hi all,
moechte 2 kleine nebelscheinwerfer an die at montieren.
nun gibt es ja das rechtliche durcheinander, dass sich selbst die rechtsexperten nicht einig sind, ob man denn nun an ein mrd, was nach stvzo zugelassen ist, aber spaeter auch nach ece (eg) zugelassen wurde, nun einen oder 2 nebenscheinwerfer montieren darf (natuerlich richtige montage nach ece vorausgesetzt).
deswegen nun meine frage, hat jemand hier bei einem motorrad 2 nebelscheinwerfer montiert, welche erfahrung bei polizeikontrollen / tuev und ist dein mrd nacht stvzo oder ece zugelassen ?
cu
khyal
hi khyal,
einen hab ich dran.
war auch damals deswegen extra bei der dekra und hatte nachgefragt.
1. das teil darf nicht höher als hauptscheinwerfer sitzen
2. weiß ich es nicht mehr 100% - aber glaube 2 fernscheinwerfer zusätzlich bzw. 2 nebel sind wohl nicht zulässig.
nagel mich wegen der zwoten aussage nicht fest, wurde wohl begründet, zwecks des erscheinungsbildes (licht) verwechslungsgefahr wegen auto....
zum 1. punkt - das ist so - und tüv und polizei interessiert das überhaupt nicht - die teile müssen aber bauartbedingt sein!
cu yves
> war auch damals deswegen extra bei der dekra und hatte
> nachgefragt.
> weiß ich es nicht mehr 100% - 2 nebel sind wohl nicht
> zulässig...wurde wohl begründet...verwechslungsgefahr...auto....
das war alles mal frueher so einfach, weswegen ja auch bei aelteren at nur ein abblendlicht angeschlossen ist, die offizielle begruendung war uebrigens, dass sonst die gefahr bestaend, dass motorraeder mit schienenfahrzeugen sprich strassenbahn verwechselt wuerden...
jetzt bricht aber eg-recht landesrecht, allerdings haben die laender zeit, noch eigene ausfuehrungsvorschriften zu machen und nach eg-recht sind halt 2 abblendscheinwerfer (weswegen die neueren auch das rechte abblendlicht angeschlossen haben) und 2 nebelscheinwerfer erlaubt. ist uebrigens die richtlinie 200/73/eg zur anpassung der richtlinie 93/92/ewg
auf dem dekra/tuevseiten sind nur voellig veralterte infos, ich glaub da gabs die eg noch nicht und hab auch die erfahrung gemacht, dass sie haeufig erstmal was anderes sagen und man dann eben mit ihnen das "wegdiskutieren" kann, war bei mir z.b. eintragung anhaengerkupplung, da ging es auch wieder um ece bzw stvzo...
deswegen wuerde ich eben gerne mal praxiserfahrungen hoeren...
> tüv und polizei
> interessiert das überhaupt nicht
da hab ich leider in anderem zusammenhang mehrfach andere erfahrungen gemacht...
cu
khyal
abblendlicht waren bei mir auch beide on - hab sie dann über nen schalter geschaltet, da es zu der zeit eben"verboten" war - EZ 1994
du kannst aber ben nur beide scheinwerfer schalten (abblendlicht) wenne auch gleiche streuscheiben hast, da liegt der hase im pfeffer bei deutschen modellen - haste nämlich nicht!
da meine ein "grauimport" war, hab ich wie beschrieben gleiche scheinwerfereinsätze.
kannst zwar zum aufblend noch nen kabel ziehen und den als abblend laufen lassen..... aber egal.
wußt nicht, dass das heut so kompliziert ist- zusatzscheinwerfer anbringen zu dürfen????
kenn die ewg richtlinie nicht - aber ist das nicht zulässig????
> sagen und man dann eben mit ihnen das
> "wegdiskutieren" kann, war bei mir z.b.
> eintragung anhaengerkupplung, da ging es auch wieder um ece
> bzw stvzo...
was gab´s denn da vür probs???
hab zwar auch eine dran - aber olle golf ist EZ92 - und normalerweise müßte die ja eingetragen werden? oder hab ich nur na ABE...
wie dem auch sei, typenschild ist neben der e-dose - tüv hat da jetzt auch noch nie gefragt!!!
viel glück weiter
hatte an meiner bmw 2 nsw von touratech und bei der hauptuntersuchung hat der tüvler nur die einstellung konntrolliert und bezüglich anzahl nichts bemängelt.
