meine aktuellen Battlewings werden wohl noch 1000km halten, aber dann ist langsam Ende.
Wenn ich eh tauschen muss (und dann zum Glück auch noch vorne und hinten gleichzeitig), dan frage ich mich: noch mal BW oder was anderes?
Auf der zweiten Transalp habe ich Anakee3 drauf, der ist mir aber zu träge, ich habe den Eindruck die Transe ist damit zwar stabil aber nicht mehr so beweglich.
Pirelli sahnt ja für den Scorpion Trail II gerade jede Menge positiver Kritik ab, und mittlerweile gibt's den ja auch in den Transalp (PD06) verträglichen Größen¹ 90/90 – 21 M/C 54V TL und 130/80 R 17 M/C 65V TL
Eine explizite Freigabe habe ich nirgendwo gefunden, aber wenn ich das richtig verstehe, dann sind Reifen, die diesem Format entsprechen grundsätzlich als unbedenklich eingestuft?
Hat jemand schon erste Erfahrungen damit sammeln können?
Grüße
pj
ps: mit den Reifen fahre ich überwiegend Straße, für Schotter habe ich einen zweiten Rädersatz daheim :)
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¹ http://www.pirelli.com/tyre/de/de/news/2015/03/06/auf-ins-abenteuer-mit-dem-scorpion%E2%84%A2-trail-ii-ducati-setzt-bei-der-multistrada-1200-auf-den-neuesten-reifen-von-pirelli/
Technik: Reifen - mal wieder...
- bei Pirelli kannste ne Freigabe als pdf downloaden, gilt zwar für den ersten Scorpion Trail, aber das wird den TÜV glaub nicht jucken, wenn die Grösse und Geschwindigkeitsindex stimmt, passt des schon.
bei Pirelli kannste ne Freigabe als pdf downloaden, gilt zwar für den ersten Scorpion Trail, aber das wird den TÜV glaub nicht jucken, wenn die Grösse und Geschwindigkeitsindex stimmt, passt des schon.
jo, die hatte ich gesehen, war mir aber nicht sicher, ob es da was neues geben wird / muss.- Bei den Transen ist doch die Reifenbindung meines wissens komplett aufgehoben, also kannste jeden Reifen der die Spezifikation für die TA erfüllt fahren.
Muss nur Größe und Geschwindigkeitsindex stimmen und der Reifen braucht ne allgemeine Zulassung. - ist ja nicht bei alle aufgehoben, bei den ganz alten gabs keine, dann spätere PD10 hat Reifenmarkenbindung, RD10 11 auch und ab RD13 wieder nicht mehr.
Kann man aber austragen lassen, aber man ist dann trotzdem in der Grauzone und die Leute die 110% Sicherheit wollen, die fahren halt welche mit UBB. ist ja nicht bei alle aufgehoben, bei den ganz alten gabs keine .
Stimmt aber nur teilweise , denn das gilt nur für Diagonalreifen .
Bei Radialreifen schlägt der Tüv zu .
Ist wie beim Auto , wenn man immer Benzin tankt ohne sich darum zu kümmern , dass es auch Diesel gibt .bei Pirelli kannste ne Freigabe als pdf downloaden, gilt zwar für den ersten Scorpion Trail, aber das wird den TÜV glaub nicht jucken, wenn die Grösse und Geschwindigkeitsindex stimmt, passt des schon.
Michael entschuldige, doch deine Aussage halte ich für grob falsch. Du fährst ja auch nicht mit der Zulassung eines Golf1 zur Abnahme deines Golf5.
Theoretisch kann der eine Reifen nur noch den Namen mit dem ersten gemeinsam haben. Wenn man eine Reifenfreigabe braucht, dann braucht man auch die richtige. Doch ob man nun grundsätzlich noch eine braucht kann ich nicht beantworten. Finde das echt strange ... Habe mal gelesen, dass die Reifenbindung grundsätzlich durch Europarecht aufgehoben ist und selbst die Eintragungen in den Fahrzeugscheinen hinfällig sind. Nur die Größe zählt.
Aber wie gesagt würde ich da nichts drauf wetten und fahre daher einen Reifen mit Freigabe.- was an meiner Aussage ist "grob falsch"??
man kann das pdf downloaden, das pdf gilt für den ersten Scorpion Trail, ICH glaube dass das den TÜV nicht juckt bzw die das garnicht merken wenn Grösse.... ect...
Steht alles so da und entspricht absolut der Wahrheit also nix grob falsch - Mich stört das "... passt das schon".
