, wäre es besser solche
> Kontrollen den Kollegen zu überlassen, die sich mit der
> Sache auskennen."
Hallo,
Sowas darf man immer sagen. Obs dann aber die Kontrolle vereinfacht oder ob dann tasächlich ein Kollege hinzugezogen wird wage ich zu bezweifeln...
Lustige Möglichkeiten gibts ja viele...
Bei nem Motorradcop könnte man ja kurzerhand das Diensfahrzeug per eigenem Bremsscheibenschloss stillegen
"tja, Herr Kommisar, Ich schliess erst wieder auf wenn sie sich über den Sachverhalt informiert haben...
Rufen sie ruhig nach Verstärkung, Vieleicht können ihnen ja die Kollegen dann die Rechtslage erklären..."
Ist sicher der Brüller, aber wohl genauso sicher Kontraproduktiv.
Dem Bürger bleibt halt nicht viel ausser Name und Dienststelle des Beamten notieren und mit ner Dienstaufsichtsbeschwerde zu reagieren.
HzG, René
> Hallo,
> ich hoffe du hast ne Rechtsschutzversicherung! Wenn ja,
> rate ich dir dringend einen Anwalt einzuschalten!
> Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich 2 paar
> Schuhe.
> Durfte da auch schon mal Erfahrungen sammeln.
> Grüße Andreas
Hi Andreas!
Nee, als rechtschaffender Bürger habe ich natürlich keine Rechtsschutzversicherung...
Erst mal abwarten, was auf den Einspruch für'ne Reaktion kommt...
Gruß,
Stefan
Hi Stefan!
> keine Rechtsschutzversicherung... Erst mal abwarten,
Alternativ hilft Dir auch eine etwaige ADAC-Mitgliedschaft: Diese beinhaltet eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt (Vertragsanwalt des ADAC, Liste auf der ADAC-Seite).
So gegeben, kannst Du Dir da schon ein paar Infos holen.
Ciao,
Olaf TA89
> ABE für meine Stahlflexbremsleitungen reichen also offenbar
> nicht mehr aus, unbeschadet von A nach B zu kommen
> Strafmaß wurde auf 75 plus Gebühren (23,50) festgesetzt
> und das Ganze wird dann auch noch mit drei Gummipunkten in
> Flensburg belohnt.
> Das Widerspruchsschreiben ist schon formuliert
> Ich halte euch auf dem Laufenden
> Schönen Gruß,
> Stefan (der echt reichlich angefressen ist über soviel
> Inkompetenz!)
aber gründlich sind sie , die .de Cops. Gleich fünf ! Paragrafen zur Abstrafung zweier ( mMn eh eher häßlicher ) Stahlflexleitungen.
Mich würden am meisten die 3 Punkte wurmen. Bin schon mal gespannt wie es ausgeht , mg ernst
> Hallo zusammen!
> Einige von Euch kennen ja bereits ja die Story vom
> Herbsttreffen. Das ganze in Kürze: Polizeikontrolle maulte
> meine Stahlflex (Lucas) an und meinte ich müsse diese -
> trotz vorliegender ABE - in die Fahrzeugpapiere eintragen
> lassen. Waren
> sie natürlich nicht... Jetzt ist es also tatsächlich
> wahr geworden: gestern flatterte die angekündigte Anzeige
> ins Haus. Die Mannheimer Polizei ist auf dem besten Wege
> sich lächerlich zu machen. Die Anklageschrift lautet auf
> 'Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremesen'. Dann werden
> ein paar Paragraphen zitiert, aber ich kann da nicht
> herausfinden, was genau die mir denn nun vorwerden... Und
> als Beweismittel haben sie dann auch noch dreisterweise
> meine eigenen Angaben vorgeschoben. Hallo??!! Ich habe
> während der gesamten Diksussion da auf dem Parkplatz (ca.
> 45 Minuten) immer nur gesagt, daß bei vorliegen einer ABE
> keine Eintragung notwendig ist. Wenn die jetzt meine
> Aussage als Beweis nehmen, müßten die mich ja eigentlich
> entlasten Wahrscheinlich fiel denen nix besseres ein
> und irgendetwas mußten sie ja schreiben. Erkenntnis: ein
> aktueller TÜV-Bericht (ohne Mängel) sowie eine vorliegende
> ABE für meine Stahlflexbremsleitungen reichen also offenbar
> nicht mehr aus, unbeschadet von A nach B zu kommen
> Strafmaß wurde auf 75 plus Gebühren (23,50) festgesetzt
> und das Ganze wird dann auch noch mit drei Gummipunkten in
> Flensburg belohnt.
> Das Widerspruchsschreiben ist schon formuliert
> Ich halte euch auf dem Laufenden
> Schönen Gruß,
> Stefan (der echt reichlich angefressen ist über soviel
> Inkompetenz!)
Hallo Stefan !
Ohne Anwalt geht das bestimmt in die Hose .
Na , ich wünsch Dir viel Glück !!