> hatte an meiner bmw 2 nsw von touratech und bei der
> hauptuntersuchung hat der tüvler nur die einstellung
> konntrolliert und bezüglich anzahl nichts bemängelt.
hat die ne deutsche oder ne ece-zulassung bzw welches bj ist die...?
cu
khyal
hi khyal,
beim googeln das hier gefunden - hilft dir vielleicht weiter???
Hier mal die derzeit gültige EWG Richtline die als Zulassungsvorraussetzung auch hier in D bestand hat
Anbauten Zusatzscheinwerfer
93/92/EWG Richtlinie Zusatzlampen am Motorrad
1993L0092 DE 23.11.1993 000.001 45
6.7. Nebelscheinwerfer
6.7.1. Anzahl: einer oder zwei.
6.7.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.7.3. Anordnung
6.7.3.1. In der Breite:
Ein Nebelscheinwerfer darf über, unter oder neben einer
anderen vorderen Leuchte angebaut sein. Sind diese Leuchten
übereinander angeordnet, muß der Bezugspunkt des Nebelscheinwerfers
in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen;
sind diese Leuchten nebeneinander angeordnet, müssen ihre
Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs
liegen.
Ein mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebauter
Nebelscheinwerfer muß so angebaut sein, daß sein Bezugspunkt
in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt.
Zwei Nebelscheinwerfer, von denen einer oder beide mit einer
anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, müssen so
angebaut sein, daß ihre Bezugspunkte symmetrisch zur
Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.7.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm über dem Boden. Kein Punkt der
leuchtenfen Fläche darf über dem höchsten Punkt der leuchtenden
Fläche des Scheinwerfers für Abblendlicht liegen.
6.7.3.3. In Längsrichtung: vorn am Fahrzeug. Diese Vorschrift gilt als
erfüllt, wenn das abgestrahlte Licht den Fahrer weder unmittelbar
noch mittelbar über die Rückspiegel und/oder sonstige spiegelnde
Flächendes Fahrzeugs stört.
6.7.4. Geometrische Sichtbarkeit
Sie wird durch die Winkel α und β bestimmt, wie sie in Abschnitt
A.10 des Anhangs I definiert sind:
α = 5º nach oben und nach unten;
β = 45º nach links und nach rechts mit Ausnahme einer seitlich
angeordneten Leuchte, bei der der Winkel nach innen β = 10º
betragenmuß.
6.7.5. Ausrichtung: nach vorn.
Der Nebelscheinwerfer darf die Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung
mitvollziehen.
6.7.6. Zusammenbau mit den anderen vorderen Leuchten ist zulässig.
6.7.7. Kombination mit einer anderen vorderen Leuchte ist nicht
zulässig.
6.7.8. Ineinanderbau mit einem Scheinwerfer für Fernlicht und einer
Begrenzungsleuchte ist zulässig.
6.7.9. Elektrische Schaltung
Der Nebelscheinwerfer muß unabhängig vom Scheinwerfer für
Fernlicht oder dem Scheinwerfer für Abblendlicht ein- und
ausgeschaltet werden können.
6.7.10. Einschaltkontrolle: wahlfrei.
Grüne nichtblinkende Kontrolleuchte.
6.7.11. Sonstige Vorschriften: keine.
Das mitnehmen zum tüv, falls es Schwierigkeiten geben sollte:
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein,
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer * . Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt
* widerspricht dem EU-Recht 92/93/EWG siehe 92-92-EWG
Ergo...In D darfst du haben:
Du darfst nach 93/92 EWG u. § 52 StVZO 2 Nebelscheinwerfer haben, die nicht über dem Abblendlicht angebracht sein dürfen, mind. 250mm über der Fahrbahn sind und nicht mehr als 250mm von der Fahrzeuglängsmittelachse entfernt sind.
Gemäß 93/92EWG und §50 StVZO darfst du am Krad nur 2 Fernscheinwerfer haben. Dabei ist zu beachten, dass der Abstand der leuchtenden Fläche nicht größer als 200mm ist.Ebenso dürfen sie nicht über dem Hauptlicht (Abblendlicht) montiert sein.
