Hallo miteinander,
ich bin neu im Forum, da ich mir kürzlich eine Transalp PD10 gekauft habe und habe nun folgendes Problem festgestellt:
Wenn ich den rechten Blinker betätige blinkt es in einer für mich normalen Frequenz. Betätige ich den linken Blinker blinkt es ein einer höheren Frequenz. Dies ist ja eigentlich ein Anzeichen, dass eine Blinkerbirne durchgebrannt ist. Jedoch funktionieren bei mir alle (vier) Blinker...
Hat jemand von euch vielleicht einen Tipp? Die Blinker gehen unmittelbar nach dem Betätigen des Schalters an.
Gruß
Technik: PD10 unterschiedliche Blinkfrequenz, Birnen i.O.
- Kenn ich eigentlich nur, wenn z.B. auf LED umgerüstet wurde und das Blinkrelais nicht mitspielt. Hast Du mal nachgeschaut, ob überall Birnchen mit identischen Werten drin sind?
Fast vergessen: Willkommen hier! - Tippe auf schlechte Masseverbindung.
Da ist wohl ein Kontakt korrodiert. - Ich tippe auch auf ein Spannungsproblem oder auf falsch verbaute Leuchtmittel mit zu geringer Watt Leistung. Die Leuchtmittel der Blinkleuchten müssen alle 21W haben.
- Vielen dank für das Willkommen und die Antworten! Ich habe mir die Blinker mal näher angesehen. Es sind hinten Zubehör-Blinker angebracht, die beide Leuchtmittel mit 10W haben. Haben die originalen hinteren Blinker der Transalp 21W-Leuchtmittel? Verwunderlich ist nur, dass der rechte Blinker hiermit normal funktioniert und der linke nicht. Ich schaue mir als nächstes mal die Verbindungsstellen der Verkabelung an.
- Wenns normale Glühlampen sind sollten die Zubehörleuchten keine ABE haben. Gefordert sind lt. STVZO 21W an allen Blinkern (mit Glühlampen).
Ich würde mich auf jeden Fall überzeugen, ob die Blinker CE-konform sind. - Also das explizit 21 Watt gefordert wären ist mir neu. Das findet sich auch in keinem aktuellen Merkblatt der Prüforganisationen. Hast Du hierfür eine Quellenangabe?
- Aus technischer Sicht müssen alle konventionellen Leuchtmittel der Blinkleuchten mit 21W bestückt sein damit das Relais richtig funktioniert und somit die Taktfrequenz stimmt (Laststrom). Vorschrift sind min. 60, max. aber 120 Lichttaktungen pro Minute, im mittel also 90 Lichttaktungen pro Minute.
Ist die Taktung schneller, stimmt entweder die Last mit 2x21W nicht (Laststrom) oder es liegt ein Spannungsproblem vor oder das Relais ist defekt. - Schön und gut - aber es gibt zig LED-Blinker mit ABE, die definitiv weniger wie 21W leisten. Für die braucht es dann aber ein extra Blinkrelais, dass die entsprechende Taktfrequenz herstellt.
Also nochmal: Wo steht das bitte mit den 21W??? - Dann ist da ein Widerstand mit eingebaut der die 21W Last wieder herstellt.
Aus technischer Sicht müssen alle konventionellen Leuchtmittel der Blinkleuchten mit 21W bestückt sein damit das Relais richtig funktioniert und somit die Taktfrequenz stimmt (Laststrom).
Der Gesetzgeber schreibt hier keine Wattleistung vor, möglicherweise jedoch eine min. und max. Helligkeit, Lux / Lummen. Die Leuchtmittel der Blinkleuchten müssen alle 21W haben.
Der Gesetzgeber schreibt hier keine Wattleistung vor
Danke für die Richtigstellung!Also das explizit 21 Watt gefordert wären ist mir neu. Das findet sich auch in keinem aktuellen Merkblatt der Prüforganisationen. Hast Du hierfür eine Quellenangabe?
