Hallo!
Mit einem EM gehe ich noch lange nicht nach Hause ... meint der TÜV...
Der Vorderreifen ist rissig und muss ersetzt werden. Grundsätzlich kann ich dem zustimmen.
Wäre nicht das: Aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen fehlt im meiner "Zulassungsbescheinigung Teil 1" unter den Punkten 15.1 und 15.2 jegliche Angabe. Es ist statt Text nur jeweils ein netter kurzer Strich (Hyphen) zu finden. Im Prüfbericht steht drin, dass die Reifengrößen deshalb nach Angaben aus der ABE E512 überprüft wurden.
Frage: Was steht denn in der E512 bezüglich Reifengrößen drin?
Nicht ganz unwichtig, denn durch die neuen TÜV-Regelungen muss ich bei abweichenden Reifengrößen weiteres Geld zum TÜV tragen, *wenn* der Reifen eine DOT20-Kennzeichnung trägt. Der Reifenhändler hat noch DOT19 in den jetzt aufgezogenen Dimensionen da ... Heidenau und Konsorten ...
Kurz: Ich will lieber einen Reifen mit DOT20 aufziehen lassen und brauche dazu die laut E512 gültigen Reifengrößen, da ich nicht weiteres Geld zum TÜV tragen will.
Dank im Voraus!
Technik: PD06 (Bj. 1989) und Reifengrößen laut ABE E512?
- Hab mir die abe von tüv ausdrucken lassen bei den Preisen dort eigentlich für nix muss das drinne sein. Unter punkt 6.3.10 steht zum Glück nur 90/90-21 54S und 130/80-17 65S ohne Herstellerbindung.
http://reisemotorrad.eu - Danke, das ist mal eine gute Nachricht!
- such Dir den gewünschten Reifen aus was DU haben willst, druck Dir die ABE dazu aus und lass es OHNE Reifenmarkenbindung als Grösse eintragen.
http://www.mopedreifen.de/Motorrad/HONDA/XL+600+V+TRANSALP+AB+1987.html?id=747