hi leute,
habe unten wegen der parkscheibe schonmal gepostet.
bis jetzt kam zwar noch nix, aber eine frage die mich interessiert.
ich hatte einen zettel am lenker stecken.
einen "verwarnungsvorschlag mit möglicher anhörung"
zwar blöd beschrieben, aber naja.
nun zur konkreten frage.
da es eine ordnungswidrigkeit war - muß diese bezahlt werden - o.k.
aber , ist dies schon ein verwaltungsakt - wo zusätzliche gebühren anfallen????
soll heißen, das falschparken kostet mich bis 30 min 5,- und bis 1 h - 10,-
soweit so gut, darf aber eine verwaltungsgebühr dafür erhoben werden????
ich hatte keinen überweiser dran.
wenn mich ne politesse inflagranti erwischt hätte oder eben wie es so ist, die polizei, dann kassiert die nach sätzen ab.
kann das einer von euch erläutern, ob da dann noch zusätzliche verwaltungskosten anfallen - oder ob mit dem regelsatz im ersten moment die owi abgegolten ist???
wäre super, wenn man das irgendwo nachlesen könnte.
cu yves
moin
> ich hatte einen zettel am lenker stecken.
> einen "verwarnungsvorschlag mit möglicher
> anhörung"
was steht denn da noch drauf?
prinzipiell sind alle knollen, also alle verwarnungen, pflichtgebühr. heisst, wenn du die NICHT innerhalb von 14(?) tagen löhnst, kostet es mehr.
so hat mir das wenigstens mal wer erklärt.
ist da ne kontonummer drauf?
ich würde wahrscheinlich die anhörung live und in farbe durchziehen und mir von der polizei ne idee geben lassen, wo ich mit meinem mopped diebstahlsicher ne parkscheibe anbringen soll.
das wäre mir der spass wert.
sun
hi sun,
das ist nur nen zettel von der stadt....
dort steht drauf, dass ich in nächsten tage post bekomme, da ich ne owi begangen hab.
kein überweiser mit bei - weiß ja noch nicht mal die höhe.
hab aber das gefunden:
"§ 6a Gebühren (StVG)
(1) Kosten (Gebühren und Auslagen) werden erhoben
für Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen, Abnahmen, Begutachtungen, Untersuchungen, Verwarnungen - ausgenommen Verwarnungen im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - und Registerauskünften..."
also dürfte nur die owi maßgabe sein - keine weiteren gebühren!!!!
und das ist eben der spass, eigentlich stand ich keine 30 minunten ohne parkscheibe - dass kostet dann eben nur 5,-
siehe hier:
"§49 Abs. 1 Nr 13 StVO"
eben - son nen spass wegen 5 eus....
ich bin ja aber mal gespannt, wie teuer es wird.
bis max. 10,- geh ich mit - ansonsten gibt´s zoff
cu yves
jupp, kenn ich.
ich stand aber auf´m regulären parkplatz, platzsparend, ohne jemanden zu behindern!!!!
und das wären laut gestez 5,- !!!! weil ich keine scheibe habe....
die höchstparkdauer hab ich ja gar nicht überschritten - fällt mir gerade ein - somit nur 5,- wegen der fehlenden scheibe
ich lach mich tot.
cu yves
ja, dann wart doch einfach erstmal ab.
eine der genialsten lehrerinnen die ich hatte, eine nonne (echt!!) meinte immer, wenn ich mir sorgen machte wegen irgendwas was kommt:
warum heute schon kratzen wenns morgen erst juckt.
also.
post abwarten, und dann nochmal posten, bitte.
sun