Wer weiß was dazu?
Wie sieht es mit der Rennleitung und mit dem TÜV aus?
Technik: Windschild folieren
- Hallo Gewolf,
Bei meiner 89er US Transalp war das Windschild gerissen. Ich hab den Riss ausgefräst und dann mit 2k Kleber geschlossen, geschliffen und das Windschild in Fahrzeugfarbe weiß lackiert. Sieht klasse aus und da ich über das Windschild sehen kann, hat der TÜV Prüfer gestern auch nichts bemängelt.
Also, foliieren sollte kein Problem sein. Falls du dann doch unerwarteterweise Probleme mit TÜV oder Polizei haben, kannst du die Folie ja einfach abziehen.
Gruß Cruiser 62 - Hallo,mich würde das Ergebnis der Folierung interessieren. Hintergrund ist wir haben mal an einer sehr gealterten trüben Kawascheibe probiert,durch die Wölbung aber kein zufriedenstellendes Ergebnis bekommen.Das sah dann aus wie bei einem missglücktem Kleinwagen Heckfenster.Die Lösung war dann Farbspray aus der Dose.Wie der Cruiser 62 schon sagt da man drüber schaut gab es keine Probleme.Bei Harley sind die flachen Scheiben auch sehr dunkel getönt und original.
Gruß Hartmut - Folieren ist ein rechtliches Problem.
Das windschild gilt rechtlich als Scheibe im Sinne der StVZO und unterliegt der bauartgenehmigungspflicht darum muss so eine Scheibe auch ein Prüfzeichen und eine ABE oder EG- / ECE Genehmigung haben.
Folien, die auf Scheiben aufgebracht werden, müssen auch ein Prüfzeichen haben, also muss es zugelassene Scheibenfolie sein.
(Siehe §22a StVZO)
Du kannst aber die Scheibe von der Rückseite lackieren das sieht auch gut aus. - Ich möchte keine Tönungsfolie sondern eine Fahrzeugfolie verwenden.
Da dürfte es keine Probleme mit der Wölbung geben denn die sind ja dehnbar!
Ich habe auch das Problem mit den Alterungsrissen und möchte die unter einer silbernen Folie verschwinden lassen.
Ich habe schon viele Scheiben total mit Vinetten und Aufklebern zugeklebt gesehen, die haben doch auch keine Schwierigkeiten mit der Polizei oder dem TÜV? - Ist eine Grauzone und deshalb Auslegungssache.
Wenn, wie schon geschrieben, das Schild nur so hoch ist, dass man noch ordentlich drüberschauen kann und es vollständig lackiert, foliert oder sonst irgendwie undurchsichtig gemacht wurde, fest mit der Verkleidung verbunden ist, dann kann es im praktischen Leben als Teil der Verkleidung angesehen werden und da gibt es in der Regel keine Probleme.
Ich habe mich "im früheren Leben" mit so etwas dienstlich beschäftigen können und hab es so gehandhabt, falls mir mal so ein Mopped untergekommen ist.... und kenne auch keinen Fall, wo so eine sauber gemachte Modifikation beanstandet wurde. - moin,
genau genommen geht es bei der Prüfung der Scheiben um das Splitterverhalten.
Ein wandelndes Bürokratiewunder könnte natürlich auf die Idee kommen: Folie drauf-> ,splittert "anders".
Aber das sind dann i.d.R Wesen, denen man eh nie wieder begegnen will. ("Es gibt keine Plakette, ich kann die "ahrgestellnummer amQuerträger unten nicht lesen"- "jap, ist Korrosionsschutzfett drüber, soll ich´s eben wegputzen?" - "NEIN, gibt keine Plakette..° --aus..)
Normal sterbliche TÜVler schauen beim Probefahren, ob man die Straße vor dem Rad sehen kann, da keine scharfen Kanten sind und das Ding nicht flattert.
wenn die Folie nur auf einer Seite ist, sieht man ja ggf auch das Prüfzeichen der Scheibe noch..
Ciao,Marcus - Meine Scheibe is vom Vorbesitzer komplett Mattschwarz lackiert worden.
Zumindest in Österreich in den vergangenen 5 Jahren in denen die TA mein Eigentum war bei keiner Pickerlprüfung und bei keiner der gut 8 Kontrollen jemals auch nur erwähnenswert gewesen, sowohl seitens der Prüfer als auch der Kontrollorgane.
Ausserhalb Österreichs hatte ich die Ehre einer Kontrolle noch nicht.
Kann natürlich auch einfach nur bedeuten, dass ich bisher nur glück hatte. Ich habe keine ahnung wie das Rechtlich in Österreich überhaupt aussieht.
LG