Den Tüv wird das evtl. nicht jucken. Mag sein, weis ich nicht. Aber ob er damit bei einer Kontrolle und schlimmer bei einem Unfall im grünen Bereich ist!? Ein "Passt schon" ist da glaub unangebracht. WENN du sicher weist, dass er die Freigabe gar nicht erst braucht, solltest du das auch so sagen. Bei Fragen der Sicherheit sollten wir, schon alleine weil auch unerfahrene mit der Suchfunktion hierher finden, nicht vielleicht falsche Sicherheit vermitteln.
Mir geht es hier nicht darum, dich zurechtzuweisen oder mich als Forumssheriff aufzuspielen. Mich selbst verunsichern diese Aussagen einfach auch, denn selbst mein Reifenmonteur konnte oder wollte mir keine genaue Aussage zur Freigabe machen. Er machte auch nur eine ähnliche Aussage. Aber sollte man nicht einfach sagen können, dass es in x nachzulesen ist, wie sich der Sachverhalt derzeit dargestellt? Was mich glauben lässt, dass man diese Freigaben halt immer noch braucht ist der Umstand, dass die Hersteller immer noch Freigaben zum download anbieten.
Jetzt hab ich noch was bei Mopedreifen.de gefunden. Wer demnach ohne Korrekte Freigabe unterwegs ist, hat echt selbst schuld:
https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf - bist ja nun schon länger hier im Forum und hast auch den ein oder anderen Reifenthread mitgelesen und da müsstest Du ja nun schon öfters bemerkt haben, dass es eine rechtliche Grauzone gibt und es keine definitive Lösung zu dem Problem gibt. Deswegen gibt es die einen bei denen das schon passt und die anderen die sich nen Bollen in die Hos machen. Ich sag meine Meinung passt schon und Du kannst ja sagen ich also respektive Du würde lieber was mit UBB nehmen.
Teile doch einfach Deine Meinung als Gegengewicht zu meiner und fertig.
Das pdf stammt von 2007, eine Haftung durch den Motorradhersteller gibt es doch sowieso nicht. Ich war bereits vor Jahren beim TÜV, hab meine Reifenmarkenbindung austragen lassen und die einzigste Auflage die der Graukittel gemacht hatte, war vorne und hinten gleiches Profil gleicher Hersteller einzutragen und auf Grösse Geschwindigkeits und Tragindex zu achten.
In dem pdf heisst es weiterhin in der Stvzo würde stehen, dass der Gesetzgeber eine Freigabe verlangt. Wo stehtn das genau? Möchts mal gerne lesen.
bist ja nun schon länger hier im Forum und hast auch den ein oder anderen Reifenthread mitgelesen und da müsstest Du ja nun schon öfters bemerkt haben, dass es eine rechtliche Grauzone gibt und es keine definitive Lösung zu dem Problem gibt. Deswegen gibt es die einen bei denen das schon passt und die anderen die sich nen Bollen in die Hos machen. Ich sag meine Meinung passt schon und Du kannst ja sagen ich also respektive Du würde lieber was mit UBB nehmen.
Die persönlichen Diffamierung um anderer Leutes Meinung zu untergraben, wie es leider von mehreren Leuten hier im Forum immer wieder vollzogen wird, zeugt lediglich von Hilfloskeit und mangeldem eigenem Wissen und unsozialem Verhalten. Also lass den Scheiss, teile Deine Meinung als Gegengewicht zu meiner und lass die persönlichen Angriffe bleiben, das ist asozial.
Ui, persönliche Angriffe? Ich habe mit einer Entschuldigung begonnen. Ich dachte eigentlich sehr sachlich und nicht diffamierend gewesen zu sein ...
Nein, mal im Ernst. Die Aussage "halte ich für grob falsch" ist doch kein Angriff.- ich habs geändert, trotzdem find ich es blöd wenn man direkt Meinungen anderer Leute runtermacht um seine eigene darüberzustellen. Mach es doch so dass Du Deine kund tust und fertig, ich bin es aus dem Beruf gewohnt sachlich zu diskutieren auf der Sachebene, Bedenken anderer durch Erklärung und Analyse des Sachverhaltes auszuräumen, was in diesem Fall halt schwierig ist.
