TECHNIK Zusatzscheinwerfer

TECHNIK Zusatzscheinwerfer

Geschrieben von: klanor - Datum: 11.3.2008 18:34

Ich stehe jetzt unmittelbar davor, an meine 95er Transe zusätzliche Scheinwerfer anzubauen.

Allerdings bin ich durch viele widersprüchliche informationen ein wenig verwirrt, denn ich weiß nicht genau, was ich machen darf und was ich machen muss.

Gehen wir einmal davon aus, dass folgende Umstände bekannt sind:
1. Beleuchtungseinrichtungen müssen eine E-Zulassung haben
2. Zusatzscheinwerfer / Nebelscheinwerfer müssen über einen eigenen Schalter zugeschaltet werden können und dürfen nur brennen, wenn Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung ebenfalls aktiv sind / Nebelscheinwerfer sogar nur bei aktivem Abblendlicht.

Ist es z.B. richtig, dass ich an jedes Motorrad zwei Zusatzscheinwerfer anbauen darf, oder ist dafür eine bestimmte Art der Zulassung erforderlich?
(nach KBA oder EU...?)

Sind Zusatzscheinwerfer (gewollter Dauerbetrieb zusammen mit Hauptscheinwerfer) überhaupt erlaubt, oder darf man lediglich einen Zusatzscheinwerfer für Fernlicht und/oder einen, resp. zwei Nebelscheinwerfer montieren, wobei die Nebelscheinwerfer natürlich den üblichen Bestimmungen unterliegen (außerorts, Sichtweite < 50m)?

Dürfen Zusatz- oder Nebelscheinwerfer an Sturzbügel montiert werden? Bei der 1200GS wird das gemacht, aber ich habe irgendwo gelesen, dass das grundsätzlich nicht zulässig ist. Möglicherweise gibt es für die Kühe spezielle Ausnahmegenehmigungen oder es darf dort montiert werden, weil deren Sturzbügel ab Werk dafür spezielle Aufnahmen haben.

Beim TÜV bekomme ich leider keine verbindliche Aussage, und ein Verweis auf einen Gesetzestext, der die Fragen beantwortet kann man mir dort offensichtlich auch nicht geben.

Wie schon eingangs erwähnt und aus dem Text unschwer zu entnehmen möchte ich schlicht und einfach zwei Zusatzscheinwerfer an meine Sturzbügel montieren, die ich dann zusätzlich zum Abblendlicht einschalten kann.
Und wie ebenso unschwer aus meinen Fragen zu entnehmen ist, weiß ich nicht, ob ich das so ohne weiteres einfach machen kann oder ob ich mich dann jenseits der Zulassungen bewege.

Re: TECHNIK Zusatzscheinwerfer

Geschrieben von: Andi aus München (PD06 91) - Datum: 11.3.2008 18:54

Hi Klanor,

1. Du darfts zwei Scheinwerfer anbauen, von denen immer nur einer an sein darf, entweder mit Fernlicht oder mit Standlicht.
2. Es gibt Vorschriften über die Abstände der Lampen zueinander aber nicht woran sie befestigt sein müssen. Die genauen Maße weiss ich leider nicht mehr.

Hatte mal zwei Nebelscheinw. von einem Ford Fiesta an meinen Sturzbügeln mit nem Relais das je nach Fernlicht/Abblendlicht entweder den einen oder den anderen geschaltet hat. War für den TÜV so immer OK. Für besondere Gelegenheiten gabs nen Override-Schalter und beide Lampen waren immer an. Habe die Lampen irgendwann wieder abgebaut weil nicht robust genug.

Gruß, Andi aus M.

Re: TECHNIK Zusatzscheinwerfer

Geschrieben von: Mopetenreiter - Datum: 13.3.2008 09:16

Die genauen Bestimmungen dazu werde ich mir nie merken. Mein Dekra Mensch hat immer so eine Zeichnung dabei, woraus zu erkennen ist, was er laubt ist und was nicht. An meiner BMW kommt demnächst ein Doppelscheinwerfer, Fernlicht und Nebel, den ich dann entsprechend anschließe. Die Anschlußarten hast du ja schon genannt. Dieser eine Doppelscheinwerfer, ziemlich direkt unter dem Hauptscheinwerfer ist so von meinem Dekra Menschen abgesegnet. Nun muß er nur noch ran.

http://shop.mopetenreiter.de/product_info.php?info=p430_Zusatzscheinwerfer---Doppelscheinwerfer-H3-Schwarz-Blaues-Glas.html

Gruß Daniel

> Ich stehe jetzt unmittelbar davor, an meine 95er Transe
> zusätzliche Scheinwerfer anzubauen.

> Allerdings bin ich durch viele widersprüchliche
> informationen ein wenig verwirrt, denn ich weiß nicht
> genau, was ich machen darf und was ich machen muss.

> Gehen wir einmal davon aus, dass folgende Umstände bekannt
> sind:
> 1. Beleuchtungseinrichtungen müssen eine E-Zulassung haben
> 2. Zusatzscheinwerfer / Nebelscheinwerfer müssen über
> einen eigenen Schalter zugeschaltet werden können und
> dürfen nur brennen, wenn Rücklicht und
> Kennzeichenbeleuchtung ebenfalls aktiv sind /
> Nebelscheinwerfer sogar nur bei aktivem Abblendlicht.

> Ist es z.B. richtig, dass ich an jedes Motorrad zwei
> Zusatzscheinwerfer anbauen darf, oder ist dafür eine
> bestimmte Art der Zulassung erforderlich?
> (nach KBA oder EU...?)

> Sind Zusatzscheinwerfer (gewollter Dauerbetrieb zusammen
> mit Hauptscheinwerfer) überhaupt erlaubt, oder darf man
> lediglich einen Zusatzscheinwerfer für Fernlicht und/oder
> einen, resp. zwei Nebelscheinwerfer montieren, wobei die
> Nebelscheinwerfer natürlich den üblichen Bestimmungen
> unterliegen (außerorts, Sichtweite Dürfen Zusatz- oder
> Nebelscheinwerfer an Sturzbügel montiert werden? Bei der
> 1200GS wird das gemacht, aber ich habe irgendwo gelesen,
> dass das grundsätzlich nicht zulässig ist. Möglicherweise
> gibt es für die Kühe spezielle Ausnahmegenehmigungen oder
> es darf dort montiert werden, weil deren Sturzbügel ab Werk
> dafür spezielle Aufnahmen haben.

> Beim TÜV bekomme ich leider keine verbindliche Aussage,
> und ein Verweis auf einen Gesetzestext, der die Fragen
> beantwortet kann man mir dort offensichtlich auch nicht
> geben.

> Wie schon eingangs erwähnt und aus dem Text unschwer zu
> entnehmen möchte ich schlicht und einfach zwei
> Zusatzscheinwerfer an meine Sturzbügel montieren, die ich
> dann zusätzlich zum Abblendlicht einschalten kann.
> Und wie ebenso unschwer aus meinen Fragen zu entnehmen
> ist, weiß ich nicht, ob ich das so ohne weiteres einfach
> machen kann oder ob ich mich dann jenseits der Zulassungen
> bewege.