Gruß Ingo .
Ist ja wirklich merkwürdig.
Aber vor dem Mannheimer Amtsrichter in Verkehrssachen kann ich Dich aus eigener Erfahrung wirklich nur warnen. Kann hier nicht die ganze Geschichte erzählen, trotz einer 95%igen Erfolgschance wurde die Sache einfach vom Tisch gefegt. Der Herr Richter hats vermutlich noch nicht mal durchgelesen. Die Behörde hat in MA immer Recht.
Empfehlung:
Geh doch einfach mit all den Unterlagen beim TÜV vorbei.
Wenn Eine ABE i.O. ist und sie NICHT eingetragen zu werden braucht (das ist auch mein letzter Stand der Weisheit, Mitführen genügt), dann würde sie der TÜV doch auch nicht der MA-Polizei zuliebe eintragen (logisch?) und demzufolge das hoffentlich gebührenfrei auch noch schriftlich bestätigen.
Ein solches Dokument können sie nicht einfach ignorieren, da ja auch öffentlich-rechtlichen Ursprungs.
Viel Erfolg
horst.w
Soooo, jetzt streichen wir mal den ganzen Schmarrn, den ich da gerade von mir habe, ist nämlich FALSCH!
Schau mal hier:
http://www.louis.de/shop/zusatz/tuv/10045679.pdf
Da steht klar drinne, dass vorzuführen und Papiere zu ändern sind.
Jeder Tag an dem man aufsteht und etwas hat lernen können, hat sichs Aufstehen rentiert!
h.
Hallo Horst!
Sorry, aber da muß ich Dir widersprechen. In meiner ABE steht ganz klar drin, daß KEINE Anbauabnahme erforderlich ist.
Guckst Du hier...
Gruß,
Stefan
> Hallo Horst!
> Sorry, aber da muß ich Dir widersprechen. In meiner ABE
> steht ganz klar drin, daß KEINE Anbauabnahme erforderlich
> ist.
> Guckst Du hier...
> Gruß,
> Stefan
Hi Stefan
nicht ich bin spitzfindig ...! Ich war bislang der Meinung, dass - wie Du auch. Aber in dem L....-Dokument, das beim Aufruf der Stahlflex angeboten wird, sind die TA's nicht genannt, also gilt die ABE -so wie dort abgedruckt- nicht nicht für TA's, ergo Vorführung und Eintrag Pflicht. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Ich meine von Dir gelesen zu haben, dass Deine TA in der Liste genannt sei - find es auf die Schnelle nicht -, das musst Du besser wissen, auf den 2 Seiten im eingescannten Dokument kann ichs nicht erkennen.
Aber egal,
bevor Du in die Mühlen der Gwerichtsbarkeit schlidderst, halte ich meinen Vorschlag, den TÜV - vielleicht auch Lucas selbst - einzuschalten, für einen einfachen, gangbaren Weg. Wenn einer bei der Verwaltungsbehörde / Bußgeldstelle was übersehen hat, warum sollte es ein Richter nicht auch übersehen. Wer hats geschrieben?: Recht haben und Recht bekommen ...
H.
> Hi Stefan
> nicht ich bin spitzfindig ...! Ich war bislang der
> Meinung, dass - wie Du auch. Aber in dem L....-Dokument,
> das beim Aufruf der Stahlflex angeboten wird, sind die TA's
> nicht genannt, also gilt die ABE -so wie dort abgedruckt-
> nicht nicht für TA's, ergo Vorführung und Eintrag Pflicht.
> Mehr kann ich dazu nicht sagen.
> Ich meine von Dir gelesen zu haben, dass Deine TA in der
> Liste genannt sei - find es auf die Schnelle nicht -, das
> musst Du besser wissen, auf den 2 Seiten im eingescannten
> Dokument kann ichs nicht erkennen.
> Aber egal,
> bevor Du in die Mühlen der Gwerichtsbarkeit schlidderst,
> halte ich meinen Vorschlag, den TÜV - vielleicht auch Lucas
> selbst - einzuschalten, für einen einfachen, gangbaren Weg.
> Wenn einer bei der Verwaltungsbehörde / Bußgeldstelle was
> übersehen hat, warum sollte es ein Richter nicht auch
> übersehen. Wer hats geschrieben?: Recht haben und Recht
> bekommen ...
> H.
Hallo Horst!
In gewisser Weise gebe ich Dir Recht: auf der von mir eingescannten Seite steht in der Tat nix von der Alp. Und es steht sogar oben lediglich 'Gutachten zur Erteilung einer ABE'. Aber ich habe ja auch nicht das gesamte Dokument eingescannt. Auf Seite 1+2 steht ganz klar 'ABE'. Und Seite 2 endet mit 'Anlage: 1 Nachtragsgutachten'. Und auf Seite 7 dieses Nachtragsgutachten ist dann auch die XL650 (RD10) aufgeführt. Nichtsdestotrotz werde ich mir noch eine Stellungnahme von Lucas einholen Und dann sollten die mal sehen, wer hier Recht hat (und bekommt
)
Schönen Gruß!!
