Nachdem ich im letzten Jahr vom Maxi-Roller auf die Transe umgestiegen bin, wollte ich den Roller, der immerhin nur 2,5 Jahre alt ist und noch keine 10.000 auf der Uhr hat, verkaufen.
Und was macht heute ein Interessent bei der Probefahrt? Rauscht in ein vorfahrtberechtigtes Auto.
Jetzt habe ich einen Schrotthaufen im Wert von mehr als 4.000,- Euro.
Mann, bin ich sauer. Ich hoffe, dass der Mensch den Schaden ohne Zicken begleicht, sonst geht's direkt zum Anwalt.
Wer mal ein paar Bilder sehen will: http://www.motorradonline24.de/thread.php?threadid=611560
Verdammt sowas ist ätzend. Ich hoffe mal, daß du nicht auf deinen Kosten sitzen bleibst.
Vor Ort sind viele Leute aufrichtig und versichern, daß alles geregelt wird. Aber wenns ums Geld geht... naja das weiß man ja, wie es dann oft läuft....
Ich drücke dir mal die Daumen!
Gruß Daniel
Hi Klanor,
Erfahrungen, die die Welt nicht braucht. Ich drück die Daumen, dass der Held dafür grade steht.
cu,
Bernhard
Moin, Moin!
So ein Sch... ! So was hatte ich auch mal- nur dass es ein Kumpel war der meine schicke neu erworbene Vespa PK 50 XL (die mein ganzer Stolz war) mal ausprobieren wollte, un sich gleich damit gewickelt hat. Der hat natürlich nichts gezahlt.
Da muss man sich schon zusammenreißen um noch höflich zu bleiben
Aber gut dass es nicht die Alp war!
Da muss er auf jeden Fall für gerade stehen, das ist klar.
Am besten ist, Du vertraust nicht lange auf wackelige Zahlungszusagen, sondern schickst ihm (wenn er nicht bald von selbst kommt) eine schriftliche Zahlungsaufforderung über den genauen Betrag mit einer Zahlungsfrist (und evtl. der Androhung von gerichtlichen Schritten/Einschaltung eines Anwalts). Damit setzt Du ihn bei Nichtzahlung in Verzug und legst eine Grundlage für weiteres Vorgehen.
Viel Erfolg
Georg
Nachdem ich im letzten Jahr vom Maxi-Roller auf die Transe
> umgestiegen bin, wollte ich den Roller, der immerhin nur
> 2,5 Jahre alt ist und noch keine 10.000 auf der Uhr hat,
> verkaufen.
> Und was macht heute ein Interessent bei der Probefahrt?
> Rauscht in ein vorfahrtberechtigtes Auto.
> Jetzt habe ich einen Schrotthaufen im Wert von mehr als
> 4.000,- Euro.
> Mann, bin ich sauer. Ich hoffe, dass der Mensch den
> Schaden ohne Zicken begleicht, sonst geht's direkt zum
> Anwalt.
> Wer mal ein paar Bilder sehen will:
> http://www.motorradonline24.de/thread.php?threadid=611560
>
Hi Georg,
> Am besten ist, Du vertraust nicht lange auf wackelige Zahlungszusagen, sondern schickst ihm (wenn er nicht bald von selbst kommt) eine schriftliche Zahlungsaufforderung über den genauen Betrag mit einer Zahlungsfrist (und evtl. der Androhung von gerichtlichen Schritten/Einschaltung eines Anwalts). Damit setzt Du ihn bei Nichtzahlung in Verzug und legst eine Grundlage für weiteres Vorgehen. Viel Erfolg Georg
sehr gute Antwort, man kennt den Schadensgegner ja überhaupt nicht: alles in Schriftform machen, reinschreiben das nach Zahlungsfrist zusätzliche Zinsen anfallen und das Ganze natürlich als Einschreiben-Rückschein versenden, sonst hat man keinen Nachweis das dein Anschreiben angekommen ist.
Der verlorene Schaden-Freiheitsrabatt wird natürlich auch in Rechnung gestellt, und zwar der Differnzbetrag der folgenden Jahre bis zum Erreichen der höchsten Rabattklasse deines Vertrages.
Viel Erfolg auf eine saubere Abrechnung
T.J.
Hallo!
Wünschen tue ich das natürlich auch, dass es schnell und zum positiven geregelt wird, aber gehe mal davon aus, dass bestimmt nicht vor der Probefahrt ein Dokument zur Haftung unterschrieben wurde und der Führerschein kontrolliert wurde.
Der Typ hätte von sich aus den Roller sofort kaufen sollen und fertig. Aber gehen wir mal nicht davon aus das soviel Anstand und Feingefühl vorhanden ist.
