Hallo Leute,
um mein Hobby auszuführen ist es gelegentlich von nöten eine Waffentasche zu transportieren. Das war derweilen recht problematisch, da bei den üblichen Waffentaschen nur ein Gurt zum umhängen zur Verfügung steht schläft einem bei längerer Fahrt der Arm ein. Das ging soweit dass ich an der Ampel stand, den Gasgriff losließ und bei grün nicht mehr den Arm heben konnte. Interessante Erfahrung.
Ich brauchte ewig bis ich eine mit zwei Gurten fand die ich wie einen Rucksack auf den Rücken schnallen konnte. Das funktionierte ganz gut, aber mit meiner Transalp kam ein super bequemer Sattel mit einer Stufe. Damit war es aus mit der auf den Rücken geschnallten Tasche aber meine Freundin und ich wollen nicht auf den Sattel verzichten.
Vor kurzem habe ich für meine Satteltaschen ein Paar Kofferhalter angebaut und dazu eine Aufnahme damit ich sie nurnoch einhängen muss. Genauso habe ich einen Halter für meine Waffentasche gebaut. Hier die Bilder:
Die Frage ist nun ob das so erlaubt ist? Muss ich damit zum TÜV oder kann ich diese Halterung einfach nutzen?
Danke schonmal und allzeit gute Fahrt.
Technik: Taschenhalter Rechtsfrage
- So wie es auf dem unteren Bild aussieht könnte ich mir vorstellen das die freundlichen Grünen wie auch ein Tüv-Mensch das bemängeln > Verletzungsgefahr > könnte ja jemand drauf fallen. Würde ich mal bei einer Prüfstelle nachfragen.
- Ja, ich behaupte damit musst du mal beim TÜV vorbei, würde ich alleine schon um was in der hand zu haben bei einer Kontrolle. Hast ja keine ABE o.ä dafür.
Gruß - Hallo
Da stelle ich mal eine Gegenfrage:Ist das überhaubt erlaubt Waffen am Motorrad mit zu führen?Gehören die nicht in einen verschlossenen Kofferraum.
LG.Ralle
Hallo
Da stelle ich mal eine Gegenfrage:Ist das überhaubt erlaubt Waffen am Motorrad mit zu führen?Gehören die nicht in einen verschlossenen Kofferraum.
LG.Ralle
Das dachte ich mir auch. Beim ersten googlen siehts wohl so aus, dass Waffen wohl immer in einem ABgeschlossenen Behälter/Kofferraum etc. transportiert werden müssen. Munition sowieso getrennt lagernd.
Vermutlich erzählen wir dir, Jay, damit auch nichts neues. Aber im Falle einer Kontrolle, ist eine selbstgebastelte Halterung wohl weniger dramatisch als wenn du Waffen damit unvorschriftsmäßig transportierst.
Ich denke da sind die Waffengesetze in so einem Fall härter als die Konsequenzen einer ungeeigneten Halterung (Vermutung!)- Hallo Ralle,
na das beantworte ich dir natürlich gern sofort, da solche Fragen oft zu missverständnissen führen und selbst die Grünen, die ja mittlerweile meist blau (hehe) sind das nicht genau wissen.
Seit dem WaGeÄGe 2009 reicht es nicht mehr aus eine Waffe, Anscheinswaffe (darunter fallen auch Spielzeugpistolen die im Maßstab 1:1 eine scharfe Waffe nachbilden) oder ab 18 frei verkäufliche Waffe (in Deutschland mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet und in meinem Fall zutreffend) in einem abgeschlossenem Kofferraum oder einer abgeschlossenen Fahrgastzelle zu transportieren. Die Waffe muss in einem abgeschlossenen Behältnis das mit einem Schloss vor direktem Zugriff gesichert ist getrennt von Munition und/oder Magazin transportiert werden. Hierzu dienen Waffenkoffer oder Waffentaschen. Üblich in meinem Hobbybereich sind auch Anglertaschen die ich bei einer Waffe für die man eine Waffenbesitzkarte braucht schon allein aus Vernunft nicht empfehlen würde.