Stefan
Ja, und vielleicht nochmals ein Wort zu kontrollierenden Beamten udgl.:
Nicht alle ) kennen sich perfekt in der Materie aus, wie sollten sie auch bei der Vielfalt von Modellen. So ein Kontroll-Mensch wird sich nur ungern bloßstellen und sein begrenztes Fachwissen offenbaren wollen. Was man ihm da alles so unter die Nase hält - Herr Wachtmeister, sehen Sie hier ... - kann er auf der Straße und auf die Schnelle gar nicht prüfen (kennst Du die Geschichte von dem Typen, der mit einem unleserlichen Rezept vom Dr. jahrelang umsonst Bahn gefahren ist?) und wird er auch nicht wollen. Könnte ja auch gefälscht sein, heutzutage sicher kein Problem.
Folge: er pinnt seine Anzeige trotzdem , in der Absicht, dass die Bußgeldstelle das nochmals eingehend klärt. Und was macht die? Die verlässt sich auf den kontrollierenden Polizisten, der wird schon Recht haben - und ab geht die Post ...
Sie müssten ja auch richtig Ermittlungen führen anhand der Fahrzeugdaten, einen Haufen Schriftverkehr vielleicht mit Hersteller, TÜV usw., dazu haben die echt keine Zeit und sicher keine Lust - denn der Betroffene, und das bist Du - wird sich schon wehren ...und die notwendigen Unterlagen beibringen. Ist ja in seinem eigenen Interesse.
Ach ja, wenn Du zu dem Beamten "Herr Wachtmeister" gesagt haben solltes, biste eh reif!!! ) Kommissar ist das Mindeste!
H.
Hallo,
Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder...?
Der Herr Beamte kennt sich nicht aus - gut, kann vorkommen, Keiner kann alles wissen. Aber ich erwarte dass man sich entweder bei Kollegen, TÜV, ect... erkundigt oder die Kontrolle auf das beschränkt wo man bescheid weiss.
Aber einfach mal ins Blaue ne Anzeige schreiben ist doch wohl der Gipfel der Unverschämtheit - Sollen sich halt andere drum kümmern...
Wo kommt man denn da hin wenn jeder so wie dieser Hampel handeln würde.
Der Chirurg kennt sich mit der OP nicht aus... Macht doch nix, der Patient wird sich schon noch mal melden wenns hinterher noch weh tut.
Der Bürger hat weissgott besseres zu tun als die Inkompetenz seiner Exekutive auszubaden. Schliesslich gibt es auch Leute die arbeiten müssen um mit ihren Steuern unter anderem auch das Gehalt solcher Pappnasen zu erwirtschaften.
Ich würd das einem Anwalt übergeben und natürlich meine eigenen Kosten entsprechend geltend machen.
Ne Dienstaufsichtsbeschwerde währ auch längst schon auf dem Weg.
Und wenns irgend möglich ist (das weiss dann der Anwalt) würd ich gleich auch noch ne Anzeige wegen Amtsmissbrauchs dranhängen.
Der Sachverhalt hier ist doch wohl eindeutig. Ich hoffe der Betroffene kann glaubhaft machen dass er die ABE auch vorzeigen konnte sonst behaupet am Ende der Kasper noch er hätte die nicht dabei gehabt...
HzG, René
PS: Das sind ja fast schon österreicher Verhältnisse...
> Ja, und vielleicht nochmals ein Wort zu kontrollierenden
> Beamten udgl.:
> Nicht alle ) kennen sich perfekt in der Materie aus,
> wie sollten sie auch bei der Vielfalt von Modellen. So ein
> Kontroll-Mensch wird sich nur ungern bloßstellen und sein
> begrenztes Fachwissen offenbaren wollen. Was man ihm da
> alles so unter die Nase hält - Herr Wachtmeister, sehen Sie
> hier ... - kann er auf der Straße und auf die Schnelle gar
> nicht prüfen (kennst Du die Geschichte von dem Typen, der
> mit einem unleserlichen Rezept vom Dr. jahrelang umsonst
> Bahn gefahren ist?) und wird er auch nicht wollen. Könnte
> ja auch gefälscht sein, heutzutage sicher kein Problem.
> Folge: er pinnt seine Anzeige trotzdem , in der Absicht,
> dass die Bußgeldstelle das nochmals eingehend klärt. Und
> was macht die? Die verlässt sich auf den kontrollierenden
> Polizisten, der wird schon Recht haben - und ab geht die
> Post ...
> Sie müssten ja auch richtig Ermittlungen führen anhand der
> Fahrzeugdaten, einen Haufen Schriftverkehr vielleicht mit
> Hersteller, TÜV usw., dazu haben die echt keine Zeit und
> sicher keine Lust - denn der Betroffene, und das bist Du -
> wird sich schon wehren ...und die notwendigen Unterlagen
> beibringen. Ist ja in seinem eigenen Interesse.
