TECHNIK Gasgriff flutscht nicht...

TECHNIK Gasgriff flutscht nicht...

Geschrieben von: StefanTA650 - Datum: 25.1.2007 13:04

Hallo noch mal!
Ich hab da noch mal 'ne Frage... Ich habe festgestellt, daß mein Gasgriff nicht wirder in die Ausgangsstellung zurückflutscht. Habe die Bowedenzüge oben mal ausgebaut und werde sie - gemäß WHB - mal ölen. Was mir aber aufgefallen ist: der Griff an und für sich läßt sich nicht so richtig geschmeidig drehen. Meine Idee: den Griff noch mal neue fetten. Gibt es da ein spezielles Fett, das man verwenden sollte?

Danke für Tips!!!

Stefan

PS: Wegen dem unrunden Motorlauf (siehe ein paar Postings weiter unten) kann ich noch nix sagen. Habe mir eine Synchto-Uhr gekauft bin aber noch nicht zum Messen gekommen... Gibt aber Rückmeldung!! :-)

Re: TECHNIK Gasgriff flutscht nicht...

Geschrieben von: Matthis Hainke - Datum: 25.1.2007 13:32

Hallo Stefan,
http://alt.transalp.de/faq/#gasg
Der Gasgriffzusammenbau ist eine ziemliche Fummelei weil der untere Zug gerne unter die Kunststoffschiene flutscht und dann beim festschrauben der Klemmung festgeht.
Meine Lösung ist: mit einem Keil (Schraubendrehergriff) am Vergaser den Gaszug auf halbe Öffnung festzustellen, dann die Züge am Griff in Position zu bringen, dann die Kunststoffschiene runterdrücken und die Klemmung ansezten. Fest zusammendrücken, gucken ob der Gasgriff frei dreht (dabei fällt der Schraubendreher runter), dann erst die hintere (also zum Fahrzeugheck) Schraube festmachen, dann die vordere anziehen. Wenn nun der Griff wieder festgeht die vordere Klemmungsschraube etwas lösen.

Hth,
Matthis

Re: TECHNIK Gasgriff flutscht nicht...

Geschrieben von: StefanTA650 - Datum: 25.1.2007 13:46

> Hallo Stefan,
> http://alt.transalp.de/faq/#gasg Der Gasgriffzusammenbau
> ist eine ziemliche Fummelei weil der untere Zug gerne unter
> die Kunststoffschiene flutscht und dann beim festschrauben
> der Klemmung festgeht.
> Meine Lösung ist: mit einem Keil (Schraubendrehergriff) am
> Vergaser den Gaszug auf halbe Öffnung festzustellen, dann
> die Züge am Griff in Position zu bringen, dann die
> Kunststoffschiene runterdrücken und die Klemmung ansezten.
> Fest zusammendrücken, gucken ob der Gasgriff frei dreht
> (dabei fällt der Schraubendreher runter), dann erst die
> hintere (also zum Fahrzeugheck) Schraube festmachen, dann
> die vordere anziehen. Wenn nun der Griff wieder festgeht
> die vordere Klemmungsschraube etwas lösen.

> Hth,
> Matthis
Hi Matthis!
Die Montage ist nicht das Problem, sondern die Frage, was für ein Schmierfett man am besten zwischen Lenker und Griff tut. Da läuft's rauh... Die Sache mit dieser Plastikschiene ist eine andere - dafür auf jeden Fall schon mal Danke für die Tips!! :-) Sollte da eigentlich auch fett hin? :-)

LG, Stefan

Re: TECHNIK Gasgriff flutscht nicht...

Geschrieben von: matm911 - Datum: 25.1.2007 13:56

> Hi Matthis!
> Die Montage ist nicht das Problem, sondern die Frage, was
> für ein Schmierfett man am besten zwischen Lenker und Griff
> tut. Da läuft's rauh... Die Sache mit dieser Plastikschiene
> ist eine andere - dafür auf jeden Fall schon mal Danke für
> die Tips!! :-) Sollte da eigentlich auch fett hin? :-)

@ Ich hab auf das Lenkerende weißes Spühfett sehr großzügig aufgetragen und dann den Lenker draufgeschoben. WD-40 ist hier IMHO nicht geeignet, da sich dieser schnell wieder verflüchtigt und Universalfett ist dafür zu zäh.

