TECHNIK Schweizer Tüv - SCHAFSECKEL!!!

TECHNIK Schweizer Tüv - SCHAFSECKEL!!!

Geschrieben von: Andu - Datum: 20.8.2008 15:26

das sind ja solche A.Löcher!!! kack - war heut beim strassenverkehrsamt und bin nicht durch gekommen bei der prüfung. wegen einem scheinwerfer ohne standlicht... - usa grau import... deutschland tüv ok... für X-Jahre erste schweiz prüfung beim import ok und nun plötzilch nicht mehr... nach 5jahren!?!?! arschgeigen!!! tja was solls - wirtschaftlicher totalschaden!!! die machen mich noch pleite die idioten! und der witz ist noch standlicht ist dann erst ab 125ern pflicht - das soll einem mal einer erklären!!!

Re: TECHNIK Schweizer Tüv - SCHAFSECKEL!!!

Geschrieben von: kurz - Datum: 20.8.2008 17:28

ja ich weiss, die Schweizer Tüver sind die Schlimmsten.

Ich wusste zwar nicht, dass es Alps gab ohne Stadfunzel... aber so ein Lämpli kostet doch nicht die Welt, ranbasteln und nochmals hingehen.
Zur Not: Ruhig bleiben, und gelassen zum Hallenchef gehen, dem die Sache möglichst freundlich aber umständlich darlegen. Dann abwarten. Muss auch gar nicht sein, dass der Prüfer überhaupt korrekt gehandelt hatten, die einzelnen Prüfer kenne oft nicht alle Details.
Bei der AT wurde ich wg. angeblich falscher Reifendimension nach Hause geschickt, dabei hatte die schon gestimmt und die mussten zurückkrebsen.

Lass hören, wie es ausging!

> das sind ja solche A.Löcher!!! kack - war heut beim
> strassenverkehrsamt und bin nicht durch gekommen bei der
> prüfung. wegen einem scheinwerfer ohne standlicht... - usa
> grau import... deutschland tüv ok... für X-Jahre erste
> schweiz prüfung beim import ok und nun plötzilch nicht
> mehr... nach 5jahren!?!?! arschgeigen!!! tja was solls -
> wirtschaftlicher totalschaden!!! die machen mich noch
> pleite die idioten! und der witz ist noch standlicht ist
> dann erst ab 125ern pflicht - das soll einem mal einer
> erklären!!!

Re: TECHNIK Schweizer Tüv - SCHAFSECKEL!!!

Geschrieben von: T.J. - Datum: 20.8.2008 17:42

Hi Andu,

> bin nicht durch gekommen bei der prüfung. wegen einem scheinwerfer ohne standlicht... - usa grau import

einfach für 30 Euro einen neuen Ersatzscheinwerfer mit Standlichfkt. aus dem Autozubehör besorgen http://alt.transalp.de/faq/#sche , einbauen, Standlichtbirne mit Parkstrom versorgen, sich des neuen, hellen Lichts erfreuen und dann diese kom. Wutausbrüche und -worte sofort wieder vergessen. ;-)

Beste Grüsse aus Bochum, der

T.J.

Re: TECHNIK Schweizer Tüv - Ersatz-Scheinwerfer

Geschrieben von: T.J. - Datum: 20.8.2008 17:52

P.S. Ersatzscheinwerfer für die PD06 bis Bj. 93 gibt´s u.a. bei 14 Automodellen, hat uns FMS rausgefunden: http://alt.transalp.de/cgi-bin/forum/config.pl?read=80316

Re: TECHNIK Schweizer Tüv - SCHAFSECKEL!!!

Geschrieben von: Urs - Datum: 20.8.2008 18:20

Hoi Andi
Es gibt solche und solche Strassenverkehrsämter. Bisher hatte ich weder mit 30 jähriger Guzzi noch mit TA noch mit irgendwelchen Automobilen irgendwelche Probleme. Eine Diskussion hatte ich nur mal kurz bei meiner Lenkererhöhung TA, die nur eine TÜV-Zulasssung und noch keine ABE hatte (25mm Stahlklötzchen). Der Prüfer liess dann Gnade walten. Das Prinzip ist einfach: hat der Prüfer recht, dann hast Du Pech!
Grüsse Urs

Re: TECHNIK Schweizer Tüv - SCHAFSECKEL!!!

Geschrieben von: matm911 - Datum: 20.8.2008 20:32

Eigenartig, lt. deutschem StVZO (in Österreich ebenso lt. §15 KFG) muss ein Motorrad ja gar kein Begrenzungslicht/Standlicht haben...nur wissen es die wenigsten ;-)
Ist aber ein Standlicht (in diesem Fall handelt es sich um eine Zusatzbeleuchtung) eingebaut, muss es zugelassen sein (z.B. e-Nummer) und muss natürlich auch funktionieren.

§ 51 StVZO

1 Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf.

2 Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.

3 Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten.

4 Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden.

5 Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.

6 Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein.

7 Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen.

Sofern es in der Schweiz nicht anders ist, solltest du den Prüfer mal auf seine fachliche Eignung ansprechen ;-)

Markus

Re: TECHNIK Schweizer Tüv - SCHAFSECKEL!!!

Geschrieben von: ernst RD - Datum: 20.8.2008 20:38

> Eigenartig, lt. deutschem StVZO (in Österreich ebenso lt.
> §15 KFG) muss ein Motorrad ja gar kein
> Begrenzungslicht/Standlicht haben...nur wissen es die
> wenigsten ;-)
> Ist aber ein Standlicht (in diesem Fall handelt es sich um
> eine Zusatzbeleuchtung) eingebaut, muss es zugelassen sein
> (z.B. e-Nummer) und muss natürlich auch funktionieren.

> § 51 StVZO

> 1 Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen
> und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000
> mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen
> Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet
> sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche
> nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des
> Fahrzeugumrisses entfernt sein darf.

> 2 Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die
> Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.

> 3 Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der
> leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten
> Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so
> genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten.

> 4 Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf
> nicht blenden.

> 5 Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und
> Abblendlicht ständig leuchten.

> 6 Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte
> auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein.

> 7 Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine
> Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen. Sofern es
> in der Schweiz nicht anders ist, solltest du den Prüfer mal
> auf seine fachliche Eignung ansprechen ;-)

kannst mir dann sagen , warum die 999er Ducati dann von so nem häßlichen Standlichtknubbel verschandelt werden mußte. Lt. Ducati halt wegen der Vorschrift ein Standlicht haben zu müssen , mg ernst

> Markus

Re: TECHNIK Schweizer Tüv - SCHAFSECKEL!!!  [Bild]

Geschrieben von: matm911 - Datum: 20.8.2008 20:48

> kannst mir dann sagen , warum die 999er Ducati dann von so
> nem häßlichen Standlichtknubbel verschandelt werden mußte.
@ Wohl aus Sicherheitsgründen, damit noch was weiterleuchtet, wenn die Hauptfunzel durchbrennt.

> Lt. Ducati halt wegen der Vorschrift ein Standlicht haben
> zu müssen , mg ernst
@ Kann gut sein, dass in manchen Ländern (z.B. Italien) das Standlicht noch gefordert wird.

Mein Roller hat sogar 2 "Standlichter" ;-)
Das hat aber wohl eher mit der früheren Licht-am-Tag-Debatte zu tun, bei der ein "Beleuchtungsbild" von Einspurigen gefordert wurde, das sich von dem der Mehrspurigen unterscheidet.