Ebenso ist die Waffe auch zu Fuß in einem solchen Behältnis zu transportieren und darf so auch transportiert werden und erst auf "befriedetem Gelände" aus diesem Behältnis entnommen werden. Ob ich also zu Fuß meine Waffe in der Waffentasche transportiere oder sie an meinem Motorrad hängt ist rechtlich einerlei. Und ich kann mir nicht vorstellen während der Fahrt das Schloss zu öffnen, das Magazin aus einer anderen Tasche zu entnehmen, die Waffe zu laden und damit wild um mich zu schießen. Da stelle ich mir das einfacher in einem Auto vor. Die Tasche hält auch locker einem Unfall stand. - Gut, dann hat sich mein Post eigentlich erledigt.... aber denke es ist trotzdem gut, dass Ralle das angesprochen hat. Sonst hätte ich das getan :o)
- OK.
Jetzt zum Träger.Ich würde da mal ne Anfrage an den Tüv stellen.Ich denke aber mal mit dem Eintragen wird schwer.Mir ist aufgefallen das das untere Blech direkt an der Fußraste der Sozia endet und es ist Scharfkantig.Wenn die Tasche montiert ist,ist das Rücklicht und das Nummernschild seitlich nicht sichtbar.Da gibt es bestimmte Gradzahlen und genaue mm angaben die in der Sicht nicht verdeckt seien dürfen.Also zum Tüv oder zur Rennleitung,die sollten eigentlich auch Unterlagen zu Umbauten haben.Grüsse Ralle - Danke Ralle,
ich habe mir sehr viel Mühe gegeben alles so gut es geht abzurunden. Auch habe ich wie man sieht die Blinker hoch gesetzt damit sie nicht verdeckt werden.
Der Halter kann in 5 Sekunden einfach abgenommen werden, er ist quasie nur "eingehängt" und mit einem Splint gesichert, wobei der Splint im Normalfall keine Kräfte aufnimmt.
Ich werde wohl mal beim TÜV nachfragen müssen. - Hi
Das du dir Gedanken und Mühe gegeben hast das sieht man.Für mich ist es eine absolut saubere Arbeit.Grüsse Ralle - bin mal gespannt, was der tüv sagt.
ich denke in dem fall so ist das weder legal, noch tüvig.
es gibt keine gutachten für das material. für die schweißnähte wurden vermutlich ncith von jmd. durchgeführt der einen schweißerschein hat (nachweislich) und der sozius hinten hätte vermutlich auch nicht genug platz.
es gibt aber eine kleine lücke, die man gut und gerne ausnutzen kann.
alles was an einem motorrad / auto montiert ist, muss funktionieren und eingetragen sein.
unter montiert deffiniert man einen fest eingebautes teil, welches nicht ohne werkzeugeinsatz zu entfernen ist.
befestige deinen träger mit flügelmuttern o.ä., sodass du ihn jederzeit ohne werkzeug demontieren kannst und deklariere es beim tüv als gepäck.
mit etwas glück sagt der tüv dass das okay ist. - Hallo,
das Gerede von TÜV usw ist hier aber auch nicht hilfreich, da bestimmte Teile an einem Motorrad nicht eingetragen werden müssen (und wohl auch nicht können). Da gehören Kofferträger und Sturzbügel explizit dazu, da kann sich jeder zurechtbraten, was er mag, solange es nicht verkehrsgefährdend ist (scharfe Kanten etc).
Selbst das ist aber nicht zutreffend, denn wenn der Halter nur durch einen Splint gesichert abnehmbar ist (d.h. ohne Werkzeug, Schlüssel sind kein Werkzeug), dann ist es schlicht und ergreifend Gepäck, und darf sogar die Maximalbreite von 1m übersteigen.
Ich würde tendenziell vermeiden, mit dem Halter ohne Tasche allzuviel rumzufahren, und ansonsten keine Diskussionen erwarten.
Gruss Manfred es gibt keine gutachten für das material. für die schweißnähte wurden vermutlich ncith von jmd. durchgeführt der einen schweißerschein hat (nachweislich) und der sozius hinten hätte vermutlich auch nicht genug platz.