Um auf das pdf zurückzukommen zielt es meiner Meinung klar darauf ab, wenn jemand eine andere Reifengrösse als eingetragen aufziehen will. Und dann braucht man ganz klar eine Freigabe Einige Motorrad- und PKW-Hersteller schrieben seinerzeit im Typenschein eine spezielle Reifen-Fabrikatsbindung vor, wobei nicht nur bestimmte Reifengrößen, sondern auch nur bestimmte Reifenfabrikate und Reifen-Ausführungen eingetragen und somit für dieses Fahrzeug auch nur zugelassen waren. Mit Wirkung ab 1. März 2000 hat die Europäische Kommission diese sogenannte Reifen-Fabrikatsbindung für nicht zulässig erklärt, mit der Begründung des uneingeschränkten Wettbewerbes innerhalb der EU. Das hat zur Folge, dass in den Fahrzeugpapieren von neuen Fahrzeugen seit dem vorgenannten Termin keine Reifenbeschränkungen mehr eingetragen werden durften. Alle noch vorhandenen diesbezüglichen Eintragungen haben keine Rechtswirksamkeit mehr und sind höchstens noch als Empfehlung zu betrachten. UND DAS GILT AUCH BIS HEUTE! Sofern Reifen in Größe sowie Load- und Speed-Index genau den Fahrzeugpapieren entsprechen, dürfen faktisch Reifen jedes Herstellers montiert werden. Es spricht aber nichts dagegen, sich trotzdem an mögliche Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu halten.
Quelle: Rechtsberatung des Verbands d. Reifenspezialisten Österreichs
Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der EK gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.
Begründung der EK: Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u. a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt.
Wenn sich D also ans EU-Recht hält, dann sind diese Reifenbindungen seit 15 Jahren Geschichte.- 2000 war das Jahr der RD10 und die hatten noch die Bindung obwohl in der EU gebaut.
Dass sich Deutschland dem EU Recht beugt, ist oft auch unwahrscheinlich zumindest nicht solange man nicht ein eigenes Süppchen kochen kann
Aber gute Gesetze aus der EU nehmen wir und die schlechten ignorieren wir einfach Wenn sich D also ans EU-Recht hält, dann sind diese Reifenbindungen seit 15 Jahren Geschichte.
Du sagst es!
Im übrigen sollte sich jede Änderung an der Fahrwerksabstimmung, die Gewichtsklasse des Fahrers u.u.u. auf die Reifen auswirken.
Das heisst, so einfach nen Reifen zu empfehlen geht meines erachtens gar nicht.
Der Reifen der für die Grundabstimmung und nen 72kg Fahrer gut ist, muss sich bei nem Wilbersfahrer mit 110kg nicht unbedingt auch gut fahren.
Persönliches Empfinden tut ein übriges.
Wer sich hier nen Rat zu Reifen sucht, der sollte all das ansprechen, dann können auch gezielt diejenigen Antworten, die der Konfiguration nahe kommen.
Wenn man mal nen Reifen hatte, der einem zusagt, sollte man auch bei dem bleiben.- eine Reifenfreigabe wäre für mich auch ein Stück weit die Zusage des Herstellers, dass der Reifen zumindest ansatzweise mit dem Motorrad harmoniert. Was ein nicht harmonierender Reifen aus einem Motorrad machen kann wissen wir alle, und ich möchte nicht der erste sein, der das herausfindet.
pj
[...]
Wenn man mal nen Reifen hatte, der einem zusagt, sollte man auch bei dem bleiben.
das halte ich, gelinde gesagt, für Quatsch.
Es gibt sicher Reifen, mit denen sich eine Transe wirklich schlecht fährt, aber wenn ich z.B. den Anakee 3 und den Battlewing miteinander vergleiche, dann sind beide erstmal ok, aber der Battlewing ist erheblich agiler, was man sich vermutlich mit ein bißchen mehr Neigung zu Lenkerflattern erkauft.
Hier sind die beiden Reifen qualitativ nah beieinander, aber mir gefällt der Battlewing besser. Mittlerweile gibt es aber modernere Reifen, die vielleicht noch besser sind - der Battlewing fährt sich z.B. ziemlich schnell kantig, eine härtere Mischung in der Mitte der Lauffläche wäre schön.
Sprich: was heute gut ist, das kann morgen nur noch mittelgut sein, wenn etwas neues besser ist.
pj- Ich fahre ja ne RD 11. Diese wurde das erste mal 2005 in Italien zugelassen. Auch hier war die Reifenbindung noch eingetragen. Und in dem neuen deutschen Brief den ich bei der Ummeldung dieses Jahr bekam, steht die Reifenbindung auch noch drin. Die TA hab ich bei einem Händler gekauft und noch einen neuen Vorderreifen mit ausgehandelt. Zu diesem Reifen bekam ich eine UBB.
Sowas macht einen ja irgendwie stutzig. Wenn es diese ganzen Reifenbindungen nicht mehr gibt, wozu dann das alles?? Oder kennt sich fast keiner mit den ganzen Gesetzen und Bestimmungen mehr aus??
