INFO Eine Versicherungsfrage

INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: Oliver - Datum: 8.8.2006 16:30

Hallo allerseits!
Ich habe ausnahmsweise mal keine Technikfrage!
Ich war im Urlaub in Spanien und hatte dort einen Unfall, konnte aber Weiterfahren. Hier in Deutschland hat die Deutsche Vertretung der Spanischen Versicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben.Nun hat die Versicherung auch den Betrag des Gutachtens überwiesen, allerdings nur den Nettobetrag, ohne Mwst. Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, ich bekomme den Brutto Betrag, wenn ich eine Reparaturrechnung nachweisen kann, das kommt mir ehrlich gesagt etwas "Spanisch" vor! Ich habe es ehrlich gesagt nicht vor, die Maschiene reparieren zu lassen, da es eh nur Kratzer sind und ein verbogener Kofferträger, aber der Wertverlust ist ja wohl da, und zwar Brutto!!. Kennt sich jemand mit dem Versicherungsrecht aus oder hat vielleicht ähnliches erelebt?
Gruß Oliver

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: soleil ardent - Datum: 8.8.2006 16:56

JEIN

im innereuropäischen zahlungsverkehr ist es üblich, dass dienstleistungen rein netto verrechnet werden, und warenlieferungen per mwst-identnummer auch netto.

die krux ist, dass wenn ich als ausserdeutsches aber innereuropäisches unternehmen deutsche mwst bezahle, ich die von deutschlands staat zurückfordern kann / soll / muss. das gleicht einer hochnotpeinlichen befragung und ist extrem zeitaufwendig.

dementsprechend versuchen auch ausländische unternehmen genau da drum rumzukommen.

soviel zum hintergrund.

in meinen augen allerdings hat das gutachten und dessen preis nichts mit der reparatur direkt zu tun. ausserdem ist ein gutachtenbetrag nur eine dokumentation des betrages, der benötigt wird, um die mühle in den vorherigen stand zurückzuversetzen. ob du das tust oder die kohle als wertverlustausgleich einsteckst, ist deine sache. dementsprechens sehe ich das als nicht korrekt an.

sicherheitshalber würde ich einfach mal deine versicherung darauf ansetzen.

du bist nicht zufällig in irgendeinem grenzgebiet wohnhaft? da hat es meist steuerberater und anwälte, die man mal fragen kann, und die ahnung haben.

ansonsten ist der innereuropäische mwst-verkehr geheimer als die gewölbe unterm vatikan und ebenso übersichtlich (ich bagger mich seit 5 jahren da durch und habe sicher mittlerweile mehr ahnung als der deutsche finanzminister).

soleil

> Ich habe ausnahmsweise mal keine Technikfrage!
> Ich war im Urlaub in Spanien und hatte dort einen Unfall,
> konnte aber Weiterfahren. Hier in Deutschland hat die
> Deutsche Vertretung der Spanischen Versicherung ein
> Gutachten in Auftrag gegeben.Nun hat die Versicherung auch
> den Betrag des Gutachtens überwiesen, allerdings nur den
> Nettobetrag, ohne Mwst. Auf meine Nachfrage wurde mir
> gesagt, ich bekomme den Brutto Betrag, wenn ich eine
> Reparaturrechnung nachweisen kann, das kommt mir ehrlich
> gesagt etwas "Spanisch" vor! Ich habe es ehrlich
> gesagt nicht vor, die Maschiene reparieren zu lassen, da es
> eh nur Kratzer sind und ein verbogener Kofferträger, aber
> der Wertverlust ist ja wohl da, und zwar Brutto!!. Kennt
> sich jemand mit dem Versicherungsrecht aus oder hat
> vielleicht ähnliches erelebt?
> Gruß Oliver

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: Franz-Manfred Schüngel - Datum: 8.8.2006 17:17

Hallo,

persönlich erlebt nicht, aber es ist inzwischen generell üblich, bei fiktiver Abrechnung - also Abrechnung ohne Reparatur, weil du entweder selber reparierst oder mit dem Schaden lebst - die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird (weil sie ja auch nicht anfällt - wird die Reparatur von einer Werkstatt durchgeführt, reicht diese die Umsatzsteuer ja auch einfach nur durch).

