Hallo,
besteht die Chance, sie irgendwo zu bekommen?
Gruß Bruno
> Hallo,
> besteht die Chance, sie irgendwo zu bekommen?
Nein. Die Sekundärübersetzung ist Bestandteil der Typenhomologation und die ist Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Ausserdem änderst Du mit der Änderung der Endübersetzung die erreichbare Höchstgeschwindigkeit, auch wenn's in diesem Fall nach unten ist. Die aber steht in deinen Papieren. Dafür gibt's keine UBB, sondern höchstens eine Einzelabnahme beim TÜV. Das kann aber teuer werden, und so wie ich es verstehe, ist es DAS, was Du vermeiden wolltest.
Gruss
G2
> Nein. Die Sekundärübersetzung ist Bestandteil der
> Typenhomologation und die ist Grundlage für die Erteilung
> der Betriebserlaubnis. Ausserdem änderst Du mit der
> Änderung der Endübersetzung die erreichbare
> Höchstgeschwindigkeit, auch wenn's in diesem Fall nach
> unten ist. Die aber steht in deinen Papieren. Dafür gibt's
> keine UBB, sondern höchstens eine Einzelabnahme beim TÜV.
> Das kann aber teuer werden, und so wie ich es verstehe, ist
> es DAS, was Du vermeiden wolltest.
> Gruss
> G2
Hallo,
habe gerade mal mit dem Rad/Reifen-Rechner den Umfang des originalen 130er Hinterrades ausgerechnet. Ergebnis: 200,90 cm
Der neu montierte und TÜV-abgenommene 140er Reifen hat einen Umfang von 205,92 cm. Genaugenommen wird doch dadurch auch die Endübersetzung geändert. Mit dem größeren Radumfang müsste die TA doch schneller als vorher laufen. Oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße
Joachim
hallo,
nicht zwangsläufig,
weil durch größeren radumfang hinten bzw. größerem ritzel vorn wird das drehmoment geringer - somit kraft am hinterrad geringer.....
berg ab mit schwung geht das schon
cu yves
> auch die Endübersetzung geändert. Mit dem größeren
> Radumfang müsste die TA doch schneller als vorher laufen.
> Oder sehe ich das falsch?
> Viele Grüße
> Joachim
> originalen 130er Hinterrades ausgerechnet. Ergebnis: 200,90
> cm
> Der neu montierte und TÜV-abgenommene 140er Reifen hat
> einen Umfang von 205,92 cm. Genaugenommen wird doch dadurch
> auch die Endübersetzung geändert. Mit dem größeren
> Radumfang müsste die TA doch schneller als vorher laufen.
> Oder sehe ich das falsch?
Es ist ja noch viel schlimmer: wenn Du einen neuen Reifen kaufst, hat der eine Profiltiefe von, sagen wir mal, 8 mm. Wenn du den jetzt bis zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abfährst, nimmt das Rad 12,8 mm im Durchmesser ab. Der Umfang des Rades schrumpft also um 4,02 cm - das sind immerhin 2%. Damit ändert sich die Sekundärübersetzung gleichsinnig und die Alp wird bei gleicher Motordrehzahl langsamer - statt 174 km/h liefe sie jetzt nur noch 170,5. Dafür ist die Übersetzung jetzt kürzer - vielleicht dreht sie dann letztlich was höher, und man könnte spekulieren, ob das den Verlust durch die Profiltiefe wieder ausgleicht......
Fragen über Fragen....
Gruss
G2
ja genau,
und vor allem was sacht denn der tüv dazu????
wahrscheinlich ist das alles wieder nicht erlaubt oder zumindest graueste grauzone )))))
irgendwie ist man nie sicher
peter
Hi,
> Nein. Die Sekundärübersetzung ist Bestandteil der
> Typenhomologation und die ist Grundlage für die Erteilung
> der Betriebserlaubnis. Ausserdem änderst Du mit der
> Änderung der Endübersetzung die erreichbare
> Höchstgeschwindigkeit, auch wenn's in diesem Fall nach
> unten ist.
Desweiteren wird die Geräusch- und Abgasemission verändert. Es sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
cu,
Bernhard
> Hallo,
> besteht die Chance, sie irgendwo zu bekommen?
> Gruß Bruno
Hallo Bruno
ich habe mal irgendwo gelesen, dass es nicht allzu ratsam ist, ein Ritzel mit weniger als 15 Zaehnen zu waehlen, da es sich sonst zu schnell abnutzt
mom, ich such mal eben den Link
http://motorrad.sowas.com/technik/sonstiges/uebersetzung.html
versuch lieber, die Zaehne des Abtriebsrades zu erhoehen
Gruss
Wurzel
Hi,
WIMRET waren es 8%, hängt aber wohl vom TÜV-Prüfer ab. Für meinen war auch 14:49 noch OK, hats zwar nicht eingetragen aber auch keinen Ärger gemacht.
Gruß, Andi
> Hi,
> WIMRET waren es 8%, hängt aber wohl vom TÜV-Prüfer ab. Für
> meinen war auch 14:49 noch OK, hats zwar nicht eingetragen
> aber auch keinen Ärger gemacht.
> Gruß, Andi
Hallo Andi,
habe heute das ganze mit dem Prüfer meines Vertrauens besprechen können. Bis 8 % Übersetzungsänderung ohne großes Brimborium eintragbar, also 14er mit gut 7 % kein Problem. Ich habe allerdings verzichtet, weil die Eintragung wahlweise alternativer Übersetzungen nicht möglich ist, und ich das 14er nicht ständig hier im flachen Münsterland, sondern nur in Slowenien fahren will.
Gruß Bruno