Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon so viel von Umbauten gesehen und gelesen und frage mich doch immer wieder das Thema TüV.
Aussage: Verkleidungsteile können nicht einfach abmontiert werden. Dies würde TüV relevant sein.
Aussage: Lampenmasken ohne E Prüfung bekommen auch kein TüV oder generelle Bauteile.
Ich finde zum Beispiel die Lampenmaske extremst attraktiv:
http://www.gundg-scootershop.de/product_info.php/info/p6154_Lampenmaske-TNT-Winterbee---LED-Carbon.html
Hat aber kein Zeichen drauf. Dann die ganzen Acrebis Lampenmasken haben ja auch nicht immer die ABE..... Wie schaut es damit Zulassung aus. Time-To-Ride fahren auch mit Acrebis rum. Gibt es hier nur in Deutschland dann Mucken? oder wie ist das so gehandhabt?
Gerade den Umbau von der AT Schwinge in die AT fände ich interessant.
Wie ist das so generell geregelt?
Danke euch schon einmal für die Info
VG
und Gute Fahrt.
Technik: Umbauten - TüV
Time-To-Ride fahren auch mit Acrebis rum. Gibt es hier nur in Deutschland dann Mucken?
Die zwei fahren vermutlich überall, nur nicht in Deutschland. Damit ist das Hauptproblem der Zulassungspflicht beseitigt, denk ich mal...
Das nur als Teilantwort des Frage- Ich hab meine TA gerade umgebaut. Der TÜV in München hat mit der Lampenmaske (ist von Acerbis) kein Problem. Vor zwei Jahren hab ich ne Dominator mit ner polisport Maske ausgestattet, war auch kein Thema. Auch die AT Schwinge mit original Rad und Bremssattel inkl. zwei gedrehten Distanzen für hinten ist kein Problem.
Nur wie in meinem Umbauthread beschrieben stört er sich noch an der Front.
Aber Maske mit e Prüfzeichen (dieses gilt wohl nur für die Beleuchtung) sollte auch bei dir kein Thema sein.
Gruß Walter - Generell ist das so geregelt, dass die Verkleidung teil der Betriebserlaubnis von Honda Deutschland ist. Alles andere ist mehr oder weniger Ermessenssache des jeweiligen Prüfers. Deswegen vor dem Umbau sich besprechen und ggfs. einen anderen aufsuchen.
Nicht jeder Prüfer akzeptiert z.B. eine Universal-Enduro-Lampenmaske. Der Scheinwerfer hat zwar ein E-Zeichen, das Plastik hingegen nicht. Da kommt dann schnell mal die Forderung nach einem Splittergutachten. Deswegen habe ich ja auch die Kühlerverkleidungen aus Alu gemacht - mit Kantenband, versteht sich. Meine Lampenmaske war kein Problem, da von einem Serienmotorrad entnommen (XL600). - Ohje xD da habe ich nun ein Problem. Habe nur vorher-nachher Bilder. Hmmmmm mal schauen welcher TüVler so Kulant ist und es durchlässt. Habe auch noch ein paar weitere Umbauten vor. Schwinge von der AT ist in Planung auch schon vorhanden. Knochen muss ich noch anpassen bzw. drehen lassen. dass die Umlenkung passt. Danach wollte ich die weitestgehend nackig fahren.
Danke aber für eure Antworten, da kann man so ungefähr mal ein Gefühl entwickeln was alles auf einen zukommt.
VG Wie ist das so generell geregelt?
Frag drei TÜVPrüfer und du bekommst drei verschiedene (meist ausweichende) Antworten.
Deswegen würde ich, wie schon empfohlen, VOR irgendwelchen Eintragungsvorhaben zu immer dem gleichen gehen und mit dem einen das durch machen.- also in erster Linie geht´s bei dem "e-geprüft" um die Scheinwerfer, die oftmals in so Enduromasken mitverkauften (möglicherwiese Halogen-) Lampen sind nicht zugelassen, das ist das Problem.
Ansonsten gibts mit den Kunststoffteilen z.B. von Acerbis gar kein Problem, problematisch sind immer irgendwelche laminierten GFK-Teile, da brauchts ein Materialgutachten (z.B. bei anderen Kotflügeln). Lampenmaske dürfte aber auch damit nicht wirklich problematisch sein, da ja keinen Kräften ausgesetzt. Oder man dengelt sich aus Alu was, mit Metall hat man nie ein Problem.
Wichtig ist halt wirklich, dass man sich immer vorher einen Krad-Prüfer sucht, mit dem man dann in Kontakt steht, seine Vorstellungen mitteilt, Bedenken anfragt etc.. Wenn der Prüfe mit einbezogen ist, geht alles, was die Kiste nicht unsicherer macht. Nicht auszuschließen ist aber auch, dass es grundsätzlich so spaßbefreite Pappnasen in manchen Bundesländern gibt, die schlicht gar nichts eintragen wollen. Dann dürfte man Pech gehabt haben. Aber auch dort: immer VORHER abchecken. Dann erlebt man keine böse Überraschung im Nachhinein. - kleine Anekdote am Rande:
meine beiden entkleideten (mit entsprechendem TÜV-Eintrag) Hondas, die Transe und Vara, mussten gerade zur HU, bin wie sonst immer zur alternativen Prüforganisation in meiner Nähe.
