"Michael1972" schrieb:der U-Kat ist nutzlos, irgendwer hier im Forum hat den auch schonmal aufgeflext und es war nix drin.
Diese Aussage ist definitiv falsch.
Inzwischen habe ich auch einen zerlegt, weil die Bilder und Angaben von dem Beitrag im alten Forum nicht aussagekräftig waren.
Noch vor dem eigentlichen U-Kat-Topf sind im Bereich, wo die Krümmer zusammenlaufen zwei kleine Vorkat drin, Aufbau ähnlich einem Absorptions- schalldämpfer. Im Topf selber ist ein Lochrohr zum aufheizen des eigentlichen Edelmetall-Kat-Gewebes; dieses Katalysatorgewebe umschließt in etwa die Aussenfläche des mit einer E-Nummer versehenen Kat-Topfes.
Dieser U-Kat ist Bestandteil der Betriebserlaubnis. Für die RD10 ff gibt es meines Wissens keinen Krümmer mit E-Nummer, weshalb beim Austausch die Betriebserlaubnis weg ist - Fakt!
Die von Honda im Rahmen der Erteilung der Betrieberlaubnis erreichten Abgas(Soll-)-Werte
werden ohne U-Kat (mit Zusatzluft)
nicht erreicht!
Aber bei der AU werden bei U-Kat-Motorräder die selben Höchstwerte vorgegeben, wie bei Fahrzeugen ohne Kat. Erst bei
geregeltem Kat müssen die niedrigeren Werte des Herstellers erreicht werden.
Was der TÜV-Prüfer merkt oder nicht, ist dagegen eine ganz andere Sache. Solange der o.g. Höchstwert nicht überschritten wird, wird er wohl nichts beanstanden, es sei denn, er hat auch eine Transe und kennt sich aus, soll es ja geben.
Anderes Beispiel, Änderung der Übersetzung; auch hier erlischt in der Regel die BE - aber wenn es keiner merkt!?
Es möge jeder für sich entscheiden ... (Man kann aber den U-Kat-Topf so aufschneiden, dass die E-Nr. stehen bleibt, den Topf ausräumen und den verbleibenden kleinen Teil mit der E-Nr. wieder zuschweissen, Insider erkennen auch mit dem Serientopf den Unterschied beim Sound!)