Moin Alpfreunde,
hab jetzt an meiner Alp das Heckrücklicht gegen ne KTM-Leuchte ausgetauscht. Bissel arbeit aber schön.
Jetzt hab ich natürlich direkt mal mein Kennzeichen ein stückel nach oben geschoben und mir überlegt den Spritzschutz zu kürzen.
Bin dann auch direkt mal zum TüV gefahren und nachgefragt ob das so Ok ist. Antwort: "Jo, passt!" Genau eine Woche später bin ich nochmal zum TÜV, andere Zweigstelle, anderer Prüfer. "Nö, um Gottes willen"
Wer hat den jetzt recht??? Gibet da keine Richtlinien?? Der Knilch vom Tüv wollt mir dies Bezüglich auch net mehr weiter helfen und hat freundlich richtung Tür gezeigt "Viel zu tun heute!"
Ich mein, wenn ich mein Heck mit dem Serienheck vonner Husqvarna vergleiche, da hab ich aber noch ein richtig fetten Spritzschutz.
Gruß Markus
Moin,
> und mir überlegt den
> Spritzschutz zu kürzen.
Mit diesem Thema habe ich mich auch schonmal beschäftigt.
Fahrzeuge die nach EG recht zugelassen sind müssen keinen Spritzschutz haben.
Bei Fahrzeugen die nach deutschem recht zugelassen sind muß der Spritzschutz jedoch mindestens bis 15 cm über der Radachse reichen.
Ein Reflektor ist außerdem zwingend vorgeschrieben und gehört zur Fahrzeugbeleuchtung. Sollte dieser fehlen drohen Punkte in Flensburg. Sollte der Spritzschutz dagegen zu kurz sein (der untere Teil läßt sich abschrauben) ist das nur ne Ordnungswiedrigkeit oder schlimmsten Falls ne Belästigung anderer Teilnehmer (die zu dicht auffahren und dadurch vollgespritzt werden).
> Bin dann auch direkt mal zum TüV gefahren und nachgefragt
> ob das so Ok ist. Antwort: "Jo, passt!" Genau
> eine Woche später bin ich nochmal zum TÜV, andere
> Zweigstelle, anderer Prüfer. "Nö, um Gottes
> willen"
genau das habe ich auch erlebt nachdem ich die Verkleidung meiner Alp getauscht habe...
> Wer hat den jetzt recht??? Gibet da keine Richtlinien??
Doch google hilft
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr !!!
Gruß Tobias
> Moin,
> Mit diesem Thema habe ich mich auch schonmal beschäftigt.
> Fahrzeuge die nach EG recht zugelassen sind müssen keinen
> Spritzschutz haben.
> Bei Fahrzeugen die nach deutschem recht zugelassen sind
> muß der Spritzschutz jedoch mindestens bis 15 cm über der
> Radachse reichen.
> Ein Reflektor ist außerdem zwingend vorgeschrieben und
> gehört zur Fahrzeugbeleuchtung. Sollte dieser fehlen drohen
> Punkte in Flensburg. Sollte der Spritzschutz dagegen zu
> kurz sein (der untere Teil läßt sich abschrauben) ist das
> nur ne Ordnungswiedrigkeit oder schlimmsten Falls ne
> Belästigung anderer Teilnehmer (die zu dicht auffahren und
> dadurch vollgespritzt werden).
Hallo
Ich finde es schon lästig wenn der Spritzschutz nicht die Steine abhält oder wie an einigen Fahrzeugen gar die Reifen Über den Kotflügel Rausschauen .
Bin mal kurz hinter einer GS1100 hinterhergefahren und weil auf der Straße Kieselsteine lagen sind die mir ins Gesicht geflogen . Dann müßte ich sie halt schnellstens überholen , damit der Steinschlag aufhört .
Dessen Spritzschutz ist ja so toll zweigeteilt !
Gruß Ewald
> genau das habe ich auch erlebt nachdem ich die Verkleidung
> meiner Alp getauscht habe...
> Doch google hilft
> Alle Angaben natürlich ohne Gewähr !!!
> Gruß Tobias