> Ach ja, wenn Du zu dem Beamten "Herr
> Wachtmeister" gesagt haben solltes, biste eh reif!!!
> ) Kommissar ist das Mindeste!
> H.
Hallo Rene!
Der Betroffene - das bin ich - kann durchaus glaubhaft machen, daß er die ABE dabei hatte. Dafür gibt es sogar drei Zeugen...
Ein Freund von mir arbeitet in einer Behörde und kennt sich mit Verwaltungsakten aus. Der hat auch direkt von einer Diesntaufsichtsbeschwerde geredet. Allerdings geht das wohl nur, wenn's persönlich (!) geworden wär. Dienstaufsichtsbeschwerde wird also schwierig...
Aber Kostenersatz steht drin, Beschwerde über den Herrn POK steht drin und allgemeines Unverständis sowieso. Die eigentliche Meinung darf man ja nicht kommunizieren, sonst verknacken die einen wegen Beleidigung
Tschööö,
Stefan
Hallo Stefan,
die in dem Bußgeldbescheid ganannte Vorschrift (§ 41 StVZO) ist hier gar nicht einschlägig. Dort wird geregelt, wieviele Bremsen an einem KfZ vorhanden sein müssen und deren Wirkung auf die Bremsen bzw. Räder. Das ist bei deiner TA doch unstreitig Hier geht es um die ABE für Einbauten bzw. Veränderungen. Diese sind in den §§ 19 ff. StVZO geregelt. Vergiss diesen Hinweis in deinem Einspruch nicht. Der Bescheid ist viel zu allgemein gehalten (... Vorschrift über Bremsen). Die ABE hast du ja dabei gehabt!
Gruß aus Nordwest
Hans F.
> Hallo
> Der Betroffene - das bin ich - kann durchaus glaubhaft
> machen, daß er die ABE dabei hatte. Dafür gibt es sogar
> drei Zeugen...
Na dann...
> Ein Freund von mir arbeitet in einer Behörde und kennt
> sich mit Verwaltungsakten aus. Der hat auch direkt von
> einer Diesntaufsichtsbeschwerde geredet. Allerdings geht
> das wohl nur, wenn's persönlich (!) geworden wär.
> Dienstaufsichtsbeschwerde wird also schwierig...
Hmm, schade
> Aber Kostenersatz steht drin, Beschwerde über den Herrn
> POK steht drin und allgemeines Unverständis sowieso. Die
> eigentliche Meinung darf man ja nicht kommunizieren, sonst
> verknacken die einen wegen Beleidigung
Also man kann seine Meinung durchaus kundtun ohne Beleidigungen auszusprechen.
Das ist alles eine Frage der Formulierung .
Mal eben kurz aus dem Ärmel geschüttelt:
Mach doch den Vorschlag man möge dem Beamten doch bitte eine Weiterbildung zukommen lassen damit zukünftig solche Verwicklungen nicht mehr vorkommen und dem Steuerzahler unnötige Verwaltungskosten erspart bleiben.
Und weil er ja seine Kollegen vor Ort nicht um Rat gefragt hat kann man ja davon ausgehen dass diese auch nicht dahingehend informiert sind und die Weiterbildung doch am besten auf die Ganze Dienststelle auszudehnen ist.
So hast du mal eben den ganzen Laden als Inkompetenten Sauhaufen betitelt ohne eine Beleidigung ausgesprochen zu haben
HzG, René
> Hallo,
> Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder...?
Doch, René, sowas gibts. Leider.
Ist aber auch durchaus menschlich. Und zu Teilen auch ein Systemfehler. Weil die Leistung eines solchen Mensches nur am "Output" gemessen wird, eine Rückmeldung über den Erfolg oder Misserfolg eines solchen Vorgangs kommt leider selten bis gar nicht. Weder an diesen noch seinen Vorgesetzten, das ist eine informelle Einbahnstrasse.
Was hältst Du von einen Beamten, der innerhalb von knapp 3,5 Jahren sagenhafte 1.200 (tausendzweihundert) Strafanzeigen geschrieben hat? Natürlich einerseits sehr fleissig, keine Frage, rechnerisch kommen so Stück 2 Anzeigen pro Arbeitstag zusammen. Über den Substanzgehalt ist nichts weiter bekannt, da eben die Rückmeldungen fehlen. Aber geh mal davon aus, dass 90% eingestellt wurden, wegen Geringfügigkeit oder erwiesener Unschuld.
Anderes Beispiel aus dem realen Leben gefällig? Zwei Beamte unterhalten sich -die Branche verschweige ich jetzt besser - wetteifern ..., sagt der eine, wetten dass ich in einer halben im Radio bin; ok, 1 Kasten Bier. Er hats geschafft. durch intensive Kontrollen einen kilometerlangen Stau produziert, der dann prompt im Verkehrsfunk gesendet wurde. Das ist KEIN Witz!
