Moin,
ich war gestern übern TÜV mit AUK - alles kein Problem bei 83.300 km. Dabei hab' ich mir meinen neuen Lenker eintragen lassen (Fehling CL3). Auch das war noch kein Problem. Beim Strassenverkehrsamt habe ich dann komplett neue Papiere (Brief und Schein) bekommen und da steht jetzt Eintragungsmäßig fast nix mehr drin. Nach EG-Recht, so sagte der werte Mitarbeiter des Amtes, darf da nur noch drin stehen, was nach EG-Recht allgemein drin stehen muss.
In meinem Brief steht von allen Eintragungen, wie Reifenfreigaben, Austauschfedern, Austauschbremsscheibe (HE), Lenker, etc. gar nix mehr drin. Im Schein ist die Reifenfreigabe noch drin und der Lenker.
Der Mitarbeiter des Amtes hat mir daraufhin empfohlen um Schwierigkeiten mit der Polizei zu umgehen, eine Kopie des entwerteten alten Briefes, wo noch alles drin stand, mitzuführen. Wozu dann überhaupt noch was eintragen lassen, wenn eh' nix mehr in den Papieren davon auftaucht???
Mir kommt das vor wie ein Schildbürgerstreich...
Beste Grüße und kontrollfreie Fahrt
Gerd S.
Die Sache ist leider nicht so einfach.
Zwar steht in den Papers nix mehr drin, aber du bist verantwortlich, dass das Fahrzeug den Bedingungen der STVZO entspricht. Nur die zählt, nicht die neuen Papiere.
Wenn die grünnen Gestalten dich anhalten und dein Fahrzeug de neuen Papieren entspricht, ist das nur auf den ersten Blick ausreichend. Wenn die Jungs -und so richtig blöd sind die auch nicht- Bedenken haben, dass deine 4qm große Scheibe, das leere Ofenrohr als Auspuff und die Spickesreifen nicht STVZO-konform sind, hast du den scharzen Peter der Nachweispflicht. Die Jungs können sogar die Karre einziehen und du bekommst die Karre erst gegen Vorlage der (alten) Papiere, in denen o. g. Dinge stehen, zurück.
Wenn du mit dem Papierkonofremn, aber STVZO-widrigen Bock einen Unfall hast, wirds dann richtig lustig...
Olli
. Nur die zählt, nicht die neuen Papiere.
hy, und wo werden jetzt die ganzen Sachen bei ner neuen Maschine eingetragen - wenns die alten Papiere nicht mehr gibt und bei den neuen nix eingetragen wird.
Rätselhafte Bürokratie , ernst
> . Nur die zählt, nicht die neuen Papiere.
> hy, und wo werden jetzt die ganzen Sachen bei ner neuen
> Maschine eingetragen - wenns die alten Papiere nicht mehr
> gibt und bei den neuen nix eingetragen wird.
> Rätselhafte Bürokratie , ernst
Wenn du beim TÜF etwas vorführst bekommst du von denen ein Ppier in dem bescheinigt wird dass alles ordentlich angebaut ist, den Vorschriften entspricht usw...
Mit diesem Papier konnte man in den alten Papieren die Eintragungen machen lassen. In die neuen Papiere wird das nicht mehr gemacht. Trotzdem hast du aber nachwievor den Wisch vom TÜF und mit dem kann man dann auch nachweisen dass alles seine Richtigkeit hat.
Der Nachteil an der Sache, reichte früher ein Blick in die Fahrzeugpapiere und man war das schnittlauch wieder los, so muss man heute unter Umständen im Nachhinein zuhause seinen Ordner mit den ganzen TÜF Bescheinigungen durchforsten und die Richtigkeit hinterher nachweisen, oder du nimmst die ganzen T¨F Fackel wenigstens in Kopie auf dem Fahrzeug mit.
Ich fand's früher besser...
HzG, René
> Der Nachteil an der Sache, reichte früher ein Blick in die
> Fahrzeugpapiere und man war das schnittlauch wieder los, so
> muss man heute unter Umständen im Nachhinein zuhause seinen
> Ordner mit den ganzen TÜF Bescheinigungen durchforsten und
> die Richtigkeit hinterher nachweisen, oder du nimmst die
> ganzen T¨F Fackel wenigstens in Kopie auf dem Fahrzeug mit.
hy, THX , alles geklärt , mg ernst
PS: ganz o.T. - gestern im ZDF die Crash-Nachstellung zweier 747 auf Teneriffa geguckt. Shit happens - wo immer leuts zuwege sind (ja auch aus diesem Unfall wurden entsprechend weitreichende Lehren gezogen)
Hi Olli,
> Wenn du mit dem Papierkonofremn, aber STVZO-widrigen Bock
> einen Unfall hast, wirds dann richtig lustig...
wie kann das: Papierkonform aber STVZO-widrig?