Hier aber noch was ganz OFFIZIELLES mit Bundesweiter Gültigkeit: http://www.tuev...05/1_112.PDF
> hi khyal,
> beim googeln das hier gefunden - hilft dir vielleicht
> weiter???
vielen dank fuer´s suchen, den kenn ich auch, aber da wird eben nicht drauf eingegangen, ob denn nun bei aelteren fahrzeugen, die nach stvzo zugelassen sind, die ece auch gilt...genau darueber gehen die meinungen auseinander...davon abgesehen, dass, wenn ich micht recht erinnere, dass ein textbeitrag von einer einzelnen person in nem anderen forum war...
deswegen wuerde mich ja grad interessieren, ob jemand mit 2 nebelscheinwerfern schon mal ernsthaft aerger gehabt hat, so in richtung plakette verweigert oder knolle....
> http://www.tuev...05/1_112.PDF
ein link mit ...drin kann nicht funktionieren
cu
khyal
oje oje,
man kann sich aber auch sorgen machen.
viel hell viel gut würde ich mal sagen (zumindest ohne gegenverkehr)
früher haben wir dem tüv menschen gesacht "wenne die dritte lampe als mängel einträgst dreh ich eben die birne raus"...
also, wenn du keinen blendest ist doch alles toll. von ästhetischen endgleisungen mal abgesehen.
mir gefallen nur die leuchten zur zeit nicht. ich hatte mal bei lampda (italien) nette kleine zusatzleuchten endeckt, aber keinen imortuer gefunden, direkt wollten sie auch nicht liefern. alle jetzt erhältlichen sind mir zu groß oder gefafllen mir sonst nicht.
wenn ich was hübsches finden würde, würde ich aber eher zu 1x nebel 1x fernlicht zusätzlich tendieren.
gruss
peter
> vielen dank fuer´s suchen, den kenn ich auch, aber da wird
> eben nicht drauf eingegangen, ob denn nun bei aelteren
> fahrzeugen, die nach stvzo zugelassen sind, die ece auch
> gilt...genau darueber gehen die meinungen
> auseinander...davon abgesehen, dass, wenn ich micht recht
> erinnere, dass ein textbeitrag von einer einzelnen person
> in nem anderen forum war...
> deswegen wuerde mich ja grad interessieren, ob jemand mit
> 2 nebelscheinwerfern schon mal ernsthaft aerger gehabt hat,
> so in richtung plakette verweigert oder knolle....
> ein link mit ...drin kann nicht funktionieren
> cu
> khyal
> viel hell viel gut würde ich mal sagen (zumindest ohne
> gegenverkehr)
> früher haben wir dem tüv menschen gesacht "wenne die
> dritte lampe als mängel einträgst dreh ich eben die birne
> raus"...
jaja frueher war alles besser aber es ist nun mal so, dass wir weder der tuev noch die gruene rennleitung sind und dass da auch nicht gerade immer der gesunde menschenverstand regiert...
und mit dem birne rausdrehen kannst du voellig vergessen, weil sie dann sofort damit rueber kommen, dass kein lichtzeugs montiert sein darf, was nicht funktioniert...da haben wir grad auch mit security-fahrzeugen schon viel spass mit gehabt...
> mir gefallen nur die leuchten zur zeit nicht...alle jetzt
> erhältlichen sind mir zu groß oder gefafllen mir sonst nicht.
was ich mir ausgewaehlt habe :
http://www.atu.de/pages/shop/artikel_detail.html?wg=wg_5661&artikelnr=FS4167
eben genau, weil ich auch kleine wollte und keine projecktionsscheinwerfer wegen der geringeren lichtausbeute...
> wenn ich was hübsches finden würde, würde ich aber eher zu
> 1x nebel 1x fernlicht zusätzlich tendieren.
wuerde ich bei ta auch so sehen, aber ich fahr ne at und da isses nu ganz klar, dass ich keinen zusaetzlichen fernscheinwerfer montieren darf...
cu
khyal
nee,
ich wollt eher darauf hinaus das mit der birne braucht man heute nicht mehr weil eh keiner was sagt
guck doch mal die ganzen shopper und fast auto dinger an, da wird man doch neidisch was die an licht haben
bringt es mir was (spaß, freude, sicheheit) ist doch die bessere frag als "was sacht n der tüv dazu"
wegen ner lampe legen sie dir die karre schon nicht gleich still!!!
gruss von der spass front
peter
> jaja frueher war alles besser aber es ist nun mal so,
> dass wir weder der tuev noch die gruene rennleitung sind
> und dass da auch nicht gerade immer der gesunde
> menschenverstand regiert...