H.
Naja, dass es sowas gibt ist ja unstrittig sonst gäbs den Thread hier ja nicht.
Nur solches Verhalten auch noch zu tollerieren find ich doch arg daneben.
Da sind erst mal vorrangig die Kollegen angesprochen die dem Betreffenden in den Hintern zu treten haben, zweitrangig dann die Vorgesetzten - zuletzt ist dann erst der Gesetzgeber gefragt.
Den Kollegen mit seinem Stau hätt ich als Berufskollegen mal ordentlich die Meinung gehustet. Er macht mit seinem Verhalten ja seinen ganzen Berufsstand unmöglich. Dito der hier angesprochene Fall. Wenn das von Kollegen auch noch geduldet wird muss man sich nicht wundern.
Hier ist nämlich nicht vom Beamten XY die Rede sondern für mich hat sich "Die Verkehrspolizei" mal wieder als absolut inkompetent präsentiert. Kann man vor denen noch Respeckt haben? Mich erinnert das stark an die beiden Kasperle bei den Werner Comics.
Willst du als Kollege so gesehen werden?
Noch ein anderer Aspekt: Zunächst scheint das ja mal nur ne Kleinigkeit zu sein bei der man ein paar Bürger geärgert hat. Es ist aber auch schon vorgekommen dass der ein oder andere Bürger irgendwann einmal zu oft geärgert wurde, vieleicht ist er Jäger oder Mitglied im Schützenverein und denkt sich ich geh mal mit meiner Ausrüstung bei denen auf dem Revier vorbei und räum mal auf...
Ich garantier dir dass an dem Tag der Bierkastengewinner grad Aussendienst hat und es einen anderen trifft...
Das ist jetzt ein krasses Szenario aber gegeben hats das schon. Dein Kontrollwütiger Kollege wird dafür sicher nicht zur Verantwortung gezogen werden (zu recht natürlich) aber durch sein Verhalten hat er unter umständen den letzten Tropfen geliefert...
Solche Leute muss man aus dem Dienst entfernen denn dort haben sie aufgrund erwiesener Unreife nichts verloren.
Du hast im anderen Thread selbst gesagt dass man gerade wenn man solche Befugnisse hat damit auch entsprechend verantwortungsvoll umzugehen hat.
Darum gehts hier und ein Beamter bricht sich genausowenig einen Zacken aus der krone wie jeder andere wenn er mal zugeben muss dass er sich irgendwo nicht auskennt und nachfragen muss. Der Bürger hat dafür sicher mehr Verständnis als für an den Haaren herbeigezogene Anzeigen.
Wenn also das nächste mal wieder Wetten unter Kollegen anstehen wärs angebracht mal gegen solch vorpubertäres Verhalten einzustehen.
HzG, René
> Doch, René, sowas gibts. Leider.
> Ist aber auch durchaus menschlich. Und zu Teilen auch ein
> Systemfehler. Weil die Leistung eines solchen Mensches nur
> am "Output" gemessen wird, eine Rückmeldung über
> den Erfolg oder Misserfolg eines solchen Vorgangs kommt
> leider selten bis gar nicht. Weder an diesen noch seinen
> Vorgesetzten, das ist eine informelle Einbahnstrasse.
> Was hältst Du von einen Beamten, der innerhalb von knapp
> 3,5 Jahren sagenhafte 1.200 (tausendzweihundert)
> Strafanzeigen geschrieben hat? Natürlich einerseits sehr
> fleissig, keine Frage, rechnerisch kommen so Stück 2
> Anzeigen pro Arbeitstag zusammen. Über den Substanzgehalt
> ist nichts weiter bekannt, da eben die Rückmeldungen
> fehlen. Aber geh mal davon aus, dass 90% eingestellt
> wurden, wegen Geringfügigkeit oder erwiesener Unschuld.
> Anderes Beispiel aus dem realen Leben gefällig? Zwei
> Beamte unterhalten sich -die Branche verschweige ich jetzt
> besser - wetteifern ..., sagt der eine, wetten dass ich in
> einer halben im Radio bin; ok, 1 Kasten Bier. Er hats
> geschafft. durch intensive Kontrollen einen kilometerlangen
> Stau produziert, der dann prompt im Verkehrsfunk gesendet
> wurde. Das ist KEIN Witz!
> H.
>> Mich erinnert das stark an die beiden
> Kasperle bei den Werner Comics.
> Willst du als Kollege so gesehen werden?
> Wenn also das nächste mal wieder Wetten unter Kollegen
> anstehen wärs angebracht mal gegen solch vorpubertäres
> Verhalten einzustehen.
> HzG, René
Die Eingriffsmöglichkeiten eines Vorgesetzten sind sehr begrenzt:
er erfährt von solchen Dingen in aller Regel erst, wenn das Kind im Brunnen liegt.