Vor Ort (im Amt) war ein Dosentreiber, der offensichtlich mehr mit den Jungs dort und auch mit denen in Grün zu tun hat. Der hat erzählt, dass die Grünen ihn letzlich zum TÜV abgeschleppt haben um die Legalität seiner Alufelgen/Reifenkombination (die ebenfalls nach der letzten Änderungsmeldung aus den Papieren fiel) nachzuweisen. Der Mann vom Amt steuerte dann noch bei, dass die Nachweispflicht der Legalität/Illegalität bei der Polizei liegt (für die eingetragenen aber nicht niedergeschriebenen Um- oder Anbauten) und nicht beim Halter. Der Dosentreiber brauchte daher auch keine Kosten und nix zu entrichten - es hat ihn letztlich also "nur" Zeit gekostet.
kopfkratzend
Gerd S.
Moin,
> Nachweispflicht der Legalität/Illegalität bei der Polizei
> liegt (für die eingetragenen aber nicht niedergeschriebenen
> Um- oder Anbauten) und nicht beim Halter.
aber was passiert bei etwas ausgefalleneren Eintragungen, die nicht jeder TÜVler machen würde? Also, wenn "mein" TÜV"ler sie eingetragen hat, der TÜVler, zu dem die Polizei mich schleppt, aber nicht dieser Meinung ist?
Gruß,
Gregor
Hallo,
Lass dir von deinem TÜF-ler die ordnungsgemässe Ausführung und den richtigen Anbau schriftlich bestätigen dann muss man dich auch nicht zum "Feind-TÜF" schleppen.
> Moin,
> aber was passiert bei etwas ausgefalleneren Eintragungen,
> die nicht jeder TÜVler machen würde? Also, wenn
> "mein" TÜV"ler sie eingetragen hat, der
> TÜVler, zu dem die Polizei mich schleppt, aber nicht dieser
> Meinung ist?
> Gruß,
> Gregor
Moin,
> Lass dir von deinem TÜF-ler die ordnungsgemässe Ausführung
> und den richtigen Anbau schriftlich bestätigen dann muss
> man dich auch nicht zum "Feind-TÜF" schleppen.
ich dachte da jetzt so an Situationen wie z.B. ne größere Tour ans andere Ende Deutschlands, bei der ich aus Gewichts- und Platzgründen meinen TÜV-Ordner nicht mitschleppen will...
Gruß,
Gregor
Moin,
was man an der ganzen Sache mit Eintragung usw.nicht vergessen sollte ist die Tatsache(laut einem Gerichtsurteil!!)das wenn nach einem Unfall festgestellt wird dass die Abnahme durch den TÜVprüfer vielleicht doch nicht ganz so in Ordnung war, besteht kein Anspruch an den Herrn TÜVprüfer und kein Verschulden seiner Seite, den er ist auch nur ein Mensch und kann sich Irren. Der Halter des Fahrzeuges muss voll haften! Das ist kein Witz sondern war ein Gerichtsurteil in so einem Fall. Da stellt sich mir allerdings die Frage wieso ich sowieso was eintragen lasse? Fehler kann ich auch machen nicht nur der TÜV??
windige Grüsse norskgutt
Hallo,
> Fehler kann ich auch machen nicht nur der TÜV??
Sagt ja auch keiner, nur: Für den verkehrssicheren Zustand ist immer (auch) der Fahrer verantwortlich, wer sonst. Das Urteil müsste man sich mal angucken, ich bin recht sicher, dass es um eine windige Sache geht, die mindestens den Unfall (mit-)verursacht hat. Mit einem TUeV-Eintrag gibts in der Regel keinen Ärger, aber einen Freifahrtsschein gibts halt durch den "wohlgesonnenen" Prüfer auch nicht.
Gilt auch und insbesondere für den "Papierkonform aber STVZO-widrig"-Fall: Das kann es m.E. nur geben, wenn man sich etwas eintragen lässt, was explizit verboten ist, z.B. getönte vordere Seitenscheiben an der Dose. Da helfen alle Zettel nix, das darf die Polizei in manchen Bundesländern sogar sofort stilllegen.
