SONSTIGES Front use onely in Deutschland verbindlich?

SONSTIGES Front use onely in Deutschland verbindlich?

Geschrieben von: Tobias - Datum: 7.1.2006 14:03

Hallo,

Ich habe hier einen Diagonalreifen mit der Aufschrift "Front use onely" den ich als Hinterreifen an einem Roller aufziehen möchte. Die Reifengröße und der Geschwindigkeitsindex passen.

Meine Frage jetzt: Ist der englische Aufdruck auch in Deutschland verbindlich oder gillt der nur in den USA (Begründung)?

Soweit ich mich erinner dürfen in .de bei Zweirädern Radial- und Diagonalreifen nicht gemischt werden. Ich habe hier nähmlich auch noch einen passenden Radialreifen rum fahren...

Danke & Gruß Tobias

Re: SONSTIGES Front use onely in Deutschland verbindlich?

Geschrieben von: Olaf Hahn - Datum: 7.1.2006 15:04

> Hallo,

> Ich habe hier einen Diagonalreifen mit der Aufschrift
> "Front use onely" den ich als Hinterreifen an
> einem Roller aufziehen möchte. Die Reifengröße und der
> Geschwindigkeitsindex passen.

> Meine Frage jetzt: Ist der englische Aufdruck auch in
> Deutschland verbindlich oder gillt der nur in den USA
> (Begründung)?

> Soweit ich mich erinner dürfen in .de bei Zweirädern
> Radial- und Diagonalreifen nicht gemischt werden. Ich habe
> hier nähmlich auch noch einen passenden Radialreifen rum
> fahren...

> Danke & Gruß Tobias
Du fährst nebenbei auch Roller?( Ich auch:) -freu! )
Die Beschriftung auf dem Reifen weist eigentlich-soweit mir bekannt-nur darauf hin, dass auf Grund des Aufbaus bzw der Beschaffenheit der Profilierung nicht genügend Grip aufgebaut werden kann, um als Antriebsreifen genutzt werden zu können. Solch ein Reifen sollte nur mitrollen-also vorn aufgezogen werden(-es sei denn, Du hast da einen 2WD- Roller ;)
Olaf

Re: SONSTIGES Front use onely in Deutschland verbindlich?

Geschrieben von: Olaf Hahn - Datum: 7.1.2006 15:33

> Du fährst nebenbei auch Roller?( Ich auch:) -freu! )
> Die Beschriftung auf dem Reifen weist eigentlich-soweit
> mir bekannt-nur darauf hin, dass auf Grund des Aufbaus bzw
> der Beschaffenheit der Profilierung nicht genügend Grip
> aufgebaut werden kann, um als Antriebsreifen genutzt werden
> zu können. Solch ein Reifen sollte nur mitrollen-also vorn
> aufgezogen werden(-es sei denn, Du hast da einen 2WD-
> Roller ;)
> Olaf
Dazu: (Link)

Re: SONSTIGES Front use onely in Deutschland verbindlich?

Geschrieben von: Tobias - Datum: 7.1.2006 17:15

Hi Olaf,

Danke für deine Antwort und den Link.

> Du fährst nebenbei auch Roller?( Ich auch:) -freu! )

Na ja eigentlich nur wenn ich meine TA gerade umlackiere etc. Ansonste bin ich für die Wartung des Fuhrparks meiner Freunde zuständig ;-)

> nicht genügend Grip aufgebaut werden kann, um als Antriebsreifen genutzt werden zu können.

Na ja der Reifen ist drauf und hat allemal genug Grip für den 125ccm Roller. Mich interessiert jedoch vor allem die §$§ rechtliche Seite für den Fall eines Unfalls...

Gruß Tobias

Re: SONSTIGES Front use onely in Deutschland verbindlich?

Geschrieben von: Olaf Hahn - Datum: 7.1.2006 21:36

> Hi Olaf,

> Danke für deine Antwort und den Link.

> Na ja eigentlich nur wenn ich meine TA gerade umlackiere
> etc. Ansonste bin ich für die Wartung des Fuhrparks meiner
> Freunde zuständig ;-)

> Na ja der Reifen ist drauf und hat allemal genug Grip für
> den 125ccm Roller. Mich interessiert jedoch vor allem die
> §$§ rechtliche Seite für den Fall eines Unfalls...

Hi Tobias!
Ich schon wieder.....
Wenn Du Dir mal den angehängten link (schon von 2000) anschaust, kannst Du wohl von an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass wenn Du mit einem Reifen, der für vorn gedacht ist und auch so markiert ist aber hinten fährst, Deine Betriebserlaubnis erloschen sein wird.Vielleicht gibt es ja hier im Forum jemanden mit fundiertem Fachwissen?(Polizei/Tüv-Prüfer?)
Schönen Abend
Olaf