Gruss Manfred

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: Oliver - Datum: 8.8.2006 17:36

> Hallo,

> persönlich erlebt nicht, aber es ist inzwischen generell
> üblich, bei fiktiver Abrechnung - also Abrechnung ohne
> Reparatur, weil du entweder selber reparierst oder mit dem
> Schaden lebst - die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird
> (weil sie ja auch nicht anfällt - wird die Reparatur von
> einer Werkstatt durchgeführt, reicht diese die Umsatzsteuer
> ja auch einfach nur durch).

> Gruss Manfred

Moin, schon mal vielen Dank für eure Hinweise. Hab mich auch mal im Net schlaugemacht und eben genau den Punkt mit der Umsatzsteuer gefunden, das die nur bei Einreichen einer Rechnung erstattet wird.
Ist trotzdem eine Sauerrei, da ich bei Kauf der Maschine ja auch die Mwst bezahlt habe und der Wertverlust doch vom Kaufpreis abgezogen werden muß.Bei mir gehts immerhin um 200 Euro. Ich hoffe ich bekomme jetzt noch wenigstens die Hotelkosten erstattet, da will die Versicherung auch erst wissen wieso und weshalb.
Wenn einem am Freitagabend einer hintenreinfährt ist es wohl logisch, das man eine Unterkunft braucht.
Also mein Rat an euch: Beim Heranfahren an ein Stoppschild immer ein Auge in den Rückspiegel werfen, ob der Hinterman auch wirklich geneigt ist, anzuhalten.....
Gruß Oliver

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: Franz-Manfred Schüngel - Datum: 8.8.2006 17:48

Hallo,

> Ist trotzdem eine Sauerrei, da ich bei Kauf der Maschine
> ja auch die Mwst bezahlt habe

Falscher Begriff. Die Steuer dient nicht deiner Bereicherung, sondern der von Papa Staat. Wenn's dir nicht passt, lass das Mopped doch reparieren, und gut ist. Wenn du's nicht machst, gehst du davon aus, dass der Wertverlust weit weniger ist, als das, was du kassierst - bei Kratzern ja oft genug der Fall.

Und ob du die Steuer beim Kauf auch tatsächlich bezahlt hast, hängt davon ab, wie und wo du sie bezahlt hast. Neu vom Händler = ja, gebraucht von Privat = nein, gebraucht vom Händler = nur auf den Händlergewinn.

Gruss Manfred

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: Oliver - Datum: 8.8.2006 18:01

> Hallo,

> Falscher Begriff. Die Steuer dient nicht deiner
> Bereicherung, sondern der von Papa Staat. Wenn's dir nicht
> passt, lass das Mopped doch reparieren, und gut ist. Wenn
> du's nicht machst, gehst du davon aus, dass der Wertverlust
> weit weniger ist, als das, was du kassierst - bei Kratzern
> ja oft genug der Fall.

> Und ob du die Steuer beim Kauf auch tatsächlich bezahlt
> hast, hängt davon ab, wie und wo du sie bezahlt hast. Neu
> vom Händler = ja, gebraucht von Privat = nein, gebraucht
> vom Händler = nur auf den Händlergewinn.

> Gruss Manfred
Ok, ich habs eingesehen, im großen und ganzen komme ich gut davon. Hab mir grad für 48€ eine gebrauchte Seitenverkleidung gekauft und der Kofferträger wird wieder gerade gebogen. Da ich die Alp eh noch lange fahren werde ist es ja halb so schlimm.
Schönen Abend wünscht Oliver

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: ernst RD. - Datum: 8.8.2006 18:28

> Hallo,

> Falscher Begriff. Die Steuer dient nicht deiner
> Bereicherung, sondern der von Papa Staat. Wenn's dir nicht
> passt, lass das Mopped doch reparieren, und gut ist. Wenn
> du's nicht machst, gehst du davon aus, dass der Wertverlust
> weit weniger ist, als das, was du kassierst - bei Kratzern
> ja oft genug der Fall.

hy, supi , wie du`s immer wieder genau auf den Punkt bringst :-)

> Und ob du die Steuer beim Kauf auch tatsächlich bezahlt
> hast, hängt davon ab, wie und wo du sie bezahlt hast. Neu
> vom Händler = ja, gebraucht von Privat = nein, gebraucht
> vom Händler = nur auf den Händlergewinn.

genau. Nur wenn der erste Käufer MwSt bezahlt hat, bleibt diese doch bis zum schrotten im Preis/Wert drin, mg ernst
PS: und wie ich aus eigener Erfahrung auch weis, vorm Stopschild oder Fußgängerübergang auf den nachfolgenden zu gucken, ist ein extrem guter Rat :-)

> Gruss Manfred

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: ta99 - Datum: 8.8.2006 18:52

> PS: und wie ich aus eigener Erfahrung auch weis, vorm
> Stopschild oder Fußgängerübergang auf den nachfolgenden zu
> gucken, ist ein extrem guter Rat :-)

Und was machst du, wenn der nicht bremst? Gibst du wieder gas?

