Hallo zusammen,
Im Motorradspiegel vom Januar 2006 sind im Artikel über eine kommende Winterreifenpflicht auch Schneeketten fürs Motorrad erwähnt (link unten).
Ist die Verwendung von Schneeketten auf Solomotorrädern in Deutschland (auch auf gesalzenen Straßen) erlaubt bzw. reicht eine Schneekette am Antriebsrad wie beim PKW?
Wie sieht es mit den Anfahrhilfen von www.verholen.de aus?
Gelten grobstollige Enduroreifen als Winterreifen?
Fragen über Fragen...
Gruß Tobias der auch weiterhin im Winter fahren möchte
P.S. Auf Seite 6 steht außerdem daß die "Abgas-Abzocke" wegen verzögerungen in der Gesetzgebung frühestens im April 2006 fester Bestandteil der HU wird.
Hallo,
Im neuen Winterreifenpflichtgesetzt heißt es "ei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung den Wetterverhältnissen anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung".
Ist Kälte schon ein Grund um wegen ihrer weicheren Gumimischung Winterreifen fahren zu müssen oder sind Winterreifen erst dann vorgeschrieben wenn wirklich Schneematsch auf der befahrenen Straße liegt?
Im Netz gibt es dazu (noch) keine Infos
Gruß Tobias
Hallo,
Nach längerer Recherche habe ich folgende Artikel gefunden. Solange kein Schnee liegt dürfen Motorradfahrer also auch weiterhin im Winter fahren.
http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/wintercheck/1763960.html
http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/wintercheck/1715752.html
Darüber ob man bei Schnee mangels geeigneter Motorrad-Winterreifen auch mit 1 Schneekette oder 2 Schneeketten fahren darf läßt sich jedoch nichts finden
Gruß Tobias
Hi,
> Darüber ob man bei Schnee mangels geeigneter
> Motorrad-Winterreifen auch mit 1 Schneekette oder 2
> Schneeketten fahren darf läßt sich jedoch nichts finden
Wie sind denn ein Winterreifen genau definiert? IMHO hat das "M+S" nichts zu sagen, sondern die Schneeflocke auf dem Reifen kennzeichnet einen richtigen Winterreifen.
Ciao Carlo
Hallo,
Richtig, und weil das so ist gibt es IMHO für Solo-Moppeds gar keine Winterreifen.
Im übrigen gibts für viele Moppeds auch noch die Reifenbindung so dass ohne besondere Anstrengung (Eintragung bzw Besorgen einer EU-Freigabe) eh nur bestimmte Reifen montiert werden dürfen.
Gleichzeitig gibts auch (noch) kein Gesetz das einem das Fahren nur zu bestimmten Jahreszeiten erlaubt.
Und weil das so ist sind für's Mopped eben geeignete Reifen gleich freigegebene Reifen. Soll heisen alles bleibt wie es ist.
Für Roller sind mitlerweile einige echte Winterreifen im Angebot, und die müssen sie dann, wenn sie denn auch freigegeben sind, auch montieren.
Für eine Schneekettenmontage gelten ebenfals keine besonderen Bestimmungen. Also wie beim PKW: Schneeketten sind erlaubt wenn die Wetterverhältnisse das erfordern.
Ob allerdings auch für 2-Räder eine Kettenpflicht bei entsprechender Beschilderung gild kann ich nicht genau sagen.
Empfehlenswert ist beim Mopped aber immer auf beiden Rädern Ketten zu montieren.
HzG, René
> Hi,
> Wie sind denn ein Winterreifen genau definiert? IMHO hat
> das "M+S" nichts zu sagen, sondern die
> Schneeflocke auf dem Reifen kennzeichnet einen richtigen
> Winterreifen.
> Ciao Carlo
Hi Tobias,
> Ist Kälte schon ein Grund um wegen ihrer weicheren
> Gumimischung Winterreifen fahren zu müssen oder sind
> Winterreifen erst dann vorgeschrieben wenn wirklich
> Schneematsch auf der befahrenen Straße liegt?
