CHAT Reifengrößen im alten Brief

CHAT Reifengrößen im alten Brief

Geschrieben von: Gabi - Datum: 7.4.2008 14:58

Nicht erschlagen ,aber ich hab eine Reifenfrage.
Wenn im alten Brief die Reifengröße eingetragen ist ,wie bei mir 90/90-21 54s vorne und hinten 120/90-17 64s brauch ich dann eine Freigabe vom Reifenhersteller ,wenn ich den alten Brief dabei habe?
Hab nehmlich Reifen drauf die vom Hersteller keine Freigabe haben.Betrifft nur den Hinteren(hab den 120 drauf und nicht den 130 ) ,Oder muss ich mir jetzt einen anderen Hinterreifen draufmachen(Währe ärgerlich da sie Nagelneu sind).
Wie schon gesagt im alten Brief ist auch der 120 erlaubt.
Danke schon mal für eure Hilfe

Re: CHAT Reifengrößen im alten Brief

Geschrieben von: Oliver - Datum: 7.4.2008 15:45

Hallo Gabi, keine Angst, hier erschlägt dich keiner.
Ich war gerade beim Tüv und den haben nur die Abmessungen interessiert. Habe auch mit der UBB von Heidenau gewedelt, hat Ihn aber nicht so interessiert. Aber eine Freigabe des Herstellers solltest Du schon haben, das könnte sonst in einem Schadensfall üble Folgen haben.Und vorne und Hinten sollte der selbe Hersteller draufsein. Such dir einen mit UBB und sei auf der sicheren Seite.Welchen Reifen hast Du denn drauf?
Gruß Oliver
> Nicht erschlagen ,aber ich hab eine Reifenfrage.
> Wenn im alten Brief die Reifengröße eingetragen ist ,wie
> bei mir 90/90-21 54s vorne und hinten 120/90-17 64s brauch
> ich dann eine Freigabe vom Reifenhersteller ,wenn ich den
> alten Brief dabei habe?
> Hab nehmlich Reifen drauf die vom Hersteller keine
> Freigabe haben.Betrifft nur den Hinteren(hab den 120 drauf
> und nicht den 130 ) ,Oder muss ich mir jetzt einen anderen
> Hinterreifen draufmachen(Währe ärgerlich da sie Nagelneu
> sind).
> Wie schon gesagt im alten Brief ist auch der 120 erlaubt.
> Danke schon mal für eure Hilfe

Re: CHAT Reifengrößen im alten Brief

Geschrieben von: dirk 8-) - Datum: 7.4.2008 16:30

moin gabi,

also wenn ich dich nun richtig verstanden hab, hast du z.z. den 120er drauf. da du von einem alten brief redest, geh ich mal davon aus, dass du nun einen neuen eu-brief hast in dem nur noch der 130 eingetragen steht. wenn der alte brief für die maschine mal gültig war, war ja auch der 120er mal dafür gültig. wenn jetzt im neuen brief nur der 130 steht, ist der alte 120er entweder mal ausgetragen worden, dann muß er neu rein oder der ist beim briefumschreiben nicht mit eingetragen worden.stehen im alten brief den 120 und 130er wahlweise drin oder nur der 120er? wenn du zeit hast und dir evtl. ein doppelter weg kein allzu großes problem bereitet, dann fahr doch einfach mal mit moped und altem und neuem brief zum tüv oder dekra oder ähnlichem onkel und frag einfach mal ob sie sich das mal anschauen können und ob du so damit durch kommst. einfach mal so hinfahren um sich zu erkundigen erledigt manchmal ganz schnell probleme die eigentlich keine sind. war auch schon mal "nur erstmal" zum gucken und fragen da und dann meinte er, fahr mal eben durch, die machen wir gleich fertig und gut war´s. gibt bei den vereinen ja auch ganz nette und unkomplizierte prüfer! :-)

greetz dj
> Nicht erschlagen ,aber ich hab eine Reifenfrage.
> Wenn im alten Brief die Reifengröße eingetragen ist ,wie
> bei mir 90/90-21 54s vorne und hinten 120/90-17 64s brauch
> ich dann eine Freigabe vom Reifenhersteller ,wenn ich den
> alten Brief dabei habe?
> Hab nehmlich Reifen drauf die vom Hersteller keine
> Freigabe haben.Betrifft nur den Hinteren(hab den 120 drauf
> und nicht den 130 ) ,Oder muss ich mir jetzt einen anderen
> Hinterreifen draufmachen(Währe ärgerlich da sie Nagelneu
> sind).
> Wie schon gesagt im alten Brief ist auch der 120 erlaubt.
> Danke schon mal für eure Hilfe

