Was wohl der TÜV dazu sagen wird:
Die PD06 hat bekanntermaßen diesen dreistufigen Lichtschalter an der linken Griffarmatur.
Neuere Fahrzeuge haben oft keinen Lichtschalter mehr, und die Parklichtfunktion lässt sich bei manchen Modellen über das Zündschloss schalten.
Ich beabsichtige jetzt, den Schalter komplett zu überbrücken, so dass das Licht bei eingeschalteter Zündung immer brennt.
Eine Schaltung für Stand-/Parklicht habe ich dann nicht mehr.
Aus dem Ganzen ergeben sich jetzt zwei Fragen:
1. Ist es zulässig, die werksseitig eingerichtete Schaltmöglichkeit für das Licht auf diese Weise zu entfernen?
2. Ist eine Schaltmöglichkeit für Stand-/Parklicht bei Motorrädern zwingend vorgeschrieben?
Vorteil des Umbaus wäre für mich, dass ich den dann unbelegten Schalter für andere Dinge, wie z.B. Zusatzscheinwerfer, oder Heizgriffe nutzen kann.
hallo klanor,
zu deinen 2 fragen kann ich leider nichts weiter sagen, aber ich finde es, sagen wir mal "bedenklich" dies zu tun.
aus einem ganz einfachen grund.
ist dein licht permanent geschaltet, so hat die lima in der startsequenz locker um die 60 watt mehr zu ziehen, soll bedeuten, wenn es kalt ist, die alp länger stand und deine batterie schwach ist, dann kann sie zusammenbrechen.
mir wurde immer beigebracht, wenn fahrzueg kalt....wie auch immer, grundsätzlich ohne licht zu starten, sprich mit dem geringsten verbrauch, nachdem der motor läuft, dann alles zuschalten was gebraucht wird.
so handhabe ich es immer noch, klar, wenn warm und gerade gelaufen, dann lass ich licht auch an...aber im winter und längerer standzeit würde ich von sowas abraten.
was soll das für einen sinn haben?
cu yves
Das mag sicher zutreffen, wenn der Maschine eine Winterpause gegönnt wird oder wenn sie eine Kombination aus schwacher Batterie und widerwillgem Startverhalten aufweist.
Beides ist bei meiner Transe aber nicht der Fall, denn ich fahre ganzjährig und kümmere mich darum, dass alles optimal eingestellt ist und sie somit zügig anspringt.
Ok - einmal musste ich etwas länger orgeln, als ich eine ungeplante Pause von ca. 6 Wochen gemacht habe, aber selbst da habe ich das Licht nicht ausgeschaltet, und es gab keine Probleme.
Die einzige Situation, die mir jetzt einfällt, bei der ich das Licht ausschalten würde, ist die, dass ich an Motor oder Elektrik arbeite und dazu die Zündung eingeschaltet lassen muss.
Aber dafür gibt es dann ja andere Mittel und Wege...
Ansonsten hat's halt neben dem beschriebenen Vorteil auch noch den, dass ich nach einer Bastelorgie nicht mehr vergessen kann, das Licht einzuschalten, was bereits vorgekommen ist.
Hallo Klanor,
wie du selbst schreibst, kann dir diese Frage der TÜV o.ä. beantworten. Ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht, bei solchen Änderungen / Umbauten o.ä. einfach mal beim TÜV zu Fragen. Unserer hat für Motorräder einen eigenen Fachmann zu dem du geschickt wirst. Ausserdem kommt das bei den meisten TÜV´lern gut an, wenn sie nach ihrer Meinung gefragt werden. Vielleicht gibt dir der sogar einen Tip wie es legal geht oder worauf du achten mußt.
Gruß Dieter
> Was wohl der TÜV dazu sagen wird:
> Aus dem Ganzen ergeben sich jetzt zwei Fragen:
> 1. Ist es zulässig, die werksseitig eingerichtete
> Schaltmöglichkeit für das Licht auf diese Weise zu
> entfernen?
> 2. Ist eine Schaltmöglichkeit für Stand-/Parklicht bei
> Motorrädern zwingend vorgeschrieben?
> Vorteil des Umbaus wäre für mich, dass ich den dann
> unbelegten Schalter für andere Dinge, wie z.B.
> Zusatzscheinwerfer, oder Heizgriffe nutzen kann.
Moin Klanor,
legal ist es sicher, denn für Moppeds gilt Lichtpflicht. Allerdings hat Yves mit seinen Bedenken durchaus recht.
Wenn Du diesen Weg gehst, empfehle ich den Einbau eines Relais, was wären der Betätigung des Startknopfes alle zum Startvorgang nicht benötigten Verbraucher vorübergehend abschaltet. Bei modernen Fahrzeugen ist das der sog. X-Kontakt.
Darüber hinaus würde ich mir noch etwas überlegen, wie ich ohne großes Fummeln zumindest das Abblendlicht auch mal abschalten kann.