Es gibt auch Teflonfolien (TPFTxxx ... oder wie das Zeugs heißt) zu kaufen, die um das Lenkerende gewickelt werden und danach der Griff aufgeschoben wird. Soll ganz ohne irgendwelche Schmiermittel flutschen ...

Markus

Re: TECHNIK Gasgriff flutscht nicht...

Geschrieben von: matm911 - Datum: 25.1.2007 13:51

> Meine Lösung ist: mit einem Keil (Schraubendrehergriff) am
> Vergaser den Gaszug auf halbe Öffnung festzustellen, dann
> die Züge am Griff in Position zu bringen, dann die
> Kunststoffschiene runterdrücken und die Klemmung ansezten.
> Fest zusammendrücken, gucken ob der Gasgriff frei dreht
> (dabei fällt der Schraubendreher runter), dann erst die
> hintere (also zum Fahrzeugheck) Schraube festmachen, dann
> die vordere anziehen. Wenn nun der Griff wieder festgeht
> die vordere Klemmungsschraube etwas lösen.

@ So hat jeder seine "Tricks".
Ich löse die Arretierschraube des Öffnerzuges am Befestigungsbügel neben dem Vergaser, danach kann der Gaszug-Knubbel ganz leicht aus der Vergaserscheibe herausgenommen werden. Jetzt können die Züge am Gasgriff ganz leicht eingehängt und die Plastikführung eingesetzt werden. In das Gasgriffgehäuse und auf die Plastikführung kommt etwas Universalfett. Danach die Seile im Griff spannen durch Ziehen am (ausgehängten) Öffnergaszug beim Vergaser. Gehäusehälften zusammenklappen und anschrauben. Danach den Gaszug und die Arretierschraube beim Vergaser wieder einhängen. Jetzt kann das Spiel und die Leichtgängigkeit kontrolliert werden. Wenn alles passt werden die Schrauben am Gasgriff
und die Arretierschraube beim Vergaser festgezogen. Danach kommt noch ein kurzer WD-40 Stoß durch das Loch im Gasgriffgehäuse. Dies "verflüssigt" das Universalfett ein wenig.

Ich habe diese Tage feststellen können, dass obwohl alles richtig eingelegt ist, die Leichtgängigkeit davon abhängig ist, welcher der beiden Schrauben des Gasgriffgehäuses zuerst festgezogen wird: http://alt.transalp.de/cgi-bin/forum/config.pl?read=61392

Viel Spaß beim Fummeln

Markus

Re: TECHNIK Gasgriff flutscht nicht...

Geschrieben von: ernst RD. - Datum: 25.1.2007 15:10

> Hallo noch mal!
> Ich hab da noch mal 'ne Frage... Ich habe festgestellt,
> daß mein Gasgriff nicht wirder in die Ausgangsstellung
> zurückflutscht. Habe die Bowedenzüge oben mal ausgebaut und
> werde sie - gemäß WHB - mal ölen.

hy, das ist wieder mal ein Punkt , wo ich dem WHB nicht folgen würde : " wenn kein Kabelschmiermittel vorliegt, sollte man mit leichtem Öl den Zug schmieren" . Würd ich echt nicht empfehlen , hat sich bei mir nicht bewährt , mg ernst
PS : nimm Ballistol

Re: TECHNIK Gasgriff flutscht nicht...

Geschrieben von: Joachim - Datum: 25.1.2007 16:01

Hallo zusammen,

um die Gaszüge im Kunststoffteil des Gasgriffs zu schmieren, habe ich diese Stelle kräftig mit "technischem Vaseline von der Bundeswehr" eingepinselt. Gibt es günstig auf fast allen Oldtimermärkten und funktioniert prima.

Viele Grüße

Joachim

Re: TECHNIK Gasgriff flutscht nicht...

Geschrieben von: Christoph Geiger - Datum: 25.1.2007 18:27

> hy, das ist wieder mal ein Punkt , wo ich dem WHB nicht
> folgen würde : " wenn kein Kabelschmiermittel
> vorliegt, sollte man mit leichtem Öl den Zug
> schmieren" . Würd ich echt nicht empfehlen , hat sich
> bei mir nicht bewährt , mg ernst
> PS : nimm Ballistol

?! steht so im WHB ?!
Ist nicht auch die Gaszugummantelung mit Teflon versehen und quellt dann auf?! Also nur Balistol o.ä. und kein normales Öl!!!
Gruß
Chris

Re: TECHNIK Gasgriff flutscht nicht...