Deshalb der Zusatz (mit Glühlampen). Ich wollte das so verstanden haben, daß der Lichtstrom einer 21W-Glühlampe gefordert ist. Das mag mit einer 10W Halogenlampe oder entsprechenden LEDs schon gegeben sein.
Leider gibt es keine Angaben zum Lampentyp! Präziese Antworten gibts nur auf präziese Fragen.Die Leuchtmittel der Blinkleuchten müssen alle 21W haben.
Der Gesetzgeber schreibt hier keine Wattleistung vor
Danke für die Richtigstellung!
Woher willst du wissen das das richtig ist?
Meine Aussage zu den 21W Leuchtmitteln der Transalp bezog sich auf die technisch konztruktiv bedingte Blinkanlage. Habe ich doch klar und deutlich geschrieben das dass Blinkrelais nur richtig arbeiten kann wenn es mit 42W belastet wird, nichts anderes haben ich geschrieben. Wie die 42W erreicht werden ist doch dem Blinkrelais egal. Ist bei den Mehrspurigen Kraftfahrzeugen übrigens genau so.- Wenn Du es nicht kapierst, das Deine selbsternannte Festlegung auf 21 Watt sachlich falsch ist, dann lassen wir es halt. Du hast von mir aus Recht und ich meine Ruhe.
Die verlässliche Quellenangabe für Deine Behauptung bist Du dann aber leider immer noch schuldig... - Wie bist du den drauf, bleib mal locker und mach ein Paar Dehnübungen, vielleicht geht's dann wieder.
Dann erkläre uns doch mal was sachlich RICHTIG ist!
ICH habe noch nie andere Leuchtmittel für das Blinklicht gesehen als die mit 21W, außer es sind Leuchten mit Dioden und die werden es auch auf eine Last von 21W pro Leuchte bringen, realisiert durch einen Widerstand oder durch ein Widerstandskabel.
Und damit Du zufrieden bist: eine Quellenangabe die 21W Leuchtmittel für das Richtungsblinken vorschreibt habe ich nicht gefunden! - Nachtrag: Es gibt eine Ausnahme: Blinkgeber mit statischem Blinkimpuls ist es egal wie viel Last dahinter steht, die blinken dann mit 10W genauso im Intervall wie mit 21W, leuchten dann aber mit 10W logischerweise dunkler.
eine Quellenangabe die 21W Leuchtmittel für das Richtungsblinken vorschreibt habe ich nicht gefunden!
Danke für die Aufklärung, damit ist dann ja alles klar.- Hallo,
ich werde bei meiner Transalp Blinker mit 21W-Leuchtmitteln bestellen und montieren. Ich werde dann nachberichten. Ich gehe davon aus, dass die 21W-Leuchtmittel heller sein werden (bei den jetzigen 10w-Leuchtmitteln handelt es sich um normalen Birnen, kein Halogen), so dass ich bei der Sichtbarkeit/Sicherheit keine Abstriche in Kauf nehmen möchte. Die Nachrüst-Blinker haben ein E-Prüfzeichen.
Zur Frage hinsichtlich der Forderung von 21W-Leuchtmitteln bzw. einem Mindestmaß an Helligkeit möchte ich antworten, dass in der StVZO keine entsprechenden Angaben gemacht werden.
In § 54 StVZO (Fahrtrichtungsanzeiger)ist u. a. Folgendes geannnt:
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1a) [...] => Keine für diese Frage relevanten Angaben
(2) [...] => Keine für diese Frage relevanten Angaben
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1.
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen [...]
2.
an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein, - Das Problem ist gelöst! Mit neuen Blinkern mit 21W-Leuchtmitteln stimmt die Frequenz wieder. Nochmals herzlichen Dank für eure Antworten!
Bis zum nächsten Problem (evtl. der Gabelölwechsel, da die Angaben hinsichtlich der Ölmenge pro Gabelholm im Reparaturhandbuch (486 cm³+- 2,5cm³ 10er Viskosität und in der hier auf der Homepage genannten Angabe von 549 cm³ und 5er Viskosiät auseinandergehen) :)
Gruß