Bei den aktuellen, vollelektronischen Moppeds mit Dauerlicht geht das nur über undokumentierte "Schalter"-Tricks....
Ciao
Ondolf
> ... X-Kontakt. ...
Daran habe ich bisher noch nicht gedacht - danke. Wäre eine kluge Vorsorgemaßnahme für den Fall, dass die Batterie doch mal schwächeln sollte.
Das kommt auf die Liste mit dem Relais, das die Heizgriffe deaktiviert, wenn der Motor nicht läuft.
Hallo
tolles forum, habe schon etliches brauchen können
Meine TA PD06 ist schon standart mit dauerlicht, ist zwar eine aus der USA (glaube ich zummindest) und ist in Argentinen zugelassen, funzt problemlos.
Gruss Franz
> Hallo
> tolles forum, habe schon etliches brauchen können
> Meine TA PD06 ist schon standart mit dauerlicht, ist zwar
> eine aus der USA (glaube ich zummindest) und ist in
> Argentinen zugelassen, funzt problemlos.
> Gruss Franz
Hallo Freunde,
habe bei der Maschine meiner Tochter den Lichtschalter überbrückt
(wegen Defekt) und damit immer Fahrlicht an.Obwohl bei neuen Maschinen das Licht immer brennt und der Lichtschalter fehlt,wurde dies beim "Tüv" bemängelt,da im Originalzustand ein Lichtschalter vorhanden ist.Allerdings als geringer Mangel ohne Wiedervorführung.
So geschehen bei der GTU Prüfstelle in Düren/Rhl.
Gruß Werner
Moin,
kurze Info: Bei der XL 600R geht das Standlicht nur mit laufendem Motor (die Elektrik ist Original) und Parklicht hat sie nicht. Also für die StVO scheint das nicht nötig zu sein.
Für artgerechte Haltung
Ingo
> Moin,
> kurze Info: Bei der XL 600R geht das Standlicht nur mit
> laufendem Motor (die Elektrik ist Original) und Parklicht
> hat sie nicht. Also für die StVO scheint das nicht nötig zu
> sein.
> Für artgerechte Haltung
> Ingo
Hätte zunächst auch gedacht, Standlicht sei Pflicht, aber dann ging mir auf - es gibt ja auch ne Menge Böcke ohne Batterie, TT z.B. und ähnliche Vollcrosser mit Straßenzulassung. Kann also nicht wirklich Vorschrift sein. Aber in letzter Konsequenz kann Dir da sicher der TÜV-Fritze was zu sagen, der die Kiste hinterher zur HU zu sehen bekommt. Vorher erkundigen spart oft ne Menge Ärger.
Moin,
Standlicht ist ja auch Pflicht. Aber es muß nicht ohne Motor funktionieren.
Für artgerechte Haltung
Ingo
> Moin,
> Standlicht ist ja auch Pflicht. Aber es muß nicht ohne
> Motor funktionieren.
Standlicht oder Parklicht ist nicht Pflicht.
Vorgeschrieben ist nur eine vordere Begrenzungsleuchte,und die muß nur bei eingeschaltetem Fern-oder Abblendlicht leuchten.
Diese Begrenzungsleuchte wird aber fälschlicherweise gerne als "Standlicht" bezeichnet.
Bei vielen Fahrzeugen kann diese Begrenzungsleuchte aber auch als Stand/Parklicht genutzt werden, daher wohl dieses Mißverständnis.
servus
Tom
klar, kann man einige Bedenken haben...
aber eigentlich ist die Idee gar nicht so schlecht, mit möglichst wenigen Schalter viel in Bewegung zu setzen, statt zig Hebel ranzutüdeln.
Ok, ich will mein Licht schon selber schalten können, wems egal ist... ernsthafte Probleme wirds wohl nicht geben
> Was wohl der TÜV dazu sagen wird:
> Die PD06 hat bekanntermaßen diesen dreistufigen
> Lichtschalter an der linken Griffarmatur.
> Neuere Fahrzeuge haben oft keinen Lichtschalter mehr, und
> die Parklichtfunktion lässt sich bei manchen Modellen über
> das Zündschloss schalten.
> Ich beabsichtige jetzt, den Schalter komplett zu
> überbrücken, so dass das Licht bei eingeschalteter Zündung
> immer brennt.
> Eine Schaltung für Stand-/Parklicht habe ich dann nicht
> mehr.
> Aus dem Ganzen ergeben sich jetzt zwei Fragen:
> 1. Ist es zulässig, die werksseitig eingerichtete
> Schaltmöglichkeit für das Licht auf diese Weise zu
> entfernen?
> 2. Ist eine Schaltmöglichkeit für Stand-/Parklicht bei
> Motorrädern zwingend vorgeschrieben?
> Vorteil des Umbaus wäre für mich, dass ich den dann
> unbelegten Schalter für andere Dinge, wie z.B.
> Zusatzscheinwerfer, oder Heizgriffe nutzen kann.