Hallo zusammen
Ich glaube, ich brauche mal Eure Hilfe. An der linken Seitenverkleidung ist am oberen Schraubenloch der Kunststoff gerissen (Oese hat einen Riss). Meine RD11 ist jetzt gut 1 Jahr alt und ich habe die Sache dem HH gezeigt. Nach langem Hin und Her muss er den besagten Deckel zu Honda schicken, weil die prüfen wollen, ob ich bei der Reinigung aggressive Mittel verwendet habe. Ich habe die Maschine, allerdings erst nach Auftreten des Risses mal mit S100 Motorrad-Totalreiniger geputzt. Honda verbietet ja nahezu die Verwendung irgend eines Reinigers. Natürlich bin ich gezwungen das Teil einzuschicken und ich bin mir fast Sicher, dass die sich letztlich vor der Garantie drücken werden. Habt ihr diesbezüglich Erfahrung bzw. wie würdet Ihr Euch verhalten?
Beste Grüsse
Urs
> Hallo zusammen
> Ich glaube, ich brauche mal Eure Hilfe. An der linken
> Seitenverkleidung ist am oberen Schraubenloch der
> Kunststoff gerissen (Oese hat einen Riss). Meine RD11 ist
> jetzt gut 1 Jahr alt und ich habe die Sache dem HH gezeigt.
> Nach langem Hin und Her muss er den besagten Deckel zu
> Honda schicken, weil die prüfen wollen, ob ich bei der
> Reinigung aggressive Mittel verwendet habe. Ich habe die
> Maschine, allerdings erst nach Auftreten des Risses mal mit
> S100 Motorrad-Totalreiniger geputzt. Honda verbietet ja
> nahezu die Verwendung irgend eines Reinigers. Natürlich bin
> ich gezwungen das Teil einzuschicken und ich bin mir fast
> Sicher, dass die sich letztlich vor der Garantie drücken
> werden. Habt ihr diesbezüglich Erfahrung bzw. wie würdet
> Ihr Euch verhalten?
> Beste Grüsse
> Urs
Hallo Urs,
zuerst würde ich mich mal an den HH wenden bei dem Du gekauft hast. Hier hast Du eine gesetzl. Gewährleistung (gem. BGB) von 24 Monaten, resultierend aus dem Kaufvertrag mit diesem. Das ist Dein erster Ansprechpartner.
Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Gewährleistung ist gesetzl. geregelt, die hast Du immer, während Garantie eine freiwillige "Leistung" eines Herstellers, deren Bedingungen und Inhalte mehr oder weniger willkürlich vom Hersteller festgelegt werden können.
Natürlich machen es sich die Herrschaften HH leicht, indem Sie Dich an an Honda verweisen, da haben sie keine Arbeit und Du kannst Dich mit Honda rumschlagen. Doch darauf würde ich mich nicht einlassen.
Gruß
Hari
Hi Hari,
> zuerst würde ich mich mal an den HH wenden bei dem Du
> gekauft hast. Hier hast Du eine gesetzl. Gewährleistung
> (gem. BGB) von 24 Monaten, resultierend aus dem Kaufvertrag
> mit diesem. Das ist Dein erster Ansprechpartner.
Sofern Urs aud D ist. Dem Namen nach würde ich ihn ja eher ihn CH vermuten.
> Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig
> unterschiedliche Dinge.
100% Ack
> Gewährleistung ist gesetzl.
> geregelt, die hast Du immer, während Garantie eine
> freiwillige "Leistung" eines Herstellers, deren
> Bedingungen und Inhalte mehr oder weniger willkürlich vom
> Hersteller festgelegt werden können.
Noch Ack, aber nach einem Jahr (oder sogar schon nach 6 Monaten?) gibt es bei der Gewährleistung die Beweisumkehr. Vor dieser Beweisumkehr muss der Händler nachweisen, dass der Schaden bei Kauf noch nicht war, was er in der Regel nicht kann. Daher wird in dieser Zeit normalerweise alles ersetzt.
Danach muss der Kunde nachweisen, dass der Schaden bei Kauf schon war, was in der Regel genauso unmöglich ist und somit ohne Kulanz des Händlers/Herstellers auf die 2 Jahre ordentlich gesch...en werden kann. Aber ianal, insofern ohne Gewähr.
cu,
Bernhard
Hallo
Ja, Du hast Recht ich bin aus der Schweiz, auch der Unterschied von Garantie und Gewährleistung ist mir halbwegs geläufig. Aber um es kompliziert zu machen, ich habe die Maschine in Deutschland gekauft und selber importiert (da spart man nach Abzug von Transport, Verzollung etc. etc. immer noch so gegen CHF 4000!!! womit ich diesen lächerlichen Deckel für 85 Euro längstens selber berappen könnte, es geht mir halt ums Prinzip und nicht verarscht werden wollens. Bevor ich gekauft hatte, habe ich mich bei Honda Schweiz vergewissert, wie das ist mit Garantie und die meinten, egal wo ich die Maschine gekauft hätte, jeder HH sei verpflichtet Garantieleistungen zu erbringen.
Machen wir es noch komplizierter: da ich in Grenznähe wohne, gehe ich zu einem deutschen HH und wollte durch diesen die Garantieleistung erbringen lassen, zumal er von mir bisher schon einige Zubehöraufträge gekriegt hat.
Beste Grüsse aus der Schweiz
Urs
Hi Urs,
> womit
> ich diesen lächerlichen Deckel für 85 Euro längstens selber
> berappen könnte, es geht mir halt ums Prinzip und nicht
> verarscht werden wollens.
Das sind wirklich hehre Ziele.
