Hi Leute
Ich habe mal eine Frage mit der Garantie .
Ist das überhaupt möglich die Garantie bei neuen Sachen auf 1 Jahr zu beschränken ?
Ich war eigentlich der Meinung , daß man auf alles 2 Jahre Garantie hat .
Oder kann das eingeschränkt werden , wenn der Hersteller meint , daß das Produkt nicht solange
hält ?
Da könnte ja ein Motorradhersteller schreiben 5 JAHRE GARANTIE und klein auf den Rahmen
und auf der Rückseite 1 Jahr garantie wenn er meint der Motor hält nicht lange .
In meinem Fall :
Kann es sein , wenn ich auf einer Ausstellung in Deutschland etwas für relativ sehr viel Geld kaufe ( ROTEL Bügeleisen ) das ich nur 1 Jahr Garantie habe ?
Eigentlich war ich immer der Meinung es gilt eine 2 Jahre Garantie bei neuen Gegenständen .
Das raffinierte ist in diesem Fall , man bekommt einen Zettel , worauf groß steht 5 Jahre Garantie .
Wenn man genauer hinschaut steht drauf auf den Kessel .
Auf der Rückseite steht dann 1 Jahr Garantie .
Gruß
Maria
Hi,
Nur in Deutschland gibt es zwei Jahre Garantie. Die meisten Hersteller von Produkten sitzen jedoch in Deutschland und bieten auf ihre Produkte nur ein Jahr Garantie.
Für das fehlende Jahr muß der Importeur (bei Autos) oder die Vertriebskette aufkommen auch wenn diese immer wieder versuchen den Kunden an den Hersteller zu verweisen...
Gruß Tobias
> Das raffinierte ist in diesem Fall , man bekommt einen
> Zettel , worauf groß steht 5 Jahre Garantie .
> Wenn man genauer hinschaut steht drauf auf den Kessel .
> Auf der Rückseite steht dann 1 Jahr Garantie .
Konsumentenschutz, die freuen sich immer auf diese Dinge.
Christoph
> Konsumentenschutz, die freuen sich immer auf diese Dinge.
> Christoph
Hi Leute
Das Bügeleisen war nach gut einem Jahr kaputt .
Ich habe es eingeschickt an den Verkäufer musste aber für die Reparatur etwas bezahlen .
Reklamation hat nichts gebracht !
Konsumentenschutz hört sich eigentlich gut an , aber wie erreicht man den ?
Gruß
Maria
> Reklamation hat nichts gebracht !
> Konsumentenschutz hört sich eigentlich gut an , aber wie
> erreicht man den ?
In dem man -wie überall im Leben- seine Rechte durchsetzt. Ob man bei "Kleinbeträgen" zum Anwalt rennt, ist eine persönliche Sache bei der Wirtschaftlichkeit und Prinzipien öfter mal nicht korrespondieren. Man kann dem Verkäufer auch eine aufs Maul brennen, aber das sieht unser Rechtssystem nicht vor.
Ich finds immer wieder nett, wenn Verkäufer seltsame Dinge behaupten, dabei aber das Recht ziemlich interessant interpretieren oder sich auf ihre AGB berufen, die entweder eh unwirksam sind oder nie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. AGB auf der Rückseite der Rechnung oder in der Kundentoilette hängend reichen halt nicht.
Ich mach mir -je nach Laden- öfter mal einen Spaß draus (das sind die Lehrergene in mir) , meine Rechte voll durchzusetzten.
Große Konsumtempel haben allerdings z. T. schon gelernt, dass die Wahrnehmung von Rechten nicht immer Kunden bindet...
Olli
Hi Maria!
Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Dinge.
Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung (des Herstellers/Verkäufers).
Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben. Seit 1.1.2002 beträgt sie 2 Jahre.
Bei der Garantie sieht das anders aus. Eine Garantie kann über oder unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (in Deinem Fall eben bei 1 Jahr).
Aber was soll's? Wenn Deine 1-jährige Garantie abgelaufen ist, hast Du immer noch 1 Jahr Gewährleistung.
Grüße
berti
Vieleicht noch zur Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung:
Das erste 1/2 Jahr trägt der Gewährleistungsverpflichtete (das ist IMMER der Händler) die Beweislast, dass der Mangel von dir verurschat wird. D. h., dass gesetzlich vermutet wird, dass der Mangel "vom" Produkt kommt.
Die nächsten 1 1/2 Jahre stehts für den Händler besser, denn ab da trägt der Kunde die Beweislast, dass es sich um einen Mangel handelt und nicht um Verschleiß/nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch. Kleiner, aber feiner Unterschied.
Übrigens ist es zum Erhalt der ewährelistung nicht zwingend, die Inspektionen beim Händerl machen zu lassen. Nur wird nach dem ersten 1/2 Jahr die Beweisführung sichtbar erschwert und auch im ersten 1/2 Jahr wird man bei einem Motorschaden schon mal in Diskussionen eintreten müssen.
Olli
Gibt noch einen weiteren Unterschied, der zumindest bei Industriegütern dazu führt, dass oft gar keine Garantie, sondern nur Gewährleistung gegeben wird: bei Garantie kann der Hersteller auch für Folgeschäden und sogar entgangenen Gewinn belangt werden. Grossfirmen mit Rechtsabteilungen wissen das, Kleinfirmen aber oft nicht, was für diese den Ruin bedeuten kann.
Gruss Urs
> Gibt noch einen weiteren Unterschied, der zumindest bei
> Industriegütern dazu führt, dass oft gar keine Garantie,
> sondern nur Gewährleistung gegeben wird: bei Garantie kann
> der Hersteller auch für Folgeschäden und sogar entgangenen
> Gewinn belangt werden. Grossfirmen mit Rechtsabteilungen
> wissen das, Kleinfirmen aber oft nicht, was für diese den
> Ruin bedeuten kann.
> Gruss Urs
Ich glaube, du verwechselst Garantie (freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Hersteller/Vertreib und Endkunde) und Gewährleistung (gesetzlich begründete Leistung des Verkäufers).
Gewährleistungsausschluss geht nur unter "Kaufleuten", nicht aber gegenüber Privatleuten.
Olli
> Ich glaube, du verwechselst Garantie (freiwillige
> vertragliche Vereinbarung zwischen Hersteller/Vertreib und
> Endkunde) und Gewährleistung (gesetzlich begründete
> Leistung des Verkäufers).
> Gewährleistungsausschluss geht nur unter
> "Kaufleuten", nicht aber gegenüber Privatleuten.
> Olli
Hallo Olli
Weiss nicht, habe vor 2 Jahren die Projektleitung für die Installation einer Grossanlage in Deutschland gemacht und da kam dieses Thema bei jeder Komponente, die wir zugekauft haben aufs Tapet. Wir wollten natürlich immer Garantie, aber die wenigsten Lieferanten habe sie gegeben, nur Gewährleistung.
Aber den Einkäufern und der dahinter stehenden Rechtsabteilung habe ich natürlich nicht weiter auf die Finger geschaut und es war kein Klein- oder Mittbetrieb.
Gruss Urs