Moin,
jetzt wird es aber interessant! Seit wann braucht man denn einen "Schweißerschein" um irgendwo am Moped was zu schweißen, fernab tragender Teile sogar noch???
Ich habe schon diverse Enten ohne sg. Schweißerschwein wieder ansehnlich gemacht und der TÜV hat das auch gesehen. Deswegen mußte ich aber weder einen Nachweis meiner Sachkunde vorzeigen, noch den Mädchennamen meiner Mutter nennen.
Kurzum und ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Ich halte Deinen Einwand für Stuss!
Gruß
Lars- hallo lars, bei deiner arbeit handelte es sich bestimmt um eine reperaturarbeit nicht tragender teile (z.b. bodenbleche).
würdest du dir jetzt z.b. sitzkonsolen für sportsitze zusammenbrutzeln um darauf schalensitze zu montieren, wäre es nicht zuläsisg.
zu dem gepäckträger: man kann schweißen und basteln, wie man will und muss nichts eintragen was manfred auch schon sagte wurde mir jetzt auch nochmal bestätigt. - Waffentransport
Der Transport von Schußwaffen und Munition unterliegt einigen waffenrechtlichen Vorschriften. Generell gilt: Alle Waffen dürfen nur nicht zugriffsbereit in verschlossenen Behältnissen transportiert werden.
Die dazugehörige Munition darf ebenfalls nur nicht zugriffsbereit und getrennt von der Waffe transportiert werden.
Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften des Waffengesetzes können als Straftat (unerlaubtes Führen von Waffen) geahndet werden.
Für den Transport von fremden Waffen nach Weisung des Waffenberechtigten die Transportbescheinigung.
§ 35 Waffengesetz - Führen von Waffen (Transport)
Gesetzestext im Wortlaut:
Absatz 4c
Eines Waffenscheins bedarf nicht, wer Waffen nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, lediglich von einem Ort an einen Anderen verbringt, sofern er an beiden Orten nicht der Erlaubnis nach § 1 WBG bedarf.
Da die Muskete unter das WBG fällt, sind beim (Waffen-)Transport auch die entsprechenden Bestimmungen zu beachten:
Nicht zugriffsbereit ist vom Gesetzgeber sehr eng ausgelegt. Zugriffsbereit bedeutet, dass die Waffe "mit wenigen Handgriffen" in den Anschlag gebracht werden kann! Dieser Punkt ist zwar Auslegungssache, sollte aber nicht zu leichtsinnig gehandhabt werden.
Das Handschuhfach des Kfz ist allerdings vollständig ungeeignet - verschlossen oder nicht.
Die Waffe sollte in einem Futteral oder Koffer im Kofferraum eingeschlossen sein. Ist der Kofferraum, wie z.B. in einem Kombi oder Kleinbus, nicht eindeutig vom Fahrgastraum getrennt, müssen die Waffen auf jeden Fall in einem verschlossenen Transportkoffer oder Futteral transportiert werden. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn die Waffe auf der Rücksitzbank im Fahrgastraum transportiert wird.
Eine geladene Waffe im Kfz bedeutet, dass eine Waffe 'geführt' wird (verschlossener Koffer oder nicht) und bedarf somit der Genehmigung nach § 35 WBG (Waffenschein).
Der Transport kann durch 'weisungsgebundene Besitzdiener' durchgeführt werden (z.B. die Post, Ehefrau usw). Für den weisungsgebundenen Besitzdiener gilt allerdings auch der § 35 WBG Abs. 4c.
hallo lars, bei deiner arbeit handelte es sich bestimmt um eine reperaturarbeit nicht tragender teile (z.b. bodenbleche).
würdest du dir jetzt z.b. sitzkonsolen für sportsitze zusammenbrutzeln um darauf schalensitze zu montieren, wäre es nicht zuläsisg.
zu dem gepäckträger: man kann schweißen und basteln, wie man will und muss nichts eintragen was manfred auch schon sagte wurde mir jetzt auch nochmal bestätigt.
