Hallo,
das BJ meiner TA ist 89 und der verbaute Seitenständer klappt nicht selbstständig ein.
Da nun bei mir mal wieder die TÜV-Jahreszeit angebrochen ist und ich es irgendwie leid bin vor jeden TÜV-Besuch den Seitenständer abzubauen, möchte ich einmal herumfragen ob jemand einen "selbsteinklappenden" Seitenständer loswerden möchte.
Interessant wäre auch eine Umbaumöglichkeit des alten Ständers.
Danke und viele Grüße aus dem Rheinland
Martin
Hallo,
> das BJ meiner TA ist 89 und der verbaute Seitenständer
> klappt nicht selbstständig ein.
Muß er auch nicht, solange der Motor aus geht wenn ein Gang eingelegt und die Kupplung losgelassen wird.
Gruß, Tobi
> Hallo,
> Muß er auch nicht, solange der Motor aus geht wenn ein
> Gang eingelegt und die Kupplung losgelassen wird.
> Gruß, Tobi
Hallo Tobi,
leider gibt es bei meiner TA keinen Schaltkreis der den Motor bei ausgeklapptem Seitenständer killt, wenn man einen Gang einlegt und die Kupplung kommen lässt. Es gab vor X-Jahren mal eine Rückrufaktion bei der die Seitenständer gewechselt wurden. Meine TA habe ich von einem Franzosen gekauft. In Frankreich gab es diese Aktion leider nicht.
Grüße Martin
Moin,
> Es gab vor
> X-Jahren mal eine Rückrufaktion bei der die Seitenständer
> gewechselt wurden. Meine TA habe ich von einem Franzosen
> gekauft. In Frankreich gab es diese Aktion leider nicht.
Fahr doch einfach mal zu deinem HH und frage mal. Rückrufaktionen verfallen meines wissens nicht.
Für artgerechte Haltung
Ingo
> Fahr doch einfach mal zu deinem HH und frage mal.
> Rückrufaktionen verfallen meines wissens nicht.
@ Rückrufaktionen sind immer abrufbar, aber der kostenlose Austausch (auf Garantie oder Kulanz) ist meist nur auf ein paar Jahre beschränkt.
Bei Mazda sind es z.B. 3 Jahre ab offizieller Aussendung der Rückrufaktion. Der nachträgliche Austausch des Motorsteuergerätes mit Fabrikationsfehler hat mich dann 249,- gekostet ...
Nur Mord verfällt bzw. verjährt nie ...
Markus