Hallo, war heute mit meiner TA über die ich hier als "Scheunenfund" vom Wiederaufbau berichtet habe beim TÜV und hab sie zugelassen. Die ersten 50 km durchs Land haben richtig Spaß gemacht. War gut sie zu kaufen.
Bei der Zulassung bekam ich einen neuen Brief und ne neue Zulassungsbescheinigung. Jetzt ist mir folgendes aufgefallen:
Die 130er Reifengröße hinten ist nicht mehr im Schein/Brief drin!? Warum das? Muss die nicht rein? In der alten Zulassung waren sie drin!
Und bei Bemerkungen sind die ganzen Reifenpaare nicht mehr eingetragen. Steht nur noch 'Reifenfabrikatsbindung ge. Betriebserlaubnis beachten'.
Darf ich jetzt 130er fahren? Gibts die Fabrikatsbindung noch? Oder kann ich jetzt alle Fabrikate fahren-auch gemischt?
LG ans Forum
Technik: Scheunenfund TÜV u. Zulassung
- Hi, soweit ICH weiß, gibt es die Fabrikatsbindung nicht mehr.
- Hallo,
siehe Text unten. Eintragung nicht mehr möglich, aber auch nicht mehr nötig. Freigabebescheinigung mitführen, die auch dann gilt, wenn sie eigentlich eine Eintragung erfordert (z.B. 140er K60 auf PD06 Serienfelge).
Aus: http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reifen/motorradreifen/reifenkennzeichnung_motorrad/default.asp?quer=auto_motorrad
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden. - Soweit so gut. Aber was passiert wenn ich mit nem 130er Reifen z.B. in benachbarten Frankreich von einem Gendarm angehalten werde, der die deutsche Freigabe nicht lesen kann oder will? Früher konnte der in der Zulassung die Reifengröße ablesen-die hat ja dann gepasst. Aber jetzt steht da nur 120er drin! Hat da jemand Erfahrung? Mach ich mir zuviel Gedanken?
- Wer die Dokumente nicht lesen kann ist selber Schuld würd ich mal sagen
Aber normal interessieren die sich nicht näher für die Dokumente. Hauptsache es funktioniert alles wie es soll und du kannst den Führerschein vorzeigen. Außer vielleicht du hast ne übelste Brülltüte montiert, dann könnten die vielleicht etwas näher gucken - Beim hiesigen TÜV hatte ich das letzte mal Probleme der wollte mir doch glatt die Plakette nicht geben und wurde von seinem Kollegen unterstützt. Das ganze hin und her wegen den Reifen ging sicher eine Stunde am ende hat er dann ins "FIS" geschaut: Oho da steht die Alp ja mit 130er ach dann ist das kein Problem.
Von der Herstellerfreigabe und dem Nachtrag zur ABE von Honda wollten beide nichts wissen.
Das nächste mal nehme ich dann noch obigen Text mit das sollte dann aber reichen.
Gruß Jan - Hab mit einem Bekannten geredet. Der arbeitet als Prüfer bei der Dekra! Der sag, dass, zumindest in Deutschland, der Polizeibeamte bevor er vorwirft dass die Reifen nicht gefahren werden dürfen, er schauen muss ob das auch tatsächlich so ist. Alle Prüforganisationen (TÜV, KÜS, Dekra...) haben ein System wo sie alles nachlesen können. Wir wohl das FIS sein. Der druckt mir jetzt ein Datenblatt aus, wo alle möglichen Reifengrößen und Kombinationen abzulesen sind. Damit dürfte es, hoffentlich, keine Probleme geben!
- Wie gesagt beim nächsten mal einfach zur Dekra gehen und gut ist
- Tüv bekam ich ja noch mit dem alten Brief....Erst danach bei der Zulassung fing der mit dem neumodischen Papierzeugs an! TÜV ist auch nicht das Problem....Licht...geht, Blinker links, Blinker rechts...jawoll....Bremslicht...jawoll...Hupe....passt! Sonst Probleme? Nö.....Ok, macht 62,50€!
- Mit Umstellung der Fahrzeugpapiere auf die neuen Zulassungsbescheinigungen, die 2005 eingeführt wurden, wurden die Reifeneintragungen in der Zulassungsbescheinigung auf die Werksreifengröße, mit der das Motorrad ausgeliefert wurde, reduziert. Trotzdem dürfen die vorher eingetragenen Reifengrößen auf dem Motorrad gefahren werden, da sie weiterhin zugelassen sind.
Die Prüfer von TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS,... müssen die Reifengrößen kontrollieren. Hierbei ist es für den Prüfer natürlich einfacher, wenn man die jeweiligen Unterlagen dabei hat (z.b. Kopie vom alten Schein bzw den entwerteten Schein dabei hat). Im Zweifelsfall können sie auch in ihr Programm schauen, wobei sämtliche Organisationen dabei auf eine Datenbank des KBA zurückgreifen und somit alle dieselben Informationen zur Verfügung haben. Allerdings ist es insbesondere bei älteren Fahrzeugen, die länger abgemeldet waren, schwierig, an die passenden Daten zu kommen, da nach ein paar Jahren der Eintrag ins KBA-Archiv gelöscht wird und die Daten damit vorerst einmal nicht mehr vorhanden sind. Bei einer Neuabnahme ohne die originalen Fahrzeugpapiere werden dann zwar neue Papiere ausgestellt und die montierte Reifengröße eingetragen, alle weiteren Reifengrößen sind dann für das Motorrad allerdings vorerst nicht freigegeben.
Anders sieht das bei Reifenfabrikatsbindungen aus. Die sind nach wie vor für die Motorräder (Achtung: Nicht für Autos!) Pflicht, sofern der Hersteller eine Reifenbindung vorgeschrieben hat. Allerdings besteht hier meistens das Problem, dass die eingetragenen und zugelassenen Reifentypen nichtmehr existent sind. Aus diesem Grund sollte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen mitgeführt werden. Diese ist vom Hersteller zu erhalten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen KANN unter Umständen vom Prüfer eingesehen werden, WENN die Daten im Informationsportal des TÜV/Dekra eingetragen sind. Diese beiden Institutionen nutzen dabei dasselbe Programm, d.h. wenn die Dekra nichts findet hat der TÜV es auch nicht und umgekehrt. Die Freigabe für die Metzeler Reifen auf der 650er Transalp stehen z.B. nicht in der Datenbank, diese sollte man also auf jeden Fall dabei haben. KÜS und GTÜ haben, soweit ich weiß, hierauf garkeinen Zugriff. In den meisten Fällen stehen die Unbedenklichkeitsbescheinigungen auch auf der Herstellerhomepage, aber wenn auf den Prüfstellen viel Betrieb ist, sind die Prüfer aus zeitlichen Gründen meist nicht in der Lage, das Internet nach den erforderlichen Bescheinigungen zu durchsuchen. Abgesehen davon muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch bei einer Polizeikontrolle vorzuweisen sein. Diese sollte man also sowieso dabei haben.
Also nochmal kurz zusammengefasst:
Beim TÜV-Termin die folgenden Unterlagen bereithalten:
- Zulassungsbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der verbauten Reifen
- Alten Fahrzeugbrief / Schein bzw. Kopie davon, wenn Reifen montiert sind, die nicht in der neuen Zulassungsbescheinigung stehen.
Und damit steht einem schnellen und reibungslosen TÜV-Besuch nichts mehr im Wege - Danke für die ausführliche Erklärung!
Danke für die ausführliche Erklärung!
Ja. Und das beim ersten Beitrag !
Kann man nur "Willkommen" sagen, steht mir aber nicht zu.