Einen "Tollwütigen" zu stoppen ist so gut wie nicht drin, denn Du kannst niemendem vorschreiben, was er im Rahmen einer Kontrolle vor Ort alles als "richtig oder falsch" einzuschätzen hat. Im Zweifel läufst Du sogar Gefahr, wegen Strafvereitelung selbst eine ans Bein zu bekommen.
Disziplinare Maßnahmen stehen dem direkten Vorgesetzten nicht zu und würden zudem an dem Anspruch einer Beweiskraft wie in einem Strafverfahren scheitern; da kommt die Sache mit den Krähen und den Augen ins Spiel.
Ist halt so. Und nicht anders. Und ändern kannste es auch nicht.
H.
Hallo,
So weit will ich eigentlich gar nicht gehen.
Ich seh das eher so dass man den Kollegen im kleinen Kreis mal zur Seite nimmt und ihm eindringlich erläutert dass er da mal nen gewaltigen Mist veranstaltet hat.
Meine Erfahrung ist die dass sich solche Leute in ihren Aktionen oft ganz toll fühlen. Ein klärendes Gespräch unter Kollegen kann da schon mal die Augen öffnen.
Wenn natürlich die Mehrheit des Reviers hinter dem Kasper steht, oder wenn im Kollegenkreis eine Wettaktion die zum Stau führt auch noch belacht wird, dann wirds schwierig. Aber ich geh doch mal stark davon aus dass das wirklich nur Einzelne sind die hoffentlich nicht auch noch Rückhalt finden.
Kleines, komplett anders gelagertes Beispiel:
Wir hatten jahrelang ein Nachtfahrverbot bei uns. Nach langem Kampf konnte das dann endlich abgeschafft werden.
Als dann ein paar junge Mofarocker angefangen haben mit viel Radau durch den Ort zu blasen waren natürlich sofort wieder die Stimmen auf dem Plan die ja immer schon für die Beibehaltung des Nachtfahrverbots waren.
Nun kann man sich die Polizei herholen die entsprechende Kontrollen macht, man kann sich die paar Krawallos aber auch selbst mal zur Seite holen. Das wurde dann von uns "richtigen" Motorradfahrern gemacht und siehe da - es war plötzlich wieder ruhig im Ort.
Ich bin überzeugt mit der Polizei hätten die sich bis zum Autoführerschein ein Spielchen geliefert und der Sache wär nicht gedient gewesen.
Manches geht mit einem Gespräch im kleinen Kreis viel besser. Man muss nur die richtigen Worte finden.
HzG, René
> >> Mich erinnert das stark an die beiden
> Die Eingriffsmöglichkeiten eines Vorgesetzten sind sehr
> begrenzt:
> er erfährt von solchen Dingen in aller Regel erst, wenn
> das Kind im Brunnen liegt.
> Einen "Tollwütigen" zu stoppen ist so gut wie
> nicht drin, denn Du kannst niemendem vorschreiben, was er
> im Rahmen einer Kontrolle vor Ort alles als "richtig
> oder falsch" einzuschätzen hat. Im Zweifel läufst Du
> sogar Gefahr, wegen Strafvereitelung selbst eine ans Bein
> zu bekommen.
> Disziplinare Maßnahmen stehen dem direkten Vorgesetzten
> nicht zu und würden zudem an dem Anspruch einer Beweiskraft
> wie in einem Strafverfahren scheitern; da kommt die Sache
> mit den Krähen und den Augen ins Spiel.
> Ist halt so. Und nicht anders. Und ändern kannste es auch
> nicht.
> H.
Einige der Strassenbullen sind doch selbsternannte Hobbyrichter, die meinen dass Sie sämtliche Paragraphen der Stvzo draufhaben und auch noch gleich die Bussgelder, die zum vermeintlichen Verstoss dazukommen, auswendig draufhaben. An so einen ist halt der Kollege Moppedfahrer gestossen. Denke das ganze verläuft sich im Sand, wenn man Widerstand demonstriert.
hi,
hab das jetzt mal so bissl verfolgt.
hatte zwar noch nicht solche situationen, aber mal nen tüv heini, der meinte, alles zu wissen....und wohl die weisheit mit löffeln gefressen hatte.
die frage ist nur die, ob nicht eventuell eine dienstaufsichtsbeschwerde folgen könnte gegen den netten beamten, da er m.m. nach seine arbeit sehr unsachgemäß ausübt und sich über geltendes recht hinwegsetzt?
mit einer beschwerde haben die leute immer sehr viel schreibkram an der backe.....
naja, einfach mal überlegen - ob es was bringt, da er sen bogen eben überspannt hat.
es gibt geltendes recht - darüber hat er sich hinweggesetzt.
cu yves
noch zu erwähnen, weil sehr wichtig:
wenn Du keinen Anwalt einschaltest, bedenke bitte, Du hast nur 1 Wurf und der muss sitzen. Was Du da jetzt in Händen hälst, müsste wohl die "Anhörung im Verfahren" o.s.ä. sein, d.h. man erwartet Deine Antwort bis zu einem bestimmten Termin, andernfalls wird nach Aktenlage entschieden. Bedeutet zugleich, dass sich Bußgeldstellen nicht auf (schriftliche) Diskussionen einlassen, etwas in der Argumentation nachbessern geht kaum.
