Hier mal ein Beleuchtungsvergleich von für die PD06-10 passenden 5x7" und E Zugelassenen LED Scheinwerfern.
Preissegment Truck Lite 240-260€, bis J.W.Speaker 8900 Evolution für etwas unter 450€ pro Einzelscheinwerfer.
http://www.jeepforum.de/topic/101309-vergleichstest-5x7-bi-led-hauptscheinwerfer/
bedenkt bitte, das sind die Leuchtbilder von Autos.. also etwas müsst ihr abziehen.. aber ich denke doch das ist ganz eindrucksvoll.
Technik: Licht für die dunkle Jahreszeit
- Sieht doch recht gut aus, etwas abziehen an unsere Bikes ist immer noch besser als Serie.
Wäre ja cool, wenn es Mutige gibt, die das in Angriff nehmen, Versuchskaninchen sozusagen. Hehe - Einen Bericht gibt es im Forum, muss man nur etwas suchen.
Außerdem hab ich schon mal geschrieben, wenn man bei nakatanenga Shop über ne bestimmte Adresse bestellt gibts für Vereinsmitglieder Transalp.de 10% den Deal hab ich mal mit einem deren Mitarbeiter abgesprochen die haben die 5x7" Truck-Lite, der Deal kam zustande weil ich ihnen erzählte, dass sie auch bei verschiedenen Motorrädern passen u.a. ältere TA, ältere BMW u.v.m. also überall wo diese Standard 5x7" eingebaut sind, außerdem gibt es sie auch in Rund für 7" Rundscheinwerfer, Alle mit E-Zulassung.
Diese besondere Adresse hab ich aber nicht mehr parat.. auch über Forensuche da nachsehen, falls jemand Interesse hat. Denk mal der Verkäufer wird von seiner Verkaufsprovision die 10% runterstreichen, deshalb nur über ihn.
Die letzten Tage hab ich mal in USA nachgesehen, da könnte man sogar fast 40 Euro bei den Truck-Lite sparen, aber auf deren Glas stand leider keine E Nummer, nur DOT also nicht brauchbar.
Die Leistung liegt bei ca 38W für Fernlicht, also ein Beitrag zum Sprit sparen.
Als Alternative könnte man es noch mit Klarglas Scheinwerfern (EBay ca. 40€) und Osram "Night Raider" Unlimited Lampen versuchen.. ca 110% mehr Licht als herkömmliche H4 (nicht "Nightbreaker" Unlimited, die haben zwar die selbe Lichtleistung und sind einfacher zu bekommen, aber leider fehlt ihnen die Erschütterungsfestigkeit.
Ich war mal absolut gegen Klarglas bzw. LED, musste mich aber eines besseren belehren lassen.
Sieht gar nicht schlecht aus, nur vielleicht etwas ungewohnt. - Ahhh.. hab die Bestelladresse für die Truck-Lite -10% gefunden, war auffm Laptop.
Vereinsmitglieder Transalpfreunde Deutschland e.V können über folgende Adresse Bestellen und die zugesagten 10% Rabatt einfordern: jl@nakatanenga.de (Herr Liska) die Zusage ist vom 01.07.2015 und sollte für das ganze Jahr gelten. - wenn's nur um's heller geht:
ich hab den Scheinwerfer gegen den Cibié getauscht, Kosten ca. 20EUR
dazu Osram Night Racer H4, Kosten ca. 15EURiirc
dazu Hella Micro DE Nebelscheinwerfer, Kosten ca. 80EUR
Mittlerweile überhole ich nachts ab und an Autos, weil mein Licht besser ist als deren
Allerdings: der Stromverbrauch ist nicht von schlechten Eltern und der eine oder andere hat die gesetzeskonformität der Anordnung bemängelt, bisher aber niemand mit Richtlinienkompetenz.
pj
Allerdings: [...] und der eine oder andere hat die gesetzeskonformität der Anordnung bemängelt, bisher aber niemand mit Richtlinienkompetenz.
pj
Erlaubt ist es nicht unabhängig von der Richtlinienkompetenz des Bemängelnden.
Da deine Alp keine EU-Zulassung hat, darfst du keine zwei Nebelscheinwerfer anbauen bzw. anschalten. Im Alltag interessiert es nur meistens niemanden, da fast alle neuen "Adventure"-Mopeds als verkappte Eisenbahn unterwegs sind.
Allerdings: [...] und der eine oder andere hat die gesetzeskonformität der Anordnung bemängelt, bisher aber niemand mit Richtlinienkompetenz.
pj
Erlaubt ist es nicht unabhängig von der Richtlinienkompetenz des Bemängelnden.