Gruss Manfred
> Gilt auch und insbesondere für den "Papierkonform
> aber STVZO-widrig"-Fall: Das kann es m.E. nur geben,
> wenn man sich etwas eintragen lässt, was explizit verboten
Nee, ich meine was anderes:
Alle Bedingungen in den neuen Papieren sind eingehalten, z. B. die Reifengröße der von mir montierten Reifen.
Ich fahre aber bei der PD10 TK 80; STVO-widrig, aber in den Papieren nicht feststellbar. Klar muss der Schnittlauch beweisen, dass die da nicht drauf dürfen (wenn keine TÜV-Abnahme FÜR DIESES FAHRZEUG VORHER erfolgt ist). Wenn ich den TÜV-Bericht dazu habe, ist alles o. k., wenn nicht, trage ich die Kosten der Stilllegung/Abschleppung/Beschlagnahme/TÜV-Vorführung. Hilfweise reicht halt auch der alte Schein, in dem (hoffentlich) die montiertne Reifen eingetragen sind. Manche Zulassungstellen verlangen Geld dafür, dass der entwertete alte Schein/Brief rausgegeben wird.
Mit den neuen Papieren ist also bis auf erheblich umständlichere Handhabe nix gewonnen, wenn man Nichteintragungserfordernisse als Gewinn sieht.
Olli
Hallo,
> Nee, ich meine was anderes:
Okee ...
> Manche Zulassungstellen verlangen Geld dafür, dass der
> entwertete alte Schein/Brief rausgegeben wird.
Oh! Interessante Rechtsauffassung. Ich würde denken, das ist mein Eigentum, hab ja schliesslich für bezahlt. Da würd ich dann auch gleich einen Verwaltungsakt in Gang setzen durch einen Antrag auf Befreiung von dieser Aushändigungsgebühr, an Ort und Stelle und zur Niederschrift durch ebenjenen Zulassungsfritzen. Ist dann ein bisschen so wie bei dem Asterix-Film, in dem Haus, das Verrückte macht ...
Gruss Manfred
> Oh! Interessante Rechtsauffassung. Ich würde denken, das
> ist mein Eigentum, hab ja schliesslich für bezahlt. Da würd
> ich dann auch gleich einen Verwaltungsakt in Gang setzen
> durch einen Antrag auf Befreiung von dieser
> Aushändigungsgebühr, an Ort und Stelle und zur
> Niederschrift durch ebenjenen Zulassungsfritzen. Ist dann
> ein bisschen so wie bei dem Asterix-Film, in dem Haus, das
> Verrückte macht ...
> Gruss Manfred
Ich habe neulich, als ich eine Ente zugelassen haben sooooooo darauf gehofft, dass sie was für den alten Breif verlangen. Leider (im Sinne des Spasses, denn ich mir bei der Überprüfung der Gebühren erlaubt hätte) wird bei mir nix verlangt
Olli
Moin Gerd S.
Ich habe auch neue Eintragungen vornehmen lassen und bei der Gelegenheit die neuen Papiere bekommen.
Die Eintragungen der alten Papiere wurden übernommen, sodaß jetzt im Schein (neuerdings Teil 1) alles notwendige (Stahlflex, Hauptständer, Scheibe, Reifen, HR-Abdeckung usw) drin steht. Im Brief (neuerings Teil 2) steht zwar nix mehr, kann aber auch egal sein.
Irgendwas ist da schief gelaufen. Hättest auf Übernahme der alten Eintragungen bestehen sollen, wie ich auch als es bei meiner Vara um die Reifentyen ging.
Gruß Georg K.
Hi!
schliesse mich meinem Vorredner an. Habe nach meinem Umbau auch die neuen Papiere bekommen und es steht alles wieder drin (im Schein, nicht im Brief). Soviel sogar dass ein Zettel nicht gereicht hat. Bei Bedarf kann ich gerne einen Scan zur Verfügung stellen.
Gruß aus München,
Andi
Halloooo,
tja, mit den ganzen Infos vorher hätte ich da wohl auch noch mal interveniert. Jetzt noch mal zurück zu fahren und noch mal zu probieren alles zurück eingetragen zu bekommen wird wohl schwer? Oder hat das schon mal jemand versucht??
Jedenfalls wäre eine Kopie eines Scheins schon sehr hilfreich bei der Argumentation! Die inneren Werte sind zwar erst mal nicht sichtbar... aber die große Bremsscheibe vorne und Stahlflex ja schon.
Beste Grüße und besten Dank!
Gerd S.
meine E-Mail für eine Scheinkopie:
gerd.spanier@web.de