Michael
Ich fahre ja ne RD 11. Diese wurde das erste mal 2005 in Italien zugelassen. Auch hier war die Reifenbindung noch eingetragen. Und in dem neuen deutschen Brief den ich bei der Ummeldung dieses Jahr bekam, steht die Reifenbindung auch noch drin. Die TA hab ich bei einem Händler gekauft und noch einen neuen Vorderreifen mit ausgehandelt. Zu diesem Reifen bekam ich eine UBB.
Sowas macht einen ja irgendwie stutzig. Wenn es diese ganzen Reifenbindungen nicht mehr gibt, wozu dann das alles?? Oder kennt sich fast keiner mit den ganzen Gesetzen und Bestimmungen mehr aus??
Michael
bei mir steht übrigens "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten".
pj- Das liegt daran, dass die Lady in der Zulassungsstelle kein Schlosser ist, sondern ne Schreibkraft, die ändert im Eintrag nur was, wenn du vom TüV nen Zettel bringst.
Aber das ändert nichts daran, dass das EU Gesetz den Eintrag nichtig macht.
Wenn du das raus haben willst.. der TÜV stellt dir gern ne Bescheinigung aus, gegen Gebühr versteht sich.
Hab nun keine Ahnung ob die Freigabe der Reifenbindung von Honda die Dame beeindrucken würde, da Honda die Reifenbindung bereits vor der EU-Entscheidung aufgehoben hat.
Wenn du das auf der Zulassungsstelle direkt ansprichst, wirste Sicherlich zu hören kriegen dass sie das nicht selbstständig Ändern dürfen.. deutsche Bürokratie.
Ich hab noch die 27PS reduzierung drinstehen und danach die Leistungssteigerung auf 50PS.. beides Blödsinn, weil ja 50PS drinstehen im Schein.
Lohnt aber nicht das löschen zu lassen und andere, inzwischen unnötige Einträge zu entfernen, das wär mir zu teüer, man zahlt ja beim TÜV für jeden Eintrag und jede Löschung extra und dann für nen neuen Schein noch mal..
Ich fahre ja ne RD 11. Diese wurde das erste mal 2005 in Italien zugelassen. Auch hier war die Reifenbindung noch eingetragen. Und in dem neuen deutschen Brief den ich bei der Ummeldung dieses Jahr bekam, steht die Reifenbindung auch noch drin. Die TA hab ich bei einem Händler gekauft und noch einen neuen Vorderreifen mit ausgehandelt. Zu diesem Reifen bekam ich eine UBB.
Sowas macht einen ja irgendwie stutzig. Wenn es diese ganzen Reifenbindungen nicht mehr gibt, wozu dann das alles?? Oder kennt sich fast keiner mit den ganzen Gesetzen und Bestimmungen mehr aus??
Michael
Hi Michael,
hast du eine Fabrikatsbindung oder nur eine Reifengrößebindung drin?
Ergänzung:
Da du ja die Maschine auch erst seit kurzem hast, wurde dein Fahrzeugschein (Teil 1) ja neu ausgestellt. Bei mir PD06 steht bezüglich der Reifen, außer in den Größenfeldern, nichts drin.
Hi Michael,
hast du eine Fabrikatsbindung oder nur eine Reifengrößebindung drin?
Ergänzung:
Da du ja die Maschine auch erst seit kurzem hast, wurde dein Fahrzeugschein (Teil 1) ja neu ausgestellt. Bei mir PD06 steht bezüglich der Reifen, außer in den Größenfeldern, nichts drin.
Da steht "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" als Zusatz drin.- Dies kam eben von Pirelli auf meine Anfrage hin:
Gerne nehmen wir uns Ihrem Anliegen an. Die Reifentests für die Honda Transalp XL 600 V sind geplant. Ein fixer Termin kann derzeit jedoch nicht genannt werden.
Schön, dass unsere alte Dame den Hersteller noch den Aufwand wert ist.
pj - wie kann man etwas planen wofür es dann keinen fixen Termin gibt? Das ist doch nur blahblah
eine Reifenfreigabe wäre für mich auch ein Stück weit die Zusage des Herstellers, dass der Reifen zumindest ansatzweise mit dem Motorrad harmoniert. Was ein nicht harmonierender Reifen aus einem Motorrad machen kann wissen wir alle, und ich möchte nicht der erste sein, der das herausfindet.
pj
Da hast Du völlig Recht !
Deswegen wollte ich ja auch ein Erfahrungsbericht wie sich der Trailsmart von Dunlop als RADIALREIFEN fährt .
Aber leider schreibt zwar einer der Trailsmart fährt sich gut , aber nicht ob er den RADIALREIFEN oder DIAGONALREIFEN hat .
Verstehen die nicht den Unterschied ? Oder haben die Angst ?
mfG