TECHNIK TÜV-Gutachten anfechten?

TECHNIK TÜV-Gutachten anfechten?

Geschrieben von: Lutz - Datum: 29.2.2008 16:30

Hallo allerseits,

der TÜV-Prüfer verweigert mir die Plakette, weil die Bremsleitung angeblich irgendwo scheuert. Nun vermute ich, dass es darum geht, dass die Schrauben von den Sturzbügeln ganz schon vorstehen und dort auch Kontakt mit der Bremsleitung haben. Deswegen habe ich die vorstehenden Schraubenenden und die Leutungen von Anfang an sehr großzügig mit Tape umwickelt, als "Pufferung" und zum Schutz der Leitung, es ist also unter dem Tape alle i.O. Ich vermute, der Prüfer hat das Tape nicht abgemacht (habe das Mopped noch nicht gesehen). Wenn meiner Vermutung stimmt, habe ich dann eine Möglichkeit, den abschlägigen Bescheid des TÜV-Heinis anzufechten?

Viele Grüße
Lutz

Re: TECHNIK TÜV-Gutachten anfechten?

Geschrieben von: T.J. - Datum: 29.2.2008 16:51

H Lutz,

> habe ich dann eine Möglichkeit, den abschlägigen Bescheid des TÜV-Heinis anzufechten?

eine Nachprüfung kostet lediglich ca. 15 €, was willste da anfechten?

M.f.G.

T.J.

Re: TECHNIK TÜV-Gutachten anfechten?

Geschrieben von: Lex(AT) - Datum: 29.2.2008 17:52

Mir gehen die Prüfer (die in CH sind schliesslich auch nicht besser) schon mal vornweg ziemlich auf die E..r. Weswegen die manchmal ein riiiiesen Geschiss los lassen können, ist ja schier unglaublich.

Aber auf Gefahr hin, dass du das jetzt nicht hören willst:
Wenn die Bremsleitungen tatsächlich an vorstehenden Schrauben, insbesondere deren Kanten, scheuern, hat er IMHO mehr als nur Recht, das Mopped nicht zuzulassen.
Da hilft auch Isoband recht wenig. Das ist reine Symptombekämpfung !

Cheers
Lex

Re: CHAT TÜV-Gutachten anfechten?

Geschrieben von: Dietmar - Datum: 29.2.2008 20:47

Hallo,
ich möchte euch auch mal was positives vom TÜV berichten:
der Prüfer hat bei meiner PD10 die komplette Reifenmarkenbindung ausgetragen, das ist wohl noch keine Kunst, aber darüber hinaus noch den Satz " Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig ". So kann ich, wie sonst auf meiner alten PD06, vorne TW101 und hinten TKC80 fahren. Und wenn es um die Bremse geht, ist es schon in Ordnung, wenn der Prüfer mal ein bischen pingeliger ist.

V.G. Dietmar

Re: CHAT TÜV-Gutachten anfechten?

Geschrieben von: yves - Datum: 29.2.2008 21:24

hi dietmar....

dein gedankengang ist nicht richtig.

tw101 ist bridgestone und tkc80 conti.
somit nicht zulässig!!!!

selbiges steht bei mir auch drin, du kannst also von einem hersteller fahren was du willst.
vorne strasse und hinten cross - aber immer nur von ein und demselben hersteller.

cu yves

Re: CHAT TÜV-Gutachten anfechten?

Geschrieben von: Markus der Pfälzer - Datum: 29.2.2008 21:53

Hi Yves,
Dietmar hat aber geschrieben

> der Prüfer hat bei meiner PD10 die komplette
> Reifenmarkenbindung ausgetragen, das ist wohl noch keine
> Kunst,
> aber darüber hinaus noch den Satz "Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig"

Also hat er ihm auch die Hersteller-Kombination ausgetragen.Ergo dürfte er vorne und hinten unterschiedliche Hersteller fahren und sein Gedankengang ist damit schon richtig. Musst ein bissel genauer lesen. :-D

Re: CHAT TÜV-Gutachten anfechten?

Geschrieben von: yves - Datum: 29.2.2008 22:10

hihi...

jupp, darüber hinaus.... also ist der auch raus...

oki, dann wurscht was vorn und hinten druff is.

cu yves

Re: TECHNIK TÜV-Gutachten anfechten?

Geschrieben von: Markus der Pfälzer - Datum: 29.2.2008 22:06

Hallo Lutz
also wenn die Bremsleitungen an den Schrauben des Sturzbügels scheuern, ist das für den Prüfer schon ein Grund dir die Plakette zu verweigern, denn es könnten sich ja
1. die Bremsleitungen beim Ein- und Ausfedern der Gabel darin verfangen und das wär mal gar nicht gut für dich
oder
2. die Leitungen könnten auf Dauer Schaden nehmen wenn sie ständig daran scheuern.

