Hallo zusammen,
eigentlich hab ich vor gehabt den Continental TKC 80 zu montieren und den eintragen zu lassen. Beim stöbern hab ich dann das hier gefunden:
http://alt.transalp.de/technik/reifen/download/rd11-brief-ralfkoch.pdf
In dem Brief wurde die Reifenbindung ausgetragen. Sprich der darf jetzt alles montieren. Es muss nur vorne und hinten der selbe Herstellern sein. Und natürlich muss die Reifengrösse stimmen.
Nun hab ich mir gedacht das ich das auch mach, aber irgendwie weiß ich nicht wie ich das tun soll:
Latsch ich da zum TÜV, labber den Prüfer bissle voll und gut is, oder wie??
Oder gibts da sogar Paragraphen die das erlauben. Ich hab glaub in Erinnerung das die Reifenbindung gar nicht mehr vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.
Ich hab den Ralf schon angemailt, aber der hat sich nicht gemeldet!!!
Wer kann mir also Infos geben!!!
Beni (der auf den Frühling wartet)
Hallo Beni.
> Latsch ich da zum TÜV, labber den Prüfer bissle voll und
> gut is, oder wie??
Genau das solltest Du tun. Allerdings lieber nett fragen, sonst ist´s essig mit der Austragung.
Ich habe damals den TKC80 aufziehen lassen (allerdings PD10) und bin damit zum TÜV gefahren. Der hat sich das Ganze angeschaut und nach ein bisschen reden über den Sinn einer Reifenmarkenbindung hat er mir eben diese ausgetragen. (Obwohl ich eigentlich nur den TKC 80 eintragen lassen wollte )
> Oder gibts da sogar Paragraphen die das erlauben. Ich hab
> glaub in Erinnerung das die Reifenbindung gar nicht mehr
> vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.
Das stimmt leider nur für Motorräder mit 4 Rädern (2 vorne, 2 hinten), die aber eigentlich Autos genannt werden.
Wenn die EU-Gesetzgebung weiter voranschreitet, gilt das irgendwann vielleicht auch mal für Motorräder.
Viele Grüße aus Nordhessen
StefanTA99
bzw.: Der TÜV "meines" geringsten Misstrauens ist in Hann. Münden (TÜV Nord).
Servus Leute,
Hallo Beni,
>Ich hab den Ralf schon angemailt, aber der hat sich nicht gemeldet!!!
Sorry, wenn ich es übersehen haben sollt, der Briefkasten ist manchmal voll mit Spam,s.
>In dem Brief wurde die Reifenbindung ausgetragen. Sprich >der darf jetzt alles montieren. Es muss nur vorne und >hinten der selbe Herstellern sein. Und natürlich muss die >Reifengrösse >stimmen.
Richtig.
Da viel Motorräder ( Suzuki, Harley.... bla, bla .. u.s.w. keine Markenbindung haben, nur Reifen Größen. Hat mein TÜV Prüfer nichts dagegen gehabt, mich damit auch zu befreien. Und die alten TA600 hatten auch noch den 130er gehabt. Die Reifengröße habe ich auch noch eingetragen bekommen.
Also einfach mal nachfragen, und mehrere TÜV,s oder Dekras anrufen.
Gruß RalfRD11
Ohnereifenbindungund130/130rfahrer
Hallo Beni!
Ich hab' hier mehrfach beschrieben, wie das bei schwäbischen Tüftlervereinen klappen kann. Kannst ja mal suchen, meine Finger wollen heut nicht mehr so viel tippen
Dürfte aber mittlerweile kein Problem mehr sein. Das Argument mit den moderneren Reifen, die ja auch viel sicherer sind, zieht immer
Wo kommst denn her?
Grüssle & viel Glück
Deddy- Schwabe
Hallo Beni,
ich habe mir im letzten Jahr für meine RD11 bei einem netten Mitarbeiter vom TÜV ein Gutachten für den 130/80-17 geholt und bei der Gelegenheit die Reifenbindungen austragen lassen. Mit diesem Gutachten bin ich gestern durch kleinere Schneeverwehungen zur Zulassungsstelle marschiert und habe den zuständigen Sachbearbeiter vor ein kleines Problem gestellt, da es jetzt neue KFZ-Briefe und Scheine gibt. Er hat a bisserl rumtelefoniert, mir mitgeteilt, das jetzt sowieso nichts mehr von Reifenbindungen im Brief (heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II) stehen würde und mir 15,60 Euro abgeknöpft. Im Fahrzeugschein (heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I) ist nur noch der Eintrag drin: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Da ich die sogenannte "EG Übereinstimmungsbescheinigung" als Betriebserlaubnis betrachte und in dieser keine Reifenbindungen stehen folgere ich daraus, das für mich das Thema Reifenbindung gestorben ist. Zur Sicherheit werde ich mir mein TÜV-Gutachten sowie die EG Übereinstimmungsbescheinigung einlaminieren und unter der Sitzbank verstauen.
Sollte es in absehbarer Zeit aufhören zu schneien führt mich mein Weg eh´zum Tüv wegen einer neuen Plakette und bei dieser Gelegenheit werde ich dann sehen, ob ich mit meiner Interpretation der Dinge richtig liege... Wenn dies nicht der Fall ist werde ich mich an dieser Stelle nochmal melden und die Sachlage richtigstellen.
Gruß Willi
> Er hat a bisserl rumtelefoniert, mir
> mitgeteilt, das jetzt sowieso nichts mehr von
> Reifenbindungen im Brief (heißt jetzt
> Zulassungsbescheinigung Teil II) stehen würde und mir 15,60
> Euro abgeknöpft. Im Fahrzeugschein (heißt jetzt
> Zulassungsbescheinigung Teil I) ist nur noch der Eintrag
> drin: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis
> beachten". Da ich die sogenannte "EG
> Übereinstimmungsbescheinigung" als Betriebserlaubnis
> betrachte und in dieser keine Reifenbindungen stehen
> folgere ich daraus, das für mich das Thema Reifenbindung
> gestorben ist.
Vorsicht! Ist zwar aus Österreich aber da sind die begutachter, da nicht zwingend TÜV, nicht so pingelig wie bei Euch.
Ausschlaggebend ist nicht die Zulassungsbescheinigung, sondern der Typenschein (oder Einzelgenehmigung nach § X) und was da drinnen steht. In meiner Zulassung steht auch nur die Dimension drinnen, die Reifenbindung dagegen nur im Typenschein. Trotzdem habe ich mich, laut auskunft der Technischen Prüfstelle der Landesregierung (etwa der TÜV bei Euch), an die Reifenbindung zu halten.
Christoph