Und mit BEIDEN hat er mich wieder heimgeschickt, da ja Federbeine und Reifen (K60 Scout) nicht eingetragen wären und die ABE´s ja nur für Fahrzeuge gelten, die sich im Originalzustand befinden.
Mein Einwand, dass ja dann jede zweite ABE nicht mehr gelten dürfte, da sich ja schon mit der ersten Umrüstung das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand befände meinte er "in Deutschland macht so Motorräder umbauen überhaupt keinen Spaß mehr".........
Am liebsten hätt ich geantwortet: "ja, genau wegen solchen A....löchern wie Dir!" ....... habs mir aber als braver Mensch natürlich verkniffen.
Dann paar Tage später nen Termin bei meinem TÜV´ler gemacht, der nur meinte, dass man Federbeine und Reifen wg der ABE´s natürlich nicht eintragen muss ("so ein Quatsch"), hab ja nichts am Fahrwerk geändert sondern nur an der Optik.
Die Moral von der Geschicht: Künftig fahr ich nur noch zum TÜV und nehm die paar mehr km in Kauf. - Dein alternativer Prüfer hat leider recht.
Die UBBs (nicht ABEs) der Reifen beziehen sich nur auf das Originalfahrzeug. Ob das einen Sinn hat oder nicht - darüber lohnt es sich nicht zu diskutieren.
Wenn dein TÜV´ler meint, du könntest die Reifen bedenkenlos fahren (seh ich jedenfalls so), warum trägt er sie dann nicht ein, bzw. die Reifenbindung aus?
Vergleichbar ist z.B. beim PKW Alufelgen (mit ABE) und eine Anhängelast Erhöhung - warum sollten die Alufelgen plötzlich nicht mehr für das Fahrzeug geeignet sein, nur weil das Fahrzeug jetzt 200 kg mehr ziehen darf? MMn. nicht logisch, aber geltendes Recht. Deshalb habe ich bei meinem PKW die Anhängelasterhöhung und die neuen Federn gleichzeitig eintragen lassen und fahre mit original Stahlfelgen - damit gibts keine Probleme.
Übrigens: du hast ein anders Federbein eingebaut, aber nichts am Fahrwerk geändert? Wie geht das? Ich denke mal du hast das Federbein getauscht, damit das Fahrwerk besser wird, oder? - Dann gibt's eben (wie offenbar auch bei den Prüfstellen) unterschiedliche "Meinungen".
Ich hab nichts an der Fahrwerksgeometrie verändert, nur ein besseres, weil härteres und belastbareres Federbein verbaut (was ja jeder mal spätestens nach einigen 10k-km, wenn das alte lasch ist, tut).
Also geh ich mit dem TÜV´ler einig, dass das Abschrauben von Plastikteilen wirklich gar nichts mit dem Fahrwerk zu tun hat.
Denn wie gesagt: wenn ich bei der Original-Plastik-Transe eine anderes Federbein einbaue mit ABE, dann müsste ja jeder Prüfer auch meckern, wenn man dann zusätzlich neben dem Federbein auch noch mit freigegebenen anderen Reifen daherkommt. Kann ja nicht der Sinn der Sache sein und auf die Idee würde ja auch kein Prüfer kommen.
Da geht´s einfach um Befindlichkeiten, dass die Alternativ-Organisation angepisst ist, dass der TÜV als Monopolist (halt ich ja auch für Quatsch) entsprechende Eintragungen, Austragungen o.ä. machen darf. Zu spüren bekommt es halt dann der kleine Mann mit Mopped.
Oder wie sollte man den saublöden Spruch, dass es in Deutschland ja gaaar keinen Spaß mehr macht, Motorräder umzubauen, sonst verstehen?
Und ich halt dem Grunde nach die HU für ne wirklich wichtige Sache (wenn man so mitkriegt, mit was für kaputtem Material der eine oder andere sich so traut rumzufahren), aber man kann halt wirklich alles übertreiben.
Anderes Beispiel: meine alte 6-Volt-XL, natürlich verbaue ich da LED-Birnchen in den Blinkern, so dass man die auch gut sieht. Zugelassen sind sie nicht, also hau ich für die HU normale Birnchen rein, die zulässig sind, die man aber bei Sonne gar nicht blinken sieht. Auch so ein Schmarrn. Frag drei TÜVPrüfer und du bekommst drei verschiedene (meist ausweichende) Antworten.
So ist es. Solange sich selbst Gerichte ständig widersprechen, gibt es kein richtig und falsch bzw keine Rechtssicherheit.
Ausserdem wiedersprechen sich die Vorschriften für nach deutschem Recht und nach EU Recht zugelassene Fahrzeuge d.h. mit dem einen Motorrad ist es erlaubt mit dem anderen nicht.
Nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Dazu sagt das OLG Düsseldorf Beschluß vom 21.8.1996 (2 Ss (OWi) 240/96 - (OWi) 91/96 II). Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung genügt danach nicht.
http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/juristenalltag/zulassungsrecht/erloeschen-der-betriebserlaubnis/
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312
Auch die Zeitschrift MOTORRAD schribt auf ihrer Internetseite: "muss das Tuning auch ursächlich für den Eintritt und den Umfang des Schadens gewesen sein"
http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/rechtslage-bei-tuningmassnahmen-am-motorrad/555460Und ich halt dem Grunde nach die HU für ne wirklich wichtige Sache (wenn man so mitkriegt, mit was für kaputtem Material der eine oder andere sich so traut rumzufahren)
In Belgien und vielen anderen Europäischen Ländern gibt es für Motorräder keinen TÜV und trotzdem fahren die Menschen nicht mit schlechterem Material herum und verursachen auch nicht mehr Unfälle.- Das stimmt und wenn man als Basis "vernünftige" Menschen unterstellt, dann wär das ja eh die beste Lösung ohne Reglement.....ABER....
man muss halt leider immer von einem großen Anteil Vollhirschen ausgehen.....letztes Jahr (mit ner anderen Kiste bei der HU) stand ein junger Kerl mit ner DR600 da, TÜV-Prüfer nackelt rum, ich hab die Amplitude am Hinterrad (Radlager) schon so gesehen ohne hinzufühlen.....nur als Beispiel. Anderes Beispiel: meine alte 6-Volt-XL, natürlich verbaue ich da LED-Birnchen in den Blinkern, so dass man die auch gut sieht. Zugelassen sind sie nicht, also hau ich für die HU normale Birnchen rein, die zulässig sind, die man aber bei Sonne gar nicht blinken sieht. Auch so ein Schmarrn.
Da stimme ich dir völlig zu.
Das zeigt genau das was ich versucht habe zu erklären: Legal oder illegal hat erstmal nichts mit sinnvoll / ungefährlich und gefährlich / blendend / ... zu tun.
Wenn man allerdings nach den Urteilen gehen würde, könntest du bedenkenlos die LED-Lämpchen verwenden, schließlich bringen sie ja keine Gefährdung mit sich.- Also ich habe letztes Jahr wegen größeren Umbauten den deutschen Tüv konsultieren müssen da Luxemburg keine Einzelabnahmen ohne Tüv Segen annimmt.
Ich habe sofort herausgefunden, viel telefonieren und alles genau erklären, dann kommt man irgendwann bei einem raus der Ahnung hat worum es geht und was ein Mopet ist.
Ab da war es ein Kinderspiel eine Einzelabnahme mit teilweise selber gebauten Teilen und Teile diverser anderer Modelle und Hersteller zu bekommen...
Nicht jeder Tüv'ler kennt sich mit Motorräder ordentlich aus, man muss halt DIE GUTEN raussuchen. - Ich war mit meiner Transalp gestern auch beim TÜV Nord. Prüfer kannte ich zwar schon aus letzten Besuchen, aber er ist genau gewesen. Er hat sich alle Umbauten bei mir angesehen, wobei ich aber auch alle ABEs dabei hatte (die er aber nicht eingelesen hat). Sofern eine KBA Nummer auf den Teilen war, war alles ok.
Dann hab ich ihn mal gefragt, wie das ausschaut mit Abbau der Front und nur eine kleine Lampenmaske verbauen. Seine Aussage war, dass die Verkleidung eben zur Betriebserlaubnis gehört und zwar geändert werden darf, aber dann muss eine Einzelabnahme wg. Fahrtauglichkeit u.a. bei höheren Geschwindigkeiten zwingend erfolgen.
BTW: Meine TA bekam ohne Mängel und kaum messbaren CO-Gehalt direkt die neue Plakette bis 05-2018 ! Dann hab ich ihn mal gefragt, wie das ausschaut mit Abbau der Front und nur eine kleine Lampenmaske verbauen. Seine Aussage war, dass die Verkleidung eben zur Betriebserlaubnis gehört und zwar geändert werden darf, aber dann muss eine Einzelabnahme wg. Fahrtauglichkeit u.a. bei höheren Geschwindigkeiten zwingend erfolgen.
Da hat der Prüfer natürlich recht, nur sieht es offenbar der eine wieder mal etwas enger als der andere.
Meiner hat sich da angesichts der Höchstgeschwindigkeit einer Transalp überhaupt nicht mit dem Gedanken befasst, einen Fahrversuch zu machen. Ging auch ohne.
Als ich ihm dabei schon den Vara-Umbau angekündigt hatte meinte er auch "da werden wir um den Fahrversuch nicht rumkommen".
Ist halt einfach teuer, daher könnt man schon auf den Gedanken kommen, dass es bisschen mit Geldmacherei zu tun hat, wenn der Prüfer auf einem Fahrversuch beharrt.
Letztlich gabs bei mir nicht mal bei der Vara so nen teuren Fahrversuch.
Den einzigen, den ich bisher zahlen musste, war die Eintragung des TKC80 bei ner Speed Triple. Und da hab ichs auch voll und ganz eingesehen.