Wenn du morgens bei guten Straßenverhältnissen zur Arbeit fährst, wird dich sicher kein Polizist anhalten und nach den Reifen schauen. Wenn es dann anfängt zu schneien und abends bei der Heimfahrt liegt dann Schnee auf der Straße, solltest du die Dose mit Sommerreifen eigentlich stehen lassen. Wer da wann und wo die genaue Grenze zieht, weiß ich auch nicht, im Zweifrel die Polizei oder die Versicherung, wenn es zu einem Unfall kommt, aber dann ist es zu spät.
Konsequent wäre es gewesen, eine generelle Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum einzuführen, wie z. B. in Slowenien. Aber so ist wieder alles wischiwaschi ...
Ciao Carlo, im Winter immer mit Winterreifen unterwegs ...
Hallo,
> Hi Tobias,
> Wenn du morgens bei guten Straßenverhältnissen zur Arbeit
> fährst, wird dich sicher kein Polizist anhalten und nach
> den Reifen schauen.
Da würd ich mich nicht drauf verlassen. Wenn die Bullen grad nix anderes zu tun haben kanns schon mal dem einen oder anderen einfallen mal bisschen die Leute schikanieren und nach den Reifen zu sehen - Im Kalender steht "Winter", der Staatskasse tuts auch gut, und die Auslegung der Vorschrift ist nicht genau definiert.
Wenn es dann anfängt zu schneien und
> abends bei der Heimfahrt liegt dann Schnee auf der Straße,
> solltest du die Dose mit Sommerreifen eigentlich stehen
> lassen. Wer da wann und wo die genaue Grenze zieht, weiß
> ich auch nicht, im Zweifrel die Polizei
Genau das ist der Punkt. Jeder kann das Auslegen wie er lustig ist.
Die Bestimmung wie sie jetzt ist kann man getrost als typisch deutsch bezeichnen. Alles Auslegungssache.
Der Gestzgeber war zu blöd oder zu feige klare Regeln zu erlassen und im Endeffekt müssen hier die Richter das nachholen was unsere tollen Politiker verpennt haben - also müssen die ersten Gerichtsurteile abgewartet werden.
Ergo, gegen Strafzettel erst mal Einspruch erheben.
oder die
> Versicherung, wenn es zu einem Unfall kommt, aber dann ist
> es zu spät.
Wenn es zum Unfall kommt kannst du Gift drauf nehmen dass du mit Sommerreifen mindestens ne Teilschuld bekommst. Da bei Sommerreifen bereits Kälte den Bremsweg verlängert, und kaum ne Versicherung gerne freiwillig was bezahlt.
> Konsequent wäre es gewesen, eine generelle
> Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum
> einzuführen, wie z. B. in Slowenien. Aber so ist wieder
> alles wischiwaschi ...
Seh ich genau so. Nur der Zeitraum ist von Region zu Region sehr unterschiedlich. Während im Schwarzwald 8 Monate Winter herrscht kann es in der Kölner Bucht schon mal jahrelang kein Flöckchen bis zum Boden schaffen.
Trotzdem, es schadet auch dem Flachländer nicht wenn er frühzeitig Winterreifen montiert.
Ausserdem darf ja auch der Flachländer sämtliche Strassen benutzen, und wer in den Bergen wohnt der kennt die hilflosen Gestalten die auch mit Winterreifen den Verkehr behindern wenn sie gerade auf Skiurlaub sind.
> Ciao Carlo, im Winter immer mit Winterreifen unterwegs ...
Hzg, René, der auch im Sommer die Winterschlappen drauf lässt.
> Ciao Carlo, im Winter immer mit Winterreifen unterwegs ...
hiho,
was sind bei dir "winterreifen"?
/robert.
Hi Robert,
> was sind bei dir "winterreifen"?
Ich sprach hier von Dosenreifen, nicht von Moppedreifen
Mit dem Mopped bin ich im Winter normalerweise nur da, wo sie ordentlich gestreut haben, z. B. hier:
Ciao Carlo
> Hi Robert,
> Ich sprach hier von Dosenreifen, nicht von Moppedreifen
>
> Mit dem Mopped bin ich im Winter normalerweise nur da, wo
> sie ordentlich gestreut haben, z. B. hier:
> Ciao Carlo
lol
ok
bin mal gespannt ob ich da auch mal fahren kann. aber vielleicht kommt zuerst mal rumänien dran. ...wenn ich endlich mal ne lehrstelle finde und n bissl geld verdien.
