INFO irreführende Beschilderung

INFO irreführende Beschilderung

Geschrieben von: mark - Datum: 21.6.2008 22:53

Völlig irreführende Beschilderung

Hi

Achtung an alle die in Grainau in der Nähe von Garmisch ( Bayern ) parken wollen !
Völlig irreführende Beschilderung .

Ich stelle mein Auto in Grainau in der Nähe von Garmisch ( Bayern ) ab , dort wo es zur Partnach-Klamm geht .

Als ich wieder zurückkomme hängt ein Strafzettel drann .

Ich entdecke ein Schild welches zu einem Parkplatz zeigt mit Pfeil .
Soll aber wohl für die Straße in der ich stehe gelten . Seltsame Art ein Schild aufzustellen .
Steht auch nichts drauf , das eine Parkscheibe notwendig ist . Nur Parken 2H steht drauf .
Aber nach genauem Schauen sieht man , da wer mal ein Parkscheibenzeichen drauf wurde nur weiß übermahlt .

Werde wohl trotzdem zahlen müssen , es lohnt sich nicht einen Haufen Ärger zu haben und noch zusätslich Gerichtskosten zu zahlen .

Mark

Re: INFO irreführende Beschilderung

Geschrieben von: mark - Datum: 22.6.2008 09:44

> Völlig irreführende Beschilderung

> Mark
Hi

Berichtigung , der Ort heißt wohl Grainau Ortsteil Hammersbach .
Die Klamm heißt Höllental-klamm .

Habe eigentlich öfters dort zum Kaffe Kuchen Eisessen angehalten , aber da ist mir für die Zukunft die laune verdorben worden . Ich kann ja auch eine kleine Wanderung machen ohne einzukehren .
Geht offensichtlich anderen Leuten auch so wie mir , jedenfalls geht der Umsatz in Wirtschaften zurück .

Mark

Re: INFO irreführende Beschilderung

Geschrieben von: Dieter TA 95 - Datum: 22.6.2008 18:11

Hi mark,

wenn Du sowieso öfter in der Gegend bist, würde ich auf jeden Fall mal bei der "austellenden Behörde" vorbeischauen. Die Beschilderung muß eindeutig sein und wenn den Leuten im Amt noch ein Bild zeigen kannst, (vom Schild und der Situation) wissen die auch wo das Problem liegt. Versuch´s mal mit freundlicher Unverständnis. Die im Amt haben dir das Ticket ja nicht verpaßt und sind wahrscheinlich auch nicht regelmäßig vor Ort. Derjenige, der das Ticket ausgestellt hat, sollte mal was auf die Finger bekommen, daß er schlechte (verblasste) Schilder nicht meldet.

Gruß Dieter
P.S. Ich hab mit freundlchem Vorsprechen sehr gute Erfahrungen.

> Hi

> Berichtigung , der Ort heißt wohl Grainau Ortsteil
> Hammersbach .
> Die Klamm heißt Höllental-klamm .

> Habe eigentlich öfters dort zum Kaffe Kuchen Eisessen
> angehalten , aber da ist mir für die Zukunft die laune
> verdorben worden . Ich kann ja auch eine kleine Wanderung
> machen ohne einzukehren .
> Geht offensichtlich anderen Leuten auch so wie mir ,
> jedenfalls geht der Umsatz in Wirtschaften zurück .

> Mark

Re: INFO irreführende Beschilderung

Geschrieben von: mark - Datum: 23.6.2008 09:41

> Hi mark,

> wenn Du sowieso öfter in der Gegend bist, würde ich auf
> jeden Fall mal bei der "austellenden Behörde"
> vorbeischauen. Die Beschilderung muß eindeutig sein und
> wenn den Leuten im Amt noch ein Bild zeigen kannst, (vom
> Schild und der Situation) wissen die auch wo das Problem
> liegt. Versuch´s mal mit freundlicher Unverständnis. Die im
> Amt haben dir das Ticket ja nicht verpaßt und sind
> wahrscheinlich auch nicht regelmäßig vor Ort. Derjenige,
> der das Ticket ausgestellt hat, sollte mal was auf die
> Finger bekommen, daß er schlechte (verblasste) Schilder
> nicht meldet.

> Gruß Dieter
> P.S. Ich hab mit freundlchem Vorsprechen sehr gute
> Erfahrungen.
Hi
Übermaltes Schild !!

Wie bekomme ich aber die ausstellende Behörde raus ?

Freund und Helfer in Garmisch konnten mir nicht helfen , da die Verwarnung vom Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit ausgestellt wurde .

Mit Einspruch habe ich schlechte Erfahrung gemacht .
Damals hatte ich überholt . Erst hieß es ich habe überholt im Überholverbot , aber dort war kein Überholverbot . Das Gericht hat zwar das Verfahren eingestellt , aber die Zeit und Fahrgeld habe ich nicht ersetzt bekommen .

Mark

Re: INFO irreführende Beschilderung

Geschrieben von: Dieter TA 95 - Datum: 23.6.2008 20:11

Hi Mark,

die austellende Behörde hast ja schon entdeckt. Ich würde sagen, das Rathaus ist da die richtige Adresse.
Das mit den Fahrtkosten ist natürlich ein anderes Problem, aber du könntest mal auf dem Rathaus anrufen, wer dafür zuständig ist. Vielleicht kannst du mit einem Anruf bei demjenigen was erreichen?!
Ausserdem hast du ja eine Einspruch- (oder ist das eine Widerspruch-) frist, vielleicht kommst du ja in der Zeit sowieso mal wieder da hin.

Gruß Dieter
> Hi
> Übermaltes Schild !!

> Wie bekomme ich aber die ausstellende Behörde raus ?

> Freund und Helfer in Garmisch konnten mir nicht helfen ,
> da die Verwarnung vom Zweckverband Kommunale
> Verkehrssicherheit ausgestellt wurde .

> Mit Einspruch habe ich schlechte Erfahrung gemacht .
> Damals hatte ich überholt . Erst hieß es ich habe überholt
> im Überholverbot , aber dort war kein Überholverbot . Das
> Gericht hat zwar das Verfahren eingestellt , aber die Zeit
> und Fahrgeld habe ich nicht ersetzt bekommen .

> Mark

Re: INFO irreführende Beschilderung

Geschrieben von: Frangenrob - Datum: 22.6.2008 12:59

Hi Mark,
wenn das Schild übermalt wurde, Foto machen und Einspruch einlegen (Fristen beachten!)! Verkehrszeichen müssen für Dich als Verkehrsteilnehmer erkennbar sein. Auch muss die/der aufstellenden Gemeinde/Stadt/Kreis dafür Sorge tragen, dass die Beschilderung auch später noch korrekt und erkennbar ist.
Sonst könnte man ja ein Temposchild aufstellen, übermalen, dann blitzen und kräftig abkassieren!
Und wenn sie Kenntnis von dem fehlerhaften Schild haben und nichts ändern könntest Du ihnen richtig Ärger machen.

> Werde wohl trotzdem zahlen müssen , es lohnt sich nicht
> einen Haufen Ärger zu haben und noch zusätslich
> Gerichtskosten zu zahlen .

Erstmal musst Du nicht zahlen, wenn Du Widerspruch einlegst, viel Ärger ist auch nicht, nur ein bisschen Schreibkram und bis zum Gericht ist es sehr weit! Widerspruch kostet höchstens Porto und ein Fotoausdruck. Das wärs mir wert.
Man muss sich doch nicht alles gefallen lassen!

Schönen Sonntag noch,
Rob

(Würde mit den 20.- lieber mit meiner Frau in den Biergarten gehen!)