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: Oliver - Datum: 8.8.2006 19:22

> Und was machst du, wenn der nicht bremst? Gibst du wieder
> gas?
Ich beginne schon recht früh zu bremsen damit ich den hinter mir nicht überrasche. Früher bin ich recht rasch an die Haltelienie rangefahren,kurz halt, dannweiter, da lauert die Gefahr. Sollte der hinter mir überhaupt nicht bremsen, fahr ich weiter sofern keiner kommt. Zugegeben, ist schwer in die Praxis umzusetzten, aber zumindest hat man es im Kopf.
Alles Gute Oliver

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: ernst RD. - Datum: 8.8.2006 21:39

> Und was machst du, wenn der nicht bremst? Gibst du wieder
> gas?

gute Frage :-). Vor paar Jahren: mitten im Ort, extra langsam und sanft vor Füßgängerübergang mit 2 kleinen Mädchen und 1 Cop am Fahrbahnrand gebremst, Bremslichter an (beim Saab haben somit hinten 6 Lichter gebrannt) und trotzdem krachte ein Mädel voll ungebremst rein. Tja, wenn ich mich auch nach rückwärts noch vergewissert hätte, hätt ich noch gscheit hupen können - in dem Fall hätts sogar vielleicht geholfen, da das Mädel ne völlig übermüdete Kellnerin grad vom Dienst kommend war, ernst
PS: mußte trotzdem noch meine Rechtschutzversicherung ins Spiel bringen, bis der Cop ihr privat klarmachte, daß sie vor Gericht keine Chance hätte

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: Franz-Manfred Schüngel - Datum: 9.8.2006 10:14

Hallo,

> hätt ich noch gscheit hupen können

Der Ernst wieder - mit seinen Extraschaltern für die Hupe hinten :-D

SCNR Manfred

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: ernst RD. - Datum: 9.8.2006 10:47

> Hallo,

> Der Ernst wieder - mit seinen Extraschaltern für die Hupe
> hinten :-D

:-) :-) :-).
Wär ja nützlich so nen Schalter :-), denn genau diesem Cop war paar Wochen zuvor bei normaler Landstrassenfahrt einer voll hinten reingedonnert !!. Da er meinen Crash ja live miterlebte und seinen grad überlebt hatte, wär das sicher nen ganz guter Zeuge vor Gericht gewesen :-), ernst

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: Deddy - Datum: 8.8.2006 17:27

Hallo,

ist genauso, wenn Du in Deutschland 'nen Unfall hast. Erstattung erst rein netto ohne MWST, wenn eine Reparatur nachgewiesen wird (mit ausgewiesener MWST), gibt's die nachgezahlt. Aktuelles Recht, hatte ich auch eben erst ...

Gruss Deddy

Re: INFO Eine Versicherungsfrage

Geschrieben von: drandre - Datum: 9.8.2006 09:50

Hallo Zusammen,

wenn ich darf, möchte ich ´mal in diesem Zusammenhang eine Lanze für die Versicherer brechen.

Die "fiktive" Abrechnung gemäß § 249 BGB wurde im August 2002 vom Gesetztgeber neu geregelt und nicht von den Versicherungen selbst.
Dabei ist dieser eine Punkt noch der harmloseste und irgendwie auch noch nachvollziehbar.

Wer ganz viel "Spaß" im Schadensfall haben möchte sollte sich einmal das neue Schadensrecht unter Bezug auf Radfahrer und Kinder anschauen.
Wenn z.B. ein Zwerg, 8 Jahre alt, gegen die geparkte Alp radelt und diese fällt um! Natürlich nicht auf das Kind!

Kaputes Fahrrad zahlt Deine Haftpflicht.(Hochstufung)
Kaputes Motorrad geht nur über die VOLLKASKO!!! Glückwunsch!!!

Ähnliches durfte ich in der Praxis schon regulieren. War nicht wirklich lustig!

Schöne Grüße aus dem Vogtland

André