In diesem Fall sieht der Versicherer das Teil als geliehen an und reguliert den Schaden auch ohne einen Einwand des Halters.
Ich habe meine Alp gestern verkauft und den Käufer mit meiner angemeledeten Alp 250 KM nach Hause fahren lassen. Ist gut gegangen, aber hätte er einen Tankwagen abgedrängt der danach ein Dorf zerstört hätte, könnte ich auch nix machen.
Ich habe vor Wochen einem Kunden einen Jaguar verkauft. 50.000 und weil er so nett war habe ich ihm noch ein Kurzzeitkennzeichen dazu gegeben, damit er das Teil schön nach Hause fahren kann. Bar bezahlt und auf wiedersehen.
3 Tage später auf dem Weg zur Zulassung hat er sich nur ein wenig vertan und das Teil in einen Müllwagen gesemmelt.
Sein Anruf lautete: Wo war das Kennzeichen noch gleich versichert, ich hatte leider einen Unfall. 10.000 Euro Schaden am Jaguar, 2500 am Müllwagen und unsere Versicherung hat mir versichert, dass unsere Kurzzeitkennzeichen von nun an das doppelte kosten und unser Schadenfreiheitsrabatt hin ist und wir beim nächsten mal rausfliegen. Von dem Penner habe ich nie mehr was gehört.
Gruss
John
> In diesem Fall sieht der Versicherer das Teil als geliehen
> an und reguliert den Schaden auch ohne einen Einwand des
> Halters.
Moin!
Das ist vielleicht schon so etwas wie ein Leihverhältnis.
Aber die Regulierung von der Versicherung ist eine Sache und der Rückgriff auf den Fahrzeugführer eine andere. Die Versicherung zahlt erstmal den Schaden des anderen. Der Fahrzeugführer haftet dabei nach § 18 StVG verschuldensunabhängig neben dem Halter für die angerichteten Schäden beim Unfallgegner und die Versicherung reguliert.
Der Schaden am eigenen KFZ während der Probefahrt ist eine andere Sache. Da handelt es sich um eine Vertragsverhandlung isv § 311 II Nr. 2 BGB (früher cupla in contrahendo). Dabei hat der Kaufinteressent gem § 241 II BGB Rücksicht auf die Interessen des Verkäufers zu nehmen und für angerichtete schuldhafte Schäden aufzukommen. Wer schuldhaft in ein vorfahrtberechtigtes Auto fährt, handelt (evtl. sogar grob) fahrlässig. Ein beschränkter Haftungsmaßstab auf Vorsatz+grobe Fahrlässigkeit gilt nur bei KFZ-Händlern, nicht bei Privatverkäufern.
Deshalb wird ein Schadenserstzanspruch aus § 280 I BGB bestehen, bei dem dann Beweislastumkehr gilt (es wird gesetzl. vermutet dass der Schädiger schuldhaft gehandelt hat, und dieser müsste das Gegenteil beweisen).
Bei Vollkasko kann gegen den Schädiger dann, wie T.J. schon geschrieben hat die Selbstbeteiligung, der Höherstufungsschaden etc. geltend gemacht werden.
Bei 4000 EUR Wert des Rollers lohnt es sich da schon im Zweifel den anderen vors Amtsgericht zu zerren. So gehts ja nun nicht.
Erstmal ist eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung wichtig, dass man was in der Hand hat. Das macht ein Anwalt auch zuerst, und freut sich wenn der Mandant schonmal gemahnt hat.
Viele Grüße Georg
Echt uebel...
Hatte letztes Woche auch einen aehnlichen "Griff ins Klo"...
War abends auf der Bonner Strasse im Regen mit der AT unterwegs, als etwa 15 m vor mir ein aelterer Mitbuerger meinte, er muesse jetzt mit seinem unbeleuchteten Fahrrad die Bonner Strasse ueber ne rote Fussgaengerampel queren (btw lt Zeugenaussage ohne ueberhaupt zu schauen, ob ein Auto oder Aehnliches kommt)...
Hab weggebremst, was noch ging auf 15 m naesse Strasse, ihm das Hinterrad unterm Hintern weggeschossen...hat er tierisch Schwein gehabt, wenn ich mit der AT in sein Bein eingeschlagen waere...sind beide natuerlich gestuerzt...beide Prellungen, sonst nix, was bei mir mit Schutzkleidung ja eher normal ist, aber er hat schon nen stabilen Schutzengel gehabt...bei mir ist ein paar Tage nix mit Arbeiten (schade das ich nicht Angestellter bin)...Brille kaputt, div Teile an der AT krumm bzw angeschranzt...all in all, wuerde ich von ner Versicherung inkl Schmerzengeld usw etwas in der Groessenordnung ~ 3000-3500 bekommen...