Behauptungen, die nicht durch nachprüfbare Dokumente belegt sind, werden sie eher nicht zur Kenntnis nehmen. Und die Unterlagen sollten möglichst vollständig sein, also Kopien Zulassung, ABE, Original Bestätigung Lukas o. TÜV. Die Kopien am besten bei der Polizei bestätigen lassen, machen die zu diesem Zweck wohl kostenlos, sonst kostet es halt nen € pro Doku. Andere Behörden (Gemeindeverwaltungen u.d.gl.) machens auch, kostet dann aber in jedem Fall.
TERMIN:
in gar keinem Fall versäumen, sonst hast Du allein schon aus formalen Gründen verloren!!!
Wenn absehbar, zwingend einen Verlägerungszeitraum -z.B. 4 Wochen = bis zum ... - schriftlich erbitten (stillschweigende Fristverlängerung) und wenn die nicht reichen sollte, eben nochmals beantragen unter gleichzeitiger Darstellung des aktuellen Sachstands, z.B. Firma XY hat noch nicht geantwortet (macht sich immer sehr gut!) .
H.
> Soooo, jetzt streichen wir mal den ganzen Schmarrn, den
> ich da gerade von mir habe, ist nämlich FALSCH!
> Schau mal hier:
> http://www.louis.de/shop/zusatz/tuv/10045679.pdf Da steht
> klar drinne, dass vorzuführen und Papiere zu ändern sind.
> Jeder Tag an dem man aufsteht und etwas hat lernen können,
> hat sichs Aufstehen rentiert!
> h.
Das ist auch keine ABE sondern ein Teilegutachten!!!!
Da ist eine Abnahme immer erforderlich!
Eine ABE ist es nur wenn auch ABE drauf steht.
servus
Tom
> Das ist auch keine ABE sondern ein Teilegutachten!!!!
> Da ist eine Abnahme immer erforderlich!
> Eine ABE ist es nur wenn auch ABE drauf steht.
> servus
> Tom
Jau, Tom hat Recht. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
> Das ist auch keine ABE sondern ein Teilegutachten!!!!
> Da ist eine Abnahme immer erforderlich!
> Eine ABE ist es nur wenn auch ABE drauf steht.
> servus
> Tom
Gut aufgepasst, ist mir völlig entgangen! Spielt aber letztlich keine Rolle, wenn ich bei L.... Stahlflex kaufe, dann lese ich ja schwarz auf weiß, was im konkreten Fall erforderlich ist ... Das abgebildete Muster wird ja keine Allgemeingültigkeit haben.
Aber was ist dann mit dem Dingsbums von Stefan???
Da steht doch drin: Gutachten zur Erteilung einer ABE,
für mein Verständnis also keine ABE selbst, sondern das Vorläuferpapier dazu. Gilt das oder gilt das nicht?
H.
Natürlich gilt das.
Was anderes wirst du gar nicht bekommen.
Zusätzlich ist auch niedergeschrieben dass keine Eintragung erforderlich ist. Damit ist die Sache wasserdicht.
Hätte der Beamte als noch nicht mal Sachkenntnis gebraucht sondern lediglich des Lesens und Verstehens der deutschen Sprache mächtig sein müssen...
> Gut aufgepasst, ist mir völlig entgangen! Spielt aber
> letztlich keine Rolle, wenn ich bei L.... Stahlflex kaufe,
> dann lese ich ja schwarz auf weiß, was im konkreten Fall
> erforderlich ist ... Das abgebildete Muster wird ja keine
> Allgemeingültigkeit haben.
> Aber was ist dann mit dem Dingsbums von Stefan???
> Da steht doch drin: Gutachten zur Erteilung einer ABE,
> für mein Verständnis also keine ABE selbst, sondern das
> Vorläuferpapier dazu. Gilt das oder gilt das nicht?
> H.
Hast du die ABE dabei gehabt?
(damit meine ich das Papier, das du auf Verlangen vorzeigen können solltest)
Wenn du die ABE dabei gehabt hättest, hättest du den Grünen schwarz auf weiß zeigen können was Sache ist.
Deine Aussage, dass bei einer ABE grundsätzlich keine Abnahme notwendig ist, stimmt übrigens so nicht. Es kann auch mit ABE eine Abnahme (Eintragung) fällig sein, nämlich dann, wenn es in der ABE gefordert ist, oder irgenwas nicht eingehalten wird.
Wenn da mal die ABE-Nummer durchgibst, kann ich vielleicht näheres sagen.
servus
Tom
> Hast du die ABE dabei gehabt?
> (damit meine ich das Papier, das du auf Verlangen
> vorzeigen können solltest)
> Wenn du die ABE dabei gehabt hättest, hättest du den
> Grünen schwarz auf weiß zeigen können was Sache ist.
