Hallo allerseits,
habe mir letzte Woche eine Trransalp BJ 2005 zugelegt und bin ganz begeistert.
Leider besitzt diese keinen Sturzbügel.
Über die verschiedensten Varianten habe ich mich schon in Eurem Forum schlau gemacht - finde ich ganz prima.
Folgende Sache wäre für mich noch offen.
Weiß irgendwer wie es bei solchen Dingen mit der Typisierung (Österreich!) ausschaut.
Es gibt da nämlich die verschiedensten Aussagen. Der Händler sagt man benötige keine Typisierung, der ÖAMTC sagt man braucht eine!
Suche brauchbare Unterlagen.
Außerdem ist eine Typisierung wohl nicht ohne gröbere Probleme möglich, da es ja keine Gutachten zu den Bügeln gibt.
Vielleicht kann mir jemand helfen. Möchte, da bei meinem letzten Motorrad ohne das ich es wußte einiges illegal war diesmal aufpassen.
Liebe Grüße aus Österreich
Joachim
Hallo Joachim!
> Der Händler sagt man benötige keine Typisierung, der ÖAMTC sagt man braucht eine!
Schraub sie rauf oder bau sie Dir selbst, der Händler hat recht! (der ÖAMTC hat schon komische Leute).
Ich habe mir voriges jahr den 140er Hinterreifen eintragen lassen und bei der Gelegenheit nachgefragt, ob meine beiden Breitstrahler und die Nebelschlussleuchte zulässig sind (seine erste Frage als ich in die Halle fuhr: Sind das Nebel- oder Fernscheinwerfer? - Fernscheinwerfer nur ein zusätzlicher erlaubt!). Der Prüfer hat sich alles (wirklich alles) angeschaut und zu allem OK gesagt.
Lg Andi
Hallo Joachim,
im Gegensatz zu Deutschland brauchst du in Österreich fast gar nichts eintragen zu lassen (außer z.B. andere Reifendimension oder Maßnahmen zur Leistungssteigerung - kurz, für alles was im Zulassungsschein eingetragen ist).
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Reifenmarke, Auspuff, Sturzbügel, Seitenträger, Gabelfedern, Federbein, Höher/Tieferlegung, Lenker, Handschützer, Hauptständer, typengleicher Motor etc. interessiert i.d.R. weder Polizei noch TÜV, sofern gesetzliche Grenzen eingehalten werden (Fahrzeugbreite, Betriebsgeräusch, Leuchtenabstände etc.) und keine Originalteile "modifiziert" werden. Ich habe z.B. für die Acerbis Handschützer die Kugeln bei Brems- und Kupplungshebel abgeschnitten - leichter Mangel, also wen kümmert's
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Für den Fall eines Unfalles, eines Zusammentreffens mit einem motorradhassenden präpotenten Kiwaras (solche gibt's - aber die haben meist einen vernünftigeren Kollegen dabei) oder wenn du mal nach Deutschland fährst, sollten aber alle entsprechenden Papiere (ABE, Gutachten, Datenblatt für Bauteile mit E-Nummer ...) mitgeführt werden.
Im Falle des Versicherungs-Sachverständigen muss dieser übrigens im Zweifelsfall glaubhaft machen, dass der Teil, für den er ein Gutachten verlangt, maßgeblich am Unfallhergang Schuld hat.
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Und wenn bei der jährlichen Pickerlüberprüfung ein Prüfer vom ÖAMTC Zicken macht, dann fährst du zu einem anderen ÖAMTC oder ARBÖ und alles passt dann wieder.
Das betrifft übrigens auch die Auskünfte (oftmals eher Meinungen) der Personen in den jeweiligen Landesprüfanstalten.
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Wer viel fragt, bekommt viele Antworten ... oft sind es dann auch die nicht erhofften Antworten
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Markus
PS: dafür zahlen die Deutschen weniger Versicherung/Steuer
PPS: dafür zahlen die Deustchen wieder mehr für's Benzin