/robert.
Morgen Tobias
Deine Fragen kann ich leider nicht beantworten.
Allerdings bin ich für Winterreifenpflicht in Deutschland.
Wenn ich hier im Schwarzwald sehe wie mache Leute unterwegs sind und dann noch Hilfe erwarten wenn sie aus eigener Dummheit die Strasse blockieren bekomme ich jedes Mal einen dicken Hals.
Der TKC 80 hat eine M&S Kennung. Das macht ihn nicht Automatisch zum Winterreifen.
Aber dadurch konnte ich schon mal weiterfahren nachdem mich die Polizei auf der Schwarzwaldhochstraße angehalten hat und mich wegen den Straßenverhältnissen nicht weiterfahren lassen wollte.
Ich habe den Herren dann darauf hingewiesen das ich ja "Winterreifen" mit der M&S Matsch und Schnee fahre.
So habe ich mir 40 km Umweg erspart.
Gruss Stefan
> Hallo zusammen,
> Im Motorradspiegel vom Januar 2006 sind im Artikel über
> eine kommende Winterreifenpflicht auch Schneeketten fürs
> Motorrad erwähnt (link unten).
> Ist die Verwendung von Schneeketten auf Solomotorrädern in
> Deutschland (auch auf gesalzenen Straßen) erlaubt bzw.
> reicht eine Schneekette am Antriebsrad wie beim PKW?
> Wie sieht es mit den Anfahrhilfen von www.verholen.de aus?
> Gelten grobstollige Enduroreifen als Winterreifen?
> Fragen über Fragen...
> Gruß Tobias der auch weiterhin im Winter fahren möchte
> P.S. Auf Seite 6 steht außerdem daß die
> "Abgas-Abzocke" wegen verzögerungen in der
> Gesetzgebung frühestens im April 2006 fester Bestandteil
> der HU wird.
Nach einem ausführlichen Gespräch mit einem Ingeneur vom TÜV-Süd Tel 0800-8884444 weiß ich daß im
§37 StVZO nicht zwischen Fahrzeugarten unterschieden wird. Motorräder dürfen also ebenso wie PKW mit Schneeketten fahren.
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§ 37 Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten
(1) Einrichtungen, die die Greifwirkung der Räder bei Fahrten außerhalb befestigter Straßen erhöhen sollen (sogenannte Bodengreifer und ähnliche Einrichtungen), müssen beim Befahren befestigter Straßen abgenommen werden, sofern nicht durch Auflegen von Schutzreifen oder durch Umklappen der Greifer oder durch Anwendung anderer Mittel nachteilige Wirkungen auf die Fahrbahn vermieden werden. Satz 1 gilt nicht, wenn zum Befahren befestigter Straßen Gleitschutzeinrichtungen verwendet werden, die so beschaffen und angebracht sind, daß sie die Fahrbahn nicht beschädigen können; die Verwendung kann durch die Bauartgenehmigung (§ 22a) auf Straßen mit bestimmten Decken und auf bestimmte Zeiten beschränkt werden.
(2) Einrichtungen, die das sichere Fahren auf schneebedeckter oder vereister Fahrbahn ermöglichen sollen (Schneeketten), müssen so beschaffen und angebracht sein, daß sie die Fahrbahn nicht beschädigen können. Schneeketten aus Metall dürfen nur bei elastischer Bereifung (§ 36 Abs. 2 und 3) verwendet werden. Schneeketten müssen die Lauffläche des Reifens so umspannen, daß bei jeder Stellung des Rades ein Teil der Kette die ebene Fahrbahn berührt. Die die Fahrbahn berührenden Teile der Kette müssen kurze Gleider haben, deren Teilung etwa das 3- bis 4fache der Drahtstärke betrgane muß. Schneeketten müssen sich leicht auflegen und abnehmen lassen und leicht nachgespannt werden können.