Geschrieben von: ernst RD. - Datum: 25.1.2007 18:39

> ?! steht so im WHB ?!

das in Anführungszeichen , ja.

> Ist nicht auch die Gaszugummantelung mit Teflon versehen
> und quellt dann auf?!

Öl hat sich bei keinem Bowdenzug bei mir bewährt, ob mit oder ohne Teflon

Also nur Balistol o.ä.

joo

und kein
> normales Öl!!!

wobei ich mit dem Begriff "leichtes Öl" nicht wirklich was anfangen kann - das wird doch nicht das Gegenteil vom Schweröl der Schiffsdiesel meinen :-). Aber das tech. Vaseline zum schmieren des Griffs, das könnt echt gut hinkommen - bloß gibts bei uns keine BW :-), mg ernst
PS: hoffentlich hab ichs bei deiner Suzi nicht verschrien - möcht ich nämlich echt nicht :-)

Re: TECHNIK Gasgriff flutscht nicht...

Geschrieben von: matm911 - Datum: 25.1.2007 18:44

> Aber das tech. Vaseline zum schmieren des Griffs, das könnt echt
> gut hinkommen - bloß gibts bei uns keine BW :-),

@ "Chemisch reines Vaseline" im Kilopott gehört bei uns zur Standard-Baustellenausrüstung. Ist seeeehr vielseitig verwendbar .... :-D

Markus

Re: TECHNIK o.T. Netzfrage

Geschrieben von: ernst RD. - Datum: 25.1.2007 19:12

> Markus

weilst dich mal netzjuristisch so ausgekannt hast : da hat in .de ein Bäcker auf seiner Homepage ein Pumucklbildchen drinnen und bekam drauf eine Abmahnung von 1000 € - und weil er nicht zahlen wollte stiegs bei Gericht auf 6000 € . Abgesehn davon , daß diese Strafbeträge jetzt drastisch ( auf 50 €) gesenkt werden sollen , wär meine Frage warum dir irgendein x- beliebiger Rechtsanwalt so ne Abmahnung schicken kann , obwohl er gar nicht vom Urheberrechtsinhaber beauftragt ist - und warum das bei uns im Gegensatz zu .de scheints kein Prob darstellt - wennst was drüber weißt , würd mich echt interessieren , ernst

Re: TECHNIK o.T. Netzfrage

Geschrieben von: Franz-Manfred Schüngel - Datum: 26.1.2007 09:21

Hallo,

ich drängel da mal rein: Erstmal würd ich keine Vaseline nehmen, die wird im Sommer oder beim Heizgriffeln sehr flüssig. Von Silikonfett hat man länger was.

Abmahnen darf man AFAIK als Betroffener, im Falle von Urheberrechtsverletzungen auch selbst, beim Wettbewerbsrecht über einen Anwalt. Das ist im Prinzip eine feine Sache, weil man so Leuts gut beikommen kann, die einfach Content klauen. Wird aber auch viel Schindluder mit getrieben (überzogene Gebühren). Wenn man eine Abmahnung ignoriert, riskiert man eine Klage mit wesentlich höheren Kosten. Ist eine Abmahnung ungerechtfertigt, kann man den Abmahnenden ohne Rücksprache mit einer negativen Feststellungsklage überziehen, so ganz risikolos ist das somit nicht. Ist eine Abmahnung gerechtfertigt, sollte man der Forderung nach Unterlassung nachkommen und die Unterlassungserklärung unterschreiben - man kann das aber "unter Verwahrung gegen die Kostenlast" tun. Dann ist nur noch der Betrag offen - teurer wird's nimmer - und dieser Aufwand ist dann auch beweiskräftig darzulegen. Meist einigt man sich dann aussergerichtlich auf einen wesentlich niedrigeren Betrag.