> und mit dem birne rausdrehen kannst du voellig vergessen,
> weil sie dann sofort damit rueber kommen, dass kein
> lichtzeugs montiert sein darf, was nicht funktioniert...da
> haben wir grad auch mit security-fahrzeugen schon viel
> spass mit gehabt...
> was ich mir ausgewaehlt habe :
>
> http://www.atu.de/pages/shop/artikel_detail.html?wg=wg_5661&artikelnr=FS4167
> eben genau, weil ich auch kleine wollte und keine
> projecktionsscheinwerfer wegen der geringeren
> lichtausbeute...
> wuerde ich bei ta auch so sehen, aber ich fahr ne at und
> da isses nu ganz klar, dass ich keinen zusaetzlichen
> fernscheinwerfer montieren darf...
> cu
> khyal
> nee,
> ich wollt eher darauf hinaus das mit der birne braucht man
> heute nicht mehr weil eh keiner was sagt
> guck doch mal die ganzen shopper und fast auto dinger an,
> da wird man doch neidisch was die an licht haben
> bringt es mir was (spaß, freude, sicheheit) ist doch die
> bessere frag als "was sacht n der tüv dazu"
> wegen ner lampe legen sie dir die karre schon nicht gleich
> still!!!
> gruss von der spass front
> peter
> >
Danke Peter,
wollte auch schon so was ähnliches schreiben.
Gruß Frank
Leider funzt der TÜV-Link nicht*, aber bei dieser Diskussion kommt mir gerade ein Gedanke:
Hat schonmal jemand bei einer PD06 Nebelscheinwerfer statt der Blinker in die Verkleidung gebaut? Und wenn ja, welche?
Mich würde das reizen, weil sie gut geschützt sind und zudem an dieser Stelle wahrscheinlich viel besser aussehen als die Blinker.
Welche Blinker ich dann ersatzweise wo montiere, überlege ich dann zu gegebener Zeit...
> [.........]
> Du darfst nach 93/92 EWG u. § 52 StVZO 2 Nebelscheinwerfer
> haben, die nicht über dem Abblendlicht angebracht sein
> dürfen, mind. 250mm über der Fahrbahn sind und nicht mehr
> als 250mm von der Fahrzeuglängsmittelachse entfernt sind.
> Gemäß 93/92EWG und §50 StVZO darfst du am Krad nur 2
> Fernscheinwerfer haben. Dabei ist zu beachten, dass der
> Abstand der leuchtenden Fläche nicht größer als 200mm
> ist.Ebenso dürfen sie nicht über dem Hauptlicht
> (Abblendlicht) montiert sein.
> Hier aber noch was ganz OFFIZIELLES mit Bundesweiter
> Gültigkeit: http://www.tuev...05/1_112.PDF
* http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987058810729066405/1_112.PDF
Moin,
> Hat schonmal jemand bei einer PD06 Nebelscheinwerfer statt
> der Blinker in die Verkleidung gebaut? Und wenn ja, welche?
Ja, der Dirk an seinem Hai. Sah ganz brauchbar aus...
Gruß,
Björn
> Hat schonmal jemand bei einer PD06 Nebelscheinwerfer statt
> der Blinker in die Verkleidung gebaut? Und wenn ja, welche?
Ich habe hier ein Foto einer italienischen TA, aufgenommen auf dem ITT 2006. Bei dem Blinker handelt es sich um den klassischen Mini-Blinker aus dem Zubehör...
Gruß,
Gregor
> Ich habe hier ein Foto einer italienischen TA, aufgenommen
> auf dem ITT 2006. Bei dem Blinker handelt es sich um den
> klassischen Mini-Blinker aus dem Zubehör...
> Gruß,
> Gregor
Na das nenn ich mal nen geilen umbau.
Ja, so in etwa habe ich mir das vorgestellt.
Ich glaube, bei uns ist ein bestimmter Mindestabstand von Blinkern zu Scheinwerfern vorgeschrieben. darum wäre das hier so nicht umsetzbar, aber es kommt dem, was mir durch den Kopf ging, schon sehr nah.
> Ich habe hier ein Foto einer italienischen TA, aufgenommen
> auf dem ITT 2006. Bei dem Blinker handelt es sich um den
> klassischen Mini-Blinker aus dem Zubehör...