Moin gdh,
bei einer selbststragenden Karrosserie kann man ja leicht in die Richtung argumentieren, dass jedes Teil tragend ist. Ok, das trifft bei der Ente ja nur sehr eingeschränkt zu. Allerdings habe ich auch hier die Schweller erneuert, welche durchaus tragende Teile sind. Ich hätte vom Procedere her auch keine Bedenken, mit einem selbst geschweißten Rahmen zum TÜV zu fahren, wenn einigen Anforderungen für Schweißarbeiten an tragenden Teilen eingehalten werden.
Kannst Du vielleicht mal sagen, wie Du zu Deiner Ansicht kommst? Gibt es irgendeine rechtsverbindlich Quelle? Ist ja gut möglich, dass mir was entgangen ist. Solange bleibe ich bei meinem Fazit von oben
Deinen vorletzten Beitrag hatte ich so verstanden, dass der gezeigt Anbau so "weder legal noch tüvig" sei. Jetzt sagst Du, dass hier geschweißt und gebastelt werden kann, wie es gefällt. Habe ich was nicht verstanden oder überlesen?
Gruß
Lars- Kueste1 hat das schon richtig Aufgezeitg.
Allerdings ist der Transport von Waffen wie fast alles im Waffengesetz stark Auslegungssache.
Zum Beispiel darf eine Schusswaffe nur auf befriedetem Gelände geführt werden. Das heißt, dass kein Passant dein Gelände betreten können darf. Dzu reicht ein Zaun, das Gartentürchen oder einfach Absperrband. Eine offene Einfahrt gilt also nicht als befriedetes Gelände.
Man darf zwar eine Waffe im Kofferraum transportieren, allerdings muss sie auch zum Kofferraum gelanden. Dies kann innerhalb der gesetzlichen Richtigkeit nur auf einem befriedetem Gelände geschehen. Also müsste man jedes mal vorher die Einfahrt absperren oder das ganze in der Garage vollbringen.
Was aber speziell die sache mit dem Kofferraum angeht gab es da in meinem Verein bereits unliebsame Zwischenfälle mit den blauen. Ein Mitglied transportierte seine Waffe im Kofferraum. Seine Magazine im Handschuhfach und die "Munition" die bei uns ja keine richtig Munition ist, da sie keine Treibladung enthält in einem Plastikfläschchen im Fahrgastraum. Er wurde angehalten und folgendes hat hat ein klugscheißender Polizist bemängelt:
Der Kofferraum ist nur abgeschlossen wenn auch die Zentralverriegelung alles absperrt. In dem Moment in dem also der Fahrer oder jemand anderes aus- oder einsteigen kann ist der Kofferraum nicht verschlossen und die Waffe wird unsachgemäß transportiert. Fail!
Außerdem darf die Waffe nicht mit wenigen Handriffen in den Anschlag gebracht werden. Die ANzahl der Handgriffe ist nicht festgelegt. Also wäre es wohl ein leichtes die Rückbank umzuklappen und so die mit einem Abzugsschlossversehene Waffe mit wenigen Handgriffen in den Anschlag zu bringen. Die Waffe kann mit angebrachtem Abzugsschloss nicht betätigt werden, es gilt aber auch nur "in den Anschlag bringen".
Die Munition und die Magazine müssen getrennt von der Waffe transportiert werden. Wenn man wohlwollend ist kann man sagen, dass das Magazin betreits von der Waffe getrennt ist wenn es sich nicht im Magazinschacht befindet. Dennoch ist das Magazin in dem falle nicht getrennt transportiert worden. Man bräuchte also im Falle des Vereinsmitgliedes einen weiteren abgeschlossenen Koffer/Futteral nur für die Magazine oder einen zweiten Kofferraum im Auto, der stets abgeschlossen ist und bei dem man nicht die Sitzbank umklappen kann. Im Handschuhfach ist es nicht in ordnung, auch wenn sich keine Munition in den Magazinen befindet. Fail!