Das ist meine Erfahrung und Meinung zu dem Thema und keine Rechtsberatung. Will ja nicht abgemahnt werden :-)

Gruss Manfred

Re: TECHNIK o.T. Netzfrage

Geschrieben von: matm911 - Datum: 26.1.2007 09:57

> weilst dich mal netzjuristisch so ausgekannt hast : da hat
> in .de ein Bäcker auf seiner Homepage ein Pumucklbildchen
> drinnen und bekam drauf eine Abmahnung von 1000 € - und
> weil er nicht zahlen wollte stiegs bei Gericht auf 6000 € .
> Abgesehn davon , daß diese Strafbeträge jetzt drastisch (
> auf 50 €) gesenkt werden sollen , wär meine Frage warum dir
> irgendein x- beliebiger Rechtsanwalt so ne Abmahnung
> schicken kann , obwohl er gar nicht vom
> Urheberrechtsinhaber beauftragt ist - und warum das bei uns
> im Gegensatz zu .de scheints kein Prob darstellt - wennst
> was drüber weißt , würd mich echt interessieren , ernst

@ Wie schon damals geschrieben, hat das Internet rechtlich gesehen noch viele Lücken und Grauzonen, da sich die einzelnen Staaten nicht auf eine einheitliche Reglung einigen können (zum Gluck !!!). Außerdem gibt es viele Gesetze (TKG, Mediengesetz, Copyright ...), welche - auf's Internet angewendet - manchmal widersprüchlich sind.
Auf die Frage ob man nun darf oder nicht, hilft oft auch der Hausverstand erheblich weiter (... den gibt's jetzt bei Billa :-D )

Ich kenne nicht die Hintergründe zu dem geschilderten Fall, aber da der Bäcker vermutlich ein originales digitales (und damit urheberrechtlich geschütztes) Pumuckl-Bild kommerziell für seine HP nutzte hat er gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen - und muss jetzt eben zahlen. Und der Anwalt hat bestimmt im Einverständnis mit dem Urheberrechtsinhaber (oder dessen lokalen Bevollmächtigten) gehandelt, auch wenn die "Initiative" dazu vielleicht vom Anwalt selbst ausgegangen ist (vielleicht profilierungsgeil) ...

Grundsätzlich muss unterscheiden werden zwischen lizenzfreien und urheberrechtlich geschützten Bildern und ob das Bild für private oder kommerzielle Zwecke verwendet wird.

Eine private Homepage bzw. Fanpage bekommt i.d.R. keine Probleme, wenn man sich entsprechend absichert:
siehe http://www.pumucklhomepage.de/impressum.html#right

Generell (aber nicht immer !!!) kann man sagen, dass digitale Dokumente (Texte, Bilder, Programme ...) fast immer urheberrechtlich geschützt sind, Papierversionen dagegen meist nicht (Vervielfältigungsgesetz) bzw. meist nicht geahndet wird (wegen der gesetzlichen Widersprüche).

Z.B. würde eine Urheberrechtsklage über ein privat eingescanntes und auf der Homepage (kostenlos !!!) zur Verfügung gestelltes Buch im Sande verlaufen, v.a. wenn auch das originale Impressum (Verweis auf die Rechteinhaber) mitgescannt wurde. Bei privat gescannten Bildern ist das genauso.

Mit der Veröffentlichung eines digitalen Bildes (nicht weiter bearbeitet) oder einer digitalen Version eines Buches sieht das anders aus, da ja das Original-Medium (also die Datei selber) geschützt ist.
Wenn aber z.B. das (legal erworbene) digitalisierte Buch ausgedruckt und danach wieder eingescannt wird, hat's zwar einen Hauch von Illegalität, aber eine Klage würde auch hier wieder auf wackligen Beinen stehen.
Das gleiche ist bei selbst gerippten Audio-CD's oder bei erneut aufgenommenen Musikdateien mit DRM (digital rights management).

Meine Frau und ich haben für einige gewebliche Homepages (kleine Unternehmen) manchmal Logos und Bilder von Fimen-Seiten verwendet. Ein kurzes Mail an die Firma mit der Frage um Erlaubnis zur (kostenlosen) Verwendung wurde bisher immer positiv beantwortet. Meistens stellten die Firmen nur die Bedingung, dass sich auf der HP ein Link auf deren Seite befindet.

Man sollte immer um Erlaubnis fragen, wenn auf einer HP (bzw. im Impressum) folgendes steht:

Inhalt und Struktur dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, der vorherigen Zustimmung der MAN Aktiengesellschaft.

oder

The Lord of the Rings logo, The Lord of the Rings and the names of the characters, events, items and places therein are trademarks or registered trademarks of SZC and are used under license. All rights reserved.