Da deine Alp keine EU-Zulassung hat, darfst du keine zwei Nebelscheinwerfer anbauen bzw. anschalten. Im Alltag interessiert es nur meistens niemanden, da fast alle neuen "Adventure"-Mopeds als verkappte Eisenbahn unterwegs sind.
Stimmt, es darf nur ein Zusatz Fern und ein Zusatz Nebel dran, allerdings darf man die Schaltung dann so fahren, dass Nebel alleine, oder mit Abblendlicht leuchtet, wärend bei Maschinen mit 2 Nebel das Abblendlicht aus muss. Das ergibt sich aus dem Zusatz dass nur maximal 2 Scheinwerfer am Motorrad an sein dürfen,
Die Schaltung mit dem Nebelscheinwerfer alleine funktioniert in soweit, da das Standlicht bei Abblendlicht an sein darf, damit ist die Funktion des Rücklichts sicher gestellt.
Die meisten Zusatzscheinwerfer Schaltungen, insbesondere die mit 2 Fernlichtern, oder 2 Nebel sind beanstandbar, da der Hauptscheinwerfer mit leuchtet, was unzulässig ist.
Deshalb für den Winter bei mir LED, dafür fliegen die Zusatzscheinwerfer weg.
Wird unnötig, 38 Watt LED dürfte der Helligkeit von 2 Nightridern entsprechen.
Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist übrigens auch reglementiert und KEIN Zusatz-Abblendlicht wofür es einige offensichtlich halten.
Allerdings: [...] und der eine oder andere hat die gesetzeskonformität der Anordnung bemängelt, bisher aber niemand mit Richtlinienkompetenz.
pj
Erlaubt ist es nicht unabhängig von der Richtlinienkompetenz des Bemängelnden.
Da deine Alp keine EU-Zulassung hat, darfst du keine zwei Nebelscheinwerfer anbauen bzw. anschalten. Im Alltag interessiert es nur meistens niemanden, da fast alle neuen "Adventure"-Mopeds als verkappte Eisenbahn unterwegs sind.
Stimmt, es darf nur ein Zusatz Fern und ein Zusatz Nebel dran, allerdings darf man die Schaltung dann so fahren, dass Nebel alleine, oder mit Abblendlicht leuchtet, wärend bei Maschinen mit 2 Nebel das Abblendlicht aus muss. Das ergibt sich aus dem Zusatz dass nur maximal 2 Scheinwerfer am Motorrad an sein dürfen,
Die Schaltung mit dem Nebelscheinwerfer alleine funktioniert in soweit, da das Standlicht bei Abblendlicht an sein darf, damit ist die Funktion des Rücklichts sicher gestellt.
Die meisten Zusatzscheinwerfer Schaltungen, insbesondere die mit 2 Fernlichtern, oder 2 Nebel sind beanstandbar, da der Hauptscheinwerfer mit leuchtet, was unzulässig ist.
Deshalb für den Winter bei mir LED, dafür fliegen die Zusatzscheinwerfer weg.
Wird unnötig, 38 Watt LED dürfte der Helligkeit von 2 Nightridern entsprechen.
Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist übrigens auch reglementiert und KEIN Zusatz-Abblendlicht wofür es einige offensichtlich halten.
Na ja, ich habe dazu neulich mit einem Bekannten gesprochen, der im früheren Leben Prüfingenieur bei der DEKRA war und der meinte, dass es da zwar Durchaus Regeln gibt, das aber normalerweise nicht beanstandet werden würde.
Ich werd's in ca. 18 Monaten erleben und entsprechend berichten.
Nebenbei wundere ich mich immer wieder, wie denn die ganzen BMWs mit ihrer Lokomotivenbeleuchtung herumfahren.
pj- BMW ist wie VW, die erlauben sich eh alles..
Beim jetzt aufgefallenen VW Skandal musste ich grinsen, scheint die Amis brauchen Geld, deshalb die vielen Klagendass VW bescheisst weiss doch jeder.. ich erwähne nur die sogenannte Nebenluftpumpe die beim Benziner Frischluft hinter den CAT in die Abgasanlage pustet.. damit sinkt der CO 2 Gehalt natürlich
ist sie kaputt gibt der Bordcomputer Umweltalarm.. austauschen kostet ein Heidengeld, jaaa, fürs bescheissen muss man bei VW auch noch bezahlen..
Aber ohne Mercedes, BMW, oder Audi, oder VW gäbs in Deutschland weder zugelassene blaue Zickenfunzeln, noch Xenon, noch LED, wer weiß schon was da für Schmiergelder an die Prüfer fliessen..
