hi,
gestern war meine alp ('94) beim tüv. (vorher noch schnell 2 t63 draufgezogen )
alles in ordnung. hab auch ne neue plakette und muss erst 11.08 wieder hin.
aber irgendwie ham die die abgasuntersuchung vergessen?!
ich dachte laut der stimmen in diesem forum, dass ne ASU jetzt standart ist?
naja. so war's auf jeden fall billiger!
mfg!
/robert.
An sich muss alles ab Baujahr 1989 zu AU.
Wenn sie keine gemacht und auch nix weiter gesagt haben, gibt's eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Ablesefehler beim Studieren des Fahrzeugscheins (1984, 1894 ...) oder das Messgerät war kaputt und sie wollten's nicht an die große Glocke hängen.
Aber dass der TÜV freiwillig auf 20 Euro verzichtet, das halt ich für unwahrscheinlich.
Grüße
B.
> Aber dass der TÜV freiwillig auf 20 Euro verzichtet, das
> halt ich für unwahrscheinlich.
Und was ist bei einer Kontrolle, wenn der Wert der AU fehlt? Schaut das jemand an oder steht der Wert ohnehin nur der Vollständigkeit halber am Bericht (falls nicht bestanden gibt's ja ohnehin keine Plakette)?
Markus
> Aber dass der TÜV freiwillig auf 20 Euro verzichtet, das
> halt ich für unwahrscheinlich.
40
...das wurde mir vorher gesagt.
> 40
> ...das wurde mir vorher gesagt.
WOW! Ich zahl für die komplette jährliche Überprüfung inkl. AU beim ARBÖ gerade mal 12,-
Markus
> 40
> ...das wurde mir vorher gesagt.
40 Euro sind bestimmt für beides, also Haupt- und Abgasuntersuchung zusammen. In München hab' ich letzten Monat dafür 52 Euro bezahlt. Die Preise sind anscheinend regional unterschiedlich.
Aber muss man die TÜV/AU-Berichte als Motorradfahrer mitführen? Ich glaube nicht. Da platzt einem ja die Brieftasche. Nee, die bleiben zu Hause.
berti
Moin,
> Aber muss man die TÜV/AU-Berichte als Motorradfahrer
> mitführen? Ich glaube nicht. Da platzt einem ja die
> Brieftasche. Nee, die bleiben zu Hause.
Die Unterlagen müssen auf Verlangen vorgezeigt werden. Die DEKRA empfiehlt die Sachen zu Hause zu lagern. Wenn ein Scheriff die Sachen sehen will zeigst du sie halt demnächst an der nächsten Polizeiwache vor.
Gruß,
Björn
Hallo
Laut Gesetz müssen alle Motorräder die nach Bj 89 sind ab April 2006 eine Abgasuntersuchug vorweisen.Bei einer Polizei Kontrolle kann die Bescheinigung sowie der Tüv Bericht zur einsicht erbeten werden.Aber ob die es machen ist eine andere sache.
Gruß Ralle
so wie du das darstellt ist etwas übertrieben. Wenn ich in 03.2006 bei der HU war, hab ich noch keine AU machen müssen, erst bei nächster Fälligkeit, also 03.2008. Die AU ist wie von dir beschrieben für FZG ab EZ 01.01.89 seit 04.2006 Bestandteil der HU, will heißen normalerweise gibts keine HU ohne AU. Beim genannten Fall habe die das wohl schlichtweg vergessen, Würd ich mir keine Gedanken machen, hast auf jeden Fall 18.- EUR gespart :o)
Gruß Gerhard auchnochohneau
Hallo
> Laut Gesetz müssen alle Motorräder die nach Bj 89 sind ab
> April 2006 eine Abgasuntersuchug vorweisen.Bei einer
> Polizei Kontrolle kann die Bescheinigung sowie der Tüv
> Bericht zur einsicht erbeten werden.Aber ob die es machen
> ist eine andere sache.
> Gruß Ralle