Hallo,
ich hätte eine Frage bzw. Doppel/Kombifrage. Ich bin etwas verwirrt, welche Reifengröße für das Hinterrad im Augenblick legal bzw. ohne weitere Abnahme möglich ist. Bei mir steht im (alten) Brief für das Hinterrad meiner Transe (EZ 10.05.96) nur die 120er Variante drinnen. (120/90-17 64S - auch unter "oder"). Weiter unten im Brief sind noch ein paar Radial-Versionen (130er) freigegeben.
Nun gibt es ja diese Unbedenklichkeitsbescheinigung von Honda, die die Herstellerbindung aufhebt:
http://www.transalp.de/uploads/tx_ghtires/pd06-ubb-honda.pdf
Darin ist aber nur die Reifengröße "130" aufgeführt. Heißt das, dass ich jetzt auch die 130er (Diagonal) damit draufmachen darf?
Würde nämlich schon gerne 130er draufmachen allein der Optik wegen. Hat jemand mal Unterschiede zwischen diesen beiden Reifenbreiten festgestellt?
Gruß
Technik: Reifengröße Hinterrad für 96er PD06 Transalp 600 V
- Kannst alles fahren wofür es eine UBB gibt, 120 130 140. Unterschiede gibts es schon, hängt ja aber auch im Einzelfall vom Reifen ab.
- Danke für die schnelle Antwort.
Im Augenblick hat der Mitas 07 mein Interesse geweckt:
http://www.transalp.de/technik/reifen/details/?no_cache=1&tx_ghtires_pi1[reifen]=8&tx_ghtires_pi1[text]=mitas-e07