Hallo miteinander,
ich möchte meine Transalp 700 in einen Scrambler umbauen.
Aso runder klassischer Scheinwerfer drauf und vorher die Verkleidung abbauen um den V-Motor zu befreien.
Hinten ein Cat-Eye-Rücklicht und Metallkotflügel.
Hab mich in diesen Umbau
verguckt.
Als erstes muss die Frontverkleidung runter.
Dazu bin ich bei meinem Herren vom TÜV vorstellig geworden.
Der sagte, dass die ausgetragen werden muss.
Er würde das in Form einer Einzelabnahme mit Höchstgeschwindigkeitsfahrt machen.
Es sei denn, es gibt schon ein Gutachten in diese Richtung.
Aufgrund der 60 PS und der 170 km/h sieht er kein Problem darin.
Jetzt meine Fragen an Euch.
Hat das Procedere schon jemand mit der 700er durchgemacht?
Ich wohne im münchner Bereich. Gibt es hier einen Herrn vom Tüv, der das anders macht?
Danke schon mal...
...tom
Technik: Transalp 700 Umbau
- Sowas wird doch immer per Einzelabnahme abgenommen, von dem her wirds kein Gutachten geben.
Ich find die Scrambler 700 auch sehr schick - Ah, da hab ich mich verschrieben.
Natürliche eine Einzelabnahme.
Wenn jemand so etwas bekommen hat, dann
kann er sich die Testfahrt sparen. - das wär aber der erste TÜV Prüfer der sich auf Grund von einem Zettel die Testfahrt spart, denn genau dabei stellt er doch erst fest ob er seinen Segen in genau diesem Fall geben kann.
Hat wohl keine Lust auf Mopped fahren der gute - So,
hat lange gedauert.
Dieses Jahr hab ich nun die Verkleidung vom Tüv austragen lassen.
Somit habe vorne schon einen ersten Stand:
-Verkleidungsabbau mit Eintragung.
-LSL-Scheinwerfer
-Faltenbälge
Es braucht aber noch einen kleinen Tacho und schönere Scheinwerferhalter.
Für den Tüv waren es nur die günstigen Blechhalter, da ich ja nicht wusste ob
das alles passt.
Als nächstes kommt auch noch ein Metallkotflügel vorne und natürlich der Heckumbau.
Weiß jemand wie man Bilder, die ich schon in die Galerie hochgeladen haben in diesem Beitrag
anhängt. Ich hab nix gefunden. - bilder kannst hier nur mit einem externen Bild hoster verlinken. Gibts nun ein Gutachten zum Verkleidung austragen?
- Hallo Michael1972,
das nennt sich:
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO.
Musste ich dann in den Fahrzeugschein/BE Teil 1 eintragen.
Kann man das Bild bzw. die Bilder jetzt anschauen? - mach mal das s bei https weg, dann kann mans wenigstens klicken
Kann man das Bild bzw. die Bilder jetzt anschauen?
Nein, das Album ist nicht öffentlich. Man kommt nur zu einem Login-Screen.- So, jetzt hab ich Pinterest mal ein Bild gepinnt.
Ich hoffe, dass man es jetzt anschauen kann. - http://www.pinterest.de/pin/818107088571013943/
und hier klickbar wie weiter oben schon geschrieben das s bei https muss weg