Re: CHAT Reifengrößen im alten Brief

Geschrieben von: Gabi - Datum: 7.4.2008 21:06

Hab die Blödheit begangen und die gleichen Reifen bestellt die drauf waren Metzeler Touarance.
Hab nicht geschaut ob es eine Freigabe vom Hersteller gab.
Im alten Brief steht halt auch das Vorne 90/90-21 54S und Hinten 120/90-17 64 S drauf dürfen.
Im der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vom Vorbesitzer stehen auch die Maße unter 15,1 und 15,2
Unter 22 steht Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
Ich Blick nicht mehr durch
Metzeler schreibt mir das es für die PD 10 keine Freigabe für die größe gibt.
Was soll ich jetzt machen?????

Re: CHAT Reifengrößen im alten Brief

Geschrieben von: Oliver - Datum: 7.4.2008 21:50

> Hab die Blödheit begangen und die gleichen Reifen bestellt
> die drauf waren Metzeler Touarance.
> Hab nicht geschaut ob es eine Freigabe vom Hersteller gab.
> Im alten Brief steht halt auch das Vorne 90/90-21 54S und
> Hinten 120/90-17 64 S drauf dürfen.
> Im der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vom Vorbesitzer
> stehen auch die Maße unter 15,1 und 15,2
> Unter 22 steht Reifenfabrikatsbindung gem.
> Betriebserlaubnis beachten.
> Ich Blick nicht mehr durch
> Metzeler schreibt mir das es für die PD 10 keine Freigabe
> für die größe gibt.
> Was soll ich jetzt machen?????
Gehe auf die Seite von Metzeler :www.metzelermoto.de
Dort gibt es eine UBB für die PD10 für die 130er Ausführung.
Für die 120er Ausführung gibt es eine Freigabe für die RD11.
Ich wüßte jetzt nicht, was dagegen sprechen würde, die PD10 auch für den 120er Freizugeben. Hak da nochmal nach.
Gruß Oliver.
Als Notlösung: 120er wieder verkaufen,130er aufziehen und beim Tüv eintragen lassen(UBB mitnehmen),dürfte kein Problem sein.
Gruß Oliver

Re: CHAT Reifengrößen im alten Brief

Geschrieben von: Oliver - Datum: 7.4.2008 22:08

> Gehe auf die Seite von Metzeler :www.metzelermoto.de
> Dort gibt es eine UBB für die PD10 für die 130er
> Ausführung.
> Für die 120er Ausführung gibt es eine Freigabe für die
> RD11.
> Ich wüßte jetzt nicht, was dagegen sprechen würde, die
> PD10 auch für den 120er Freizugeben. Hak da nochmal nach.
> Gruß Oliver.
> Als Notlösung: 120er wieder verkaufen,130er aufziehen und
> beim Tüv eintragen lassen(UBB mitnehmen),dürfte kein
> Problem sein.
> Gruß Oliver

Nachtrag: In der UBB für den 130er steht, daß eine Anbauabnahme nicht erforderlich ist. Nur vom Händler oder Hersteller abstempeln lassen und immer dabei haben,das reicht.

Re: CHAT Reifengrößen im alten Brief

Geschrieben von: Judoka - Datum: 8.4.2008 08:39

Moinmoin,

nix verkaufen, nix machen, alles so lassen!
Habe auch so eine Eintragung im neuen Brief und hier schon gepostet.
Wir sind halt in Deutschland, im Behördendschungelland!
Das was im alten Brief steht, kannst Du mit gutem Gewissen weiterhin
montieren und fahren. Die Betriebserlaubnis liegt ja bei Honda
vor. Um nicht von unwissenden Grünkernen zum TÜV geschickt zu
werden, einfach die Reifenfreigabebescheinigung von Honda unter
die Sitzbank klemmen.

Beste Ruhrgebietsgrüße
Udo