Markus

Re: TECHNIK o.T. Netzfrage

Geschrieben von: Franz-Manfred Schüngel - Datum: 26.1.2007 10:44

Hallo,

> Man sollte immer um Erlaubnis fragen ...

Das ist sowieso das Beste. Allerdings bedarf eine Homepage keines Hinweises, um urheberrechlich geschützt zu sein - das ist sie immer. Nur eindeutig freigestelltes Material (public domain) kann verwendet werden.

Wenn man fragt, kriegt man meistens eine Antwort, in dem Stil, wie man in den Wald hineinruft. Ich habe Erlaubnisse z.B. von Honda Europe zur Verwendung der Bildchen in der Transalp-Historie und von Victorinox zur Verwendung des Logos bei der "Taschenmesser-Alp". Zitieren ist auch erlaubt - wenn ich ein Bild eines Produkts von einer Herstellerseite "klaue", mit dem Hinweis, es handele sich um Produkt x von www... kann sich der Rechteinhaber das zwar verbitten, aber wird das schwerlich mit Forderungen verbinden können.

Ich hatte mal auf meinen TA-Seiten Transalp-Bilder im Stil von Feininger, Keith Haring, Chagall und Picasso gefälscht. Bekam dann einen Drohbrief von dieser Wortbild-Verwertungsgesellschaft, ich möge doch bitte wegmachen oder Lizenzgebühren entrichten. Ich wollte da nicht lang rumdiskutieren - natürlich gab es da eine gewisse Diskrepanz zwischen den Sterbedaten der Künstler und der Markteinführung der Transalp - aber noch weniger wollte ich dem Für Eine Globale Implementierung Der Humorlosigkeit e.V. auch nur einen Cent zugestehen, drum hab ich's entfernt.

Nach wie vor weiss ich nicht, ob Lyonel Feiningers Comics, die 1904 in einer Chicagoer Zeitung erschienen sind und von denen ich gerne einen verwenden würde, noch geschützt sind. Die Zeitung gibts noch, aber antwortet auf meine Mails nicht. Feininger ist 1956 gestorben, das Urheberrecht gilt meines Wissens 70 Jahre fort.

Gruss Manfred

Re: TECHNIK o.T. Netzfrage

Geschrieben von: matm911 - Datum: 26.1.2007 11:55

> Das ist sowieso das Beste.

@ Selbst das klarst formulierte Gesetz wird von einem Menschen befolgt/umgesetzt/eingeklagt. Und dieser Mensch agiert i.d.R. auf Gefühlsebene und mit Hausverstand ... oder versucht es zumindest (es gibt allerdings auch Ausnahmen ...)

> Die Zeitung gibts noch, aber antwortet auf meine Mails
> nicht. Feininger ist 1956 gestorben, das Urheberrecht gilt
> meines Wissens 70 Jahre fort.

@ Ich würde den Comic verwenden und mit einem Hinweis ähnlich wie auf der obigen Pumuckl-Fanpage versehen (besser als nichts):
Insbesondere liegt es nicht in der Absicht dieser Webseiten, Urheber-, Copyright- oder Lizenzrechte von irgendjemandem zu verletzen. Sollte ein legaler Inhaber solcher Rechte mit den hier dargestellten und veröffentlichten Inhalten nicht einverstanden sein, oder nicht oder nicht ausreichend oder in falscher Weise als solcher angeführt sein, möge er bitte eine Mail an uns schicken. Die entsprechenden Inhalte werden dann entfernt oder entsprechend den Wünschen der Rechteinhaber korrigiert.

Markus

Re: TECHNIK o.T. Netzfrage

Geschrieben von: ernst RD. - Datum: 26.1.2007 12:32

> @ Selbst das klarst formulierte Gesetz wird von einem
> Menschen befolgt/umgesetzt/eingeklagt. Und dieser Mensch
> agiert i.d.R. auf Gefühlsebene und mit Hausverstand ...
> oder versucht es zumindest (es gibt allerdings auch
> Ausnahmen ...)

hy, danke leuts , hab mich durchstudiert und bin hoffentlich wieder bißchen schlauer :-), mg ernst