> Deine Aussage, dass bei einer ABE grundsätzlich keine
> Abnahme notwendig ist, stimmt übrigens so nicht. Es kann
> auch mit ABE eine Abnahme (Eintragung) fällig sein, nämlich
> dann, wenn es in der ABE gefordert ist, oder irgenwas nicht
> eingehalten wird.
> Wenn da mal die ABE-Nummer durchgibst, kann ich vielleicht
> näheres sagen.
> servus
> Tom
Hi Tom!
Jau, die ABE habe ich dabei gehabt. Ich habe ihm sogar noch gezeigt, wo den mein Modell aufgeführt ist... Hat den aber alles nicht die Bohne interessiert. Zu der Anbauvorführung siehe mein Beitrag oben (Antwort auf HW). Danke für die angebotene Hilfe
Gruß,
Stefan
Hallo Stefan,
hast Du evtl. einen Grauimport bzw. ist Dein Typschlüssel in der Zulassungsbescheinigung ausgenullt?
Viele Grüße,
Olli
> Hallo Stefan,
> hast Du evtl. einen Grauimport bzw. ist Dein Typschlüssel
> in der Zulassungsbescheinigung ausgenullt?
> Viele Grüße,
> Olli
Nee, Grauimport definitiv nicht. Der Typ hat einfach keine Ahnung gehabt...
Bis denn!!
Stefan
> Nee, Grauimport definitiv nicht. Der Typ hat einfach keine
> Ahnung gehabt...
schon mal nachgeschaut , was übehaupt in den 5 Paragrafen steht , die dir zur Last gelegt werden . Dürfte ja nicht unerheblich sein , was dir überhaupt vorgeworfen wird
> Bis denn!!
hoffentlich - andre hier kommen ja zB mit nem Betrugsverdacht beim Bikekauf , und dann ward nie wieder von ihnen gehört , mg ernst
> schon mal nachgeschaut , was übehaupt in den 5 Paragrafen
> steht , die dir zur Last gelegt werden . Dürfte ja nicht
> unerheblich sein , was dir überhaupt vorgeworfen wird
> hoffentlich - andre hier kommen ja zB mit nem
> Betrugsverdacht beim Bikekauf , und dann ward nie wieder
> von ihnen gehört , mg ernst
Hallo Ernst!
Ich hab' grad mal mit 'nem Anwalt telefoniert. Der wär vor Lachen bald vom Stuhl gefallen. Er meinte, von den 5 Paragraphen, sind nur die letzten interessant. Das wäre dann in meinem Fall §214.2 des Bußgeldkataloges. Da heißt es dann:
>>>>>>>
Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs
214 Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
214.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 100 , 3 Pkte.
214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Kraftfahrzeugen
50 und 3 Pkte
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Die Frage, die sich ja hier stellt: wie kommen die auf die 75 Bußgeld? Na ja, da ich eh nix zahle ist es mir auch einigermaßen egal, ob 50 oder 75 nicht von mir bekommen
Also, ich komm' wieder - keine Frage
Stefan
> Also, ich komm' wieder - keine Frage
da geh ich bei dir von aus .
Leider gibts ja aber auch leuts , die seitenlang fragen wo denn zB ihre Zündfunken abgeblieben sind , dann seitenlange Antworten bekommen und dann - wahrscheinlich wenn sie diese verdammten Funken gefunden haben - schmecks , mg ernst.
> Die Frage, die sich ja hier stellt: wie kommen die auf
> die 75 Bußgeld? Na ja, da ich eh nix zahle ist es mir auch
> einigermaßen egal, ob 50 oder 75 nicht von mir bekommen
>
Hallo,
vielleicht habe die ja die Gebühren gleich mit eingerechnet
Zu 50,- EUR Bußgeld kommen ja immer noch die ca. 25,- EUR Bearbeitungsgebühr hinzu, der Aufwand für´s Punkteschreiben muss ja auch bezahlt werden.
schönen Gruss
Günther
> Hallo,
> vielleicht habe die ja die Gebühren gleich mit
> eingerechnet
> Zu 50,- EUR Bußgeld kommen ja immer noch die ca. 25,- EUR
> Bearbeitungsgebühr hinzu, der Aufwand für´s Punkteschreiben
> muss ja auch bezahlt werden.
> schönen Gruss
> Günther
Ja, schön wär's... Ne, da sind schon 75,- Bußgeld plus dann 20,- Gebühren und 3,50 Auslagen... Macht dann eine Gesamtsumme von locker 98,50 Na ja, werd ich ja nicht zahlen (bzw. wiederkriegen
)
Gruß,
Stefan
Hi,
> Stefan (der echt reichlich angefressen ist über soviel
> Inkompetenz!)
...vieleicht war grünes Mann ziemlich blau!
Greetz
Mikki
Wer von euch fehlerfrei ist, werfe den ersten Stein!