Moinmoin,
auf der Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) ist mir bei der Anmeldung meiner RD10 unter 22(Bemerkungen und Ausnahmen) folgendes eingetragen worden: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"
Weiter sind nur die Reifengrößen eingetragen, aber nicht mehr die Reifen-Marken.
Wo bekommt man nun die Betriebserlaubnis her, um sie zu beachten, oder kann ich jetzt Mischbereifung um die Felgen wickeln?
Genau gefragt: Was soll so ein saudämlicher Eintrag? Ist damit die Fabrikatsbindung aufgehoben oder nicht?
Fragegruß
Udo
Moin Udo!
Schau auf den Technikseiten nach, da sind die von Honda vorgesehenen Reifen für die RD 10 aufgeführt (mit grünem Punkt).
http://alt.transalp.de/technik/reifen/uebersicht.php
Andere Modelle bzw. Dimensionen brauchen eine Freigabe/UBB oder müssen sogar vom TÜV abgenommen werden.
Ob "falsche Reifen" bei einer Polizeikontrolle auffallen, ist noch die Frage, aber auf jeden Fall riskierst Du den Versicherungsschutz.
Das kann unangenehm werden, wenn Dir ein illegaler Schlapfen von der Felge hüpft und das Moped schlingert und ein zum Ausweichen gezwungener Tanklaster eine komplette Neubausiedlung abfackelt. Dann sagt die Versicherung: "Ach nö, die 50 Millionen zahlen wir nicht. Da war ja ein 130er drauf statt eines 120ers."
Keep the rubber side down!
Berti
> Ob "falsche Reifen" bei einer Polizeikontrolle
> auffallen, ist noch die Frage, aber auf jeden Fall
> riskierst Du den Versicherungsschutz.
> Das kann unangenehm werden, wenn Dir ein illegaler
> Schlapfen von der Felge hüpft und das Moped schlingert und
> ein zum Ausweichen gezwungener Tanklaster eine komplette
> Neubausiedlung abfackelt. Dann sagt die Versicherung:
> "Ach nö, die 50 Millionen zahlen wir nicht. Da war ja
> ein 130er drauf statt eines 120ers."
Hi Berti,
genau da drückt ja der Reifen!
Da nur die Reifengrößen eingetragen sind und nicht mehr der Reifen-Hersteller, weiß ich im Zweifel doch gar nicht, was ich fahren darf und was nicht. Hier im Forum kann ich mich schlau machen, OK, nur ist es ziemlich blöde, einen Verweis auf eine Betriebserlaubnis zu vorzuschreiben, die eigentlich nur Honda kennt.
Gruß Udo
Moin,
die Reifenfreigaben original von Honda:
http://www.honda.de/nparcarticles/reifenfreigaben_Rd10_01.PDF
Du siehst das sind die gleichen.
Für artgerechte Haltung
Ingo
Hi Udo,
die Reifen müssten doch noch in Deinem alten KFZ-Brief stehen. Bei Neufahrzeugen stehen sie in der "europäischen Konformitätserklärung". Das wird halt nur nicht mehr alles umgetragen in die Zulassungsbescheinigung, um das Verfahren zu beschleunigen und zu entrümpeln.
Ist auch gut so. Vor Jahren hatte ich mal einen Harleyfahrer in der Schlange vor mir, dessen Eintragungen haben die Zulassungstante fast eine ganze Stunde beschäftigt. Zum Mäusemelken.
Grüße
Berti
hallo,
das ist der größte schwachsinn mit neuem teil 1 und 2...
kenne das problem von einem bekannten mit´m golf.
da standen dann nur noch eine reifengröße statt 3er drin.
und was ist das ende vom lied, der tüvler sagte, im zweifelsfall in einer kontrolle fährt man "verbotene" reifen.
obwohl diese eingetragen sind.
ich gehe mal davon aus, dass die grünen in einer kontrolle zu 90% "keine" ahnung haben und dann sehen, das was nicht eingetragen ist, ist "verboten".
also, wozu mach ich mir dann die ganze mühe, für viel geld was einzutragen, was dann bei neuausstellung nicht mehr erscheint? ich dann im zweifelsfall nur rennerei habe und nen mängelschein bekomme?
der größte schwachsinn, den es gibt, also bei einer umtragung würde ich immer drauf bestehen, dass alles was in den alten papieren steht auch umgetragen zu bekommen.
und wenn es 2 zusatzblätter wären, dann wäre mir das auch sch...egal, wielange es bei einer kontrolle dauert!
deutsch europäische idiotie....
cu yves
> die Reifen müssten doch noch in Deinem alten KFZ-Brief
> stehen.
Bei mir jedenfalls nicht.
Ich bin gerade aufmerksam geworden, weil in der ZB1 meiner PD06 genau die gleichen Worte stehen: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten".
Wo ich diese finde, habe ich mich auch schon immer gefragt.
Auf die Antwort habe ich aber bisher verzichtet und mir stattdessen von der Honda-Site eine Generalfreigabe runtergeladen.
Die hat mir der HH abgestempelt (er hätte sie wohl auch im Original vorrätig gehabt...), und nun bin ich nicht mehr an Marken oder Typen gebunden, sondern kann alles aufziehen lassen, was passt.
"Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"
Der Satz wird vom Straßenverkehrsamt automatisch eingetragen.
Und besagt nix anderes als das du nur an die Eingetragenen
Größen gebunden bist.
Die hätten aufm Amt den Satz auch weglassen können, habense aber nich...
Motorradforen aller kolleur sind voll davon.
Ciao
Uffff,
werde mir nen Ordner mit allen möglichen Freigaben und Bescheinigungen
unter die Sitzbank klemmen, in der Hoffnung bei Grünspankontrollen durch zu kommen.
Vielleicht gibt es ja demnext im Zubehörhandel, nen Miniaktenschrank für Mopeds
Grinsgruß,
Udo
> "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis
> beachten"
> Der Satz wird vom Straßenverkehrsamt automatisch
> eingetragen.
> Und besagt nix anderes als das du nur an die Eingetragenen
> Größen gebunden bist.
Nein, das stimmt nicht!
Es gelten nach wie vor die Reifenbindungen. Also auch Marke und Typ.
Welche Reifen freigeben sind, steht in den alten Papieren, oder ist vom Hersteller zu erfahren.
servus
Tom