Zu guterletzt unsere "Munition" Ansich sind es nur Plastikkügelchen, der Polizist war aber stark davon überzeugt, dass es sich hier um Munition handelt, da er eine Waffe mit im Auto hat, hätte er diese nicht dabei, wären es nur Plastikkügelchen. Fail!
Alle Waffen, Magzine und Kugeln wurden beschlagnahmt und sollten vernichtet werden (ca. 1200€) außerdem sollte der Beschuldigte eine Strafanzeige weden verstoßes gegen das WaffGe bekommen, was schon wirklich haarig und mit größeren Strafen als ein Kinderschänder belegt wird (lol!) Es handelte sich um Anscheinswaffen mit einer Mündungsenergie zwischen 0,5 und 7,5 Joule die frei ab 18 verkäuflich sind (in unserem Falle 1,5 Joule was schon doll genug gneift da wir keinen verletzten möchten).
Nachdem sein Anwalt 1500€ gefressen hatte und die Anklage fallengelassen wurde haben wir wiedereinmal realisiert wie sehr uns Deutschland doch mal derbe in den Arsch fi**t!
Übrigens fallen oben genannte Waffen (0,5-7,5J) ebenfalls unter das Kriegswaffenkontrollgesetz wenn sie vollautomatisch schießen. Genauso wie die Regelung mit dem F im Fünfeck wird das nur in Deutschland so gehandhabt, was ein Einführen solcher Dinge absolut unmöglich macht, da dieses F nur in Deutschland erteilt werden kann. Es gibt da Ausnahmen für die man allerdings Büchsenmacher sein muss oder zwei Waffen im Ballistikamt zur Probe hinterlegen muss wobei man dann schnell auf einen Anschaffungswert von 1500€ kommt.
Da meine Waffen jedoch in einem abgeschlossenen Futteral mit Seitentaschen die ebenfalls abgeschlossen sind (Für "Munition" und Magazine) transportiert werden erfülle ich auch wenn sie an einem Motorrad oder auf meinem Rücken hängt die gesetzlichen Auflagen. - Hi Jay
Ich habe mir für den Transport meiner Geige seinerzeit auch eine Halterung, Deiner nicht unähnlich, gebaut. Da nicht fest mit dem Mopp verschraubt, galt die Halterung als Ladung, und durfte nur nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Da Deine Halterung zur Transporttasche gehört, und nicht zum Mopett ists somit nicht TÜV-relevant.
Gruß
Carsten - ich habe mich an einen tüver gewendet und ihn daraufhin gefragt, ob es wirklich in einer grauzone liegt. er bestätigte mir dies. (im bezug auf den gepäckträger)
eine quelle, die ich dir verlinken kann habe ich nicht gefunden ich bin vor etwa 3 jahren zum tüv gefahren und hab da gefragt, wie es mit den konsolen aussieht, da es keine für mein auto gab.
war halt stand vor 3 jahren, ich denke da wird sich nicht viel verändert haben.
sonst fahr mal zum tüv oder schreib denen eine email, dann kannste ganz sicher gehen - Hallo Leute,
vielen Dank für eure Antworten und da die Halterung ganz klar nicht fest am Motorrad verbaut, sondern ohne Werkzeug abnehmbar ist wiege ich mich auf der sicheren Seite. Die Halterung wird sowieso nie ohne Tasche bewegt.
Ich muss mich nochmal zum Thema befriedetes Gelände berichtigen, auch wenn es kaum jemanden interessieren wird, aber ich möchte keine falschen Tatsachen stehen lassen.
Das mit dem Absperrband ist eine oft zitierte Regelung aus dem Baugewerbe. Diese gilt für das WaffGe tatsächlich nicht. Zu diesem Thema gibt es ein Grundsatzurteil das besagt, dass ein befriedetes Gelände erst als solches anzusehen ist wenn es durch bauliche Maßnahmen davor geschützt ist, dass Menschen dieses Betreten oder verlassen können. Zu diesem Zwecke wird eine Mauer oder ein Zaun benötigt der nicht überschritten oder übersprungen werden kann.
Grüße, Jay