Der TÜV ist nun mal so konservativ, dass wir froh sein können über Pferdekutschen hinweg zu sein.
Gegen Gebühr kriegste allerdings jeden Mist zugelassen...
Man denke an die 100PS Motorrad-Obergrenze an der der TÜV jahrzehnte lang festhielt, als die Gebühr stimmte sprach nichts mehr gegen mehr PS.
Die stinketeueren LED Hauptscheinwerfer, oder Zusatzleuchten unterscheiden sich in nichts von angebotenen Scheinwerfern ohne E-Zeichen, nur im 200-300% höheren Preis.
Grade bei Zusatzscheinwerfern wäre es eh sch.... egal, da es bei denen hauptsächlich auf die Einstellung ankommt die eh kein Schwein überprüft.
Die meisten TÜV Prüfer kennen vermutlich nicht mal die Schaltungsvorschriften für Zusatzscheinwerfer, oder Tagfahrlicht, der Motorradspezialist beim TÜV vor Ort wusste nicht mal ob man Kofferträger und Koffer eintragen muss.
Relevant wird allerdings.. und da würde ich mich nicht auf den TÜV berufen, die Auswertung eines Sachverständigen bei einem Unfall.
Der dann plötzlich feststellt es brannten 3 Scheinwerfer, vermutlich hat man den vermeintlich Schuldigen geblendet und man kassiert dann im Zweifelsfall bei nem unverschuldeten Unfall die Schuld.. ob das mit etwas mehr Licht zu rechtfertigen ist.. na danke.
Dann lieber den LED und das Zusatzgedöns in den Keller...
Bislang fahr ich 1Nebel mit, oder ohne Abblendlicht, je nach Dichte der Suppe, oder Fern mit zuschaltbarem Zusatzfernscheinwerfer.. sogar die Seite wohin Fern und Nebel müssen ist geregelt.
natürlich hab ich via Schlüsselschalter nen Override, der die Nutzung ALLER Scheinwerfer gleichzeitig erlaubtfür die doch so häufig vorkommenden Nebelfahrten bei Regen im Hochmoor bei Nacht ohne Mondschein
- ,,Man denke an die 100ps motorradobergrenze.....................,, Soviel ich weiß war das damals eine ,,freiwillige,, Selbstbeschränkung der Hersteller. Hatte ja so ein Eisen (Gpz 1100). Was hat da der Tüv zu melden ?
- die haben sie nicht zugelassen für die Straße.. so einfach war das.. kein Stempel, kein fahren
- Und was war mit den Bimotas, Eglis, Ducatis, usw.. Haben wohl alle bei der Typgenehmigung geschmiert ?.
- Gehört zwar jetzt nicht hier in den Threat, aber um das mal richtig zu stellen,
1978 gingen die Hersteller eine freiwillige Selbstbeschränkung ein die Serienmotorräder auf 100PS begrenzten. Dies geschah, da die Motorräder sich immer mehr PS aneigneten und vielen Ländern eine gesetzliche Regelung drohte.
Das wäre fatal gewesen, da vermutlich jedes Land eine eigene Regelung getroffen hätte.
Daran hielt sich auch der TÜV und die Versicherungen, die in der Regel das Versichern von Maschinen über 100PS verweigerten.
1999 wurde wegen der Marktentwicklung diese Selbstbeschränkung gekündigt und 2000 durch die Freiwillige Selbstbeschränkung für Serienmotorräder von 299km/h ersetzt.
Einige EU und andere Staaten denken allerdings zur Zeit auf Grund der Unfallzahlen über eine gesetzliche 100PS Regelung nach und auch eine verpflichtende Drosselung der Geschwindigkeit ist im Gespräch, da die internationalen Selbstbeschränkungen nur für Serienmotorräder gelten.
Wenn man also die von dir aufgezählten Maschinen nimmt, war für diese über 100PS immer ein Schweineteueres Einzelgutachten erforderlich, was man mit TÜV schmieren gleichsetzen kann..
Die Versicherungen würden übrigens gerichtlich dazu gezwungen dann vom TÜV sonderzugelassene Maschinen zu versichern, was sich in den Tarifen niederschlug.
Einer der Rädelsführer beim ausbrechen aus den Regeln war die VMax der End80er, die damals dann bis 140PS zu haben war.
Rein Interessehalber, erzähl mir mal welche Maschine mit Straßenzulassung vor 1990 überhaupt über 100PS hatte..
Die stärkste Egli bzw. Ducati hatte bis Anfang der 90er grade mal 98PS, Bimota war noch weit drunter..