Aber leider hat er keine Haftpflicht und keine Kohle...treffe mich jetzt die Tage mit dem Sohn, mal schauen, wie wir uns einigen, natuerlich habe ich ne Forderung in der Hoehe und kann ihn regelmaessig vom Gerichtsvollzieher besuchen lassen, aber was hilft´s, wenn nix zu holen ist...wird wohl eher auf nen Bruchteil und Cash rauskommen...
Ist jetzt der 3.Fall in unserem Kreis, besoffene Fussgaenger oder eben Fahrrad-Blindflieger ohne Versicherung, waere ja fuer Haftpflicht-Versicherungspflicht, aber das bringt auch nur was bei jemand, der hier offiziell in D gemeldet ist...
Gruss
Khyal
> als etwa 15 m vor mir ein aelterer Mitbuerger
> meinte, er muesse jetzt mit seinem unbeleuchteten Fahrrad
> die Bonner Strasse ueber ne rote Fussgaengerampel queren
Hatte ich vor 4 Wochen mit einem Fußgänger. Sehe noch, wie er über die Straße läuft, weg vom Gas, will hinter ihm vorbei fahren - dreht der um und kommt zurück. Nasse Straße, Straßenbahnschienen, Vollbremsung = Sturz. Hab mich schön vor ihn hingelegt.
Der hat auch keine Versicherung, stottert aber den Schaden über Monate in 100er-Raten ab.
BTW: ich hab gehört, dass eine Privathaftpflicht bei Unfällen mit motorisierten Verkehrsteilnehmen sowieso nicht zahlt.
Wo sind unsere Paragrafenreiten und Versicherungsspezialisten, die das verifizieren könnten?
Schönen Tag noch
Gruß
Hermann
> BTW: ich hab gehört, dass eine Privathaftpflicht bei
> Unfällen mit motorisierten Verkehrsteilnehmen sowieso nicht
> zahlt.
> Wo sind unsere Paragrafenreiten und
> Versicherungsspezialisten, die das verifizieren könnten?
Nee, das stimmt so nicht. Ist mit ein Hauptgrund, warum ich ueberhaupt ne Privat-Haftpflicht habe...zahlen nicht, wenn Du selber motorisiert warst...
Sie zahlt nicht bei allen moeglichen Ausnahmen, die sich auch stark von Versicherung zu Versicherung unterscheiden...
z.B. manche wenn das Surfbrett nicht ausgeliehen ist, sondern Dir gehoert, das muss dann schon im Schadensfall der Freundin gehoert haben, manmche haben Segelboote bis 15 qm Segelflaeche drin, andere nicht...usw usw usw
Was sie alle gemeinsam haben, dass sie im Schadensfall es echt schwierig machen und haeufig das erste Angebot fuer den Geschaedigten unverschaemt niedrig ist...
Gruss
Khyal
> Nee, das stimmt so nicht. Ist mit ein Hauptgrund, warum
> ich ueberhaupt ne Privat-Haftpflicht habe...zahlen nicht,
> wenn Du selber motorisiert warst...
thx Khyal,
hab selber schon mal gegoogelt und kann das bestätigen.
LG
Hermann
Man kann ruhig davon ausgehen, dass in einem solchen Fall keine Versicherung zahlt.
Die Nachfrage hat wohl auch gezeigt, dass diese Annahme korrekt ist.
Gleichermaßen ist die Rechtslage (bestätigt durch den juristischen Dienst des ADAC sowie eine RA im Bekanntenkreis) eindeutig, und ich könnte alle mir entstandenen Verluste, Kosten, Aufwände vom Pechvogel gerichtlich einfordern.
Da wir beide dann aber das ganze Gerenne und den Ärger damit haben, und er das aus eigener Tasche zahlen muss habe ich ihm ein IMHO faires Angebot unterbreitet.
Statt für den ursprünglichen Verkaufspreis von 4099,- kauft er mir den Roller jetzt für 3800,- ab und die Sache ist gegessen. Ich mache dann keine weiteren Ansprüche geltend. Der Versicherungsvertrag für meine Transe ist fast gleichwertig mit dem für den Roller (ca. 20,- im Jahr teurer) - das kann ich also locker verschmerzen. Und den Rest auch...
Der Mensch ist einverstanden, und wir machen am Wochenende alles schriftlich, so dass die Sache in trockenen Tüchern ist.
Er kann dann versuchen, den Roller als Unfallfahrzeug oder in Einzelteilen zu verkaufen, was bei 2,5 Jahre / 9900 km sicher noch ein paar Taler bringen wird.