Aber mal ne ganz einfache Frage:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hast du an diesen überstehenden Resten Tape angebracht da die Schrauben halt zu lang sind und sonst an der Bremsleitung scheuern würden, korrekt ?
Warum schneidest du dann das überstehende Gewinde der Schrauben nicht einfach passend ab ??
War bei meinen Motad-Bügeln z.B. auch der Fall dass die Schrauben der unteren Halterung vorn an der Stirnseite des Motors zu weit in Richtung Vorderrad rausgekuckt haben. Da hätten sich die (etwas längeren) Stahlflexleitungen im schlimmsten Fall auch verhäddern können. Aber einfach schnell die Flex angeworfen und schon war das Problem erledigt. Hat noch keine Minute gedauert und gab dann später bei der TÜV-Abnahme keinerlei Probleme.

Gruß Markus

Re: TECHNIK TÜV-Gutachten anfechten?

Geschrieben von: maxta - Datum: 1.3.2008 11:30

> Hallo allerseits,

> der TÜV-Prüfer verweigert mir die Plakette, weil die
> Bremsleitung angeblich irgendwo scheuert. Nun vermute ich,
> dass es darum geht, dass die Schrauben von den Sturzbügeln
> ganz schon vorstehen und dort auch Kontakt mit der
> Bremsleitung haben. Deswegen habe ich die vorstehenden
> Schraubenenden und die Leutungen von Anfang an sehr
> großzügig mit Tape umwickelt, als "Pufferung" und
> zum Schutz der Leitung, es ist also unter dem Tape alle
> i.O. Ich vermute, der Prüfer hat das Tape nicht abgemacht
> (habe das Mopped noch nicht gesehen). Wenn meiner Vermutung
> stimmt, habe ich dann eine Möglichkeit, den abschlägigen
> Bescheid des TÜV-Heinis anzufechten?

> Viele Grüße
> Lutz
Hei

Es dürfte auch Dir nicht unbekannt sein , dass wenn etwas ( z.b. ein Gummiband ) nur eine winzige Kerbe hat , bei etwas Belastung reisst .
Willst Du es wirklich riskieren , daß der Bremsschlauch , wenn Du mal sehr fest bremst ( z.b. bei einer Notbremsung ) platzt ?

TA Maxl

Re: TECHNIK TÜV-Gutachten anfechten?

Geschrieben von: Sascha M - Datum: 1.3.2008 13:40

Da gibt´s grundsätzlich Nichts anzufechten.
Der TÜVler muß mit der Plakette bestätigen, daß das Fahrzeug voraussichtlich für die nächsten 2 Jahre verkehrssicher ist. Ob er dafür bei dem geprüften Fahrzeug einstehen möchte oder kann, entscheidet er nach seinem Ermessen, nicht nach Deinem.
Und solange der Punkt des Anstoßes definitiv und nachweislich vorhanden und nicht beseitigt ist, wirst Du keinen Gutachter finden, der dafür seinen nackten Ar... in die Brandung hält.

(Ganz davon abgesehen, daß Du mit der Prüfbescheinigung über die Hauptuntersuchung kein "Gutachten" in der Hand hast, die sind etwas teurer...)

Re: TECHNIK TÜV-Gutachten anfechten?

Geschrieben von: Lutz - Datum: 9.3.2008 23:40

Erstmal Dank an Alle.
War Krankheitsbedingt leider 1 Woche offline.

Ich habe die Message verstanden. TÜV-Prüfer = nicht anfechtbar; meine Problem-Konstruktion ist verbesserungsfähig (Flex); Prüfung != Gutachten und Nachprüfung = 15€

Zu den Bedenken nur der Vollständigkeit halber:
Es gibt noch drei Sachen: A) Die Leitung ist absolut und 100%ig intakt, es gibt nicht die klitzekleinste Ritze und auch keinen Riss oder ähnliches, weil Leitung und Schrauben zu keinem Zeitpunkt in irgendeinem Kontakt stehen (dank dauerhaft stabil angebrachtem Tape an Leitung und Schrauben); B) eine "Verheddern" der Leitung ist für mich nicht vorstellbar, soviel Spielraum gibt`s da auch bei vollem Einfedern nicht
Das Ding ist nicht umsonst mit genau dieser Konstruktion schon mehrfach durchgekommen, der hier beklagte Prüfer hat auch nicht unters (immer noch absolut stabil befestigte) Tape geschaut

Danke nochmal.

Grüße
Lutz