> Bevor ich gekauft hatte, habe ich
> mich bei Honda Schweiz vergewissert, wie das ist mit
> Garantie und die meinten, egal wo ich die Maschine gekauft
> hätte, jeder HH sei verpflichtet Garantieleistungen zu
> erbringen.
Garantie ist halt mit den Bedingungen des Herstellers verknüpft. Da die Maschine älter als ein Jahr ist, wird dir auch die Gewährleistung wenig bringen. Ein Rechtsstreit um 85 Lewonzen empfände ich als fragwürdig. Insofern obliegt es imho deinem Verhandlungsgeschick und der Kulanz des Herstellers, wie die Sache ausgeht.
Ich wünsch dir Glück für dein Vorhaben, halt uns auf dem Laufenden.
cu,
Bernhard
Hallo Bernhard
Habe es gestern noch bei einem schweizer HH versucht und warte nun seine Antwort ab. Ich halte Euch auf dem Laufenden. Einen Rechtsstreit werde ich deshalb nicht anzetteln, aber solche Dinge erleichtern natürlich gewisse Entscheidungen enorm. Meine Dose ist mit 320Tkm mittlerweile nicht mehr die Jüngste und dann gibts Hybridtechnik und da wähle ich dann zwischen zwei Herstellern!
Beste Grüsse Urs
Laut Gewährleistungsrecht hast Du den Fall mit Deinem Vertragspartner abzuhandeln. Dh. wenn er Dich zu Honda weiterschickt, ist das ein unzulässiger Versuch seinerseits, sich abzuputzen.
Normalerweise musst Du bei ihm reklamieren und er hat den Schaden zu bearbeiten. Er hat im Zuge des Regressweges wiederum seine Forderungen gegenüber seinem Vertragspartner geltend zu machen (also Honda). Dh. Dir kann es prinzipiell Wurscht sein, was die ausschnapsen.
In der Praxis wird er aber zuerst bei Honda nachfragen und Dich dann mit dem Ergebnis konfrontieren.
Lg,
Erik
> > In der Praxis wird er aber zuerst bei Honda nachfragen und
> Dich dann mit dem Ergebnis konfrontieren.
Hallo Urs,
Wenn so eine Bohrung nach einem Jahr ausreißt sind wohl irgendwelche Kräfte am Werk gewesen z.B Vibrationen, zu hohes Anzugsmoment der Schraube, ggf. fehlende Unterlagscheibe, verspannte Montage. Der Ursachen können viele sein und die Nachweisführung wird schwierig. Was ich ausschließen würde wären Spannungsrisse wegen irgendwelcher handelsüblicher Reiniger. Was so ein ABS- Teil z.B. in Tests f. eine Automobilinnenausstattung erdulden muss- dass bringt kein Hobbychemiker. Ausserdem haben Spannungsrisse (kommt besonders bei klaren Kunststoffen (PC, Plexiglas, Polystyrol) die Charakteristik, dass sie wenn, dann gehäuft auftreten (zunächst nur als mehr oder minder konzentrische oder parallele Silberstreifen von wenigen mm Länge. Ein einzelner Riss hat mit Spannungsrisskorrosion aufgrund eines chem. Angriffs m.E. nichts zu tun.>Fachvortragmodus aus.
Lass dich nicht abwimmeln, es sei denn, du hast schon zu viel selber an der Kiste gebastelt. Siehe oben.
Abhilfe zum Rissstoppen: eine Kleine Bohrung (Durchmesser 1-2 mm oder ein heißer Nagel in die spitze des Risses und den Rest von hinten mit UHU-hart fixieren.
Immer eine handbreit Luft unterm Lenker
Martin
Hallo Martin
Ich habe ein Wilbers Federbein einbauen lassen vom HH. Ich würde sagen der linke Deckel steht jetzt leicht unter Spannung, der Rechte (sorry es ist der Rechte der defekt ist nicht der Linke wie eingangs erwähnt) steht so unter Spannung, wie er original eingebaut war, nicht mehr und nicht weniger und es sind auch immer noch die Originalschrauben dran und ich denke weder der HH noch ich haben die Schrauben jemals zu stark angezogen.
Sämtliche Anbauteile hat mein freundlicher HH angebaut, selber habe ich nur mal den Tank runter genommen um ein Stromkabel fürs GPS zu verlegen.
Da fragt man sich dann schon, wofür einem Honda eine Garantieverlängerung anbieten will, wenn sie sich dann letztlich so massiv gegen Ansprüche wehren. Ich bin zudem der Meinung, dass man als Grosskonzern bei Kleinigkeiten grosszügig sein sollte, grössere Abklärungen lohnen sich doch erst bei schwerwiegenderen Fällen, ausserdem spricht sich das irgend wann herum, wie z.B. in einem solchen Forum.
Grüsse
Urs
Hi,
> Laut Gewährleistungsrecht hast Du den Fall mit Deinem
> Vertragspartner abzuhandeln.
Ab zu handeln ist genau der Knackpunkt. Gibt es eigentlich kein Urteil aus dem klar hervor geht was nun unter Gewährleistung (z.B. beim Gebrauchtkauf) fällt und was ein Verschleißteil ist?
Der Händler Limgläser bei dem einer meiner Kumpels ne Maschine erworben hat weigert sich das Lenkkopflager auf Gewährleistung zu tauschen da es wie auch die Ventilschaftdichtungen die für hohen Ölverbrauch verantwortlich sein können ein Verschleißteil sei. Auto Staiger dagegen hat mir vor Jahren mein Lenkkopflager kostenlos getauscht. Verschleißteile seien Reifen, Bremsbeläge & co aber keine Lager...
Gruß Tobias